Ansgar Neuhof / 29.12.2022 / 06:05 / Foto: Hobboh / 112 / Seite ausdrucken

Der Großangriff auf die Verschwiegenheits-Pflicht

Kein geschützter Raum mehr für offene Worte? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater de facto auf.

Nach dem Generalangriff auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Zuge der sog. Corona-Pandemie und der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen (siehe hier) folgt mit dem am 16. Dezember 2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz gleich der nächste Tiefschlag gegen den Rechtsstaat. Bevor dann die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbare Einführung der Feststellungs- und Beweislastumkehr im Disziplinar- und Beamtenrecht ansteht (siehe hier).

Von kaum jemandem wirklich thematisiert, räumt das Hinweisgeberschutzgesetz eine tragende Säule des Rechtsstaats in weitem Umfang beiseite: nämlich die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Wer künftig einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen etwaige Gesetzesverstöße melden.

Verschwiegenheitspflicht: Wesensmerkmal freiheitlicher Berufsausübung

Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Sie dient der Funktionsfähigkeit der genannten Berufe und ist Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsträger und seinem Mandanten/Patienten/Klienten/Betreuten. Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat sie zudem Verfassungsrang – so jedenfalls die bisher allgemeine Sichtweise unter den Juristen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten.

In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen. Ausnahmen bestehen nur noch für wenige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte/Notare und (Zahn-)Ärzte/Apotheker; sie machen sich weiterhin strafbar, wenn sie ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen (siehe § 5 Abs. 2 HinSchG).

Denunzieren als neues „Bürger“-Recht

Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers zur Denunziation ist lediglich, dass ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften (siehe § 2 Nr. 3 Buchstabe a) bis t) HinSchG) aufzudecken. Die Formulierung („hinreichender Grund zu der Annahme“) ist derart unbestimmt, dass die Voraussetzung praktisch stets gegeben sein wird. Zudem genügen bereits begründete Verdachtsmomente über Gesetzesverstöße. Ja es reicht sogar, wenn sehr wahrscheinlich Verstöße erst noch erfolgen werden (siehe § 3 Abs. 3 HinSchG).

Niemand kann somit künftig mehr sicher sein, von Personen, denen er sich anvertraut, nicht denunziert zu werden.

Wenn also beispielsweise der Steuerberater (oder sein Angestellter) aus den Unterlagen ersieht oder zu ersehen glaubt, dass der Mandant keine Alimente mehr zahle (das ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 170 StGB eine Straftat) oder Steuern hinterzogen habe, musste der Steuerberater bisher schweigen; er hätte sich anderenfalls strafbar gemacht. Künftig hingegen muss der Mandant damit rechnen, vom eigenen Steuerberater oder dessen Angestellten an eine Meldestelle gemeldet zu werden. Auch der IT-Dienstleister und sogar der Datenschutzbeauftragte des Steuerbüros kann eine Meldung machen, wenn er eine Gesetzesverfehlung eines Mandanten des Steuerberaters zu erkennen glaubt. Die Meldestelle kann die Meldung dann an die zuständige (Strafverfolgungs)behörde weiterleiten (siehe § 9 HinSchG).

Für die anderen genannten Berufsgruppen gilt das entsprechend. Wer zum Beispiel als Betreuter seinem Sozialarbeiter oder Suchtberater mitteilte, dass er zur Finanzierung seiner Sucht Straftaten begangen habe, durfte bislang davon ausgehen, dass dieser sie nicht anzeigt. Wer in einer berufspsychologischen Untersuchung oder einem Eheberater eine Straftat oder anderen Gesetzesverstoß offenbarte, durfte ebenfalls davon ausgehen, dass dies niemand erfahren würde. Künftig ist man hier auf das Wohlwollen des Beraters, seiner Angestellten und eingebundenen Dienstleister angewiesen.

Aber damit noch nicht genug. In einem Gerichtsverfahren durfte der Steuerberater bisher nicht als Zeuge ohne Einwilligung des Mandanten gehört werden. Das bleibt zwar so. Aber dieses Recht ist entwertet. Denn künftig können die Mitarbeiter der Meldestelle anstelle des schweigepflichtigen Berufsträgers als Belastungszeugen über die vom Berater gemeldeten Informationen gehört werden. Und sozusagen als Sahnehäubchen für alle Berufsträger (nicht nur Steuerberater): Ein kleiner beiläufiger Hinweis auf die Existenz solcher Meldestellen und die Möglichkeit zur Meldung könnte so manchen zahlungsunwilligen Mandanten ernsthaft darüber nachdenken lassen, ob er seine Bedenken gegen die Honorarhöhe nicht besser fallen lässt.

