Ansgar Neuhof / 03.10.2019 / 06:20 / Foto: Greenpeace Finland / 24 / Seite ausdrucken

Wie NGOs die Demokratie untergraben (Teil 2)

Sie sind die fünfte Gewalt im Lande, die sogenannten NGO (Nichtregierungsorganisationen). Vornehmlich aus dem links-grünen Politikmilieu stammend, zumeist als gemeinnützig anerkannt und vielfach vom Staat finanziell gefördert, bestimmen sie auf vielen Themengebieten die öffentliche Diskussion und gewinnen in stark zunehmendem Maße Einfluss auf die Politik. Siehe hierzu Teil 1 des Beitrags. Wie darin erläutert, lohnen sich NGO. Finanziell für die Gründer/Geschäftsführer/Organisatoren, politisch für die links-grünen Ideologen und deren Gesinnungsgenossen in politischen Ämtern und Behörden. Deren links-grüne Vorstellungen dominieren die Welt der NGO. Denn das Gemeinnützigkeits- und Verbandsklagerecht bevorzugt strukturell linke Vorstellungen, die auf „Betreuung“ anderer, auf Anordnungen, Verbote und Erziehung sowie Politisierung aller Lebensbereiche ausgerichtet sind. 

Mit dem Verbandsklagerecht haben NGO ein besonderes Instrument erhalten, das sie vor allen Anderen privilegiert. Ein kleiner Verein mit wenigen Mitgliedern wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann sich dadurch als Sachwalter der Allgemeinheit, quasi als Hilfs-Sheriff aufspielen, um Rechtsvorschriften durchzusetzen. Einzelpersonen können dies generell nicht (Stichwort: kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch). Die DUH profitiert dabei gleich doppelt vom Verbandsklagerecht. Zum einen sucht sie als Abmahnverein systematisch auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts/Verbraucherschutzes kleinste Formfehler von Unternehmen und mahnt diese dann kostenpflichtig ab. Und zum anderen verklagt sie als Umweltverband aufgrund des 2006 eingeführten und 2013 erweiterten Verbandsklagerechts in Umweltsachen bundesweit Kommunen zwecks Einrichtung von Fahrverboten. 

Juristisch unterstützt wird die DUH dabei von einer NGO namens Client Earth mit Sitz in London und Büros in mehreren anderen Städten Europas. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von circa 70 Rechtsanwälten, die europaweit Rechtsfälle in Umwelt-/Klimasachen vertreten. Ihr Gründer James Thornton ist ein früherer Anwalt aus den USA, der den europäischen Umweltsektor als lohnenden Markt erkannt hat und nach Europa kam, um „juristischen Aktionismus nach amerikanischem Vorbild nach Europa zu bringen“ (siehe hier). Genau diese Masche zieht die DUH derzeit in Deutschland ab. Da verwundert es nicht sonderlich, dass an die DUH mehrere Millionen Euro von der amerikanischen Climate Works Foundation geflossen sind, einer Stiftung, die zugleich einer der größten Förderer der ebenfalls amerikanischen ICCT ist, die die Aufdeckung der VW-Abgasmanipulationen initiierte.

Mit Resch und Thornton haben sich also augenscheinlich zwei „richtige“ gefunden. Der eine (Resch) auf einem ideologischen Kreuzzug gegen die Autoindustrie. Der andere (Thornton), der sich vermessen als „Anwalt der Erde“ sieht und laut dem Magazin New Statesman einer von zehn Menschen sei, die die Welt ändern könnten (siehe hier). 

Das Verbandsklagerecht hat sich verselbstständigt

Sie beide stehen stellvertretend für die Anmaßung der NGO-Politaktivisten, ihre eigenen Politvorstellungen Anderen aufzwingen zu wollen, ohne dazu eine demokratische Mehrheit erringen zu müssen. Ohne an dieser Stelle auf das Für und Wider des Verbandsklagerechts im einzelnen eingehen zu können, ist festzustellen, dass damit das demokratische Prinzip infrage gestellt ist. Intransparente und unkontrollierte Privatorganisationen sind dadurch in die Lage versetzt, mittels der Justiz umzusetzen, was im offenen parlamentarischen Wettstreit nicht möglich oder gewollt war (zum Beispiel Fahrverbote).

