Markus Vahlefeld / 03.11.2017 / 12:15 / Foto: Mike Haw / 27 / Seite ausdrucken

Amtsgericht Göttingen schreddert Grundgesetz

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:

„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“

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Andreas Hartig-Tauber / 04.11.2017

@Hans Maier: Genau die von Ihnen vorgetragene Geisteshaltung ist es, die dieses Wahnsinnsurteil hat zustande kommen lassen. Der verursachende Richter wird vermutlich Ihren Bewertungen beipflichten können. Es gibt Meinungsfreiheit, umfassend. Es kann und darf kein Maßstab geben, wie weit man rechts sein “darf” oder welches Meinungsspektrum noch vertreten werden kann , bis man kriminelle Angriffe auf Leib, Eigentum und Unversehrtheit in Endkonsequenz auf eine legitime Grundlage stellt: Denn letztlich bezahlt er seine Meinungsfreiheit damit, dass er größte Schwierigkeiten haben wird, überhaupt noch Wohnraum beziehen zu können, sollte dieses Urteil bestand haben. Der Staat versagt auch hier: Den Antifanten könnte man sehr schnell das kriminelle Handwerk legen. Namen und einschlägige Orte sind oft bekannt. Sie führen Umstände auf, die subjektiv zu bewerten sind. Hier geht es um ein Grundrecht, ein Grundprinzip, dass nur in Frage gestellt werden kann, wenn Äußerungen strafrechtlich relevant wären (z. B. Volksverhetzung). Selbst dann ist dies eine Sache des Staatsanwaltes, nicht der Antifa, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ich sagte subjektiv, weswegen Herr Vahrenfeld auch nicht in Ihrem Sinne zu “recherchieren” brauchte: Hausverbot in einem AfD-Kreisverband: Herr Maier, dies hat mit den Flügelkämpfen zu tun. Da ist er unwillkommen, in einem anderen Kreisverband gibt es Zugenkuss. Siehe parteiinternen Antrag gegen Höcke, Gauland hingegen spricht im Zusammenhang mit seiner Person als die “Seele der AfD”... Identitäre Bewegung: Ich will nicht in toto für die dort aktiven Leute die Hand ins Feuer legen. Kann in Teilen durchaus eine politisch unappetitliche Truppe sein. Aber: Die Identitären setzen einen radikalen ideologischen Kontrapunkt zur Selbstabschaffung Deutschlands und formulieren die Angst vor Identitätsverlust, Heimatverlust und kulturelle Selbstaufgabe durch ungezügelte wie ungeregelte Einwanderung. Diese Haltung ist meiner Meinung nach kein Rassismus per se. Sorry, aber nicht alle teilen den Ausspruch Joschka Fischers -sinngemäß-, wonach “Deutschland von außen einzuhegen und von innen auszudünnen sei”. Dies interpretieren viele als Deutschen Extremismus: Erst Deutschland über alles (mit allen bekannten furchtbaren Konsequenzen), jetzt Deutschland unter alles ... mit noch unbekannten Folgen.. Die Thüringer Truppe kenne ich nicht, auch nicht, was sie vertreten. Vielleicht ist sie auch für mich politisch ekelig. Auch das ist egal!! Entweder sie sind verboten (als Partei oder Verein) oder sie sind nicht verboten.  Sie sehen: Ich habe Einwände gegen ihre Einwände. Dies ist eine demokratische Diskussion: Daraus können Sie keine Grundrechte der Vermietern ableiten, den Wohnraum zu verweigern bzw. Infos über die Gesinnung zu erhalten. Wohl aber, dass der Staat den Antifa-Umtrieben, soweit kriminell,  umfassend wie entschieden entgegenzuwirken hat! Tut er aber nicht, - auch dieser Umstand ist einer interessanten Diskussion wert. Die von Ihnen erwähnte “Abwägung von Grundrechten” wird ausschließlich durch kriminelles Verhalten induziert. Dies kann und darf nicht sein. Herbert Wehner (u. a., den ich sehr verehre) hielt Franz-Josef-Strauß für extrem gefährlich. Demokratiegefährdend!! Denken Sie an die fulminante Anti-Strauss-Kampagne 1980! Wäre sein Haus aus politischen Gründen angezündet worden, hätte man in Folge aus ähnlicher Motivlage einen Mietvertrag verweigern dürfen? ————— Wenn Sie sich zu einer Veröffentlichung entschließen könnten: Vielleicht direkt in Anschluss an Hr. Meiers Leserbrief?

Thomas Bauer / 03.11.2017

Je mehr ich die aktuellen Absonderungen des politischmedialklerikalen Komplexes verfolge, desto mehr drängt sich mir der Eindruck auf, dass die sogenannten"Eliten” und die sich diesem erwählten Kreise zugehörigen Pappnasen von allen guten Geistern verlassen sind. Es ist unglaublich, was sich im Namen der Freiheit und Demokratie hierzulande neuerdings abspielt.

Werner Geiselhart / 03.11.2017

Zitat aus ImmoScout24 zur Selbstauskunft: “Daneben gibt es Fragen, die in der Selbstauskunft des Mieters eindeutig nicht erlaubt sind. Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in Verbänden, Parteien oder dem Mieterverein gehen den Vermieter nichts an. Auch nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren darf nicht gefragt werden.” Die Frage nach der Parteizugehörigkeit ist eindeutig rechtswidrig. darf also gar nicht gestellt werden. Das Gericht urteilte eindeutig gesetzeswidrig, indem es dem Vermieter das Stellen einer unzulässigen Frage zugestand. Das Ganze grenzt an Rechtsbeugung, da kaum anzunehmen ist, dass dem Richter die Unzulässigkeit der Fragestellung unbekannt war.

