Herrliche Zeiten. 1000 Dank Herr Steinhöfel. Ihre Juristische Medien-Konglomerat-Expertise in Verbindung mit der Verteidung des Wahren, Schönen und Guten (sozusagen der Achse) macht mir als Laien vermittels Ergbnisprotokoll zunehmend literarisch-satirische Freuden.
Im Übrigen: Kann man keine Zustellung über Anwalt vom Verfahren am 13.01. erwirken?
YT-Boykott wäre am günstigsten! DAS müsste Reichweite erlangen.
Hat denn jetzt mal jemand die Vertreter von Youtube gefragt, warum deren Richtlinien in Deutschlands so ausfallen, wie sie ausfallen und sie den Kanal der Achse gesperrt haben? Vor zwei Wochen gab es ja einen “offenen Brief” von diversen “Faktencheckern” in Richtung Youtube, dokumentiert auf der Seite von Correctiv selbst, in dem man sich beschwerte, dass Youtube angeblich zu wenig gegen Fakenews täte und man bot sich deshalb zeitgleich als Lösung für das “Problem” an. Wer das nicht glaubt, der google doch mal kurz “Correctiv + Offener Brief” (ohne Anführungszeichen) und lese dann auf der nach oben gespülten Website von Correctiv mit dem offenen Brief besonders mal den zweiten Absatz. Dieses Maß an Dreistigkeit ist schon der Hammer…
@Karsten Dörre / 24.01.2022 - “Das NetzDG hat sich nicht Youtube ausgedacht. Youtube sitzt zwischen Regierung (NetzDG) und den Bürgern und darf sich mit allen herumplagen.(...)”—- Das NetzDG ist nur in Deutschland wirksam, dennoch zensiert Youtube weltweit bestimmte Aussagen nach vorgegebenen Kriterien. YT gehört Google. Google ist Teil des Great Reset.
Ich bin kein Jurist, aber zu meinem eigenen Leidwesen begleitet mich seit frühester Kindheit, also seit mittlerweile etwa 70 Jahren, ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn. Und der ließ mich schon vom Tag des Inkrafttretens des NetzDGs an fragen, ob es denn rechtens sein könne, dass dieses unsägliche Machwerk den sozialen Netzwerken einerseits horrende Strafen androht für den Fall, dass sie rechtswidrige Kommentare nicht unverzüglich löschen, andererseits aber die gleichen sozialen Netzwerke (strafrechtlich) gänzlich ungeschoren davonkommen lässt, wenn sie zulässige Kommentare rechtswidrig löschen (also höchstrangige Grundrechte missachten). Dazu würde mich eine Stellungnahme eines rechtskundigen Achse-Lesers brennend interessieren. Meinem Gefühl nach ist das institutionalisiertes Messen mit zweierlei Maß.
Danke, was wäre, wenn Sie und ein paar Richter mit Zivilcourage nicht wären. Tja das beste Recht nützt nichts wenn es nicht zur Anwendung gebracht wird. Und, die die es tun sind halt viel zu wenig. You Tube? Versuch ich seit Netzdurchsetzungsgesetz wo es nur geht zu vermeiden und Google auch. Registrierung hab ich dort genauso wie auf facebook längst beendet. Es geht auch ohne. Versteh nicht warum es nicht alternative Konkurrenz mehr gibt. Facebook überzeugte mich vom Konzept eh noch nie. Es erinnerte mich irgendwie an die Hinterlassenschaften an den Türen öffentlicher Toiletten, oder ein, auf einer Toilettenrolle geführtes Tagebuch ehe man diese dann ihrer letzten Verwendung zuführt.
Bravo, Herr Steinhöfel, was täten wir alle - Achgut, TE, Reitschuster etc. und die Lesergemeinden - ohne Sie und Ihre fachlich-juristische Kompetenz?!
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