Dirk Maxeiner / 30.10.2020 / 06:20 / Foto: Marcin Szala / 55 / Seite ausdrucken

Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen

Wenn es um die Beschreibung der ein wenig gehemmten Wertschöpfung in diesem Lande geht, gibt es einen netten Spruch: „Einer schiebt die Schubkarre, und zwei passen auf ihn auf“. Übertragen auf die Medien, besonders diejenigen die die etablierten Kreise stören, kann man das fortschreiben: „Einer schreibt was, und fünf passen auf ihn auf.“ Nachdem das journalistische Gewerbe zusehens in prekäre Verhältnisse gerät, verlegen sich immer mehr Angehörige des Standes auf das staatlich alimentierte Bewerten, Überwachen und Kontrollieren. Da hat man wenigstens sein Auskommen und kann sich obendrein als Streiter für das Wahre, Schöne und Gute inszenieren. Man muss dafür weder schreiben können noch kreativ sein, alles was man braucht, ist die richtige Haltung. Es gibt mittlerweile Dutzende solcher weltanschaulichen Vorfeld-Organisationen, die irgendwo zwischen Wahrheits-TÜV und Schrifttumskammer durch die Netze mäandern.

Eine dieser Organisationen heißt „Correctiv“. Achgut.com berichtet immer mal wieder über den Verein, siehe hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier. Diese überlange Aufzählung ist gleichwohl unvollständig, deutet aber an, dass man eine ziemlich große Schubkarre braucht, um das, was dort produziert wird, zur nächsten Kläranlage zu transportieren. Achgut.com-Anwalt Joachim Steinhöfel übernahm diese Aufgabe gerade für uns vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe.

Aufmerksame Achgut.com-Leser kennen den Hintergrund, den unser Autor Dr. Gunter Frank so beschrieb: 

„Diejenigen, die meinen Coronabeitrag  Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn auf Facebook teilen wollten, wundern sich derzeit über die Warnung „Falsche Informationen“ .

Begründet wird dies in diesem Correctiv-Artikel:

Nein, PCR-Tests für SARS-CoV-2 reagieren nicht positiv auf andere Coronaviren von Nutztieren“. Dort kann man lesen: "Über diese angeblichen Kreuzreaktionen gibt es auch einen Artikel des Blogs „Achse des Guten“.

Joachim Steinhöfel sieht den Casus juristisch so: 

Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können. Und dasselbe gilt für den Unterschied zwischen einer These und einer Tatsachenbehauptung. Herausforderungen, die sich allerdings für die umstrittene Firma Correctiv und ihren selbsternannten obersten Wahrheitswächter Schraven wiederholt als zu groß erwiesen. Jetzt mussten die kontroversen „Faktenchecker“ erneut eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen.

Einfach gesagt: Correctiv stellte einen Pappkameraden auf, um ihn dann umzuhauen, eine von Demagogen immer wieder gerne gewählte Methode. Dr. Frank hatte nämlich gar nicht behauptet, was Correctiv als Fake-News entdeckt haben will. Es gehört eigentlich zu den Sorgfaltspflichten der Presse, vor einer solchen Berichterstattung dem Betroffenen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben (audiatur et altera pars). Correctiv hat aber weder Achgut.com noch Dr. Gunter Frank kontaktiert. Die Correctiv-Autorin wollte sich offensichtlich ersparen, ihre vorgefasste oder vorgegebene Meinung kaputt zu recherchieren.

Es folgt die Einschätzung von Joachim Steinhöfel, der das Verfahren und seinen Hintergrund so beschreibt:

„Im Mai 2020 verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe Correctiv in einem mittlerweile rechtskräftigen Grundsatzurteil, eine Meinung als „falsch“ zu bewerten. Das Unwerturteil richtete sich gegen einen auf Facebook verlinkten Artikel aus „Tichys Einblick“. 

Unmittelbar nachdem das Urteil verkündet war, schlugen die Wahrheitsrichter erneut zu. Auf der „Achse des Guten“ erschien kurze Zeit später ein Text („Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn“), in dem sich Dr. Gunter Frank mit der Frage befasst, ob den vielen positiven Corona-Tests in Schlachthöfen andere, nämlich die für Menschen harmlosen Rindercorona-Virentrümmer zugrunde liegen könnten. Er stellt dazu eine These auf, die er zur Überprüfung stellt (wörtlich: „Welche Fragen müssten geklärt werden, um diese These zu überprüfen?“).

Die Faktencheckerin Alice Echtermann von Correctiv („Für eine Reportage über ihren Heimat-Stadtteil in Bremen wurde sie 2019 mit dem Dritten Preis des Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus ausgezeichnet“), vor kurzem noch Online-Journalistin beim „Weser-Kurier“ („Karte mit öffentlichen Brauchtumsbränden – Hier lodern in Bremen Osterfeuer“), nahm sich des Textes an und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – Von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“ Diese Markierung war fortan bei Facebook überall angebracht, wo der Text von Dr. Frank auftauchte. Warum? Weil Frau Echtermann offenbar eine These nicht von einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden vermochte. Das, was die Mitarbeiterin von Correctiv getan hat, ist keine journalistisch oder wissenschaftlich saubere Widerlegung einer These. Es ist mangelhafter und weltanschaulich kontaminierter Journalismus mit aktivistischem Gepräge, wie ihn Correctiv leider häufig produziert.

