Sehr geehrte Frau Heinisch, bzgl. des Asylrechts bedarf es meiner Ansicht nach einer Ergänzung, da die alltägliche Realität des Migrationsgeschehens unter dem Label Asyl den Rechtsgrundsatz des ultra Posse nemo obligatur, also dass niemand über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet werden soll, schon lange dauerhaft verletzt wird; erkennbar u.a. an der Überlastung der Verwaltungsgerichte, der staatlichen Überforderung beim Durchsetzen der Ausreisepflicht, enormen finanziellen Belastungen und v.a.m. Um diese Überlastung auf ein administrativ und gesellschaftlich zu bewältigendes Maß zurückzuführen bleibt m. M. n. nur die Verpflichtung, dass Asylanträge vor der Einreise zu stellen sind, was aber zur Durchsetzung ein sehr konsequentes Grenzregime nötig macht. Dass es dazu kommt vermag ich aber nicht zu erkennen.
Interessanter Aspekt des Asylrechts: Ein Vermieter darf Bewerber nicht aufgrund der Herkunft, Religion oder Hautfarbe ablehnen. Der Staat darf aber Häuser bauen, die ausschließlich für Flüchtlinge sind. Also Wohnraum schaffen in Deutschland, auf den ein weißer Einheimischer kein Anspruch hat. GG-konform? Ist das wichtig. WIR MACHEN DAS.
@ B. Potthof, B. Ackermann, T. Weidner Danke. Aber solche Einwände interessieren nicht, wenn es ideologisch nicht passt. @ H. Unger Haben Sie nur einen Kommentar, den haben Sie doch erst gestern (?) abgesondert. Witziger wird der durch Wiederholung nicht?
Recht ist was die Regentin und ihre Bücklinge verkünden. (Punkt)
Wer es bis in unser Land schafft, kann für immer bleiben. Insofern könnte man das Asylrecht eigentlich abschaffen. Darauf läuft es doch seit Jahren raus, oder?
In den allermeisten Fällen liegt illegale Zuwanderung und illegaler Aufenthalt vor. Um jenen Gesetzesbruch (vermeintlich) zu kaschieren, dient nicht zuletzt der berüchtigte “Global Impact for Migration”, der bewusst die Unterscheidung zwischen Asylant und Migrant verwischen will. Jeder hat demnach weltweit das Recht auf Migration. Und Deutschland hat - in Merkels besonderem Interesse - unterzeichnet. Mission accomplished.
Sehr geehrte Frau Heinisch, Ihre Ausführungen zum Asylrecht greifen aus folgenden Gründen zu kurz: Art 16a GG ist nur eine der Rechtsgrundlagen für das Asylrecht (dessen Abs 2 erweist sich seit 2015 als sehr hellsichtig). Leider wird das GG aber durch das EU-Asylrecht überlagert und dieses geht dem innerstaatlichen Recht vor (sofern das BVerfG dem nicht einen Riegel vorschiebt, was bei diesem Thema nicht zu erwarten ist). So garantiert Art 18 der EU-Grundrechtscharta das Asylrecht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und schafft insb die Asyl-RICHTLINIE (2011/95/EU) darüber hinausgehende Rechtsansprüche der Asylantragsteller. Im Übrigen versagen jedoch weitgehend die Behörden, die auch dort normierten Einschränkungen anzuwenden . Insb Art 4 Abs 5 lit d Asyl-RICHTLINIE (2011/95/EU) würde Ansatzpunkte liefern, um den Asyltourismus stark einzuschränken. Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Antragsteller seinen Antrag auf internationalen Schutz begründen muss und Nachweise beizubringen hat; keine Nachweise sind dann zu fordern, wenn “d) der Antragsteller internationalen Schutz zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragt hat, es sei denn, er kann gute Gründe dafür vorbringen, dass dies nicht möglich war”. Fazit: Die Asylbehörden könnten bei Antragstellern, die ohne Papiere in Dtl Asyl beantragen und nicht direkt aus dem Verfolgerstaat einreisen, Nachweise für ihre Asylangaben fordern. Derartige sind ohne Identitätsnachweise in der Regel nicht zu erbringen. Ergebnis: kein Asyl. Davon macht Dtl keinen Gebrauch. Im Ergebnis liegt das Versäumnis also tatsächlich bei der Politik und bei den Behörden.
Tja, Frau Heinisch, dann sollten Sie auch wissen, warum permanent gegen das GG verstoßen wird: weil es 1990 mit der Streichung des Art. 23 (Geltungsbereich) de facto abgeschafft wurde. Als Juristin wissen Sie, daß die Präambel, in die der Geltungsbereich verlegt wurde, keine Rechtskraft entfalten kann; aber immerhin kann auf die Optik hingewiesen werden. Im selben Jahr wurde die „Bundesrepublik Deutschland“ bei der UNO abgemeldet, da steht jetzt „Germany“ (wer oder was soll das sein?), obwohl die „Verfassungsorgane“ (
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