Christoph Lövenich, Gastautor / 22.09.2023 / 10:00 / Foto: Pixabay / 34 / Seite ausdrucken

Ausgestoßene der Woche: Die Wahrheit

Letzten Freitag kam es in Lübeck auf offener Straße zu einer Migranten-Schlägerei. Am nächsten Tag forderte die Polizei Lübeck Social-Media-Nutzer dazu auf, ein kursierendes Video des Geschehens zu löschen. Die Verbreitung könne strafbar sein. Es genüge, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen.

Dass der Elternratgeber „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ auf den Index soll, hatte ich Ihnen vor ein paar Wochen berichtet. Jetzt ist die Entscheidung gefallen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die missliebige Informationsschrift als jugendgefährdend eingestuft, wie die Herausgeberinnen, zwei Feministinnen, mitteilen. Um Minderjährigen den Zugang zu der Broschüre zu verunmöglichen, wird sie wohl aus dem öffentlichen Internet verschwinden müssen. Die Herausgeberinnen, Rona Duwe und Stefanie Bode, beabsichtigen, gegen diese Entscheidung den Rechtsweg zu beschreiten.

„Während in den Beiträgen von ARD und ZDF ‚Trans-Kindern‘ Pubertätsblocker gespritzt werden, wird die Arbeit von Frauen, die dem Trans-Trend kritisch gegenüber stehen, mit staatlicher Unterstützung unterdrückt“, klagt Judith Basad bei Nius. Genitalverstümmelnde Geschlechtsoperationen gelten offenbar als weniger jugendgefährdend. Schon im Mai, als der sogenannte Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), mit einer Indizierung liebäugelte, kommentierte der Publizist Don Alphonso: „Solche Prüfungen auf Jugendgefährdung waren früher die Sache erzreaktionärer Kreise.“ Namen und Farben ändern sich, die Methoden nicht.

Bei der BzKJ handelte es sich um die frühere so geheißene Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beziehungsweise Medien. Diese Zensurbehörde – nach dem Grundgesetz ist nämlich nur offizielle Vorzensur verboten –­ spielt seit jeher eine mehr als zweifelhafte Rolle durch ihren repressiven Umgang mit Medien aller Art, von Filmklassikern bis zu Computerspielen. Indizierungsentscheidungen werden – wie auch im Fall des transgenderkritischen „Wegweisers“ – von Gremien getroffen, die aus Staatsvertretern und Lobbyisten bestehen, deren Namen nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Offen und unzensiert erhältlich ist übrigens ein englischsprachiges Buch, auf dem Duwe und Bode ihren Ratgeber basieren.

Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen

Letzten Freitag kam es in Lübeck auf offener Straße zu einem gewaltsamen Geschehen, das den Eindruck eines Einzelfalls mit einigen Erlebnisorientierten erweckt. Ein dazugehöriger Mitschnitt kursiert in den Sozialen Medien. Sehr zum Missfallen der örtlichen Ordnungshüter. Am Folgetag forderte die Polizei Lübeck „dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu verbreiten oder zu teilen“. Denn dies könne strafbar sein. Auf den entsprechenden Polizei-Tweet hin fragte ein User, ob niemand die „Wahrheit sehen“ dürfe. Das beantwortete die Behörde vielsagend: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“

In der Öffentlichkeit sind stattdessen imaginäre Hetzjagden besser aufgehoben. Ansonsten gilt: Weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen. Bitte ebenfalls wegschauen bei anderen Ereignissen der jüngsten Vergangenheit wie dem Hausbesuch in einem Bamberger Asylantenheim oder der gelebten eritreischen Kultur. Twitter ergänzte übrigens unter dem Post der Lübecker Polizei einen rechtlichen Hinweis von Nutzern, demzufolge die Verbreitung dieser Gewaltdarstellung nicht strafbar ist, jedenfalls wenn keine „Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten“ vorliegt. Zumal das Gesetz einschlägige „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ gestattet. Schließlich musste ein ranghoher Polizeibeamter einräumen: „Es gab, in Teilen zu recht, Kritik an der gewählten Informationslinie und auch an konkreten Formulierungen.“

