Redaktion / 02.02.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay.de / 32 / Seite ausdrucken

„The Länd“ gibt auf

Die Achse besiegt Baden-Württemberg rechtskräftig. Das Land hat das zu seinen Lasten erwirkte Urteil des VG Stuttgart als endgültig anerkannt.

Damit kapituliert das Bundesland erneut bedingungslos, weil es auch selbst keine Chancen mehr sieht, gegen einen vom Antisemitismusbeauftragten Michael Blume begangenen und gerichtlich festgestellten Verfassungsverstoß irgendetwas auszurichten. (Die ganze Chronik der Auseinandersetzung finden Sie hier.)

Der Verfassungsverstoß steht damit rechtskräftig fest, wie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel feststellt.

Die Kapitulationserklärung, die Sie als Faksimile einsehen können, ist hier dokumentiert:

 

Sehr geehrter Herr Kollege Steinhöfel,                                                            31. Januar 2023

wie Sie wissen, vertreten wir das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg, in dem Verfahren Achgut Media GmbH gegen Land Baden-Württemberg, vor Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 1 K 3675/22 sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, AZ 1 S 2201/22. Höchst vorsorglich zeigen wir Ihnen die Vertretung des Landes Baden-Württemberg hiermit nochmals an.

Unser Mandant hat uns beauftragt, Ihnen rechtsverbindlich mitzuteilen:

Unser Mandant anerkennt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich – die gegenüber dem Land Baden-Württemberg erwirkte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. September 2022, Az. 1 K 3675/22, als endgültige Materiell-rechtlich bindende, nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsacheurteil gleichwertige Regelung an und verzichtet demgemäß auf alle Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die einstweilige Anordnung und/oder die durch sie gesicherten Ansprüche, die auch im Fall eines rechtskräftigen Hauptsacheurteils ausgeschlossen wären. Unser Mandant verzichtet in diesem Umfang insbesondere auf die Einlegung einer Beschwerde und auf die Möglichkeit eine Frist zur Erhebung der Hauptsachklage setzen zu lassen (§ 123 Abs. 3 VwGO iVm § 926 ZPO).

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

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T. Schmidt-Eichhorn / 02.02.2023

@ MarcusCato: Zu dem von Ihnen angesprochenen Hauptsacheverfahren wird es nicht mehr kommen, weil das Land die zu seinen Lasten ergangene einstweilige Anordnung als endgültige und verbindliche Regelung auch der Hauptsache anerkannt hat. So steht es klar und eigentlich unmißverständlich in dem im Artikel im Wortlaut mitgeteilten Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten des Landes vom 31.01.2023. Damit ist auch Ihre Sorge wegen der Kosten eines Hauptsacheverfahrens gegenstandslos. Es empfiehlt sich halt immer, einen Text erst vollständig durchzulesen, ehe man ihn kommentiert.

Gerhard Schweickhardt / 02.02.2023

Ich gratuliere herzlich. Es gibt doch noch ein bessere Richterschaft in Stuttgart. Vielleicht kom auch bald Ballweg raus. 6 Monate in U Haft, geht’s noch?

Wolfgang Richter / 02.02.2023

Was für ein unsägliches Gesalbere, sehr schön vor allem die Formulierung “Unser Mandant anerkennt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich”.  Müßte richtig heißen “Sie haben gewonnen, wir geben auf,”  ohne irgendwelche Versuche, ein juristisches Hintertürchen offen zu halten.

Horst Girmann / 02.02.2023

Geil! (Sorry, mehr wäre redundant)

D. Brauner / 02.02.2023

Chapeau, Herr Steinhöfel! - The “Länd” is dark, nicht nur in BW. So freut man sich über jeden Lichtstrahl, der diese Dunkelheit ein bisschen heller macht.

Sabine Schönfeld / 02.02.2023

Es ist offensichtlich seit einiger Zeit so, dass die einzige Kompetenz für ein wesentliches Amt bei den Grünen ausschließlich die “richtige Gesinnung” ist. Sonst scheint zudem ein Mangel an Bildung und Ausbildung eher ein Vorteil zu sein, durch die grüne Partei maximal aufzusteigen. Quasi die Quadratur des Peter-Prinzips. Also stellt sich hier die Frage, ob Herr Blume denn überhaupt weiß, was Verfassungsrecht bedeutet und entsprechend auch, was ein Verfassungsbruch ist. Sein - von Ihnen wiedergegebener - Tweet legt eher nahe, dass er weder das eine noch das andere versteht. Er wirft demnach einfach in hilfloser Weise wild mit linken Kampfbegriffen um sich und scheint dann zu denken, er habe jetzt damit “gewonnen”. Er ist sich seines beruflichen Status offensichtlich nicht bewusst, sonst würde er wissen, dass er so sein Amt beschädigt. Es gibt sicher Ländlebewohner, die sich bestens mit dem Verfassungsrecht auskennen, das sind aber andere. Ich verstehe zwar durchaus, dass die Achse angesichts des gesammelten Terrors gegen das Medium diesen Fall exemplarisch durchexerziert. Auf der anderen Seite scheint mir der Herr ein allzu leichtes Opfer zu sein, wie man sie normalerweise nicht angreift, weil es unter der eigenen Würde ist. Es ist nicht seine Schuld, dass er der falsche Mann am falschen Platz ist. Diejenigen sind verantwortlich, die ihn in diese Position gebracht haben, das gilt wohl mittlerweile aber für die meisten Berufspolitiker und die von ihnen in diverse Ämter gehievten Günstlinge. Hätte Caligula sein Pferd Incitatus tatsächlich zum Senator ernannt, wäre es die Verantwortung des Pferdes gewesen, wenn es sein Amt nicht ausfüllen kann?

Anna Hegewald / 02.02.2023

Gratuliere zum Erfolg. Und ich muss Michael Himpelmann Recht geben - Baden-Württemberg stand mal für Erfolg und für kluge Politik und ebensolche Politiker. Inzwischen hat sich ein grüner Maoist mit Trend zu Waschlappen und Insekten-Snacks das Land unter den Nagel gerissen, und wird unterstützt von dem traurigen Verein, der CDU heißt, aber nicht mehr ist. Egal, wo man hin schaut - eine Katastrophe. Zum Schämen und zum Verzweifeln.

MarcusCato / 02.02.2023

So erfreulich das auch ist, muss ich als Steurzahler nachfragen, warum ich für die Konsequenzen des vorsätzlich rechtswidrigen Verhaltens eines ideologisch getriebenen Exekutivorgans finanziell aufkommen muss. Die Exelutive hat das geltende Recht zu respektieren und nicht zu beugen! Bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen sein wird, wird the Länd eine satte 6-stellige Summe zuzügl. Schadensersatz verbrannt haben. Und diese Kosten sind nicht im Sinne irgendeines Bürgers!!! Bürger haben primär ein Interesse gegenüber dem Staat: dass er das Recht wahrt. Die Verantwortlichen (Blume und die zuständigen Politiker, die ihm nicht Einhalt geboten haben) müssen persönlich in Haftung genommen werden! Streng genommen haben sie sich neben der Schädigung der Achse auch der Veruntreuung schuldig gemacht.

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