Sie sind die fünfte Gewalt im Lande. Sie heißen Deutsche Umwelthilfe oder ATTAC, Bertelsmann-Stiftung oder Greenpeace, Seawatch oder Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Fridays for future, um nur einige wenige zu nennen. Die Rede ist von den sogenannten NGO (Nichtregierungsorganisationen).
Zumeist organisiert als Vereine, Stiftungen oder gGmbHs (das kleine „g“ steht für gemeinnützig; Fridays for future ist eine Ausnahme, hinter der aber wiederum mehrere Stiftungen und Vereine stehen) durchdringen sie sämtliche Lebensbereiche. Sie sind unkontrolliert, intransparent, oft lautstark moralisierend und sich empörend. Sie wollen anordnen, verbieten, erziehen. Natürlich alles im Sinne des „guten“ Zwecks, für den sie vorgeben einzutreten.
Ihr politischer Einfluss hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen. Sie bestimmen auf vielen Themenfeldern die politische Diskussion und öffentliche Wahrnehmung und treiben die Parteien vor sich her. Genannt seien Umwelt, Ernährung, Energie, Verbraucherschutz oder aktuell Klima. Auf sie passt, was Dirk Maxeiner kürzlich formulierte: Null Wertschöpfung, 100 Prozent Wortschöpfung. Sie bezeichnen sich selbst als „Zivilgesellschaft“ – ein aus ihrer Sicht sehr gelungenes, dennoch falsches Framing, ist es doch tatsächlich nicht die Gesellschaft, sondern eine radikale gesellschaftliche Minderheit von Politaktivisten, die sich über die NGO erhebliche Macht verschafft hat.
Ganz überwiegend sind die NGO im links-grünen Bereich angesiedelt. Nichts ist von der Vielfalt/Buntheit zu erkennen, die sie meist propagieren. Links-grüne Einfalt dominiert. Ein vergleichbares Angebotsdickicht existiert im rechten, liberal-konservativen Bereich nicht einmal ansatzweise.
Das Recht privilegiert linkes – betreuendes – Denken
Diese einseitige politische Ausrichtung erklärt unter anderem, warum Positionen der Mitte, wie sie etwa die CDU vor nicht allzu vielen Jahren vertreten hat, kein Gehör mehr finden. Zumal auch die Medien als sogenannte vierte Gewalt weitgehend links-grün positioniert sind.
Die links-grüne Dominanz wird begünstigt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gemeinnützigkeits- und Verbandsklagerecht), die in den letzten zwei Jahrzehnten noch erweitert wurden. So wurde etwa der begünstigte „Wischi-waschi“-Zweck „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ neu eingeführt. Und auch das Verbandsklagerecht wurde 2006 und 2013 stark erweitert.
Als gemeinnützig begünstigt sind vielfach solche Zwecke, deren Verwirklichung vermeintlich neue Vorschriften, Verbote und Umverteilung erfordern. Wer etwa für „Bedürftige“ eintritt, wird mehr Geld für diese und höhere Steuern fordern und kann dies unter dem Label der Gemeinnützigkeit tun. Wer hingegen für Marktwirtschaft, mehr Eigenverantwortung, geringere Steuern und Abbau von Regulierungen eintritt, wird (auch wenn dies alles Bedürftigkeit letztlich sehr viel besser beseitigt) sich schwer tun, dies im Rahmen eines der zugelassenen Gemeinnützigkeitszwecke zu tun.
Ähnlich beim Verbandsklagerecht. Dieses ermöglicht es Organisationen/Verbänden, sich als Sachwalter der Allgemeinheit aufzuspielen und zu klagen, um gesetzliche Regeln durchzusetzen. Die Bereiche, in denen dies möglich ist, betreffen Naturschutz und Umwelt, Tierschutz, Behindertengleichstellung, Verbraucherschutz (und in Planung Arbeitnehmerschutz). Typisch links-grüne Politikbereiche also. Eine Verbandsklagebefugnis für liberale oder konservative Vorstellungen (z.B. zur Durchsetzung von Marktwirtschaft oder Grenzschutz oder zur Verhinderung von Freiheitseinschränkungen wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wird gar nicht erst erwogen.
Das Recht privilegiert also linkes – betreuendes – Denken, das darauf ausgerichtet ist, Forderungen an Staat und Gesellschaft zwecks Erlass von Vorschriften/Verboten und zwecks Umverteilung zu richten. Es unterstützt das linke Ziel, sämtliche Lebensbereiche durchzupolitisieren – vom Kindergarten bis zum Fußball, von der Kultur bis zur Wirtschaft. Wer dies ablehnt, wer vom Staat in Ruhe gelassen werden will, wer Freiheit und Eigenverantwortung schätzt, wird sich nicht zusammenschließen, um etwas vom Staat zu fordern, sondern allenfalls zu gegenseitiger Hilfe.