Demofeuer

Viel weiter südlich in Norddeutschland, nämlich in Göttingen, spielte die Polizei ebenfalls eine Rolle. Als am Samstag eine regierungskritische Demo (aus der Coronaprotest-Bewegung) von vermummten Antifa-Figuren, unterstützt von der „Zivilgesellschaft“, gestoppt wurde, griff sie nicht zugunsten der Versammlungsfreiheit ein. Trotz brennender Gegenstände, Verwüstung und später, wie mir Teilnehmer schilderten, auf sie geworfener Äpfel organisierten die Ordnungskräfte nur einen Rückzug der Demonstranten zum Hauptbahnhof. Offenbar hatte es klare Order gegeben, die gegen die Opposition eingesetzten, linksextremistischen Truppen gewähren zu lassen. Gegen das Feuer hätten vielleicht Wasserwerfer helfen können, aber die werden ja lieber gegen friedliche Demonstranten mit der falschen Meinung eingesetzt.

Demohölle

Gleiches scheint für andere Einsatzmittel zu gelten. Als der Marsch für das Leben, eine Veranstaltung von überwiegend christlich motivierten Abtreibungsgegnern, am gleichen Samstag in Köln von Gegendemonstranten aufgehalten wurde, räumte die Polizei die Blockade ebenso wenig. Begründung: Man hätte sonst vehement zu Knüppel und Pfefferspray greifen müssen. Der Marsch, der in der Domstadt erstmals gleichzeitig mit der angestammten Berliner Demo stattfand, musste daher umkehren. „Fahrt zurück in die Hölle, aus der ihr gekrochen seid“, tweetete das „Autonome Zentrum Köln“. Ob es sich bei den Teilnehmern auch um „gefallene Engel“ handelt?

Der Berliner Schwestermarsch wiederum konnte wie geplant vonstatten gehen. Die veranstaltende Bundesvereinigung Lebensrecht kritisiert, die Kölner Polizei hätte der „Gewaltbereitschaft pöbelnder, teils antidemokratischer und intoleranter Gruppierungen, die das Meinungs- und Versammlungsrecht negieren und im Fall einer anderen Meinung als der eigenen aggressiv bekämpfen“ etwas entgegensetzen müssen. Gegendemonstranten in Köln, darunter Antifa-Gestalten und Woke, besetzten nicht nur den Platz der Abschlusskundgebung des Marsches, sondern verhinderten sogar noch einen im Anschluss geplanten Gottesdienst in der katholischen Minoritenkirche. Wie Apollo News schreibt, „blockierten [sie], unter dem Einsatz von Gewalt, das Kirchengebäude und machten das Betreten sowie das Verlassen der Kirche unmöglich“. Was auch andere Kirchenbesucher wie zum Beispiel Touristen negativ betraf. Blieb die Polizei untätig? Nein, nein, erklärt sie gegenüber dem Medium, sie war ja da und hat interessiert zugeschaut. Nach einigem Warten zogen die Störer dann von selbst ab, und die Uniformierten brauchten gar nicht mehr einzuschreiten. Das nennt sich rheinische Gelassenheit.

Nicht O.K.?

Beim parallelen Berliner Marsch kam es zu einem Foto, das die taz mit der Schlagzeile „Der Bischof marschiert mit Rechten“ würdigt. Gemeint ist der katholische Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer, der eine Kontaktschuld auf sich geladen hat. Diese besteht darin, dass er auf demselben Foto zu sehen ist wie ein Demonstrant, der mit seiner Hand einen „bösen“ Gruß zeigt. Dafür kann der Geistliche wenig, er wird mit den wenigsten der 3.000 oder mehr Teilnehmer der Veranstaltung überhaupt persönlich bekannt sein. Dass der junge Krawattenträger sich in der Nähe aufhielt, dürfte im Rahmen des üblichen Demogeschehens Zufall sein; dass er sich „herangeschlichen“ haben soll, „um dadurch den Ruf des Bischofs zu schädigen“, wie sein Bistum spekuliert, scheint weit hergeholt.

Um welche Geste geht es eigentlich? Um das O.-K.-Zeichen mit Daumen und Zeigefinger sowie abgespreizten übrigen Fingern. Das haben viele von Ihnen, liebe Leser, sicherlich auch schon mal – nichtsahnend – hochgehalten. Heute gilt es aber auch als rassistisches White-Power-Zeichen. Und das kam so: Das Internetforum 4chan hat sich vor einigen Jahren den Spaß erlaubt, in diese Fingerhaltung die Buchstaben „W“ und „P“ hineinzuinterpretieren und das als Gag zu verbreiten, um zu schauen, ob man etwas derart Hanebüchenes im Mainstream platzieren könnte. Dieses satirische Experiment entwickelte ein Eigenleben mit der Folge, dass in den USA schon mehrere Personen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verwendung der eigentlich und bisher unschuldigen Geste zu spüren bekamen – im Juli noch ein Sporttrainer, dem gekündigt wurde. Dem Berliner Marsch-Teilnehmer kann diese Entstehungsgeschichte durchaus bekannt gewesen sein, sodass er keinen Rassismus Weißer zur Schau gestellt hat, sondern einen Witz.