Das Schweigen der Belämmerten

Ein solch gravierender Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträger und Mandant/Betreutem hätte zu lauten Protesten und Widerstand der zuständigen Berufsvertretungen führen müssen – so sollte man meinen. Die Bundessteuerberaterkammer hat zwar pflichtgemäß eine Stellungnahme abgegeben und gefordert, Steuerberater mit Rechtsanwälten gleichzustellen und vom Gesetz auszunehmen. Entsprechend auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (siehe hier). Aber das war es dann auch schon. Das zeigt, wie weit die Selbst-Gleichschaltung in der Gesellschaft fortgeschritten ist. Die bloggende Juristenzunft erklärt zwar vielfach den Inhalt des Gesetzes und die Auswirkungen auf die Unternehmen. Den Tiefschlag gegen den Rechtsstaat thematisiert sie jedoch nicht. Zumindest die AfD hat das Problem im Bundestag angesprochen, jedoch – wenig überraschend – ohne Erfolg.

Beichtgeheimnis gleich mit abgeräumt

Auch die Kirche schweigt und nimmt es klaglos hin, dass mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auch das Beichtgeheimnis erledigt ist. Ein Priester machte sich bei dessen Verletzung zwar auch bisher schon nicht strafbar. Aber er wurde von der Kirche mit der Exkommunikation (der höchstmöglichen Kirchenstrafe) und dem Verlust seines Amtes sanktioniert. Diese Sanktionen gegen Priester sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr vereinbar und daher unzulässig. Ob die Kirche diese Sanktionen eventuell unter Hinweis auf das Völkerrecht weiterhin verhängen darf (im Konkordat ist das Beichtgeheimnis geschützt), ist unklar. Verlassen kann sich darauf derzeit nicht, wer beichtet.

In diesem Zusammenhang passt der Hinweis auf den mit dem Gesetz zugleich beschlossenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien (BT-Drucksache 20/4909) erwähnt. Darin wird gefordert, „die Möglichkeit zu prüfen, wie finanzielle Unterstützungsangebote für Hinweisgeber ausgestattet werden können“. Vorschlag zur Abkürzung der Diskussion: 30 Silberlinge. Hat sich in der Praxis bewährt (siehe Mt 26, 15).

Gift für die bürgerliche Gesellschaft

Im Ergebnis ist feststellen: Wie immer, wenn politische Entscheidungsträger böse Absichten durchsetzen wollen, wird ein „guter“ Grund vorgeschoben. Eigentlich sollte es im Hinweisgeberschutzgesetz um den Schutz von Personen gehen, die Misstände in Unternehmen und Behörden aufdecken. Doch das neue Gesetz schießt weit über das formulierte Ziel hinaus. Zum einen, weil das darin vorgesehene (in diesem Artikel nicht thematisierte) Anschwärzen von Beamten durch Kollegen selbst ohne Vorliegen irgendeines Gesetzesverstoßes mit diesem Zweck rein gar nichts mehr zu tun hat. Zum anderen, weil man – wie dargestellt – en passant mit der Verschwiegenheitspflicht ein unverzichtbares Kernelement des Rechtsstaats großenteils beseitigt hat.

Das Hinweisgeberschutzgesetz zwingt zwar niemanden, zu denunzieren. Kein Steuerberater, Berufspsychologe, Sozialarbeiter, Ehe- oder Suchtberater und kein Priester muss seine Verschwiegenheitspflicht verletzen. Wie auch kein Beamter seine Kollegen denunzieren muss. Aber jeder hat das Recht dazu. Und wer es tut, darf künftig nicht mehr sanktioniert werden. Nicht wissen zu können, ob der Berater, dem man sich als Mandant anvertraut, dieses Vertrauen wert ist, und stets damit rechnen zu müssen, vom Kollegen angeschwärzt zu werden, ist ein übles Gift, das dazu beiträgt, den Rest an bürgerlicher Gesellschaft in Deutschland zu zerstören. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz.

