Wissen sie @Frau Heinisch, dass ihrem leicht unterkomplexen “Weißrussland: Plant Putin das Ukraine-Szenario?” viele nicht so folgen wolllten, scheint Sie ja arg getroffen zu haben. Meinen Sie ernsthaft die Achse-Leser sind zu blöd, die rechtliche Situation zu durchschauen. Dennoch erklärt ihr neuer Text vor allem eines: Recht kriegt der, der es durchsetzten kann. Was in Verträgen steht, ist vollkommen egal. Fand es aber trotzdem nennt von Putin, die Bevölkerung der Krim gefragt zu haben, ist in der Asylfrage in Deutschland natürlich unterblieben.
Zum Asylrecht möchte ich noch ergänzen: Ein Rechtsbruch wird nicht dadurch legitimiert, dass er millionenfach begangen wird. Ebenso wenig wird er durch den Jubel der Medien legitimiert. Auch das Gewohnheitsrecht greift nicht bei fortwährenden Rechtsbruch.
Erinnert mich an die Diskussion zwischen Alexander Kissler und Claudia Roth, in welcher die Bundestagsvizepräsidentin es auch nicht wahr haben wollte, dass es im Grundgesetz Einschränkungen des Asylrechts bei Einreise aus Drittstaaten gibt. Noch eine Rechtsfrage: ist es statthaft, dass westliche Regierungen “Berater” in bestimmte Länder entsenden, welche Oppositionsgruppen (wie z.B. die neofaschistische “Swoboda“ in der Ukraine) unterstützen und finanzieren, um diese Länder zu destabilisieren, die demokratisch gewählte Regierung abzusetzen und einem dem Westen genehmen Strohmann zum Präsidenten zu machen, wie es z.B. bei der sog. “Orangenen Revolution” 2004 und später nochmal beim “Euromaidan” 2013/4 geschehen ist? Verstößt es nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wenn die oberste Diplomatin für Europa des US-State-Department Victoria “Fuck the EU” Nuland mit dem amerikanischen Botschafter in Kiew telefoniert und dabei festlegt, wer der nächste Präsident in der Ukraine werden soll (immer noch bei Youtube zu finden)? Sollte in einer Demokratie nicht das ukrainische Volk entscheiden? Oder ist ist das alles im grünen Bereich, weil man bei der KSZE an so etwas nicht gedacht hat? Sollte man einen solchen Konflikt nicht ganzheitlich betrachten? Gleiches Vorgehen übrigens in Serbien im Jahr 2000 um Milošević zu beseitigen und bei der Rosenrevolution 2003 in Georgien. Und wer möchte mit mir wetten, dass in Weissrussland gerade dasselbe geschieht?
Und - was war die Teilung ex-Jugoslawiens durch die Nato? Das blöde ist, dass der Westen ja seine eigenen Ideale, seine eigenen Prinzipien und seine eigenen Verträge mit Füßen tritt - wo immer es ihm opportun erscheint und nützt - aber von anderen erwartet, dass die sie respektieren. Nur funktioniert das eben nicht. Mit Doppelstandards zerstört man jedes Prinzip und jeden Vertrag. Und zerstört die eigene Glaubwürdigkeit.
Inzwischen sind wir am dem Punkt, wo das gute Gefühl wichtiger ist als saubere Juristerei. Bei der Frage, wer Recht hat, tritt an die Stelle der Beurteilung ohne Ansehen der Person (Augenbinde bei Justitia!) nunmehr die ästhetische Qualität im Sinne der politischen Schönheit oder gleich der moralische Hammer der weißen Dominanz und des strukturellen Rassismus.
Sehr prägnant ( kurz und leserfreundlich ) auf den Punkt kommender Artikel . Thema 1 wird keinen Widerspruch hervorrufen , Thema 2 schon eher . Es gibt hier auf der Achse eine kleine feine Putinversteherfraktion ... . Richtig spannend würde es , würden Sie , Frau Heinisch , in gleicher sachlicher Weise einmal die diversen Beschlußlagen zur Palästinafrage darstellen . Selbst wenn Sie das wollen sollten , würde ein solch neutraler Aufsatz hier nicht erscheinen . Hier im Forum wird ja schon das Vorhandensein einer Besiedelung vor der Staatsgründung negiert .... . ” Ob und welche Mittel angebracht sind, eine Annexion fremden Territoriums zu ahnden, ist allerdings keine Rechts – sondern eine politische Frage.” Au haua ha .... .
Zwei Anmerkungen aus juristischer Sicht: Erstens haben zwar aus sicheren Drittstaaten (v.a. Nachbarstaaten) einreisende Immigranten keinen ANSPRUCH auf Asyl. Es steht der amtierenden Regierung jedoch frei ihnen auch OHNE Anspruch die Einreise samt Versorgung durch den Sozialstaat zu gewähren. Das GG sagt NICHT, dass jedem, der sich nicht auf Asyl berufen kann, die Einreise zu verweigern ist. Dass die Merkel-Regierung das nicht offen kommuniziert, sondern sich hinter dem GG versteckt, liegt natürlich an der extremen Unzufriedenheit (mit Abwahlgefahr), wenn man zugeben würde, Millionen leistungsunwillige und/oder -fähige freiwillig ins Land gelassen zu haben. Zweitens: Die Begründung eine Sezession des Kosovo sei wegen Verbrechen an der betroffenen Bevölkerung berechtigt, die der Krim (oder von Berg-Karabach u.A.) jedoch nicht, ist an den Haaren herbeigezogen. Dies ist durch keinerlei rechtskräftige internationale Verträge bzw. Gewohnheitsrecht gedeckt. Auch die russische Bevölkerung der Krim drohte durch gezielte Ansiedlung von Ukrainern langsam zur Minderheit und damit marginalisiert zu werden. In Berg-Karabach kam es sogar regelmäßig zu Pogromen an der armenischen Bevölkerung. Man muss sich hier entscheiden. Entweder die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert ein Sezessionsrecht von Minderheitsgruppen, die lokal eine Mehrheit bilden gegen das Souveränitätsrecht der Staaten oder sie akzeptiert es nicht. Hier und da Ausnahmen zu machen, weil sie einem gerade außenpolitisch in den Kram passen, z.B. weil es gegen Russland oder China (Xinjang) geht; das gibt es nicht.
Darf man Menschen die gegen das Grundgesetz verstoßen ( hier Art. 16 a) als Rechtsbrecher oder Kriminelle bezeichnen ? Wenn ja, dann sind alle Beamte, Angestellte, Richter und Staatsanwälte die in Asylverfahren gegen 16 a verstoßen, kriminell.
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