Ansgar Neuhof / 29.12.2022 / 06:05 / Foto: Hobboh / 112 / Seite ausdrucken

Der Großangriff auf die Verschwiegenheits-Pflicht

Kein geschützter Raum mehr für offene Worte? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater de facto auf.

Nach dem Generalangriff auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Zuge der sog. Corona-Pandemie und der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen (siehe hier) folgt mit dem am 16. Dezember 2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz gleich der nächste Tiefschlag gegen den Rechtsstaat. Bevor dann die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbare Einführung der Feststellungs- und Beweislastumkehr im Disziplinar- und Beamtenrecht ansteht (siehe hier).

Von kaum jemandem wirklich thematisiert, räumt das Hinweisgeberschutzgesetz eine tragende Säule des Rechtsstaats in weitem Umfang beiseite: nämlich die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Wer künftig einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen etwaige Gesetzesverstöße melden.

Verschwiegenheitspflicht: Wesensmerkmal freiheitlicher Berufsausübung

Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Sie dient der Funktionsfähigkeit der genannten Berufe und ist Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsträger und seinem Mandanten/Patienten/Klienten/Betreuten. Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat sie zudem Verfassungsrang – so jedenfalls die bisher allgemeine Sichtweise unter den Juristen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten.

In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen. Ausnahmen bestehen nur noch für wenige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte/Notare und (Zahn-)Ärzte/Apotheker; sie machen sich weiterhin strafbar, wenn sie ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen (siehe § 5 Abs. 2 HinSchG).

Denunzieren als neues „Bürger“-Recht

Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers zur Denunziation ist lediglich, dass ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften (siehe § 2 Nr. 3 Buchstabe a) bis t) HinSchG) aufzudecken. Die Formulierung („hinreichender Grund zu der Annahme“) ist derart unbestimmt, dass die Voraussetzung praktisch stets gegeben sein wird. Zudem genügen bereits begründete Verdachtsmomente über Gesetzesverstöße. Ja es reicht sogar, wenn sehr wahrscheinlich Verstöße erst noch erfolgen werden (siehe § 3 Abs. 3 HinSchG).

Niemand kann somit künftig mehr sicher sein, von Personen, denen er sich anvertraut, nicht denunziert zu werden.

Wenn also beispielsweise der Steuerberater (oder sein Angestellter) aus den Unterlagen ersieht oder zu ersehen glaubt, dass der Mandant keine Alimente mehr zahle (das ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 170 StGB eine Straftat) oder Steuern hinterzogen habe, musste der Steuerberater bisher schweigen; er hätte sich anderenfalls strafbar gemacht. Künftig hingegen muss der Mandant damit rechnen, vom eigenen Steuerberater oder dessen Angestellten an eine Meldestelle gemeldet zu werden. Auch der IT-Dienstleister und sogar der Datenschutzbeauftragte des Steuerbüros kann eine Meldung machen, wenn er eine Gesetzesverfehlung eines Mandanten des Steuerberaters zu erkennen glaubt. Die Meldestelle kann die Meldung dann an die zuständige (Strafverfolgungs)behörde weiterleiten (siehe § 9 HinSchG).

Für die anderen genannten Berufsgruppen gilt das entsprechend. Wer zum Beispiel als Betreuter seinem Sozialarbeiter oder Suchtberater mitteilte, dass er zur Finanzierung seiner Sucht Straftaten begangen habe, durfte bislang davon ausgehen, dass dieser sie nicht anzeigt. Wer in einer berufspsychologischen Untersuchung oder einem Eheberater eine Straftat oder anderen Gesetzesverstoß offenbarte, durfte ebenfalls davon ausgehen, dass dies niemand erfahren würde. Künftig ist man hier auf das Wohlwollen des Beraters, seiner Angestellten und eingebundenen Dienstleister angewiesen.

Aber damit noch nicht genug. In einem Gerichtsverfahren durfte der Steuerberater bisher nicht als Zeuge ohne Einwilligung des Mandanten gehört werden. Das bleibt zwar so. Aber dieses Recht ist entwertet. Denn künftig können die Mitarbeiter der Meldestelle anstelle des schweigepflichtigen Berufsträgers als Belastungszeugen über die vom Berater gemeldeten Informationen gehört werden. Und sozusagen als Sahnehäubchen für alle Berufsträger (nicht nur Steuerberater): Ein kleiner beiläufiger Hinweis auf die Existenz solcher Meldestellen und die Möglichkeit zur Meldung könnte so manchen zahlungsunwilligen Mandanten ernsthaft darüber nachdenken lassen, ob er seine Bedenken gegen die Honorarhöhe nicht besser fallen lässt.

