Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.01.2022 / 11:00 / 36 / Seite ausdrucken

Richter an YouTube: „Sie verlieren“

Richter an YouTube: „Sie verlieren“ – YouTube an Richter: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben.“

Der YouTube-Kanal der „Achse“ ist wieder da. Es ging schneller als noch vor kurzem erwartet, und ich erkläre, warum das so ist. Die Sache hat einen gewissen Unterhaltungswert. Beteiligt waren neben der „Achse“ und „Meinungsfreiheit im Netz“ die Landgerichte in Karlsruhe und Berlin sowie, beim Landgericht Berlin, YouTube (Google Ireland Ltd.). Schon in den letzten Novembertagen haben wir vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Achse-Videos „Aachener Impfmonolog“ beantragt. Die Kammer wollte von YouTube erfahren, was in dem 15-minütigen Video denn die „Richtlinie gegen medizinische Fehlinformationen zu Covid19“ verletzt haben soll, der pauschale Hinweis auf einen Verstoß reiche nicht. Daher wurde am 13.01.2022 um 12:30 Uhr in Berlin verhandelt.

In der Zwischenzeit haben sich die Ereignisse überschlagen, denn kurz vor Weihnachten löschte YouTube den gesamten Kanal der „Achse“. Wir haben darüber berichtet. Dieser Sachverhalt wurde am 05.01.2022 dem Landgericht Karlsruhe vorgelegt, das aufgrund der wohl auch aus seiner Sicht eindeutigen Rechtslage innerhalb weniger Stunden nach Eingang des Antrags ein Verbot erließ. Zu beachten ist diese einstweilige Verfügung aber bei normalem Lauf der Dinge erst nach behördlicher Zustellung in Irland, die vier bis sechs Wochen dauert. Ein Dank für diesen allein auf Unvermögen beruhenden Gesetzesmangel geht vor allem an die Justizminister Maas und Lambrecht. Wir schauen, wie lange Herr Buschmann braucht, um eine Korrektur herbeizuführen. Denn es kann wohl weder im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Und jetzt wird es lustig. Denn es gab ja noch das Verfahren in Berlin, acht Tage später, auf den 13.01.2022, terminiert. Dort ging es – „nur“ – um die Löschung eines einzelnen Videos, YouTube war geladen und versuchte mehr schlecht als recht, irgendetwas Richtlinienwidriges zu lokalisieren, wo es Richtlinienwidriges nicht gab. Da kam es schon nicht einmal mehr darauf an, dass die „Richtlinie“ selbst in erheblichen Umfang unwirksam ist. Denn wenn es an einem Verstoß gegen eine unwirksame Richtlinie fehlt, ist natürlich auch das kein Verstoß. Aber erklären Sie das mal dem IT-Riesen.

„Löschung völlig indiskutabel“

„Das bestehende Regelwerk ist eine zweifelhafte Mischung aus plausiblen und eindeutigen Richtlinien, aus Richtlinien, die missverständlich sind und aus Richtlinien, die in letzter Konsequenz die Verbreitung wichtiger Erkenntnisse sogar behindern“, befand die „Welt“ vor kurzem aus journalistischer Perspektive.

Schon in der Abmahnung an YouTube hieß es kurz und bündig:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird.“

So sah es auch das Landgericht Berlin, wenn auch in etwas distinguierterer Wortwahl. Und erließ am selben Tag die beantragte einstweilige Verfügung. Jetzt folgen Sie mir bitte ein klitzekleines bisschen in rechtliche Gefilde. Wenn eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese sofort zu beachten und muss nicht erst in Irland zugestellt werden. Nun war aber der Kanal gelöscht, und YouTube musste das Video sofort wiederherstellen. Sonst hätte erneut ein sechsstelliger Ordnungsgeld gedroht. Die € 100.000,00 die das OLG Dresden in anderer Sache gegen YouTube verhängt hat, waren deutlich. Also blieb dem Technologie-Giganten praktisch nichts anderes übrig, als gleich den ganzen Kanal wiederherzustellen.

Diese Verfahren zeigen scheinbar doch deutliche Wirkung.

Als der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 16 in der Verhandlung in Berlin mit der Einführung in den Sach- und Streitstand fertig war und deutlich wurde, dass unser Antrag Erfolg haben und YouTube auch hier unterliegen wurde, begann der Gegnervertreter seine Ausführungen mit dem denkwürdigen Satz: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“. Das lassen wir mal einfach so stehen, oder?

PS:

Eine kleine Gehässigkeit konnte sich YouTube dann allerdings doch nicht verkneifen und hat in dem Kanal noch Verwarnungen belassen. Wir können somit für ein paar Tage nichts hochladen. Aber seien sie versichert, wir werden uns auch dieser Frage mit dem gebotenen Nachdruck annehmen.