Auch „Die Achse des Guten“ wollte sich diesen Rechtsbruch nicht bieten lassen und klagte mit Unterstützung von „Meinungsfreiheit im Netz“. Nachdem das Landgericht Mannheim, wie schon im Tichy-Verfahren, den Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnte, hatte die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg. Das Gericht (Urteil vom 28.10.2020, 6 W 32/20) verbot auch diesen „Faktencheck“ als rechtswidrig (Rechtsmittel sind möglich).

Prof. Dr. Peukert von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main brachte die Kernfrage dieser Streitigkeiten auf den Punkt: „Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll.“

“Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ hat Macht und Geld. Macht, weil die Wahrheitsfinder als „Faktenchecker“ auf Facebook den Daumen über Inhalte heben und senken können, das letzte Wort darüber haben, was „wahr“ oder „falsch“ ist. Geld, weil Sie Millionen in der Kasse haben, davon auch sechsstellige Beträge aus des Steuerzahlers Portemonnaie (vom Auswärtigen Amt 44.000,00 Euro in 2020, von der Staatskanzlei NRW 60.000,00 Euro in 2020 usw., hier kann man sich das im Detail anschauen). Das Geld wird, wie wir jetzt wissen und wie gerichtlich bestätigt wurde, auch dafür verwandt, rechtswidrig in die Meinungsfreiheit einzugreifen und wiederholt in wettbewerbswidriger Weise weltanschauliche Gegenspieler zu diffamieren.

Senkt Correctiv auf Facebook den Daumen und ruft „Falsch“, hat das für den Betroffenen auch wirtschaftlich drastische Folgen. Die Sanktion reduziert die Reichweite auf Facebook um 80 Prozent, was wie ein Vertriebsverbot, wie ein Spam-Filter wirkt. Der Beitrag kann nicht beworben werden, die Reputation des Verfassers wird beschädigt, bei Wiederholungen droht der Verlust des Accounts.

Schraven, der Geschäftsführer des kontroversen Unternehmens, hier vor seiner ersten Niederlage, wehrt sich gegen die gerichtliche Inanspruchnahme, weil „Faktenchecks wichtig sind für unsere Gesellschaft“, denn nur auf der Basis von Fakten „haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit“. Und „wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten“, führt das dazu, „unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren“. Dagegen tritt Schraven, der Großintegrator, mit seiner Truppe von Putzerfischen an, solchen Spaltern wie der „Achse des Guten“ oder Tichy das Handwerk zu legen.

In der juristischen Literatur werden die Faktenchecks auf Facebook als rechtswidrig erachtet. Denn wenn eine Meinung oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einer streitigen These weder gegen allgemeine Gesetze noch gegen Rechte Dritter noch gegen wirksame Nutzungsbedingungen verstößt, darf sie nicht herauf- oder herabgestuft werden. Geschieht dies doch, liegt medienrechtlich eine unzulässige Diskriminierung und wettbewerbsrechtlich eine Verfälschung des Wettbewerbs zwischen Medien in Gestalt einer unlauteren Herabsetzung und gezielten Behinderung vor, vergl. Peukert, Faktenchecks auf Facebook aus lauterkeitsrechtlicher Sicht, WRP 2020, 391 ff.

Wir danken Joachim Steinhöfel und seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ für die Unterstützung. Und wir danken unseren Lesern, die uns zuerst auf dieses unseriöse und unlautere Correctiv-Gebaren im Netz aufmerksam gemacht haben. Es ist wichtig, solchen Tendenzen entgegenzutreten. Auch wenn es lästig ist und wertvolle Arbeitszeit bindet, wir werden uns solche Dinge auch weiterhin nicht gefallen lassen. Wie Sie uns dabei helfen können, wissen Sie schon.

Foto: Marcin Szala CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Markus Knust / 31.10.2020

@Markus Buchholz: Solche Einlassungen, wie die Ihrer Freunde, sind doch auch nur Strohmänner, die ich selbst immer häufiger beobachte. Linke lenken gerne von den Fakten ab, wohl wissend das Ihnen die Argumente fehlen. Dann wird dem Gegenüber ein Label angeklebt - rechts, XY Leugner…. - und schon ist das Gespräch in eine Richtung gelenkt, wo man sich rechtfertigen soll. Ich lasse mich darauf überhaupt nicht mehr ein und frage immer wieder nach, was sie zu den Fakten zu sagen haben. Meistens werden sie dann beleidigend und wiederholen verzweifelt ihre Anklagepunkte, bevor sie das Gespräch abbrechen. Weil man mit mir nicht reden kann natürlich, also eine erneute Verdrehung der Tatsachen. Die Achse ist ein privater Blog und muss sich nicht rechtfertigen, schon um ihre Geldgeber zu schützen, was im freien und demokratischen Deutschland 2020 ja wieder notwendig ist. Zudem behauptet die Achse nicht, ein Wahrheitsministerium zu sein und maßt sich auch nicht an, andere im Auftrag von social media - in Wahrheit für den Staat - zu zensieren. Es geht also niemanden etwas an, woher das Geld kommt. Und wir sollten endlich aufhören, dass Geschäft des politischen Gegners zu betreiben, denn genau das wollen die ja. So erhalten sie ihre vermeintliche Legitimation.

