Susanne Baumstark / 14.11.2019 / 15:30 / Foto: Pixabay / 32 / Seite ausdrucken

Die „eigenartige Präferenz“ der Tagesschau

Die öffentlich-rechtliche Täterlobby – sofern es sich nicht um stigmatisierte „Rechtspopulisten“ handelt – hat sich in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Überschrift „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig“ ausgedacht. Es geht um einen afghanischen Staatsangehörigen, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien einreiste und sich dort im Unterbringungszentrum an einer Schlägerei „beteiligte“, wie es bei der Tagesschau unaufgeregt klingt. Der Leiter des Unterbringungszentrums schloss ihn daraufhin für die Dauer von 15 Tagen vom Anspruch auf materielle Hilfe in der Aufnahmestruktur aus. Der Mitteilungsdienst des Europäischen Gerichtshofs „Curia" berichtet konkreter: „In dieser Zeit verbrachte Herr Haqbin die Nächte nach eigenen Angaben in einem Brüsseler Park bzw. bei Freunden“ – trotz einer ihm ausgehändigten Liste mit Obdachlosenheimen.

Hilfsbereite Anwälte waren augenblicklich zur Stelle. Beim EuGH angelangt, stellte dieser fest: Sanktionen dürfen die Befriedigung elementarster Bedürfnisse nicht einschränken und müssen in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard dauerhaft belassen. Das entspricht selbstredend den menschenrechtlichen Anforderungen. Nicht zwingend logisch und daher fragwürdig ist folgende Entscheidungsbegründung:

„Die für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen anbieten. Sie dürfen sich also nicht, wie es die zuständigen belgischen Behörden in Betracht gezogen haben, damit begnügen, dem ausgeschlossenen Antragsteller eine Liste privater Obdachlosenheime auszuhändigen, die ihn aufnehmen könnten.“

Was ist ungeordnet und verantwortungslos daran, dem Unruhestifter eine Liste alternativer Unterbringungsmöglichkeiten zu überreichen, und warum berücksichtigt der EuGH nicht dessen Eigenverantwortung, die Angebote wahrzunehmen? Oder geht der Gerichtshof etwa davon aus, dass Obdachlosenheime keinen würdigen Lebensstandard gewährleisten? Wo bleiben in diesem Fall die Anwälte, die sich eines Mandats für die in Obdachlosenheimen untergebrachten Menschen annehmen und diese dabei unterstützen, sich bis zum EuGH hoch zu klagen? Oder gilt die Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards vorzugsweise für „internationalen Schutz beantragende Personen“?

Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der anpassungsbereiten Bewohner, die regelkonform in der Einrichtung leben? Was wohl lernen die neu Zugezogenen aus den europäischen Richtersprüchen? Ein Leserkommentar zur Sache: „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig … Eine eigenartige Präferenz.“ Was die Tagesschau übrigens wegließ: Der Täter war am 18. April 2016 in einen Kampf zwischen Bewohnern verschiedener ethnischer Herkunft verwickelt. Die Polizei musste eingreifen, um diesen zu stoppen und verhaftete Herrn Haqbin mit der Begründung, dass er einer der Anstifter dieser Schlägerei war – nachzulesen in der ausführlichen französischsprachigen Version bei Curia (Übersetzungshilfe: deepl.com).

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks „Luftwurzel".

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Leserpost

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Sepp Kneip / 14.11.2019

Was ist eigentlich der Europäische Gerichtshof? Schon der Name stimmt nicht. Dieses Pseudogericht ist höchstens zuständig für die EU, nicht jedoch für ganz Europa. Und wem ist dieser Gerichtshof hörig? Der EU-Kommission. Und nach welcher Pfeife tanzt die Kommission? Nach der Melodie des UN-Migrationspakts. Dieser Pakt ist zur Verfassung der EU und der einzelnen Länder erhoben worden. Ergo, dieser Pakt regelt das Zusammenleben der schon immer hier Lebenden und der Eroberer, anders kann man den Großteil der erst kurz hier Lebenden nicht nennen. Das Gros der Urteile bevorzugt, dem Migrationspakt folgend, die Eroberer. Ja, die Identitäten der Deutschen und der EU-Bevölkerung werden auf diese Weise vernichtet. Ganz vorsätzlich.