Das Schweigen der Belämmerten

Ein solch gravierender Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträger und Mandant/Betreutem hätte zu lauten Protesten und Widerstand der zuständigen Berufsvertretungen führen müssen – so sollte man meinen. Die Bundessteuerberaterkammer hat zwar pflichtgemäß eine Stellungnahme abgegeben und gefordert, Steuerberater mit Rechtsanwälten gleichzustellen und vom Gesetz auszunehmen. Entsprechend auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (siehe hier). Aber das war es dann auch schon. Das zeigt, wie weit die Selbst-Gleichschaltung in der Gesellschaft fortgeschritten ist. Die bloggende Juristenzunft erklärt zwar vielfach den Inhalt des Gesetzes und die Auswirkungen auf die Unternehmen. Den Tiefschlag gegen den Rechtsstaat thematisiert sie jedoch nicht. Zumindest die AfD hat das Problem im Bundestag angesprochen, jedoch – wenig überraschend – ohne Erfolg.

Beichtgeheimnis gleich mit abgeräumt

Auch die Kirche schweigt und nimmt es klaglos hin, dass mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auch das Beichtgeheimnis erledigt ist. Ein Priester machte sich bei dessen Verletzung zwar auch bisher schon nicht strafbar. Aber er wurde von der Kirche mit der Exkommunikation (der höchstmöglichen Kirchenstrafe) und dem Verlust seines Amtes sanktioniert. Diese Sanktionen gegen Priester sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr vereinbar und daher unzulässig. Ob die Kirche diese Sanktionen eventuell unter Hinweis auf das Völkerrecht weiterhin verhängen darf (im Konkordat ist das Beichtgeheimnis geschützt), ist unklar. Verlassen kann sich darauf derzeit nicht, wer beichtet.

In diesem Zusammenhang passt der Hinweis auf den mit dem Gesetz zugleich beschlossenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien (BT-Drucksache 20/4909) erwähnt. Darin wird gefordert, „die Möglichkeit zu prüfen, wie finanzielle Unterstützungsangebote für Hinweisgeber ausgestattet werden können“. Vorschlag zur Abkürzung der Diskussion: 30 Silberlinge. Hat sich in der Praxis bewährt (siehe Mt 26, 15).

Gift für die bürgerliche Gesellschaft

Im Ergebnis ist feststellen: Wie immer, wenn politische Entscheidungsträger böse Absichten durchsetzen wollen, wird ein „guter“ Grund vorgeschoben. Eigentlich sollte es im Hinweisgeberschutzgesetz um den Schutz von Personen gehen, die Misstände in Unternehmen und Behörden aufdecken. Doch das neue Gesetz schießt weit über das formulierte Ziel hinaus. Zum einen, weil das darin vorgesehene (in diesem Artikel nicht thematisierte) Anschwärzen von Beamten durch Kollegen selbst ohne Vorliegen irgendeines Gesetzesverstoßes mit diesem Zweck rein gar nichts mehr zu tun hat. Zum anderen, weil man – wie dargestellt – en passant mit der Verschwiegenheitspflicht ein unverzichtbares Kernelement des Rechtsstaats großenteils beseitigt hat.

Das Hinweisgeberschutzgesetz zwingt zwar niemanden, zu denunzieren. Kein Steuerberater, Berufspsychologe, Sozialarbeiter, Ehe- oder Suchtberater und kein Priester muss seine Verschwiegenheitspflicht verletzen. Wie auch kein Beamter seine Kollegen denunzieren muss. Aber jeder hat das Recht dazu. Und wer es tut, darf künftig nicht mehr sanktioniert werden. Nicht wissen zu können, ob der Berater, dem man sich als Mandant anvertraut, dieses Vertrauen wert ist, und stets damit rechnen zu müssen, vom Kollegen angeschwärzt zu werden, ist ein übles Gift, das dazu beiträgt, den Rest an bürgerlicher Gesellschaft in Deutschland zu zerstören. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz.

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Markus Viktor / 29.12.2022

@Thomas Szabó: Sie sind nicht der einzige, der Faeser beim Kinderfressen ertappt hat. Fragen Sie ihre Psycho. Die soll sie auch schon denunziert haben. Das greift um sich. Sie kann niemandem mehr trauen. Und sich an nichts mehr erinnern. Es ist nur noch nicht klar, wer ihr den Stalin macht. Und wieweit die Denunziantenden mit Gedächtnisverlust kommen. Der Scholz ist auch schon mehrfach wegen Gedächtnisverlust denunziert worden.

