Von Markus Vahlefeld. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, heißt es in Artikel 3. des Grundgesetzes. Ein AfD-Mitglied, das von linken Gewalttätern terrorisiert wird, darf laut einem aktuellen Gerichtsurteil aus seiner Wohnung geworfen werden. Ein deutsches Gesinnungsrecht steht vor der Tür./ mehr