Redaktion / 27.05.2020 / 17:19 / Foto: Achgut.com / 21 / Seite ausdrucken

Richter weisen „Correctiv“ in die Schranken

Vorgestern berichtete Joachim Steinhöfel über ein Verfahren gegen die "Faktenprüfer" von Correctiv, denen unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, weil man konkurrierende Medien-Unternehmen wie "Tichys"-Einblick mit zweifelhaften Bewertungen auf Facebook stigmatisiere. Der Titel von Steinhöfels Beitrag lautete: Facebooks Meinungspolizei – OLG Karlsruhe entscheidet über „Faktenchecks“ . Heute wurde Correctiv von den Karlsruher Richtern in die Schranken verwiesen. 

Hier im Wortlaut die Pressemitteilung des OLG in Karlsruhe:

Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der unter anderem für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständig ist, hat am 27.05.2020 eine Eilentscheidung über die Anforderungen an die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook getroffen.

Die Klägerin hatte in einem Presseartikel über einen „offenen Brief“ zum Klimawandel berichtet und in einem Eintrag auf Facebook auf diesen Artikel hingewiesen. Die Beklagte unterzog im Auftrag von Facebook den „offenen Brief“ einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. In einem dort verlinkten Beitrag kam die Beklagte zu dem Ergebnis, dass einige der Verfasser des „offenen Briefes“ nicht über einen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten; außerdem seien einige der in dem „offenen Brief“ vertretenen Behauptungen unzutreffend und insgesamt wichtige Informationen nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der 6. Zivilsenat hat dem auf einen Wettbewerbsverstoß gestützten Eilantrag auf Unterlassung des konkreten Eintrags der Beklagten bei dem Post der Klägerin stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Mannheim, das zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen war, entsprechend abgeändert. Entscheidend war dabei, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats missverständlich war. Insbesondere konnte die Verknüpfung der Einträge auf Facebook dahin missverstanden werden, dass sich die Prüfung und die Beanstandungen auf die Berichterstattung der Klägerin bezogen hätten, statt – wie es tatsächlich nach Ansicht des Senats weit überwiegend der Fall war – auf den „offenen Brief“, über den die Klägerin lediglich berichtet hatte. 

Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen ist in diesem Verfahren nicht entschieden worden.

Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Beklagte kann aber die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren beantragen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, Az. 6 U 36/20

Vorinstanz: Landgericht Mannheim, Az. 14 O 181/19

Nachtrag. Der Mann, den sie hier sehen, ist der Kopf von Correctiv, David Schraven, und grade in Karslruhe auf dem Weg zum Oberlandesgericht, wo sich sein Laden, die Firma Correctiv, "vertetdigen" muss "gegen den rechten Blogger Roland Tichy". Damit ist eigentlich alles gesagt, worum es geht. "Der möchte nämlich unsere Fakten-Checks verbieten lassen", der Tichy, das rechte Schwein. Schraven wehrt sich dagegen, weil "Faktenchecks wichtig sind für unsere Gesellschaft", denn nur auf der Basis von Fakten "haben wir tatsächliche Meinungsfreiheit". Und "wenn wir einfach nur Gerüchte rausposaunen und falsche Informationen verbreiten", führt das dazu, "unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu desintegrieren". Dagegen tritt Schraven, der Großintegrator, mit seiner Truppe von Putzerfischen an, solchen Spaltern wie Tichy das Handwerk zu legen. Sein Geschäftsmodell, so würde es Claudia Roth sagen, ist die Denunziation im Dienste der Integration. So entsteht "tatsächliche Meinungsfreiheit". Wo und wann hat es etwas Ähnliches schon mal gegeben? Und wie hieß die segensreiche Organisation, die sich um die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen, also Gerüchten und falschen Informationen, sorgte? Richtig! Reichsschriftumskammer! (hmb)

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Gabriele Klein / 27.05.2020

Ich wünsche ihnen die gleich große Gefolgschaft wie H. Farage sie hat.  Ansonsten scheint mir der Mundschutz eine hervorragende Werbefläche zu sein für Redefreiheit…....... Also ich finde da passen schon ein paar Sprüche drauf. Den besten könnte man dann prämieren.  Man könnte verfahren wie im Lotto. Jeder gibt einen kleinen Beitrag fürs Preisgeld für den besten Spruch unter den eingereichten Exemplaren . Die man dann in größerer Auflage nähen könnte….......