Kann sich die AfD das Leisten?

Den scheint man nicht einmal in Teilen der AfD zu verstehen, zumindest dann nicht, wenn einem der Verfassungsschutz seinen kalten Atem in den Nacken bläst. Anna Leisten, Brandenburger Landesvorsitzende der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der Partei, erhielt im Sommer eine Abmahnung seitens ihres AfD-Landesvorstands, weil sie im vergangenen Jahr das verfängliche Zeichen in den Social Media präsentiert hatte. Der Brandenburger Verfassungsschutz führte diesen Umstand in seiner Begründung dafür auf, den von Leisten geleiteten JA-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Selbst eine augenzwinkernde Instagram-Bildbeschreibung zur „Ostfront“ legten die Schlapphüte zu ihren Lasten aus. Laut Welt trat AfD-Landesvorstandsmitglied Roman Reusch, ein früherer Bundestagsabgeordneter, zurück, weil er kein Parteiausschlussverfahren gegen Leisten durchsetzen konnte. Mittels eines solchen wollte er dem Geheimdienst den Wind aus den Segeln nehmen.

Brände

Gewiss, das belgische Charleroi gilt als hässlichste Stadt der Welt. Das Straßenbild verbessert sich allerdings nicht unbedingt durch die „heiße Sanierung“ von Lehranstalten. In der Region Charleroi kam es letzte Woche zur Brandstiftung an sechs Grundschulen, wobei am Tatort angebrachte Graffiti in vier Fällen das Motiv nahelegen. Es geht um einen Erlass, durch den im französischsprachigen Unterricht zwei mal zwei Stunden zu Liebe, Sex & Co. (EVRAS) verpflichtend werden. Diese verteilen sich auf das sechste Schuljahr – in Belgien das letzte der Grundschulzeit – und das zehnte. Zu den Gegnern gehören Katholiken, aber auch Moslems, zum Beispiel die Landesorganisation der türkischen Grauen Wölfe. Man befürchtet Frühsexualisierung von Kindern, während die Befürworter auf das Alter der Schüler und den Inhalt des Lehrstoffes hinweisen. Eine zuständige Kultusministerin sieht in den Anschlägen „Terrorakte“.

Tatsächlich gibt es ein offizielles, wokes EVRAS-Handbuch, das auf Kinder ab dem Alter von fünf Jahren abzielt. Der französische Rapper Rohff ruft in diesem Zusammenhang zur Rebellion gegen die „wahnsinnigen perversen Progressisten“ auf. In der Wallonie finden auch friedliche Proteste statt, bei denen zum Beispiel „keine Sexualität vor der Pubertät“ gefordert wird. Dort sieht man unter anderem islamisch verschleierte Frauen, aber auch „Corona-Skeptiker“, wie es ein französisches Medium formuliert. Für Cancel-Culture-Forscher Prof. Richard Traunmüller sind angesichts „linksbizarrer Auswüchse“ „unsere migrantischen Mitbürger“ übrigens „ein hochwillkommenes Korrektiv“.

Drosten gelöscht

Aktivist Captain Future alias Michael Bründel gehörte vergangenen Freitag zu denjenigen, die Christian Drosten kritische Fragen stellten. Der berühmt-berüchtigte Corona-Virologe hielt einen Vortrag im Berliner Naturkundemuseum, unweit seines Instituts an der Charité. Die Videoplattform TiKTok sperrte einen Auszug aus einem längeren YouTube-Video, in dem Bründel mit dem sogenannten Experten und dessen Hardcore-Fans spricht, nach 24.000 Aufrufen wegen „Fehlinformationen“. Aus wessen Mund die gekommen sein sollen, bleibt offen.

