Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.01.2022 / 11:00 / 36 / Seite ausdrucken

Richter an YouTube: „Sie verlieren“

Richter an YouTube: „Sie verlieren“ – YouTube an Richter: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben.“

Der YouTube-Kanal der „Achse“ ist wieder da. Es ging schneller als noch vor kurzem erwartet, und ich erkläre, warum das so ist. Die Sache hat einen gewissen Unterhaltungswert. Beteiligt waren neben der „Achse“ und „Meinungsfreiheit im Netz“ die Landgerichte in Karlsruhe und Berlin sowie, beim Landgericht Berlin, YouTube (Google Ireland Ltd.). Schon in den letzten Novembertagen haben wir vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Achse-Videos „Aachener Impfmonolog“ beantragt. Die Kammer wollte von YouTube erfahren, was in dem 15-minütigen Video denn die „Richtlinie gegen medizinische Fehlinformationen zu Covid19“ verletzt haben soll, der pauschale Hinweis auf einen Verstoß reiche nicht. Daher wurde am 13.01.2022 um 12:30 Uhr in Berlin verhandelt.

In der Zwischenzeit haben sich die Ereignisse überschlagen, denn kurz vor Weihnachten löschte YouTube den gesamten Kanal der „Achse“. Wir haben darüber berichtet. Dieser Sachverhalt wurde am 05.01.2022 dem Landgericht Karlsruhe vorgelegt, das aufgrund der wohl auch aus seiner Sicht eindeutigen Rechtslage innerhalb weniger Stunden nach Eingang des Antrags ein Verbot erließ. Zu beachten ist diese einstweilige Verfügung aber bei normalem Lauf der Dinge erst nach behördlicher Zustellung in Irland, die vier bis sechs Wochen dauert. Ein Dank für diesen allein auf Unvermögen beruhenden Gesetzesmangel geht vor allem an die Justizminister Maas und Lambrecht. Wir schauen, wie lange Herr Buschmann braucht, um eine Korrektur herbeizuführen. Denn es kann wohl weder im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Und jetzt wird es lustig. Denn es gab ja noch das Verfahren in Berlin, acht Tage später, auf den 13.01.2022, terminiert. Dort ging es – „nur“ – um die Löschung eines einzelnen Videos, YouTube war geladen und versuchte mehr schlecht als recht, irgendetwas Richtlinienwidriges zu lokalisieren, wo es Richtlinienwidriges nicht gab. Da kam es schon nicht einmal mehr darauf an, dass die „Richtlinie“ selbst in erheblichen Umfang unwirksam ist. Denn wenn es an einem Verstoß gegen eine unwirksame Richtlinie fehlt, ist natürlich auch das kein Verstoß. Aber erklären Sie das mal dem IT-Riesen.

„Löschung völlig indiskutabel“

„Das bestehende Regelwerk ist eine zweifelhafte Mischung aus plausiblen und eindeutigen Richtlinien, aus Richtlinien, die missverständlich sind und aus Richtlinien, die in letzter Konsequenz die Verbreitung wichtiger Erkenntnisse sogar behindern“, befand die „Welt“ vor kurzem aus journalistischer Perspektive.

Schon in der Abmahnung an YouTube hieß es kurz und bündig:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird.“

So sah es auch das Landgericht Berlin, wenn auch in etwas distinguierterer Wortwahl. Und erließ am selben Tag die beantragte einstweilige Verfügung. Jetzt folgen Sie mir bitte ein klitzekleines bisschen in rechtliche Gefilde. Wenn eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese sofort zu beachten und muss nicht erst in Irland zugestellt werden. Nun war aber der Kanal gelöscht, und YouTube musste das Video sofort wiederherstellen. Sonst hätte erneut ein sechsstelliger Ordnungsgeld gedroht. Die € 100.000,00 die das OLG Dresden in anderer Sache gegen YouTube verhängt hat, waren deutlich. Also blieb dem Technologie-Giganten praktisch nichts anderes übrig, als gleich den ganzen Kanal wiederherzustellen.

Diese Verfahren zeigen scheinbar doch deutliche Wirkung.

Als der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 16 in der Verhandlung in Berlin mit der Einführung in den Sach- und Streitstand fertig war und deutlich wurde, dass unser Antrag Erfolg haben und YouTube auch hier unterliegen wurde, begann der Gegnervertreter seine Ausführungen mit dem denkwürdigen Satz: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“. Das lassen wir mal einfach so stehen, oder?