Karol Bayer / 29.12.2022

Ihr wollt es immer noch nicht wahrhaben. Der Umbau des Staats ist in vollem Gange und dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur völligen Zersetzung der Gesellschaft. Die Machthaber setzen nicht ohne Grund auf Maske, Denunziantentum und Ausgangssperren. Es geht darum, das Vertrauen untereinander vollkommen zu zerstören, das war auch der einzige Grund für die irrsinnigen Impfregeln. Natürlich sind die nicht so irre, dass ihnen nicht aufgefallen wäre, wie sinnlos die Impferei ist. Aber was kann ihnen denn besseres passieren, als die völlige Zerstörung von Familien, die sich in dieser Frage Weihnachten 2021 unwiderbringlich aufgerieben haben? Nein, bei der Achse lebt man irgendwie immer noch in der Traumwelt kitschiger Actionfilme der 80er Jahre, in denen die USA stets die Superguten und alle anderen abgrundtief böse waren. Darum tut man weiter naiv so, als sei das Märchen vom “freien Westen” mehr als leere Propaganda und will nicht sehen, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gar nicht so schleichend einer Neuauflage der DDR weicht. Lieber für einen sinnlosen Krieg in der Ukraine mit triefendem Pathos und geifernden Lügen werben, statt endlich vor der eigenen Haustür das Problem beim Namen zu nennen.

Markus Viktor / 29.12.2022

@Martin Stumpp: „Die Angst der Politiker ist übermächtig. Warum sonst fördern sie Denunziation und verwandeln das Parlament in eine Trutzburg.“ Die Trutzburg mag helfen, dass niemand mehr hineinkommt. Aber wie wollen die in der Trutzburg wieder rauskommen, wenn sie ringsum belagert sind? Auch gesetzt, dass beide Seiten Drohnen verwenden.

Alexander Mazurek / 29.12.2022

Beschweren wir uns doch nicht über das Aufleben der “guten” Tradition säkularer “Aufklärung” ...

Arthur Erhardt / 29.12.2022

Ein Hinweis an den Autor: Die Aussage, Ärzte seien weiterhin einer Verschwiegenheitspflicht unterworfen ist so nur halb richtig. Bezüglich des diskutierten Hinweisgeberschutzgesetzes stimmt das wohl (ohne Recherche meinerseits, ich glaube dem Text hier erstmal). Für waffenrechtliche Belange ist das bereits seit der letzten Änderung des WaffG nicht mehr so. In beiden Fällen handelt es sich hier um Symptome des übergriffigen Sicherheitsstaats. Selbstverständlich gibt es Fälle, in denen man sich - nachträglich - eine solche Möglichkeit zur Schadensvermeidung wünscht. Ebenso ist völlig offenbar, daß solche Regelungen mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar sind.Ein Hinweis an den Autor: Die Aussage, Ärzte seien weiterhin einer Verschwiegenheitspflicht unterworfen ist so nur halb richtig. Bezüglich des diskutierten Hinweisgeberschutzgesetzes stimmt das wohl (ohne Recherche meinerseits, ich glaube dem Text hier erstmal). Für waffenrechtliche Belange ist das bereits seit der letzten Änderung des WaffG nicht mehr so. In beiden Fällen handelt es sich hier um Symptome des übergriffigen Sicherheitsstaats. Selbstverständlich gibt es Fälle, in denen man sich - nachträglich - eine solche Möglichkeit zur Schadensvermeidung wünscht. Ebenso ist völlig offenbar, daß solche Regelungen mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar sind.

Dieter Ehrlich / 29.12.2022

Wenn nun jeder so fröhlich herumdenunzieren darf, dann wird ja die Blockwartlizenz wertlos; und den IMs droht bald der Hungertod.

Leo Hohensee / 29.12.2022

Ich befürworte einen positiven Umgang mit dem Gesetz bevor es wieder abgeschafft werden wird . Ermuntern wir doch jeglichen Wistleblower der etwas zu unseren Politikern und ihren Machenschaften öffentlich machen kann dazu, sein Wissen einmal zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Zum Beispiel zu Aktivitäten angefangen bei Bafögmissbrauch oder Steuerbetrug, über Betrug, Vorteilsnahme, Diebstahl, Steuerverschwendung, üble Nachrede, Ladendiebstahl, Zollvergehen, Drogenmissbrauch, Urkundenfälschung und so weiter .... Und das Ganze möchte ich auch ausgedehnt wissen auf unsere EU-Politiker* und ..innen. Ich glaube kaum, dass das ein Spaß werden würde, aber gut, sie haben es so gewollt. Dann mal los.

Kurt Engel / 29.12.2022

Wo sind die MdBs? Wenn sie ihr Mandat i. S. d. GG wahrnähmen, dann käme so ein Gesetz nicht zustande. Da aber scheinbar der überwiegende Teil dieses Organs außer Tätigkeiten für Partei und NGOs nix geleistet hat, sind sie natürlich nicht daran interessiert, das Mandat FREI wahrzunehmen. Aber alle, ALLE! Staaten/Politiker mit Haltung vor Fakten und Ideologie vor Realität sind und werden immer scheitern. Venezuela

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