Ich sehe das mit Cum-Ex in etwa so, wie wenn im alten Rom bei einer öffentlichen Wasserleitung durch einen Bau-fehler ein kleines Leck bestanden hätte, das leise vor sich hin tropfte und tröpfelte—und irgend ein “Schlitzohr” wäre auf die Idee gekommen, dort—wie als würde es natürlich da hingehören—einen kleinen Mechanismus anzubauen welcher ein Vakuum erzeugt und extra viel Wasser abzweigt für den persönlichen Gebrauch. Im alten Rom hätte es für so ein Handeln harte strafen gegeben—irgend was sagt mir aber, dass es bei uns nur wieder ein laues lüftchen geben wird, kaum mehr als das fuchteln eines lustlos erhobenen Zeigefingers. So läuft es doch seit Jahrzehnten in unserem Steuersystem, nicht erst seit Cum-Ex-skandalen. Es gibt schlupflöcher und faustgroße lecks, die systematisch ausgenutzt werden zur persönlichen Bereicherung, oder “Nur” damit die die am meisten verdienen es schaffen am wenigsten Steuern zu zahlen (Sozialvertrag? - lol? - was’n das??). Das nennt sich bei uns schon garnicht mehr betrug oder wasserdiebstahl oder dergleichen—sondern einfach nur “Steuerrecht”. “Recht” ist dabei das, was man sich dank gewiefter Anwälte erschleichen kann… und dann wundern sich manche ernsthaft, wieso die leute der Gesellschaft und dem Staat nicht mehr vertrauen, und immer extremerem Gedankengut zuneigen?!?—wird der Gesellschaftsvertrag einseitig gekündigt, wird auch die träge “andere Seite” früher oder später es noch merken. Und dann wird das geschrei groß sein, über jene behäbigen, die es langsam nur kapiert haben, um dann umso impulsiver zu handeln (wie sie so sind). Wenn alles in Stücke geht, wollen es die ursprünglichen Verbrecher natürlich nicht gewesen sein… wie als ob “Unrecht” immer nur in der Reaktion und nie etwa in der schändlichen aktion betreffen könne! Wie ein provozierender Fußballer, der erst provoziert und dann den sterbenden Schwahn spielt- während sein verdutzter ehrlicherer Gegenüber der dumme ist, und allein “rot sieht”...
Sorry: wenn gesetzlich gewesen ist, dann kann es doch nicht gleichzeitig illegal gewesen sein und wenn es ab 2012 ungesetzlich war, war es davor legal. Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe, gilt halt auch manchmal fuer die oberschlauen Steuereintreiber.
Ein aufrechter Leser fragt, ob das nicht einfach Betrug sei, aus die Maus, Ende Gelände. Nun, Betrug ist eine Frage der Grössenordnung. Eine Frage der Betrachtungsweise. Eine Frage der Nachweisbarkeit. Eine Frage der beweisbaren Absicht. Eine Frage der absichtlichen Täuschung. Eine Frage des Vorsatzes. Eine Frage der Strafbarkeit. Oder einfacher formuliert: Eine Frage, wer die besseren Anwälte und Berater hat. Und offensichtlich auch eine Frage der Berufsauffassung des Steuerbeamten. In der Schweiz kam das nicht in die Tüte. Der deutsche Beamte dachte dagegen: Antrag korrekt ausgefüllt, wo ist der Stempel, und dann Mahlzeit. Ist ja nicht sein Geld, und wieso soll er blöde Fragen stellen, dafür wird er nicht bezahlt, und Feierabend, Kollege. Weil ich diese Antwort an einem Freitagnachmittag nach 16 Uhr schreibe: Hier in der Schweiz sind alle Amtsstellen noch bis mindestens 17 Uhr erreichbar. Ach, und der Steuerbeamte sagt hier nicht: “Da sind Sie bei mir falsch, keine Ahnung, wer Ihnen diese Auskunft geben kann.” Sondern: “Grüezi. Wie kann ich Ihnen helfen?” Kleine Unterschiede, grosse Wirkungen ...
Da wir es mit dem Recht ja ohnehin nicht mehr so genau nehmen, einfach die Angeklagten des Landes verweisen, oder deren Angehörige als Nazi brandmarken. Es kommt nicht mehr so darauf an. Am Ende wird die EZB den Ausgleich herbeiführen.
Tatsächlich ist es Kapitalertragsteuer. Das haklige Fugen-S ist im besten Fall ein Dialekt. Gleiches gilt für die Einkommensteuer.
Da man ja nur etwas zurückfordern kann, von dem man sich getrennt hatte, und das war bei B nicht der Fall, ist das hier beschriebene Geschäft Betrug, oder?
Da ergibt sich weitere Fragen: Da das Gebahren frühzeitig bekannt war, der Gesetzgeber, hier vor allem in der Person mehrerer Finanzminister, untätig blieb, liegt hier doch entweder eine Straftat durch Unterlassung vor oder aber auch dort wurde dies als “legal” eingestuft. Und wieso spricht man hier vom größten Steuerraub? Sind das nicht fast Peanuts gegen die vielen Milliarden, die jährlich durch Politiker und staatlich Bedienstete “verschwendet” werden, frage man doch nur einmal beim Bund der Steuerzahler nach. Es wird auch Zeit, dass endlich die gro fahrlässige oder sogar vorsätzliche Steuergeldverschwendung genauso strafrechtlich verfolgt wird, wie die Veruntreuung von Firmenvermögen. Aber auch hier bleibt der Gesetzgeber untätig - warum wohl?!
Hallo Herr Zeyer. Natürlich ist es grober Unfug das derartiges Verhalten urplötzlich ungesetzlich gewesen sein soll, denn sonst hätte es ja dieser Gesetzesänderung in 2012 garnicht bedurft. Die jetzige öffentliche Empörung ist gespielt, heuchlerisch und abgrundtief verlogen. Denn die Finanzbehörde wurde selbst ein Opfer der unsäglichen, völlig undurchsichtigen Steuergesetzgebung sowie der eigenen Trägheit und Borniertheit. Zudem hatten und haben die grossen und international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Mitarbeiter im Finanzministerium sitzen, welche dort an Vorschriften zur Steuergesetzgebung mitarbeiten. Offiziell läuft das unter “Einholen externen Sachverstands”. Flinten-Uschi lässt grüssen. Mit dem Geld der anderen ist eben stets ein völlig unbeschwerter Umgang möglich. Niemand von den Verantwortlichen für die Gesetzgebung, oder gar im Ministerium, wird jemals zur Rechenschaft gezogen werden für den immensen Schaden. Sie werden ihre üppigen Pensionen stillvergnügt verzehren, als sei nie auch nur das geringste geschehen. Denn sie werden sich darauf zurückziehen, dass das Wort “Moral” im Beamtenrecht nicht vorkommt, das gleiche Argument wird auch Kubicki anwenden, denn in der Steuergesetzgebung ist dieses Wort ebenfalls nicht zu finden. Beide Seiten nehmen sich hier garnichts.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.