PS:

Eine kleine Gehässigkeit konnte sich YouTube dann allerdings doch nicht verkneifen und hat in dem Kanal noch Verwarnungen belassen. Wir können somit für ein paar Tage nichts hochladen. Aber seien sie versichert, wir werden uns auch dieser Frage mit dem gebotenen Nachdruck annehmen.

 

Redaktioneller Hinweis: Unterstützen Sie Meinungsfreiheit im Netz. Das können Sie hier tun. Ohne diese Institution und Joachim Steinhöfel wäre es uns oft nicht möglich, uns juristisch gegen die unfairen und denunziatorischen Methoden, der hier geschilderten Art zu wehren. Neben dem hier angeführten Fall beispielsweise auch hier, wo Youtube unseren gesamten Kanal mit über 100.000 Abonnenten einfach abgeschaltet hat.

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Leserpost

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Bernd Ackermann / 24.01.2022

Und in vier Wochen löscht Youtube das nächste Video und das Kasperltheater geht von vorn los, als ob die paar Kröten den Milliardenkonzern jucken würden. Viel wichtiger wären Klagen gegen Corona-Verordnungen, übergriffige Ordnungs- und Gesundheitsämter, Stadtverwaltungen die Demos verbieten. Wurden die Polizisten, die auf den Demos friedliche Demonstranten blutig prügelten, zur Rechenschaft gezogen? Was wurde aus den Strafanzeigen? Welche juristischen Konsequenzen hat die Wahlfälschung in Berlin? Geht das genauso aus wie “Schätzungen” der Ergebnisse in Frankfurt bei der hessischen Landtagswahl? Es passiert einfach nichts, alles wird unter den Teppich gekehrt? Das wären die Dinge, mit denen man die Gerichte beschäftigen müsste. Leider erfährt man über all das auch bei der Achse nichts. Auch würden mich rechtliche Einschätzungen zu einer möglichen Impfpflicht (die natürlich kein Zwang ist) interessieren. Was wären die Konsequenzen einer Verweigerung? Sind mehrfache Bußgelder wegen eines einzelnen Rechtsverstoßes überhaupt möglich? Wäre doch ein Novum in unserem “Rechtsstaat”, dass man wegen einer Tat (oder Unterlassung) mehrfach bestraft werden kann. Gut, ist Gegacker über ungelegte Eier, halte ich aber für weitaus wichtiger als die Sperrung des Accounts von Hans oder Franz bei Facebook.

R. Reger / 24.01.2022

Mit gutem Willen könnte man youtube unterstellen, dass sie nach dem neuen Netzgängelunggesetz Respekt vor Strafandrohung in Höhe von bis zu 50 000 000 Euro hätten. Daher hätten sie sich doch nach der richterlichen Verfügung bedanken sollen, konnten sie doch endlich mit offiziellen richterlichem Segen ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten!? Es lässt allerdings tief blicken, dass ausgerechnet youtube sich päpstlicher als der Papst gebart, und sich offensichtlich hinter den Strafen versteckt, um Meinungsvielfalt nach Vigilante Manier zu unterbinden. Ich sage ausgerechnet youtube, die ja nichts anderes sind als Urlauber in der Steueroase Irland. Mit anderen Worten, youtube fährt seine eigene Agenda, bzw. die NWO Agenda, und dem, was immer sich dahinter verbirgt. Wohlweisslich immer unter Wahrung eigener finanzieller Interessen. Weltsozialismus könnte so schön sein, wenn man sein eigenes Geld weiterhin wie irre vermehren dürfte.

Peter Wachter / 24.01.2022

In Deutschland herrscht, frauscht und diverscht auch Fressefreiheit, im Gegensatz zu Russland, d.h. wohl das die nicht richtige Presse die Fresse halten soll. Wie sagte doch ein Kanzler: “Einfach mal die Fresse halten” !?

Wolfgang Nirada / 24.01.2022

Vielen Dank für ihren Kampf um die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Deutschland. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates den Lösch-Faschisten von ZensurTube auf die Füße zu treten - aber der unterstützt mit meinem Steuergeld lieber die Frauenschlächter in Kabul und die Israel-Hasser in Teheran… Die Initiative “Meinungsfreiheit im Netz” habe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützt und bitte auch die anderen Leser dies zu tun. Danke

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