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E. Mieslinger / 29.12.2022

Na ja, zu den 30 Silberlingen sollte man sich vielleicht mal die Stellungnahme einer Whistleblower-Organisation zum Referentenentwurf anschauen. Und wo genau im Gesetzentwurf findet man die Aussagen zu Beratern im Psycho-, Pädagogik- etc. Bereich?

P. F. Hilker / 29.12.2022

Ein Forist schlug vor, eine Fernsehsendung daraus zu machen. Großartig. Einen Titel dafür hätte ich auch schon. ” Wer weiss denn so was ...” Als Moderator schlage ich Kay Pflaume vor. Das wird der Brüller.

Paul Ehrlich / 29.12.2022

Wir müssten diese Gestalten nur alle GEMEINSAM zum Teufel jagen. Wenn das Volk aufhört zu kriechen, hören die Herrscher auf zu herrschen. Ganz simpel, es fehlt nur der Zündfunke. Vielleicht ein Blackout? Die Frage ist nicht ob es passiert, sondern wann es passiert. Es hat noch keine Diktatur überlebt. Eins ist auf alle Fälle klar, an solcher Gesetzgebung kann man deutlich spüren, sie haben ANGST und zwar eine Scheißangst. Wenn es kippt, ist es vorbei und das kann ganz schnell gehen. Die Realität sieht anders aus, als das was von den Lügenmedien verbreitet wird. jeder kann es täglich spüren, es geht nicht mehr lange gut.

Thomin Weller / 29.12.2022

Interessant “Ausnahmen bestehen nur noch für wenige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte/Notare und (Zahn-)Ärzte/Apotheker” Der Beichtstuhl ist die älteste Abhöranlage der Welt, Klöster waren dazu die ersten Krankenhäuser. Jahrhunderte waren die Ebschleicher in einer Kutte aktiv. Die Benediktiner, Kardinal Alfredo Ildefonso Schuster war einer, hatten europaweit den Ruf die Besten zu sein. Sie fälschten Testamente und andere Unterlagen. “Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld”. Welche Geschäfte die weltweit reichste Institution durchführt hat Leopold Ledl “Der Fall Ledl - Im Auftrag des Vatikans” festgehalten. Dabei fällt auf, wann zahlt die Kirche eine Grundsteuer? ” Deutschland mit 8,25 Milliarden qm größter privater Grundbesitzer, entspricht gut der Hälfte des Bundeslandes Schleswig-Holstein oder der Größe von Bremen, Hamburg, Berlin und München zusammen”! Wieviele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zahlen keine Grundsteuer? Es geht zurück zum Feudalismus und Kirchenstaat. Auch gibts beim Adel ein dunklen Fleck. Viele der Adelsgrundstücke, wurden ursprünglich als Lehen gewährt. Beim Abschaffen der Adelsprivilegien allerdings sang- und klanglos in Privateigentum umgewandelt. Mit Hexenverbrennung Geld verdienen, willkommen in der dunklen Zeit.

Wolfgang Nirada / 29.12.2022

Na super!!! Krieg ich endlich auch bald meine eigene BRD-Stasi-Akte… Na gut - vielleicht kommt ja Rettung in Form eines monatelangen Blackouts oder irgend ein Araber-Clan klaut die Server… Mann schämt sich täglich mehr für dieses Land…