Lars Bäcker / 03.11.2017

So etwas nennt man ideologisch pervertierte Rechtsprechung. Man kann nur hoffen, dass in der nächsten Instanz keine Nachkommen von 68er Eltern dem Spruchkörper angehören. Als Jurist fehlen mir da die Worte.

Karla Kuhn / 03.11.2017

.....” sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“  Dableibt einem ja der Verstand stehen. Die meisten Antifas müßten dann um ihre Wohnungen bangen. Kreditnehmer, die bei einem Kredithai einen Kredit aufgenommen haben,  die nicht pünktlich zurückzahlen können, müßten angst haben, daß nicht plötzlich die Inkasso Eintreiber vor der Türe stehen , Prostituierte, die zu Hause ihr Geschäft erledigen, etc.pp.  “So muss beispielsweise ein Autoverkäufer darauf hinweisen, wenn ein Gebrauchtwagen einen Unfallschaden hatte.”  Was hat der Gebrauchtwagenhändler mit einem Mieter gemeinsam ? Der Gebrauchtwagenhändler muß darauf hinweisen, weil u.U. durch einen Unfall auch der Tod eines anderen eintreten kann. Es ist ein TRAUERSPIEL, wenn ein Politiker, der einer DEMOKRATISCH gewählten Partei angehört, sich bis aufs Hemd ausziehen soll, wenn er eine Wohnung mietet. UND DAS IN DEUTSCHLAND.

Hans Meier / 03.11.2017

Oha! Normalerweise lese ich achgut gerne. Hier hätte sich der Autor aber doch näher mit den Hintergründen der Person Lars Steinke befassen sollen. Der ist nämlich nicht nur Mitglied der JA (also ein Rechtspopulist), sondern sympathisiert auch mit dem rechtsextremen Freundeskreis Thüringen. In der Region ist er auch als identitärer Burschenschaftler bekannt. Also eher Rechtsextremist als Rechtspopulist.  Es spricht doch Bände, dass selbst der Northeimer AfD Kreisverband ein Hausverbot gegen Lars Steinke verhängte. Einer Person das Wort reden, die selbst der AfD zu weit rechts ist - wirklich? Der Autor beklagt eine vermeintliche Grundgesetzverletzung gegenüber Lars Steinke. Was ist mit den Grundrechten der Vermieterin? Muss sie tatsächlich in Kauf nehmen, dass ihr die Antifa irgendwann das Gebäude anzündet? Es wäre nicht die erste durchgeführte Antifa-Brandstiftung in Göttingen und Umgebung. Welches Grundrecht wiegt jetzt höher. Es ist doch bekannt, dass selbst Grundrechte gegeneinander abgewogen werden dürfen, ja sogar müssen.

Gerhard Huitl / 03.11.2017

Da bleibt einem einfach nur noch die Spucke weg. Ich kann mir einfach nicht vorsstellen, dass ein derartiges Urteil selbst im heutigen Deutschland Bestand haben haben.  Ich hoffe, der junge Mann wehrt sich dagegen und legt Rechtsmittel ein.

beat schaller / 03.11.2017

Danke Herr Vahlefeld Ich danke Ihnen für diesen weiteren Bericht. Nebst dem dass ich Ihr letztes Buch gelesen habe und es auch versucht habe zu verdauen, ist das was Sie hier präsentieren der sogenannte I-Punkt. Das ist ja nun wirklich nicht mehr zu glauben! Sind nun endgültig auch die Gerichte in den Parteien eingebunden?  Spinnen die Deutschen in diesem Ausmass?? Da ist wirklich offensichtlich dass der Deutsche Staat und sein Rechtssystem endgültig am Ende sind. Wenn ich nicht in der Schweiz wohnhaft wäre, dann würde ich diesem Herrn sofort eine erste freie Wohnung vermieten. Ich hoffe, dass es in Deutschland auch noch den einen oder anderen Menschen gibt, der noch etwas Zivilcourage besitzt. Mit Rechtssprechung hat das nichts mehr zu tun, das ist reiner Bankrott. Das Ansehen von Deutschland wird weiter leiden, aber, ich bin mir sicher, dass es langsam so durchsichtig ist, dass der Knall nicht weit weg ist. Wenn nur doch Ihr Buch und noch ein paar Andere zur Pflichtlektüre würden! Mir geht ein kalter Schauer über den Rücken, wenn ich noch bedenke, dass in “Deutschlaland” bei der <Polizei nun auch noch Migranten (zum besseren Verständnis bei Mördern) eingeschult werden sollen. Eigentlich kann es ja nur besser werden. b.schaller

Gernhardt Rotscholl / 03.11.2017

Noch will ich glauben, dass die nächste Instanz dieses widerwärtige gesinnungsjustizielle Schandurteil aufheben wird. Was ich in solchen Zusammenhängen immer bedaure ist, dass die schuldig gewordenen RichterInnen der unteren Instanzen nicht im Zuge der Korrektur ihrer Fehlurteile eine Chance der Bewährung in der freien Wirtschaft oder sonstwo erhalten. Sie haben doch unter Beweis gestellt, das sie trotz bestandener Staatsexamen weder Geist noch Buchstaben der freiheitlichen Rechtsordnung verstanden haben. In Staatsdiensten haben diese Leute definitiv nichts mehr verloren.

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