Henri Brunner / 30.10.2020

Müsste man sich nicht eher fragen: was ist los mit dem Landgericht Mannheim? Offensichtliche Aspekte brauchen den Gang zur nächsthöheren Instanz? Ist das Landgericht Mannheim ein Laiengericht? Oder politisch besetzt? Oder schlicht überfordert? Gibt es hier eine Lernkurve ?

Bernhard Büter / 30.10.2020

Facebook?  Kann weg.  Ein links- grüner Schwachsinnsladen. Zudem Grundgesetzwidrig ob der Zensur. Hab mein Konto gelöscht. War die richtige Entscheidung! Die Intelligenten sind längst bei Telegram. Da wird in Abstimmung mit den anderen höchstens mal ein Merkeltroll nach Ermahnung gebeten, sich woanders sozialistisch dumm zu betätigen.

Charles Brûler / 30.10.2020

Ich kenne Schraven von einen Journalisten-Schreib-Lehrgang für die Grünen. Da konnte jeder mitmachen. Er muss wohl auch an der Heinrich-Heine-Universität gewesen sein. Einige Unterlagen hatten den Briefkopf. Das Seminar war zweifellos gut. Er hat die Leute gewaltig streng rangenommen. Aus meiner Sicht, um den recht dummen Damen zu imponieren, welche er aus meiner Sicht später dann angebaggert hat. An den folgenden Tagen war er dann ruhiger geworden. Er hat einiges aus dem Journalistenleben berichtet woduch vieles verständlicher geworden ist. Auch das er selber dann später lieber das Geld der Wahrheit vorgezogen hat. Frauen kann man sich ja dann kaufen, wenn man das toll findet.

Markus Buchholz / 30.10.2020

Da einige Kommentatoren rätseln und spekulieren, wer CORRECTIV eigentlich finanziert: In deren Transparenzbericht (auf der Homepage einzusehen) ab Seite 53 steht das auf den € genau drin, welche Stiftungen, Firmen, Spender das Portemonnaie im 1. Halbjahr 2020 geöffnet haben. Wäre so eine Transparenz nicht eigentlich auch was für Achgut? Einige meiner Bekannten sind nämlich felsenfest davon überzeugt, dass die Vielzahl von detaillierten Auswertungen und Berichten, die Achgut anbietet, unmöglich von dem bisschen Werbung links und rechts der Artikel das den Lesegenuss hier stört, finanziert werden kann. Die vermuten Sponsoren aus dem Dunstkreis des Heartland-Institutes und russische Geldquellen….hier könnte eine Offenlegung der Einnahmen solchen Behauptungen die Grundlage entziehen.

Pia Horisberger / 30.10.2020

Herzlichen Dank für den Artikel zu Correctiv. Sie bestätigen, was ich letzte Woche bemerkt hatte. Als ich das Editorial des letzten Correctiv Newsletters las, worin sie zu den USA Wahlen klare Position einnehmen, war mir klar, dass Correctiv Propaganda macht. Ich habe den Correctiv Newsletter daraufhin bei Frederick mit Grundangabe abbestellt. Von einem Faktenchecker erwarte ich unabhängige Sachlichkeit und keine Wahlempfehlung.

John Spartan / 30.10.2020

Geschichte wiederholt sich nicht (weil sie in der Vergangenheit liegt), aber man kann fast immer aus der Kenntnis vergangener Geschehensabläufe wichtige Erkenntnisse über die potentielle Entwicklung jetziger Ereignisse gewinnen. So z. B. aus Chamberlains Appeasement-Politik, dass dies mit Diktatoren nicht funktioniert; siehe aktuell Teheran, Nordkorea und Erdogan. Zu „Correctiv“ hilft Wissen über die sog. „Machtergreifung“ eines hinlänglich bekannten Braunauers (nomen atque omen ?). Es begann mit der Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presse und ging dann durch eine auch bei den jetzt Agierenden sehr beliebte „Rechtsverordnung“ nahtlos in die Reichspressekammer über, die fortan über die Wahrheit und die richtige Haltung wachte, wobei für Journalisten Zwangsmitgliedschaft herrschte wie heute bei GEZ, IHK usw. Die verdientesten Mitarbeiter von „Correctiv“ sind die kommenden Stützen vom Orwell‘schen Wahrheitsministerium.

K.Lehmann / 30.10.2020

Ich bin evangelisch, in Berlin geboren und unter der Ägide der Amerikaner aufgewachsen. Ich trage aus eigenen Gründen einen Davidsstern, in Erinnerung an einen lieben Menschen. Aber ich bin ehrlich, in der U-Bahn und Bus habe ich manchmal Muffensausen…..

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