Auch wenn es „nur“ darum geht, bestehende Gesetze durchzusetzen – augenscheinlich wollte die Mehrheit das bisher so nicht, sonst hätte sie es selbst längst veranlassen können. Das Verbandsklagerecht hat sich verselbstständigt und ist über sein eigentliches Ziel hinausgeschossen. Es geht nicht um die Beachtung von Umweltvorschriften bei Großprojekten, sondern um die Erzwingung von Verhaltensänderungen der Bürger im allgemeinen bis hin zur Abschaffung ganzer Industrien.   

Ein anderer linker Verein ist ATTAC. Er ist Anfang 2019 in die steuerpolitischen Schlagzeilen geraten, als der Bundesfinanzhof (BFH) über dessen steuerliche Gemeinnützigkeit zu entscheiden hatte. Entgegen so mancher Rezeption bestätigte der BFH nicht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt. Vielmehr stellte der BFH lediglich fest, dass unter der Bezeichnung „ATTAC“ politische Aktionen ausgeführt worden sind, die gemeinnützigkeitsschädlich sind und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen würden. Zu prüfen ist aber zunächst vom zuständigen Finanzgericht, ob diese Aktionen überhaupt dem Verein als solchem zuzurechnen seien. 

Das Urteil des BFH hat ein großes mediales Echo hervorgerufen, obgleich der BFH die politische Ausrichtung von ATTAC gar nicht geprüft hat und seiner bisherigen Rechtsprechung treu geblieben ist. Demnach besitzen gemeinnützige Körperschaften kein sogenanntes allgemeinpolitisches Mandat, sie dürfen ihren Satzungszweck nicht durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgen, da dies nach dem Grundgesetz den Parteien vorbehalten ist. In § 52 II Nr. 24 Abgabenordnung sind dementsprechend “Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art“ ausdrücklich von der Steuerbegünstigung ausgenommen. 

Kein allgemeinpolitisches Mandat 

Die Grenzziehung zwischen unzulässigem allgemeinpolitischen Mandant und zulässiger Befassung mit politischen Themen ist allerdings naturgemäß schwierig. 

Laut Bundesfinanzhof (BFH) muss etwa beim Gemeinnützigkeitszweck „Bildung“ die Vermittlung und Diskussion politischer Fragen in geistiger Offenheit erfolgen. Eine gemeinnützige Organisation darf nicht eine vorgefertigte Ansicht propagieren, sondern muss über sämtliche Aspekte aufklären und sich neutral mit den Themen auseinandersetzen. Bei ATTAC kritisierte der BFH eine einseitige – negative – Sichtweise auf die Globalisierung und fehlende Neutralität. 

Beim Gemeinnützigkeitszweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ gilt Vergleichbares. Um die verfassungsrechtlich gebotene Funktionstrennung zwischen Parteien und NGO nicht gänzlich zu verwischen, fordert die Rechtsprechung, dass die Befassung mit politischen Themen seitens gemeinnütziger Organisationen objektiv und überparteilich zu erfolgen hat. Sie dürfen auch nicht zu konkreten Handlungen aufrufen und Forderungen zu tagespolitischen Fragen erheben. So missbilligte der BFH im Falle ATTAC beispielsweise die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer 30-Stunden-Woche und Appelle etwa an die Bundesregierung zum Thema Steuerflucht während des Aushandelns eines geplanten Steuerabkommens. 

Legte man diese Kriterien auch an andere Vereine an, so müsste man wohl etlichen die Gemeinnützigkeit aberkennen. 

Die politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen ist verfassungsrechtlich insofern problematisch, als nach dem Grundgesetz ausdrücklich die Parteien, nicht aber die NGO mit dem Auftrag ausgestattet sind, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, siehe Artikel 21 Grundgesetz. (Was selbstverständlich nicht bedeutet, dass man sich nur innerhalb von Parteien politisch betätigen darf.) 