Théodore Joyeux / 29.12.2022

Ja, und nein! Man sollte dieses öffentlichkeitswirksam nun verbriefte Recht zur Denunziation nicht überbewerten. Wer vormals seinen Kunden aus der IT-Branche anlässlich einer Überprüfung des LapTops anonym anzeigen wollte, hat dies getan. So geschehen oft in Bayern, wo sich der Bayerische Verfassungsschutz vertraglich “verbundener” IT-Dienstleister bedient, um an “Geheimnisse” der fraglichen Kunden zu gelangen. Nichts anderes ist zum Beispiel andernorts die Affäre um US Präsident Bidens Sohn Hunter, dessen gesamte kriminelle Existenz bis hin zur persönlichen Verflechtung Präsident Bidens selber auf dem LapTop vom IT-Dienstleister an die Repbublikaner bereits 2019 verkauft wurde. So gesehen kommt es also nicht auf die Denunziation an, sondern eher auf die Behörde, wie sie mit solchen Kenntnissen umgeht. Da kann man sofort zuschlagen oder eben erst einmal sammeln und so wie mit der in der vorletzten Woche inzinierten “Reichsbürger-Putsch-Niederschlagung” mit ca 3.000 Polizisten bei vorangegangener Mitteilung an die Systempresse-Organe bei laufenden Kamera die Schauprozesse der nächsten Jahre initiieren. Ebenso gilt für eine etwaige Denunziationen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder deren Mitarbeiter und IT-Diensten, dass diese anonym von Ex-Ehegeatten, Ex-Firmenkollegen etc. verübt und immer wieder gerne von Finanzämtern angenommen wurden. So manche Steuer-CD hatte zwar die Namen und Kontoverbindungen zur Schweiz und Luxemburg enthalten, richtig spannend wurde es aber erst als geschiedene Ehefrauen dann den Unternehmern an den Kragen gingen. Aber das Gesetz manifestiert tatsächlich die DDR-Denunziationsgesinnung in deutscher Gesetzesfassung als etwas “völlig normales” und rehabilitiert nach 34 Jahren die gesellschaftspolitisch asozialen Perversen der DDR-Staatssicherheit und des üblichen, asozialen IM-Schnüfflerpacks. Das ist auch der eigentliche Grund der Wiedereinführung der gesetzlichen Denunziation knapp 80 Jahre nach der Festnahme der Geschwister Scholl.

Heino Mursi / 29.12.2022

Aha, da ist es also, das ‚Denunziations-Förderungs-Gesetz‘ i.V.m. dem ‚Hinterhalts-Motivations-Gesetz‘. Rechtsstaat ade! Und die Kirche kann gleich mit einpacken. Erstaunlich und erschreckend, wie es Menschen immer wieder schaffen, an ihrer eigenen Überflüssigkeit (pro)aktiv mitzuarbeiten.

Hans Meier / 29.12.2022

@ Danke, Herr Albert Schultheis, für Ihre Anerkennung. Sie sind schon wesenlich weiter, nicht nur in kybenetischer Analyse, sondern auch im Tun. Die Sitzenbleiber, Nöler und Portiers im Bellvue, sind eine “Massen-Trägheit” was bedeutet, sie drehen sich ständig um ihre eigene Achse, deshalb haben wir solchen Spaß, einerseits funktionieren die Axiome der Statik = Lehre von den ruhenden Kräften; andererseit von der “Kreisumdrehung der “fetten” Schwungmassen”, die in Motoren und Turbinen, eingesetzt werden, wobei “Unwuchten” auszugleichen sind ( wie bei der Reifenmontage an Fahrzeugen)! Aus meiner Beruserfahrung ziehe ich mein Fazit, wer sich vor praktischer Arbeit drückt, weil er seine “Unfähigkeit, positve Erfolge vorzuweisen”, geht “zur Unität”, schließt sich den “Böll-Stftungs-Professoren & Genderlieseln an”, tritt in politische Burschen- & Mädchen-Schaften ein. Ich erkenne solche Unglücksgeschöpfe, ich sehe diese “wie ein Profiler, schon am Gang, am Habitus, am Outfit, ihrer linguistischen Wichtigtuerei”. Sie suchen bevorzugt Organisationen zu unterwandern, sind bestechlich, “in der Oberliga haben die alle LLC`s in Delaware”, als “anonyme Briefkasten-Beratungs-Companys”. Röschen Uschie hat es doch allen vorgeführt, inclusieve, öffentlichem “Pfötchen waschen”. Es sind halt professionelle Schauspieler, die das “Klima für zig Millliarden verkaufen”, die “MRD. Erträge” für “Windjunker & Solarbarone ernten”. Einer von denen wechselt zwischen seinen zwei Schlößern am Rhein, als “Gründungs-mit-Glied der Grünen”, immer hin & her, um alle Füchse in seinen Revieren abzuknallen und ausgestopf, zu präsentieren. Falls Sie, Herr Schultheis, einen katastrophalen Mangel an kognitiver Intelligenz, vermuten, dann sind Sie auf der richtigen Fährte. MfG H.M-eier

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