Gabriele Klein / 27.05.2020

Danke für Ihren Einsatz. Vor dem Fall der Mauer wären solche Szenen undenkbar gewesen.  Unfasslich wo wir gelandet sind.  Wahrscheinlich muss zukünftig jeder jedes Wort das er schreibt erst vor Gericht einklagen weil der default Zustand “Klappe halten” ist. Grauenhaft,  dieses DDR Erbe .  Vor dem Fall der Mauer ging es uns besser. Und für diese Umwertung sämtlicher christlicher Werte bezahlte ich Solidaritätsbeitrag?  Ich verstehe nicht warum man die “Revolution” nicht hinter der Mauer, ohne den verhaßten Ronald Reagan vollzog um das SED Paradies dort einzurichten. Die Mehrzahl im Westen war noch nie scharf auf die SED und ihre Saugnäpfe und ist es auch heute nicht.  Würde das Verlogene feedback von Regierungsseite hinsichtlich ihrer angeblichen Popularität stimmen, wären die Auflagen der Hofblätter höher und die ÖR würden sich ohne Quetschgeld auf freiwilliger Basis verkaufen können.  Dass dem nicht so ist sehe ich als ein Indiz ihrer Unbeliebtheit, ganz egal mit welchen angeblichen Umfragewerten man sich brüstet.

Peter Michel / 27.05.2020

Nun es ist eine sehr spezielle Entscheidung, die Entscheidung des Gerichts wird das Treiben von Correktiv nicht einschränken, oder gar unterbinden, trotzdem Glückwunsch

Albert Sommer / 27.05.2020

Danke OLG. Mein ergrauen in die ( neuere) Deutsche Justiz war doch schon recht versickert. Offensichtlich habe ich der Judikative damit Unrecht getan. Gut das ich mit meiner Einschätzung Vorgestern total falsch lag. Beruhigend zu erleben, das doch noch nicht alles (links)gleichgeschaltet ist in diesem Land!!!!!!!!!

Ralf Pöhling / 27.05.2020

Steter Tropfen höhlt den Stein. Herzlichen Glückwunsch!

Geert Aufderhaydn / 27.05.2020

@ Sebastian Weber Es ist doch bekannt, daß in der ersten Instanz üblicherweise recht schludrig geurteilt wird. Der Richter hat noch den Restalkohol von der Nacht zuvor im Blut und nicht die geringste Lust, ein Urteil zu schreiben. Er geht also auf einen Vergleich los.  Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Parteien beginnt i.d.R. erst in der 2. Instanz. Manch erstinstanzliches Urteil läßt nur schwer den Bezug zur Klage erkennen und ergeht sich in allgemeinem Rechtsgeschwurbel. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch, mit wem sich da gerade der Kläger anlegt.  Klagen mit geringem Streitwert gegen große Namen bringen dem Richter nur Ungemach - gelesen, gelacht, gelocht!

Dr. med. Christian Rapp / 27.05.2020

Das “Correktiv” kann weiter zensieren. Mit diesem Urteil, das den Einzelfall regelt, ist nichts gewonnen. Korrigieren ;) sie mich, wenn ich falsch liege.

Robert Jankowski / 27.05.2020

Kleine Spende, feine Spende! Klasse!!! Freut mich sehr! Immer schön juristisch reinhauen in die Totalitaristen Fressen, Herr Steinhöfel!

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