Nach Lust und Laune

Die besondere Vorzugsrolle der Parteien korrespondiert mit zahlreichen Vorgaben, denen NGO nicht unterliegen: demokratische Struktur, Rechenschaftsverpflichtung (die allerdings tatsächlich nur teilweise verwirklicht ist und zudem über die Parteistiftungen und Parlamentsfraktionen umgangen wird), nur eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Parteispenden, gesetzlich geregelte Parteifinanzierung. Dem gegenüber sind gemeinnützige Organisationen zu rein gar nichts verpflichtet, sie müssen nicht demokratisch organisiert sein, müssen weder Finanzen noch Strukturen und Verbindungen zu anderen Organisationen offenlegen, können, anders als Parteien, unbegrenzt Gelder aus dem Ausland annehmen, und Spenden sind für die Spender voll abzugsfähig. Welche NGO in welcher Höhe staatliche Mittel erhält, entscheidet das jeweilige Ministerium nach Lust und Laune. Auskunft über Auswahlkriterien und Höhe der Zuwendungen an einzelne Organisationen geben die Ministerien unter Berufung auf den Datenschutz mehrheitlich nicht, wie die Welt am Sonntag berichtete (siehe Teil 1 des Beitrags). 

Die Beispiele zeigen die Problematik der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen. Sie nehmen massiv Einfluss auf die Politik, ohne demokratisch legitimiert zu sein, an Parlament und Exekutive vorbei. Sie werden mit Steuergeldern ausgestattet, ohne dass dies kontrolliert wird. Die Subventionierung politischer Tätigkeit durch NGO bevorzugt ein paar hundert oder gegebenenfalls auch tausend Aktivisten, die sich in solchen NGO zusammentun und verzerrt die politische Landschaft. Sie ist ebenso wie die Subventionierung von Wirtschaftsunternehmen abzulehnen. 

Grundlegende Kritik am NGO-Unwesen gibt es kaum. Selbst wenn es mal einer sehr „arg“ treibt, wie zur Zeit die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Fahrverbots-Exzessen, gibt es allenfalls ein wenig Schaumschlägerei ohne Konsequenzen. Die Grundsatzfrage, ob und wie das Gemeinnützigkeits- und das Verbandsklagerecht entpolitisiert werden kann, wird nicht gestellt. 

Realistischerweise  ist an einschränkende Rechtsänderungen nicht zu denken. Zu groß ist der gegenseitige Nutzen von Politik und NGO am Status quo. Im Gegenteil: Es gibt Bestrebungen, sowohl das Verbandsklagerecht auszudehnen (zum Beispiel auf den Bereich Arbeitsrecht) als auch die Möglichkeiten zur Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erweitern, zum Beispiel Journalismus als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen. Eine Anregung im steuerrechtlichen Schrifttum nach der ATTAC-Entscheidung des BFH lautet sogar, „politische Vereine“ ausdrücklich als gemeinnützig zuzulassen, also Vereine, die zwar nicht an Wahlen teilnehmen, aber Politik ganz offiziell machen dürfen.

Letzteres wäre dann zumindest ehrlicher als die bisherige Praxis, würde aber selbstverständlich auch nicht rechtfertigen, dass Millionen redlich arbeitender Bürger staatsnahe Absahner und selbsternannte Weltverbesserer über Steuervergünstigungen und Fördergelder finanzieren müssen. 

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Foto: Greenpeace Finland Flickr CC BY 2.0 via Wikimedia

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Leserpost

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Lutz Herzer / 03.10.2019

Besten Dank an Ansgar Neuhof für den informativen und aufklärenden Zweiteiler. Dazu anmerken möchte ich, dass das Verbandsklagerecht auf dem Mist der EU gewachsen ist, und zwar spätestens in Form der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 (über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten). In dieser Richtlinie wird der Begriff “Öffentlichkeit” in irreführender Weise verwendet und sie verdeutlicht, dass es sich bei der EU um eine Lobbykratie handelt, aus der kaum jemals etwas erwachsen kann, was unter die Kategorie Rechtsstaatlichkeit einzuordnen wäre. Ganz Brüssel ist voll von Lobbyfirmen, welche sich auf undemokratische Einflussnahme auf Politiker und Funktionäre spezialisiert haben. Leider würde die Forderung von Frau Weidel, die DUH zu verbieten, unmittelbar am EU-(Un)Recht scheitern. Noch schlimmer als das nationale Verbandsklagerecht sind allerdings die internationalen Schiedsgerichte, wie sie in Abkommen wie TTIP oder CETA vorgesehen sind. Vor denen können finanzstarke Investoren und Konzerne die Regierungen der Vertragsstaaten gleich direkt verklagen und müssen sich nicht einmal mit nationalen Gerichten abfinden. In solchen Regelungen spiegeln sich liberalistische Ansätze wider, wie auch schon im Verbandsklagerecht. Wer genau hinsieht, kann feststellen, dass die Freiheit der Global Player sehr oft nicht in Einklang mit der Freiheit der Bürger steht. Aufwachen und umdenken, bevor es zu spät ist, kann manchmal nicht schaden.