 

Redaktioneller Hinweis: Unterstützen Sie Meinungsfreiheit im Netz. Das können Sie hier tun. Ohne diese Institution und Joachim Steinhöfel wäre es uns oft nicht möglich, uns juristisch gegen die unfairen und denunziatorischen Methoden, der hier geschilderten Art zu wehren. Neben dem hier angeführten Fall beispielsweise auch hier, wo Youtube unseren gesamten Kanal mit über 100.000 Abonnenten einfach abgeschaltet hat.

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netiquette:

Holger Hertling / 24.01.2022

Herrliche Zeiten. 1000 Dank Herr Steinhöfel. Ihre Juristische Medien-Konglomerat-Expertise in Verbindung mit der Verteidung des Wahren, Schönen und Guten (sozusagen der Achse) macht mir als Laien vermittels Ergbnisprotokoll zunehmend literarisch-satirische Freuden.

Christoph Kaiser / 24.01.2022

Im Übrigen: Kann man keine Zustellung über Anwalt vom Verfahren am 13.01. erwirken?

Christoph Kaiser / 24.01.2022

YT-Boykott wäre am günstigsten! DAS müsste Reichweite erlangen.

Ralf Pöhling / 24.01.2022

Hat denn jetzt mal jemand die Vertreter von Youtube gefragt, warum deren Richtlinien in Deutschlands so ausfallen, wie sie ausfallen und sie den Kanal der Achse gesperrt haben? Vor zwei Wochen gab es ja einen “offenen Brief” von diversen “Faktencheckern” in Richtung Youtube, dokumentiert auf der Seite von Correctiv selbst, in dem man sich beschwerte, dass Youtube angeblich zu wenig gegen Fakenews täte und man bot sich deshalb zeitgleich als Lösung für das “Problem” an. Wer das nicht glaubt, der google doch mal kurz “Correctiv + Offener Brief” (ohne Anführungszeichen) und lese dann auf der nach oben gespülten Website von Correctiv mit dem offenen Brief besonders mal den zweiten Absatz. Dieses Maß an Dreistigkeit ist schon der Hammer…

Ludwig Luhmann / 24.01.2022

@Karsten Dörre / 24.01.2022 - “Das NetzDG hat sich nicht Youtube ausgedacht. Youtube sitzt zwischen Regierung (NetzDG) und den Bürgern und darf sich mit allen herumplagen.(...)”—- Das NetzDG ist nur in Deutschland wirksam, dennoch zensiert Youtube weltweit bestimmte Aussagen nach vorgegebenen Kriterien. YT gehört Google. Google ist Teil des Great Reset.

Alois Fuchs / 24.01.2022

Ich bin kein Jurist, aber zu meinem eigenen Leidwesen begleitet mich seit frühester Kindheit, also seit mittlerweile etwa 70 Jahren, ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn. Und der ließ mich schon vom Tag des Inkrafttretens des NetzDGs an fragen, ob es denn rechtens sein könne, dass dieses unsägliche Machwerk den sozialen Netzwerken einerseits horrende Strafen androht für den Fall, dass sie rechtswidrige Kommentare nicht unverzüglich löschen, andererseits aber die gleichen sozialen Netzwerke (strafrechtlich) gänzlich ungeschoren davonkommen lässt, wenn sie zulässige Kommentare rechtswidrig löschen (also höchstrangige Grundrechte missachten).  Dazu würde mich eine Stellungnahme eines rechtskundigen Achse-Lesers brennend interessieren. Meinem Gefühl nach ist das institutionalisiertes Messen mit zweierlei Maß.

Gabriele Klein / 24.01.2022

Danke, was wäre, wenn Sie und ein paar Richter mit Zivilcourage nicht wären. Tja das beste Recht nützt nichts wenn es nicht zur Anwendung gebracht wird. Und, die die es tun sind halt viel zu wenig. You Tube? Versuch ich seit Netzdurchsetzungsgesetz wo es nur geht zu vermeiden und Google auch. Registrierung hab ich dort genauso wie auf facebook längst beendet. Es geht auch ohne. Versteh nicht warum es nicht alternative Konkurrenz mehr gibt. Facebook überzeugte mich vom Konzept eh noch nie. Es erinnerte mich irgendwie an die Hinterlassenschaften an den Türen öffentlicher Toiletten, oder ein, auf einer Toilettenrolle geführtes Tagebuch ehe man diese dann ihrer letzten Verwendung zuführt.

M.-A. Schneider / 24.01.2022

Bravo, Herr Steinhöfel, was täten wir alle - Achgut, TE, Reitschuster etc. und die Lesergemeinden - ohne Sie und Ihre fachlich-juristische Kompetenz?!

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