ulix vanraudt / 14.11.2019

Die Entscheidung zeigt, den Organwaltern fehlt es am Problembewusstsein. Das EU-Asylsystem ist DAS Problem und DIE Ursache für die Migrationskrise, da es zum Vehikel für die illegale Zuwanderung verkommen ist. Diese Politik - verhindert letztlich, Verfolgten iSd GFK zu helfen (das System ist von Zuwanderern -auch von gewalttätigen - verstopft) und - ist unsozial (unter Druck und die Räder kommen die schlecht Ausgebildeten in der EU, denen die Chance auf ein Leben mit Arbeit genommen wird). Die Reform muss beim EU-Asylrecht ansetzen - nämlich zB durch 1 Einschränkung des individuellen Asylrechts auf Menschen, die direkt aus dem Verfolgerstaat einreisen (vgl Art 16a GG). Abschaffung des Rechtsanspruchs auf subsidiären Schutz. 2 aliquote Beteiligung an UNHCR-Resettlement-Programmen (Maßstab: Bevölkerungszahl). 3 Fonds zur Unterstützung für Staaten, die massiv von Flucht betroffen sind. 4 Ablösung der Politik der unkontrollierten Zuwanderung durch eine der kontrollierten Einwanderung (vgl Kanada, Australien) 5 Abschiebung aller nicht Aufenthaltsberechtigten und Kriminellen (auch von gewalttätigen). 6 Entzug der Aufenthaltsberechtigung und des Flüchtlingsstatus bei begründeten Verdacht auf Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Stichwort: Clankriminalität). Die Politik sollte endlich die entsprechenden Rechtsänderung anzugehen ... bloß den Politikern fehlt einfach das Problembewusstsein.

Sebastian Weber / 14.11.2019

Vorschlag: der „uns geschenkte Mensch“ kommt vorübergehend bei Frau Göring-Eckardt unter. Problem gelöst.

Max Hauer / 14.11.2019

Gerade forderte die FDP eine EU Richtlinie umzusetzen.Jugendliche sollen immer einen Anwalt gestellt bekommen(War selber mal Angeklagt und wollte gar keinen-wozu?)und wenn man nicht weiss wie alt jemand ist soll dieser immer unter 18 sein meinte der FDP Mann.Nun,sollte man dann nicht erst mal klären wie alt er ist?

Ilona Grimm / 14.11.2019

Vielen Dank, Frau Baumstark, für Ihre Wachsamkeit und dafür, dass Sie die mindere Schutzwürdigkeit von Obdachlosen ins Spiel bringen. Vor lauter bunt sind die europäischen Rechtsbehörden plemplem und zu keiner vernünftigen Beurteilung der Realität fähig. Und wie wehrt sich ein einheimischer Bürger mit niedrigem Einkommen und ohne Jurist in der Verwandtschaft gegen Willkür? Gar nicht! Auch für so jemanden gibt es keine Anwaltsriege auf Abruf, die sich gut aus dem Steuertopf nährt. Aber die Anti-AfD-Parteienfront liegt in der Wählergunst nach wie vor ganz weit vorn.  Ob ich das eines Tages verstehen kann?

beat schaller / 14.11.2019

Das sehen Sie absolut richtig Frau Baumstark. Aber, die Urteile des EuGH sind seit langem eine einzige Zumutung und sie erheben sich über nationales Recht und oft haben die Urteile gar rein nichts mit einem Menschenrecht zu tun. Es sollte ein Menschenrecht sein, dass in einem Land gleiches Recht für alle gelten soll, auch für Gäste und auch wenn die auf nicht legalem Weg eingereist sind und gar keinen Asylstatus erlangen können. Wenn sie aber straffällig werden, dann gehören sie abgeschoben und wenn die Identität nicht geklärt ist, dann in ein Ausschaffungsheim, ohne Ausgang, ohne finanzielle Unterstützung, aber mit kost und Unterkunft aber kein Freigang. So würde es früher oder später unlustig.  Aber es wird bei diesen Leuten alles auf dem Tablett serviert, inkl. Anwalt und vieles mehr. Wenn das für alle hier lebenden Menschen so einfach wäre, auch für die Anständigen Einheimischen?  Wenn aber Kriminelle Ausländer, meist ohne Angaben der Herkunft bevorzugt behandelt werden, dann hat sich die Gesellschaft aufgegeben. b.schaller

Moritz Cremer / 14.11.2019

seit wenigen Monaten ist ein Jugendfreund, Marcus Bornheim, Chef der “tagesschau/tagesthemen”. Dieser, inzwischen zum äusserst dubiosen, seltsamen Wicht transformierte Spinner, hat schon zu Mia (Kandel) solch unfassbaren Schwachsinn abgesondert, daß ich mich inzwischen schäme, ihn jemals gekannt zu haben…

Susanne antalic / 14.11.2019

Man denkt sich jeden Tag, wenn man die Urteile liesst, schlimmer kann es nicht werden und man wird jeden neuen Tag des besseren gelernt.

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