Antonie Wester / 03.10.2019

Hallo Herr Hohensee, ich habe eine Antwort auf Ihren Post von gestern,auch zum Thema NGOs,wo Sie behaupten,Köln Longerich sei zugebaut mit Hochhäusern.Dies stimmt absolut nicht. In ganz Longerich finden Sie keine Hochhäuser. Sie meinten wohl Chorweiler (liegt in der Nähe, ist aber ein anderer Stadtteil) Also, bitte etwas mehr Sorgfalt! Longerich ist ein Stadtteil, in dem Einfamilienhäuser vorherrschen,wohl aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts,nur zur Information!!

Karla Kuhn / 03.10.2019

Frau Sabine Schönfelder, BEIDE Kommentare hervorragend, ich schließe mich Ihnen an, nur aus dem Krimi, mache ich einen Thriller, der ist noch spannender.  “Letzteres wäre dann zumindest ehrlicher als die bisherige Praxis, würde aber selbstverständlich auch nicht rechtfertigen, dass Millionen redlich arbeitender Bürger staatsnahe Absahner und selbsternannte Weltverbesserer über Steuervergünstigungen und Fördergelder finanzieren müssen.” Dafür sollen jetzt die “HETZER” mundtot gemacht werden !!  Danke Herr Neuhof für Ihren sehr informativen Bericht. Einen so detaillierten Bericht über die NOG findet man sehr selten, eigentlich habe ich in der Form noch nie etwas darüber gelesen und es wurde höchste Zeit, daß wir- wenigstens auf der Achse- darüber informiert wurden.  Von Seiten der Politik herrscht nämlich totales Schweigen !  Ist doch klar, meine kluge Mutter würde jetzt sagen, “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !”  Zu Frau Untreu, wissen Sie, WIE Frau Weidel ihre Buchhaltung erledigt ?? Sind Sie dabei ?? Oder glauben Sie alles, was man Ihnen auftischt? Frau Schönfelder hat Sie in dieser Angelegenheit bestens aufgeklärt. Und das sind TATSACHEN !

Sabine Schönfelder / 03.10.2019

Herr @Rühe, der Verbraucher ist k e i n Rechtsgut, allenfalls sein Leben, seine Gesundheit und sein Eigentum. Das Klagerecht muß so gestaltet werden, daß es nicht so schnell und so leicht mißbraucht werden kann, wie es momentan die DUW praktiziert. Das ist Aufgabe der Politik. Stiftungen betreiben alle Parteien und stehen hier nicht im Fokus…...und keine Angst, ich werde bestimmt nicht Ihre Mandantin .   

Irene Luh / 03.10.2019

Hat der Autor es gesagt, heute? Oder bereits im Teil 1? Falls ja, ist es wohltuend es hier zu wiederholen. Falls der Autor es nicht gesagt, umso schlimmer. Die kriminellen Rotchinesen und Rußland haben NGOs in deren Ländern untersagt, verboten oder sich zumindest den ausländischen Einfluß in deren innere Angelegenheiten verbeten. Die gleichen Länder jedoch, unterstützen massiv NGOs um uns und andere Länder zu verblöden, zu manipulieren und über den Tisch zu ziehen. Das weiß jedes kluge Kind. Ich, für mein Teil, verlange ein komplettes und unerbitterliches Verbot aller Umwelt-NGOs. Denn, diese Menschen verachtenden Vereine, ist die Umwelt egal und lediglich ein lächerlicher Vorwand um uns arm zu machen. Selbst Esel erkennen das.

