Susanne Baumstark / 14.11.2019 / 15:30 / Foto: Pixabay / 32 / Seite ausdrucken

Die „eigenartige Präferenz“ der Tagesschau

Die öffentlich-rechtliche Täterlobby – sofern es sich nicht um stigmatisierte „Rechtspopulisten“ handelt – hat sich in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Überschrift „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig“ ausgedacht. Es geht um einen afghanischen Staatsangehörigen, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien einreiste und sich dort im Unterbringungszentrum an einer Schlägerei „beteiligte“, wie es bei der Tagesschau unaufgeregt klingt. Der Leiter des Unterbringungszentrums schloss ihn daraufhin für die Dauer von 15 Tagen vom Anspruch auf materielle Hilfe in der Aufnahmestruktur aus. Der Mitteilungsdienst des Europäischen Gerichtshofs „Curia" berichtet konkreter: „In dieser Zeit verbrachte Herr Haqbin die Nächte nach eigenen Angaben in einem Brüsseler Park bzw. bei Freunden“ – trotz einer ihm ausgehändigten Liste mit Obdachlosenheimen.

Hilfsbereite Anwälte waren augenblicklich zur Stelle. Beim EuGH angelangt, stellte dieser fest: Sanktionen dürfen die Befriedigung elementarster Bedürfnisse nicht einschränken und müssen in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard dauerhaft belassen. Das entspricht selbstredend den menschenrechtlichen Anforderungen. Nicht zwingend logisch und daher fragwürdig ist folgende Entscheidungsbegründung:

„Die für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen anbieten. Sie dürfen sich also nicht, wie es die zuständigen belgischen Behörden in Betracht gezogen haben, damit begnügen, dem ausgeschlossenen Antragsteller eine Liste privater Obdachlosenheime auszuhändigen, die ihn aufnehmen könnten.“

Was ist ungeordnet und verantwortungslos daran, dem Unruhestifter eine Liste alternativer Unterbringungsmöglichkeiten zu überreichen, und warum berücksichtigt der EuGH nicht dessen Eigenverantwortung, die Angebote wahrzunehmen? Oder geht der Gerichtshof etwa davon aus, dass Obdachlosenheime keinen würdigen Lebensstandard gewährleisten? Wo bleiben in diesem Fall die Anwälte, die sich eines Mandats für die in Obdachlosenheimen untergebrachten Menschen annehmen und diese dabei unterstützen, sich bis zum EuGH hoch zu klagen? Oder gilt die Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards vorzugsweise für „internationalen Schutz beantragende Personen“?

Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der anpassungsbereiten Bewohner, die regelkonform in der Einrichtung leben? Was wohl lernen die neu Zugezogenen aus den europäischen Richtersprüchen? Ein Leserkommentar zur Sache: „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig … Eine eigenartige Präferenz.“ Was die Tagesschau übrigens wegließ: Der Täter war am 18. April 2016 in einen Kampf zwischen Bewohnern verschiedener ethnischer Herkunft verwickelt. Die Polizei musste eingreifen, um diesen zu stoppen und verhaftete Herrn Haqbin mit der Begründung, dass er einer der Anstifter dieser Schlägerei war – nachzulesen in der ausführlichen französischsprachigen Version bei Curia (Übersetzungshilfe: deepl.com).

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks „Luftwurzel".

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Moritz Cremer / 15.11.2019

Die höchstbezahlten loser des “ndr” streiken??? Für MEHR GELD???!!! 60% der 8 Milliarden Zwangsgebühren gehen für GEHÄLTER & PENSIONEN drauf! DESWEGEN brauchen die auch immer mehr! GEBÜHRENSTREIK SOFORT!!! Daueraufträge mit cent Beträgen, jeden Monat anders & der ganze Saftladen kollabiert…

Heiko Engel / 14.11.2019

Also bitte mal im Ernst: Belgien ist der erste komplette failed state in der sozialistischen Republik Europa und seines Obersten Sowjet. Da ist in der Tat zappen duster. Ich darf doch gerade hier eine unverstellte Betrachtung der Ist - Zustände voraussetzen. An ihren Taten werdet ihr sie erkennen. Umkehrung ALLER Werte !!!

