Vielen Dank, Frau Heinisch, dass Sie aus dem Budapester Memorandum von 1994 zitieren. Dieses ist zu wenig bekannt. In diesem Memorandum treten die USA, Russland, Frankreich und das Vereinigte Königreich als Garantiemächte der damaligen Grenzen der Ukraine auf. Die USA können es sich nicht bieten lassen, dass irgendeine Macht auf der Welt in einen Staat einmarschiert und dort ein Gebiet annektiert, dessen Grenzen sie garantiert haben. Sie werden sich niemals damit abfinden, dass Putin ihre Garantie missachtet hat. Das dürfte auch erklären, warum in beiden Häusern des Kongresses, warum bei Demokraten und Republikanern gleichermaßen die Aversion gegenüber Putin tief verankert ist und weshalb z.B. diese sehr breite Mehrheit sich gegen die Nordstream-Gaspipeline wendet. Es wird für Putin sehr schwer werden, aus diesem Sache wieder herauszukommen. Hätte er doch wie weiland seine Vorgänger im Zarenreich, einen Deal angestrebt: Diese haben Alaska an die USA verkauft, nachdem Anfang des 19. Jahrhunderts Frankreich Lousiana an die USA verkauft hatte. Man kann mit den USA jeden erdenklichen Deal anstreben, aber man darf nicht versuchen, sie zum Narren zu halten.
Bei der Krim lohnt es sich einmal in die Geschichte zu schauen. Die Krim gehörte zum Gebiet der Russischen Förderativen Sowjetrepublik innerhalb der UdSSR. Die einzelnen Gebiete gab es schon im Zarenreich und sie wurden halt Sowjetrepubliken. Nikita Chrustschow schenkte zu irgendeinem Jubiläum (weiß ich nicht mehr, hab auch keine Lust das zu nachzuschlagen) die Krim der Ukrainischen Sowjetrepublik. Nachdem die Ukraine bei ihrer sogenannten Revolution dort die Mehrheitsbevölkerung der Russen sozusagen zu Menschen 2. Klasse gemacht hatte, die russische Sprache verbannte, holte sich Russland das Geschenk halt wieder zurück. Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, aber die westlichen Gesetze sind ohne die Geschichte zu beachten, nicht wirklich anwendbar. Übrigens Ex-Jugoslawien ist ein ähnlicher Fall, der aber unter den Teppich gekehrt wird, weil sie sich dem Westen zuwendeten und der Westen massiv sich in die inneren Angelegenheiten eingemischt hat. Ob das so wie es lief berechtigt war, darüber lässt sich auch vortrefflich streiten und die Meinungen gehen dabei auch auseinander. Es gibt viele Konflikte in der Welt, die durch die unterschiedliche Historie und das unterschiedliche Entstehen von Staaten nicht in westliche Gesetze passen. Die EU regt sich nur so auf, weil sie daran interessiert ist, eine Front gegen Russland aufzubauen. Woanders (siehe Exjugoslawien) hat sie auch bei Gebietsänderungen, die sicherlich auch auf geschichtliche Gegebenheiten basieren, weggeschaut.
Wie im Kommentar von “u vanraudt” bereits thematisiert: Deutschland hat in der Asyl- und Migrationsproblematik kein konsistentes Rechtssystem mehr. Die Vermischung von deutschem Recht (i.e. GG) mit dem schwammigen EU-Recht, UN-Migrationspakt führt zu Widersprüchen und Konfusion. Bereits das fundamental wichtige Verhältnis zwischen GG, EU-Recht und EuGH ist nebulös. Das Recht ist aufgrund dieser Probleme nicht mehr ausführbar ist. Die Asylpolitik findet daher faktisch in einem rechtsfreien Raum statt. ++ Es gibt viele weitere Lebensbereiche in denen die Vermischung von deutschem Recht mit EU-Recht zu ähnlichen Resultaten führt. Schon das deutsche Recht besteht sehr oft aus indefiniten, schwammigen und widersprüchlichen Vorschriften. Dann kommt noch das EU-Recht hinzu, das noch mieser formuliert ist. ++ Ich bin zwar kein Jurist. Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Artikel 23 GG (Ermächtigung der EU) ein extrem langatmiger, schwammiger, logischer Murks ist. Das ist allerdings nicht weiter überraschend. In 71 Jahren wurde dass GG 63 mal geändert, wobei 235 Artikel betroffen sind. Das GG ist hoffnungslos vermurkst.