Frank Bothmann / 03.10.2019

Das Verbandsklagerecht war ein großer Meilenstein in der Entwicklung der Umweltrechtgesetzgebung in Deutschland. Der Gesetzgeber hat sicherlich allen Betroffenen einen verantwortungsvollen Umgang hiermit unterstellt. Die DUH hat ganz klar diese Grenzen überschritten. Diese Auslegungsmöglichkeit des Verbandsklagerecht muss als Betriebsunfall im Umweltrecht angesehen werden und schnellstens korrigiert werden. Die Kommentierung des Ergebnisses der sog. Kohlekommission in einem der GEZ-finanzierten Nachrichtensendern durch einen Vertreter des Greenpeace-Unternehmens, der Mitglied in dieser Kommision war, die Entscheidungen von nationaler Tragweite vorbereitete, empfand ich als antidemokratischen oder zumindest undemokratischen Akt. Der Affrond gipfelt in der Aussage des “Grüner Frieden” Unternehmers “Und Hambi ist gerettet!” (gemeint war der Hambacher Forst). Wieso kann ein Unternehmensvertreter, der mit dem Thema Umwelt Geld verdient, an Entscheidungen von nationaler Dimension mitwirken obwohl er keine politische oder demokratische Legitimation besitzt? Die Logo-Leiste des FFF-Demoaufrufes am 20.09.19 umfasste das komplette who-is-who der hier links-grün genannten NGO-Akteure. Da alle diese Organisationen die medialen Kanäle “volle Kanne” bedienen weil sie “100% Wortschöpfung” betreiben entsteht dieser Effekt der Meinungsführerschaft und das die Politik sich hiervon vorantreiben lässt. Der 400.000-fache Eintritt in die FB-Gruppe “Fridays for Hubraum” ist ein deutliches Indiz dafür, dass hier eine professionelle Minderheit laut krakelt aber der sog. Mainstream doch durch ein recht dünnes Rohr fließt.

Andreas Rühl / 03.10.2019

Wie schön, dass die afd, indem sie eine total unabhängige “Stiftung” ins Leben gerufen hat, diese Auswüchse ausmerzen will. Bravo. Wie man es dreht und wendet, es geht eben nur durch gesetzliche vorgaben. Aber der Zeitgeist weht in eine andere Richtung. Immer neue weltrettungsphantasien werden gehypt, um die staatlichen Aufgaben auszuweiten. Macht man die Natur, das Klima, die Gesundheit oder einfach den Verbraucher und so weiter zu gesetzlich geschützten Rechtsgütern, muss es auch jemand geben, der fuer diese Rechtsgüter klagt gegen die oeffentliche Hand. Der erste Schritt war falsch und zieht den ganzen Wurm an unfug nach sich.

Sabine Schönfelder / 03.10.2019

Ihr Beitrag liest sich wie ein Krimi. Netzwerke nutzen ideologischen Fanatismus, um ihren materiellen Gewinn daraus zu ziehen, und zwar dermaßen erfolgreich und effizient, daß James Thornton, ein geld- und machtgeiler Egomane im Gewande des elitestudierten Umwelt-Gandalfs, sich bereits als ’ Jesus’ 2.0 fühlt. Er ist d e r amerikanische Schellnhuber und wahrscheinlich ein Spezi desselben und Herr Resch frißt ihm aus der Hand. Das Problem der politischen Einflußnahme, der von Ihnen angesprochenen NGOs, läßt sich nur und ausschließlich auf politischer Ebene lösen, denn auch die Judikative unterliegt dem Zeitgeist, ist n i c h t unabhängig und muß politisch zur genauen Auslegung des Grundgesetzes verpflichtet werden. Leider besteht seitens der Altparteienlandschaft überhaupt kein Interesse, Gesetze dahingehend abzuändern, daß der undemokratisch erwirkte Einfluß von Interessensgruppen zurückgedrängt wird und diese parastaatlichen Unterstützer, die von den Parteien selbst finanzierten NGOs, in irgendeiner Weise beschränkt werden. Ganz im Gegenteil! Ein klasse Bericht, sehr informativ, - ein Stück Zeitgeschichte!

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