Martin Lederer / 14.11.2019

In diesem Zusammenhang finde ich einen Artikel in der Münchner Abendzeitung interessant. Es ging darum, dass LGBT-Menschen (oder wie immer man die nennt) in den Flüchtlingsunterkünften gemobbt und schlimmeres würden, und sie das auch schon in ihren Heimatländern wurden, und dass deshalb Vermieter aufgerufen sind, an sie speziell zu vermieten. Witzig an dem Artikel finde ich, dass dieser Artikel notgedrungen aus lauter Vorurteilen bestand: - “Flüchtlinge” (wer wohnt denn sonst dort?) mobben LGBT-Menschen. - “Flüchltinge aus diesen Heimatländern” (oder kommen die nicht nach Deutschland?) mobben LGBT-Menschen. Hätte die AfD so etwas geschrieben, wäre dass übelster Rassismus gegen “Flüchtlinge” gewesen. Und natürlich, wenn z.B. hier dieser “arme Täter” wieder in das Flüchtlingsheim zurück darf, wird irgendjemand darunter leiden. Irgendjemand zahlt immer den Preis für das Gutmenschentum der guten Menschen von Deutschland. Nur halt nicht sie selber.

R. Bunkus / 14.11.2019

So ungefähr hätte es lauten müssen:  ‘Die die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit die zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen in Anspruch nehmen, ohne anderen die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen zu erschweren oder zu verhindern. Sie dürfen sich also nicht, wie es der aus Afghanistan stammende ausgeschlossene Antragsteller in Betracht gezogen hat, damit begnügen, wenn sie es anderen Antragstellern erschweren oder verunmöglichen, die gewährten Leistungen in Anspruch zu nehmen, die selbst empfangenen Leistungen unsanktioniert weiter zu beanspruchen und die Verantwortung für die mögliche Nichtgewährleistung den für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden anzulasten.’

Robert Jankowski / 14.11.2019

Der Umkehrschluss lautet dann, dass die Unterbringung in einem Obdachlosenasyl menschenunwürdig ist. Wieso gibt es diese Unterkünfte dann überhaupt noch? Wie stellt sich das EUGH denn Sanktionen gegenüber aggressiven Schlägertypen vor? Der Schutz der anderen Bewohner scheint ja egal zu sein. Aber wir kennen es ja, dass die Mehrheit zur Rücksicht gegenüber aggressiven Minderheiten verpflichtet ist…

Werner Arning / 14.11.2019

Herr Haqbin zusammen mit alten weißen Männern in einem Obdachlosenheim? Wo kommen wir denn da hin? Was für eine Zumutung. Schlägerei hin oder her. Das widerspricht unserer Fürsorgepflicht.

Klaus Klinner / 14.11.2019

Meine Großmutter selig hat mir verschiedene Lebensweisheiten mit auf den Weg gegeben. Die meisten sind durchaus alltagstauglich. Eine allerdings lautete: “Wenn jemand dich um Hilfe bittet, sollst du ihm helfen. Im Gegenzug kannst du erwarten, dass er dir Achtung entgegen bringt und dir ggf. auch hilft.” Auf Grund der neuen Situation in diesem unseren Land frage ich mich, gilt das noch?

E. Müsch / 14.11.2019

Mit normalen Rechtempfinden haben solche Urteile nichts mehr zu tun. Manchmal beschleicht einen das Gefühl der “Rechtsstaat” versucht bewusst den gesunde Menschenverstand zu provozieren. Sind die Reaktionen dann mit den neuen Gesetzen zu Hasssprache, Rassismus, Volksverhetzung etc. strafbar,  wird aber sowas von durchgegriffen, diesmal mit der ganzen Härte des Gesetzes im “Krampf gegen Rechts”. Schon eine perfide Taktik.

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