Also ich dachte, dass EU Recht, nationales Recht bricht, aber NICHT die Verfassung, oder Mangels derselben bei uns, des Grundgesetzes. Denn dieses regelt ja die Übertragung von Kompetenzen auf internationale Organisationen und Deutschland ist souveräner Staat in einem Staatenbund. Recht wird immer unschärfer, je größer die Einheit, auf die es angewendet wird. Ultimativ ist zu fragen, welche Legitimität hat Völkerrecht- ich wurde nie gefragt! Welche Legitimität hat ein Grundstück Besitzer- am Ende hat er Hehlerware erstanden, denn irgendwann in der Kette der Vererbung und Verkäufe hat einer einfach gesagt: Meins! Mit welchem Recht? Wie groß und prozentual mächtig muss eine Bevölkerung sein, damit es umSelbstbestimmungsrecht und nicht mehr um Sezessionsverbot geht? Das ist immer Willkür. Recht hat Grenzen und damit es vor Tyrannei schützt, müsste es eigentlich von jedermann komplett verstanden und in kürzester Frist von Gerichten durchgesetzt werden. Davon sind wir Lichtjahre entfernt und entfernen uns weiter. So wie Parteiendemokratie ist das Recht am Ende und wird durch etwas Neues ersetzt werden müssen. Auch wenn ich von Nürnberg 2 für all die Corona Verbrechen - u.a.- für die politische Klasse träume- es wird nicht passieren und das naive Vertrauen in das Recht auf allen Ebenen wird zerbröseln. Es war falsch, Kossovo anzuerkennen, es ist falsch, die Krim zu besetzen und es ist falsch, Afrikaner und Araber ins Land zu lassen ohne Qualifikation. Und nun?
Sehr geehrte Frau Heinisch, bzgl. des Asylrechts bedarf es meiner Ansicht nach einer Ergänzung, da die alltägliche Realität des Migrationsgeschehens unter dem Label Asyl den Rechtsgrundsatz des ultra Posse nemo obligatur, also dass niemand über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet werden soll, schon lange dauerhaft verletzt wird; erkennbar u.a. an der Überlastung der Verwaltungsgerichte, der staatlichen Überforderung beim Durchsetzen der Ausreisepflicht, enormen finanziellen Belastungen und v.a.m. Um diese Überlastung auf ein administrativ und gesellschaftlich zu bewältigendes Maß zurückzuführen bleibt m. M. n. nur die Verpflichtung, dass Asylanträge vor der Einreise zu stellen sind, was aber zur Durchsetzung ein sehr konsequentes Grenzregime nötig macht. Dass es dazu kommt vermag ich aber nicht zu erkennen.
Interessanter Aspekt des Asylrechts: Ein Vermieter darf Bewerber nicht aufgrund der Herkunft, Religion oder Hautfarbe ablehnen. Der Staat darf aber Häuser bauen, die ausschließlich für Flüchtlinge sind. Also Wohnraum schaffen in Deutschland, auf den ein weißer Einheimischer kein Anspruch hat. GG-konform? Ist das wichtig. WIR MACHEN DAS.
@ B. Potthof, B. Ackermann, T. Weidner Danke. Aber solche Einwände interessieren nicht, wenn es ideologisch nicht passt. @ H. Unger Haben Sie nur einen Kommentar, den haben Sie doch erst gestern (?) abgesondert. Witziger wird der durch Wiederholung nicht?
Recht ist was die Regentin und ihre Bücklinge verkünden. (Punkt)
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