Ich wünsche ihnen die gleich große Gefolgschaft wie H. Farage sie hat. Ansonsten scheint mir der Mundschutz eine hervorragende Werbefläche zu sein für Redefreiheit.......... Also ich finde da passen schon ein paar Sprüche drauf. Den besten könnte man dann prämieren. Man könnte verfahren wie im Lotto. Jeder gibt einen kleinen Beitrag fürs Preisgeld für den besten Spruch unter den eingereichten Exemplaren . Die man dann in größerer Auflage nähen könnte..........
Danke für Ihren Einsatz. Vor dem Fall der Mauer wären solche Szenen undenkbar gewesen. Unfasslich wo wir gelandet sind. Wahrscheinlich muss zukünftig jeder jedes Wort das er schreibt erst vor Gericht einklagen weil der default Zustand "Klappe halten" ist. Grauenhaft, dieses DDR Erbe . Vor dem Fall der Mauer ging es uns besser. Und für diese Umwertung sämtlicher christlicher Werte bezahlte ich Solidaritätsbeitrag? Ich verstehe nicht warum man die "Revolution" nicht hinter der Mauer, ohne den verhaßten Ronald Reagan vollzog um das SED Paradies dort einzurichten. Die Mehrzahl im Westen war noch nie scharf auf die SED und ihre Saugnäpfe und ist es auch heute nicht. Würde das Verlogene feedback von Regierungsseite hinsichtlich ihrer angeblichen Popularität stimmen, wären die Auflagen der Hofblätter höher und die ÖR würden sich ohne Quetschgeld auf freiwilliger Basis verkaufen können. Dass dem nicht so ist sehe ich als ein Indiz ihrer Unbeliebtheit, ganz egal mit welchen angeblichen Umfragewerten man sich brüstet.
Nun es ist eine sehr spezielle Entscheidung, die Entscheidung des Gerichts wird das Treiben von Correktiv nicht einschränken, oder gar unterbinden, trotzdem Glückwunsch
Danke OLG. Mein ergrauen in die ( neuere) Deutsche Justiz war doch schon recht versickert. Offensichtlich habe ich der Judikative damit Unrecht getan. Gut das ich mit meiner Einschätzung Vorgestern total falsch lag. Beruhigend zu erleben, das doch noch nicht alles (links)gleichgeschaltet ist in diesem Land!!!!!!!!!
Steter Tropfen höhlt den Stein. Herzlichen Glückwunsch!
@ Sebastian Weber Es ist doch bekannt, daß in der ersten Instanz üblicherweise recht schludrig geurteilt wird. Der Richter hat noch den Restalkohol von der Nacht zuvor im Blut und nicht die geringste Lust, ein Urteil zu schreiben. Er geht also auf einen Vergleich los. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Parteien beginnt i.d.R. erst in der 2. Instanz. Manch erstinstanzliches Urteil läßt nur schwer den Bezug zur Klage erkennen und ergeht sich in allgemeinem Rechtsgeschwurbel. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch, mit wem sich da gerade der Kläger anlegt. Klagen mit geringem Streitwert gegen große Namen bringen dem Richter nur Ungemach - gelesen, gelacht, gelocht!
Das "Correktiv" kann weiter zensieren. Mit diesem Urteil, das den Einzelfall regelt, ist nichts gewonnen. Korrigieren ;) sie mich, wenn ich falsch liege.
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