NGO – ein Euphemismus
Sieht man sich die politisch tätigen NGO an (und nur um solche geht es in diesem Beitrag), kann bei vielen von Nicht-Regierungsorganisation kaum die Rede sein. Tatsächlich sind sie personell, finanziell und ideell massiv mit der Politik verwoben.
Das den Klima-Wahn befeuernde Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) beispielsweise ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit einem Etat von circa 24 Millionen Euro und mehr als 300 Mitarbeitern, der je zur Hälfte vom Bund und vom Land Brandenburg finanziert wird. Der Gründer und langjährige Direktor des PIK, Hans Joachim Schellnhuber, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Im Kuratorium des PIK wiederum sitzen Vertreter des Bundesbildungsministeriums und des Brandenburger Wissenschaftsministeriums.
Auch die umstrittene Amadeu Antonio Stiftung erhält jährlich Millionen Euro aus den Staatshaushalten, ohne die sie nur ein Schatten ihrer selbst wäre, wird von Politikern bis zur Bundeskanzlerin offen unterstützt (siehe hier), hat den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer genauso wie den langjährigen Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Ralf Kleindiek in ihrem Stiftungsrat und ist Trägerin des vom Bundesland Thüringen geschaffenen und finanzierten sogenannten Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft. Den Staats-Millionen gegenüber steht der Einsatz der Stiftung im Kampf gegen die politische Konkurrenz, wenn sie etwa mit Fake-News gespickte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD herausgibt (und darin fordert, selbst deren vom politischen Gegner als gut erachtete Vorschläge generell abzulehnen, siehe hier).
Vom Staat mitfinanziert wird auch Correctiv, eine als gemeinnützig anerkannte GmbH, die fremdfinanzierten Kampagnenjournalismus macht (und das mehr schlecht als recht, siehe hier). Hunderttausende Euro stammen zum Beispiel von der Bundeszentrale für politische Bildung. Miteigentümer von Correctiv ist der frühere Bundestags-Fraktionsgeschäftsführer der Grünen (1994-2010) Lukas Beckmann, Gründungs-Aufsichtsrat war der frühere Kanzleramtsminister Bodo Hombach (SPD).
Die Verbindung von NGO und Staat ist mittlerweile so selbstverständlich, daß NGO bei der Erfüllung originärer Staatsaufgaben mitwirken und die Staatsanwaltschaften unterstützen sollen, wie etwa bei der geplanten Meldestelle für Online-Hetze in Hessen (siehe hier).
NGO lohnt sich: 15,5 Milliarden Euro allein vom Bund
Oder ein letztes Beispiel: Deutsche Umwelthilfe (DUH). Deren früherer Co-Geschäftsführer war der Grünen-Politiker Rainer Baake, der zuvor Staatssekretär unter Bundesumweltminister Trittin und danach unter Bundeswirtschaftsminister Gabriel war. Auch DUH und die Tochterfirma DUH Umweltschutz GmbH erhalten etliche Millionen Euro vom Steuerzahler (siehe hier). Bezeichnenderweise werden übrigens die Verträge zwischen Bundesregierung und DUH geheimgehalten (siehe hier).
Auf insgesamt 15,5 Milliarden Euro summierten sich laut einem Artikel in der Druckausgabe der Welt am Sonntag vom 12.5.2019 die direkten Geldtransfers an Vereine, Stiftungen und Privatfirmen nur im Jahr 2018 und allein aus dem Bundeshaushalt. Dazu kommen Milliarden in ungezählter Höhe von Bundesländern, Kommunen und EU.
Davon können die Vorstände, Geschäftsführer und leitenden Angestellte der NGO gut leben. Der DUH-Geschäftsführer Resch beispielsweise bezieht monatlich 18.400 € (plus Altersvorsorge). Dazu kommt möglicherweise – so darf man annehmen – noch ein Gehalt für die zusätzliche Geschäftsführertätigkeit bei der DUH-Tochterfirma; darüber macht er keine Angaben.
Eigennutz also oder Gemeinnutz? – es fragt sich, inwieweit das Agieren solcher politisch tätigen Organisationen tatsächlich gemeinnützig ist und inwieweit das demokratische Prinzip durch NGO infrage gestellt wird, die ihre eigenen Politikvorstellungen anderen aufzwingen wollen, ohne demokratische Mehrheiten erringen zu müssen? Dazu mehr in Teil 2 anhand der in die Kritik geratenen Vereine ATTAC und DUH (mit ihrem aus dem Ausland unterstützten Klagefeldzug gegen deutsche Kommunen). Bei ersterem hat das für die Gemeinnützigkeitsprüfung zuständige Finanzamt tatsächlich einmal genauer hingesehen und die Gemeinnützigkeit aberkannt, worüber dann der Bundesfinanzhof Anfang 2019 zu befinden hatte.
Lesen Sie hier im zweiten Teil dieses Beitrags: Wie arbeitende Bürger staatsnahe Absahner und selbsternannte Weltverbesserer über Steuervergünstigungen und Fördergelder finanzieren müssen.