Abschied vom Pult

Wie Georg Etscheit bei Achgut berichtet, zieht sich Dirigent John Eliot Gardiner aufs Altenteil zurück. Dem 80-jährigen Maestro wird vorgeworfen, einen jungen Sänger geohrfeigt zu haben. Etscheit benennt eine „beachtliche Phalanx von Dirigenten, die infolge von oft nur schwer oder gar nicht beweisbaren Vorwürfen tätlicher Übergriffe oder ‚Sexismus‘ mehr oder weniger freiwillig von der Bühne abtreten mussten“. Insbesondere Musikjournalisten täten sich hierbei hervor. Dazu passt, dass der Münchner Merkur Gardiner als „einen der letzten übergriffigen Dinos“ bezeichnet.

Es brennt bei Brand

Mit drastischen Vorwürfen hat jetzt der britische Comedian Russell Brand zu kämpfen. Dem Kritiker der Coronapolitik werden Sexualstraftaten bis hin zur Vergewaltigung unterstellt. Ohne dass bisher irgendwelche Beweise vorliegen, wurde zum Beispiel sein YouTube-Kanal demonetarisiert, wodurch ihm die über die Plattform generierten Werbeeinnahmen entgehen. Über dieses und mehr informiert Dushan Wegner bei Achgut. Ein Auftritt Brands in einer namhaften US-Talkshow, in der er die massiven finanziellen Motive hinter der Corona-Spritze anprangerte, könnte ihm sein sprichwörtliches Genick gebrochen haben.

Zu genau hingeschaut

Die Ashland-Universität im amerikanischen Bundesstaat Ohio hat ihren Vertrag mit dem Journalismus-Dozenten Ted Daniels beendet. Daniels war auch Berater der Stundentenzeitung The Collegian. Offenbar war deren Berichterstattung das Problem. Diese betreibe „zu viel investigativen Journalismus“, habe man ihm zu verstehen gegeben. Der Universitätspräsident bestreitet das. Allerdings fordert die Leitung der christlichen Privatuniversität nun, dass ihr die Artikel aus dem Collegian vor Veröffentlichung vorgelegt werden. Auf Nachfrage der Bürgerrechtsorganisation FIRE erklärt sie, dabei gehe es der Hochschule nur darum, korrekte Grammatik sicherzustellen. „Seid ein Stachel im Fleisch der Verwaltung“, hat Daniels dem Medium zu seinem Abschied auf den Weg gegeben.

Pfeifen pfeifen

Wie im Großen, so im Kleinen. Was die oben erwähnte Polizei in Köln und Göttingen nicht zustande gebracht hat, ist auch der Hochschul-Polizei des Washington College im Bundesstaat Maryland misslungen. Ein Vortrag des Princeton-Professors Robert George musste nach Störungen abgebrochen werden, ohne dass sich die hauseigenen Ordnungskräfte dem angemessen entgegengestellt hätten. Mitten im Vortrag stürmten Berichten zufolge teilweise maskierte Gegner den Saal, schrien und machten Lärm mit Trillerpfeifen und schneller Musik. Ihren Plakaten und Flaggen nach zu urteilen, missfiel ihnen an dem konservativen George offenbar besonders die Gegnerschaft zu irgendwelchen LGBT…-Agenden. Der Titel seines Vortrags lautete übrigens: „Wahrheitssuche als Auftrag der Universität.“

Brasilianische Lümmel

Weibliche Cheerleader, die Stimmung für männliche Sportler machen, kennen wir zur Genüge. Männliche (Medizin-)Studenten der Universität Santo Amaro im brasilianischen São Paulo wollten mal den, äh, Spieß umdrehen und den Sieg ihrer Kommilitoninnen vom Frauen-Volleyteam feiern, die gerade eine Universitätsmannschaft gewonnen hatten. Das ging gründlich in die Hose, denn selbige zogen sich die Herren Studenten herunter, stürmten auf das Spielfeld, und veranstalteten, was medial „Masturbationsfeiern“ genannt wird. Sie berührten zum Teil ihr Gemächt; das kurze und zensierte Video von dem Vorfall legt aber nahe, dass nicht zielbewusst onaniert wurde. Das Ganze ereignete sich bereits im April, allerdings gelangten erst jetzt entsprechende Bilder an die Öffentlichkeit.

Die Uni teilte mit, sechs Studenten exmatrikuliert zu haben, und Brasiliens Präsident Lula da Silva höchstselbst erklärte, ein derartiges Verhalten sei angehenden Ärzten unwürdig. Sein Frauenministerium sieht in dem anatomischen Schauspiel eine „jahrhundertelange frauenfeindliche Kultur“ am Werk. Im Westen spräche man wohl von Jahrtausenden, möglicherweise gilt bei woken Südamerikanern aber als ausgemacht, dass erst die Ankunft der weißen Europäer dort ein feministisches Ureinwohner-Paradies zerstörte. Die Männer im Video wirken übrigens recht dunkel.

