Redaktion / 02.02.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay.de / 32 / Seite ausdrucken

„The Länd“ gibt auf

Die Achse besiegt Baden-Württemberg rechtskräftig. Das Land hat das zu seinen Lasten erwirkte Urteil des VG Stuttgart als endgültig anerkannt.

Damit kapituliert das Bundesland erneut bedingungslos, weil es auch selbst keine Chancen mehr sieht, gegen einen vom Antisemitismusbeauftragten Michael Blume begangenen und gerichtlich festgestellten Verfassungsverstoß irgendetwas auszurichten. (Die ganze Chronik der Auseinandersetzung finden Sie hier.)

Der Verfassungsverstoß steht damit rechtskräftig fest, wie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel feststellt.

Die Kapitulationserklärung, die Sie als Faksimile einsehen können, ist hier dokumentiert:

 

Sehr geehrter Herr Kollege Steinhöfel,                                                            31. Januar 2023

wie Sie wissen, vertreten wir das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg, in dem Verfahren Achgut Media GmbH gegen Land Baden-Württemberg, vor Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 1 K 3675/22 sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, AZ 1 S 2201/22. Höchst vorsorglich zeigen wir Ihnen die Vertretung des Landes Baden-Württemberg hiermit nochmals an.

Unser Mandant hat uns beauftragt, Ihnen rechtsverbindlich mitzuteilen:

Unser Mandant anerkennt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich – die gegenüber dem Land Baden-Württemberg erwirkte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. September 2022, Az. 1 K 3675/22, als endgültige Materiell-rechtlich bindende, nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsacheurteil gleichwertige Regelung an und verzichtet demgemäß auf alle Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die einstweilige Anordnung und/oder die durch sie gesicherten Ansprüche, die auch im Fall eines rechtskräftigen Hauptsacheurteils ausgeschlossen wären. Unser Mandant verzichtet in diesem Umfang insbesondere auf die Einlegung einer Beschwerde und auf die Möglichkeit eine Frist zur Erhebung der Hauptsachklage setzen zu lassen (§ 123 Abs. 3 VwGO iVm § 926 ZPO).

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

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Leserpost

netiquette:

Michael Himpelmann / 02.02.2023

“The Länd” ist einfach nur zum fremdschämen. “The Länd” ist schon lange nicht mehr mein “Länd”! Grüße aus Karlsruhe, der Stadt des Unrechts.

Ulla Schneider / 02.02.2023

Ach - wie mich das freut! Ich sah auf einem tweet der Denunzianten so was blödes Schwarzes mit “Privat”. Bezog sich wohl auf diesen Fall. Diese Wichtigtuer! Deswegen meine allergrößte Hochachtung an das Doppelteam Steinhöfel/Achgut, Kraft aus altem Schrott und Korn. Das nenn ich doch wirklich “gestandene Männer”! Jawohl!!!

F.Lux / 02.02.2023

Nanu…Wie konnte das geschehen?

Sam Lowry / 02.02.2023

@H.Wess: Vielleicht muss man erstmal ein behindertes Kind vor die Gefängnismauer setzen: “Skolstrejk för Michael Ballweg tet”... ich habe keine Kinder.

Rainer Schmidt / 02.02.2023

Ein schöner und wichtiger Sieg für die Rechte jedes einzelnen Bürgers, der sich bei nicht regierungskonformen Verhalten in die Gefahr von Rufmord und Ausgrenzung begibt. Jedes so erwirkte Urteil macht aus dem Linksstaat wieder einen Rechtsstaat und bewirkt für die Rechtshygiene mehr als die zur Einhaltung im Besonderen verpflichtete Exekutive oft zu leisten bereit ist.

Heino Mursi / 02.02.2023

Zunächst einmal ist das eine sehr gute Nachricht! Glückwunsch an die ‚Achse‘ und an Herrn Steinhöfel. Ich hatte schon einmal in einem früheren Kommentar die Frage aufgeworfen, was denn ein Antisemitismusbeauftragter sei. Ich kenne z.B. ‚Umweltschutzbeauftragte‘, die sich um den Umweltschutz kümmern, ferner auch ‚Brandschutzbeauftragte‘, die sich um den Brandschutz kümmern. Was macht denn dann ein ‚Antisemitismusbeauftragter‘? Jetzt wird es mir klar: er kümmert sich um Antisemitismus. Na, hat dann hier jemand nicht einfach nur seinen Job gemacht?

Thomas Müller / 02.02.2023

Steinhöfel ficht mit dem Degen und der andere wirbelt mit einem Baseballschläger und trifft (zum Glück) nur Büsche und Zäune. Aber auch so ein grobschlächtiger Baseballschläger-Schwinger kann großen Schaden anrichten. Herzlichen Glückwunsch und Danke - einmal wieder!

Gunther Laudahn / 02.02.2023

Bei all diesen “Beauftragten” frage ich mich immer, wie genau ihr Auftrag eigentlich formuliert ist und ob sich die Vergütung an der Erfüllung des Auftrags orientiert. Können Bürger beispielsweise einen Nachweis darüber verlangen, ob der Auftrag in Ihrem Sinne erfüllt wurde? Haben Sie die Möglichkeit bei Nichterfüllung Regress zu fordern und ihr Geld zurückzubekommen? Ansonsten sollte man sich diese Beauftragten sparen.

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