Wer denkt, Gerichte prüfen erst den Sachverhalt und fällen dann ein Urteil, denkt an politisch unabhängige Gerichte. Bei politisch abhängigen Gerichten läuft das anders: Erst kommt das Urteil, dann die Begründung, der Sachverhalt ist nur Staffage. Oder haben d Gerichte die Nürnberger Rassegesetze verworfen? Und wird ein Gericht gegen die Berliner Nicht-Arier- Besetzung staatlicher Stellen angehen?
Gerade wird gemeldet, dass der BayVGH [ ja derjenige ... ] die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern (Anm.: hier Passau) vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Der Autor meint hier allen Ernstes, die Gerichte sollten sich an Fakten orientieren? Das fällt doch unter den Begriff “Faktenhetze” und ist bekanntlich die schlimmste Sorte von Hetze überhaupt. Aber im Ernst: ich fand besonders interessant den Satz “Solange keine zuverlässigere Testmethode vorhanden und anerkannt ist, stellt der PCR-Test ein geeignetes Instrument zur Einschätzung der Übertragungsgefahr von SARS-CoV-2 dar.” Hätten wir den PCR-Test nicht, müssten wir die Zahl der Infizierten vermutlich schätzen. Wenn Frau Merkel dann die Zahl der Infizierten auf täglich 100.000 schätzen würde, hieße es dann vermutlich auch, solange wir keine zuverlässigere Methode zur Feststellung der Infiziertenzahlen haben, stellt die Schätzung der Bundeskanzlerin ein geeignetes Instrument… Ich habe kürzlich selbst mal wieder feststellen dürfen, dass die ÖRR-Zuschauer ziemlich verängstigt sind. Problem: sie begreifen das Problem des PCR-Tests nicht, sie kapieren nicht mal, was damit überhaupt gemacht wird. Und man braucht schon eine längere Aufmerksamkeitsspanne als nur 2 Sätze, um es ihnen zu erklären. Dann kommt aber bei dem Versuch nach fast jedem Satz oder Halbsatz (je nach Verängstigungsgrad) der Hinweis auf die vielen Infizierten und Toten. Bedeutet: die hören gar nicht zu. Sie lieben ihre Angst offenbar und es möge sie ihnen bloß Niemand nehmen… Wobei sich mir nach dem Lesen des Artikels auch wieder eine Frage stellte: ist der Test von Drosten so unempfindlich, dass man 45 Zyklen benötigt oder ist der genauso empfindlich wie die anderen Tests, die mit 15 Zyklen gefahren werden, empfiehlt hier nur Drosten, statt 15 doch lieber 45 Zyklen zu fahren?
Zur Frage im letzten Satz: NEIN - zumindest aus der Sicht des “Systems”! Da sucht man nicht die Wahrheit, sondern die Rechtfertigung der angeordneten Maßnahmen und die Bestätigung der eigenen Sicht der Dinge - umso intensiver, je mehr Kritik daran laut wird.
Übrigens, Herr Gebauer, wer mobbt denn hier Richter?? Hier wird nur Klartext geredet, und “Richter” von Merkels Gnaden, die nicht Recht sprechen, sondern Recht nach Merkels Willen auslegen und dann Urteile fällen, die verdienen keinen Respekt, sondern nur Verachtung. Das hat mit Mobbing gar nichts zu tun. Mobbing ist das, was der bayVGH mit den Richtern aus Weimar macht. Mobbing und eine unfassbare Arroganz, die mich wirklich wütend macht. So lange solche Richter an deutschen Gerichten Urteile fällen, habe ich kein vertrauen in deutsche Rechtsprechung.
@Markus Knust “Das Problem ist, dass diese Hinweise - denn mehr sind es erstmal nicht - uns seit Monaten als Infiziertenzahlen verkauft werden, mit denen man dann Lockdowns und Grundrechtseinschränkungen begründet. ” Nein, lieber Mitkommentator, das Problem ist, dass die Regierung, allen voran die Führerin uns seit dem ersten Auftreten von Corona belügt und dass die Mehrheit des Volkes brav saruf hineinfällt; wer sachlich und demzufolge anders argumentiert, wird niedergemacht, totgeschwiegen oder ignoriert. Das Problem ist dieses angstvoll erstarrte Volk, das die FDJ-IM immer noch gut findet und für noch stärkere Einschränkungen ist. Die Seuche und die Pandemie, das sind Merkel, die MP, die Gerichte (fast alle), die Polizei (die unsinnige Gesetze nicht nur nicht gefolgen muss, sondern nicht befolgen DARF). Das Problem ist nicht das Virus, das Problem ist das Sstem, das es gestattet, dass eine hergelaufene Möchtegerne-Politikerin, die in NICHTS irgendeine Kompetenz oder einen Sachverstand nahcgewiesen hat, im Gegenteil, sich zur Alleinherrscherin hochgespielt hat, das Parlament tatenlos zuschaut und das dumme Volk mitmacht. WIDERSTAND JETZT!