Und so endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Bis nächste Woche!

Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Webseite auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.

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Leserpost

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Wolfgang Richter / 22.09.2023

“Das beantwortete die Behörde vielsagend: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“ ” Dann als erstes mal die Fernsehfahdung ZDF-XY und Gleichartiges sofort einstellen. Die Sachverhalte können die Bürgen verstören, und es reicht, wenn die Behörden wissen, daß sie nix wissen und machtlos sind.

Ralf Pöhling / 22.09.2023

Zu Lübeck: Zitat:„Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“ Das wird immer dann vorgeschoben, wenn im Hintergrund gegen Personen ermittelt wird, die in der verbreiteten Information, sei es Bild, Ton-, oder Schriftmaterial, wiederzuerkennen sind. Bisweilen macht das Sinn. Nämlich dann, wenn Verdunklungs-, oder Fluchtgefahr besteht. Das hat aber Grenzen. Nämlich dort, wo das öffentliche Interesse massiv berührt wird und die Ermittlungen verschleppt werden. Unser Rechtsstaat hat Macken, die sich darin zeigen, dass Ermittlungen sich unerträglich lange hinziehen, während die Verdächtigen bzw. zu überführenden Täter während dieses Vorgangs auf freiem Fuß bleiben. Ständen die Verdächtigen dabei die ganze Zeit unter Überwachung und gäbe es zudem die Möglichkeit eines sofortigen Zugriffs durch die Polizei, um eine Flucht zu verhindern, oder eine konsequent durchgezogene Untersuchungshaft, wäre das verständlich. Meist passiert das aber nicht. Da wird nicht zügig zu den Tätern ermittelt, noch werden diese vorzeitig festgesetzt, um eine Flucht zu verhindern, die deswegen dann auch oft erfolgt. Teils kann man das noch mit personeller Überforderung erklären. Ab einem gewissen Punkt jedoch nicht mehr. Da steht dann der Verdacht im Raum, dass die Behörden selbst verdunkeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn die im Apparat Verantwortlichen durch die Ermittlungen selbst in die Bredouille geraten. Hier ist das der Fall. Die Verbreitung dieses Videos wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Unmut in der Anwohnerschaft Lübecks führen und damit zum Wunsch der Ablösung der Verantwortlichen, die derartige Auswüchse nicht zu verhindern wissen. Hier verdunkelt also die Polizei die Interessen des Volkes, wenn sie die Verbreitung des Videos verhindern will. Und das ist Rechtsbeugung. Ich kenne da noch einen weit schwerwiegenderen Fall, der wohl doch noch außergerichtlich gelöst werden wird. Aus gleichem Grund.

Christoph Lövenich / 22.09.2023

@A.Schröder @A. Ostrovsky Diese Folge der Kolumne beinhaltet einen Fall, in dem sich offene Angst vor einem deutschen Geheimdienst zeigt, nämlich die in (Teilen) der AfD Brandenburg vor dem Landesverfassungsschutz. Und da geht es noch nicht mal um dessen geheime Aktivitäten; schon eine mögliche öffentliche Einstufung verursacht Muffensausen.