Es ist immer wieder erstaunlich, mit wie wenig logischer Begabung man in Deutschland Richter werden kann. Die Argumente des Autors sind selbstverständlich alle absolut einleuchtend. Bei der Argumentation der Richter des Münchner VGH sieht man genau das, was dem Richter aus Weimar vorgeworfen wird: Ideologische Verbohrtheit und Verblendung. Dabei gehen sie auf den wesentlichen Punkt gar nicht ein. Der Punkt ist nämlich, dass Eingriffe in die Allgemeine Handlungsfreiheit in der Öffentlichkeit und im Privaten zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind. Im öffentlichen Raum, beispielsweise im ÖPNV, weiß niemand auf wen er trifft, ob die Personen vielleicht schon Symptome haben. Man kann sich selbst nicht schützen in einer echten epidemischen Lage, wenn es keine Verhaltensregeln für Fremde gibt, die man zufällig trifft. In den eigenen vier Wänden, erst recht im Garten, wie in dem Bußgeld-Fall (aus der Erinnerung), weiß man aber a) wen man einlädt, kann b) selbst entscheiden, wen man unter welchen Rahmenbedingungen zu sich lässt bzw. wo man selbst hingeht, denn man kann c) vorher fragen, welche Kontakte oder Symptome andere Personen hatten, d) kann man sogar bei einigen Berufsgruppen auch berücksichtigen, dass sie mittlerweile täglich getestet werden und e) würde der Staat es nicht verbieten, könnte sich schon lange jeder selbst testen für die absolute Sicherheit, wenn man die denn will. Wenn die Punkte d) und e) selbst den Besuch von Risikogruppen in Pflegeheimen ermöglichen, mit welchem Recht schränkt man die Unverletztlichkeit der privaten Wohnung bei Nicht-Risikogruppen ein? Das bei Personen, die gar keine Symptome haben und demnach nach WHO-Stand auch nicht infektiös sind.
Wir haben seit zehn Jahren - egal ob auf Parlamentsebene oder außerhalb, auf gesellschaftlicher Ebene - KEINE akzeptierte Opposition. Und DAS ist DAS Grundproblem unserer Zeit. Man stelle sich das vor, DAS muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: KEINE akzeptierte Opposition (auch die Achse pflegt, glaube ich, diesen Umstand und kann sich nicht durchringen, Partei für die Oppositionspartei zu ergreifen). Ein “Gegengedanke”, ein Gedanke, eine Kritik in grundsätzlicher Hinsicht gegenüber der Regierung ist praktisch nicht existent, seit zehn (!) Jahren. Blogs wie Achgut können diesen Missstand nicht abhelfen; im Gegenteil: Sie dienen der Einheitsfront nur als “Beleg” und “Alibi” für die demokratische, pluralistische Verfassung unseres Landes. Ohne fundamentaler, zugelassener und akzeptierter Opposition gibt es aus der Einheitsfront kein Entrinnen. Auch die obersten Richter werden aus dieser Einheit nicht ausscheren, sie werden sich nicht als Oppositionelle “outen”. Warum sollten sie auch? Zum einen ist es Aufgabe vor allem der ersten und vierten (Medien) Gewalt und der Gesellschaft, den Gedanken der Opposition zu pflegen und zu stärken, aber gerade nicht die der dritten Gewalt; zum anderen stünden die Richter dann auf der Seite der verteufelten, nicht akzeptierten Opposition; das ist kein angenehmer Ort, da ist es kalt, rau und windig; dann lieber warm, weich, ruhig und sanft! Dort eingekuschelt können und wollen die Richter, vor allem die obersten, das Ruder nicht herumreißen. “Ruhe in Frieden!” meine geliebte deutsche Demokratie.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.