Ralf Pöhling / 22.09.2023

Zum Thema Transgender: Ich kann das jetzt auf die schnelle nicht nachprüfen, aber wenn ich das richtig verstehe, ist die Aufklärung über die gesundheitlichen und rechtlichen Probleme, die mit einer frühkindlichen Geschlechtsumwandlung einhergehen, also auf den Index gesetzt worden, während man hier nicht auf die Idee gekommen ist, dass Minderjährige noch gar nicht Geschäftsfähig sind und deswegen einer solchen Umwandlung rechtlich gar nicht zustimmen können. Die Bundeszentrale für Kinder und Medienschutz hat also die Aufklärung über potentiellen Kindesmissbrauch, und genau das steht hier im Raum bei der Vergabe von Pubertätsblockern, zum Zwecke des Jugendschutzes auf den Index gesetzt. Wenn das so stimmt, haben wir hier eine Behörde, die absichtlich geltendes Recht in Frage stellt. Wer meint, er wäre im falschen Geschlecht geboren, der soll gerne etwas daran ändern können. Aber erst dann, wenn er oder sie die dazu nötige Volljährigkeit erreicht hat. Kinder und Jugendliche werden aus gutem Grund erst mit 18 Jahren geschäftsfähig. Nämlich deshalb, weil sie erst dann so weit ausgewachsen sind und genug Lebenserfahrung haben, um das weitere Leben bestimmende Dinge richtig einschätzen zu können. Ich halte die Vergabe von Pubertätsblockern an Minderjährige für einen klaren Rechtsbruch zu Ungunsten von Minderjährigen. Darüber aufzuklären kann folglich keine Jugendgefährdung sein. Im Gegenteil. Bei Schnaps und bei harten Horrorfilmen gilt diese Altersgrenze aus dem selben Grund ja auch. Da käme niemand auf die Idee, einem Minderjährigen so etwas zugänglich zu machen und die Aufklärung über die möglichen Nebenwirkungen des Konsums solcher Dinge durch Minderjährige als jugendgefährdend zu verurteilen. Das ist vollkommen absurd. Hier läuft offenkundig etwas ganz gravierend in die diametral entgegengesetzt falsche Richtung. Ausgeführt von einer deutschen Behörde.

Hans Bendix / 22.09.2023

Nun, einfache Lösungen komplexer Probleme sind nicht falsch, nur weil sie einfach sind (daß Lösungen für komplexe Probleme ebenfalls komplex sein müssen, ist eine sozialistische Verschwörungstheorie). Es gibt sie, die einfache Problemlösung: Proskription der Verfassungsfeinde nebst nachfolgendem Vollzug.

Albert Pelka / 22.09.2023

Zur causa John Eliot Gardiner: Ja, verdammt, das fühl ich nach.! Mich befällt auch schon länger ein mehr als ungute Gefühl, dass alle Unmusikalischen dieses Erdenrunds, das geballte Musikanalphabetentum des Universums, Milchstraßen von Falsch-Mitschunklern und Quersingern, fischerchortausendgewaltig und c-dur-umnachtet sich zu einem geheimen Kulturendkosumtions-Weltenbund verschwören haben müssen. Und zwar gegen alles rumwutzend, was noch Geschmack, Wahrhaftigkeit, und Freiheit atmete. Noch nicht mals Spurenelemente von Musik irgend duldend.  An solchen Atavismus-Anzeichen wie RAP- und Techno und derlei “Kulturschaffenden” findet sich sowas , meiner Meinung nach,  recht plastisch, wenn nicht sogar unwiderleglich bestätigt, ja leibwahrhaftig real geworden.  Eine immerzu kampfesgestählte SPD-Kulturkrieger-wurzelbürstige Nancy Faeser wird gegen sowas niemals furioso wie “GEGEN RECHTS” auf ihrer bekannten gesengten Sau ausreiten wollen. Ist ja ihr eigener Abgesangs-Stall, höchstwahrscheinlich. Böse Nancy / liederliche Lider haben eben keine Lieder!

Klaus Keller / 22.09.2023

Was soll die Öffentlichkeit nicht sehen, das in der Öffentlichkeit stattfindet? Vermutlich das Versagen der Polizei. Es ist ihnen peinlich. Kann ich verstehen. Aber die Forderung ist so Absurd wie ein Video nicht zu zeigen in dem ein Autofahrer mit viel zu wenig Abstand einen Radfahrer überholt und sich beschwert das man im Video das Nummernschild erkennen kann. Die Öffentlichkeit hat eine wichtige Kontrollfunktion in einer funktionierenden Gesellschaft. Wir haben diese Funktion nur zu sehr an die Medien und andere Akteure abgegeben. Das Internet bietet die Möglichkeit sich das zurück zu holen. Das Dorf erzieht das Kind, meinte ein Kollege aus Afrika. Nicht umsonst kann man im bayerischen Wald sorgloser spazieren gehen als im Görlitzer Park nehme ich an. Noch.

Carlo Stronzo di Contadino / 22.09.2023

Die Lübecker Polizei hat jetzt die Hose gestrichen voll und bittet seit gestern (Donnerstag 21.09.2023) um Übersendung von weiteren Videos zur Klärung des Tathergangs. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hat gleichzeitig erklärt, das wäre eine Missdeutung der Aussage der Polizei gewesen, ein weiterer Wendehals im korrupten System.

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