Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.01.2022 / 11:00 / 36 / Seite ausdrucken

Richter an YouTube: „Sie verlieren“

Richter an YouTube: „Sie verlieren“ – YouTube an Richter: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben.“

Der YouTube-Kanal der „Achse“ ist wieder da. Es ging schneller als noch vor kurzem erwartet, und ich erkläre, warum das so ist. Die Sache hat einen gewissen Unterhaltungswert. Beteiligt waren neben der „Achse“ und „Meinungsfreiheit im Netz“ die Landgerichte in Karlsruhe und Berlin sowie, beim Landgericht Berlin, YouTube (Google Ireland Ltd.). Schon in den letzten Novembertagen haben wir vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Achse-Videos „Aachener Impfmonolog“ beantragt. Die Kammer wollte von YouTube erfahren, was in dem 15-minütigen Video denn die „Richtlinie gegen medizinische Fehlinformationen zu Covid19“ verletzt haben soll, der pauschale Hinweis auf einen Verstoß reiche nicht. Daher wurde am 13.01.2022 um 12:30 Uhr in Berlin verhandelt.

In der Zwischenzeit haben sich die Ereignisse überschlagen, denn kurz vor Weihnachten löschte YouTube den gesamten Kanal der „Achse“. Wir haben darüber berichtet. Dieser Sachverhalt wurde am 05.01.2022 dem Landgericht Karlsruhe vorgelegt, das aufgrund der wohl auch aus seiner Sicht eindeutigen Rechtslage innerhalb weniger Stunden nach Eingang des Antrags ein Verbot erließ. Zu beachten ist diese einstweilige Verfügung aber bei normalem Lauf der Dinge erst nach behördlicher Zustellung in Irland, die vier bis sechs Wochen dauert. Ein Dank für diesen allein auf Unvermögen beruhenden Gesetzesmangel geht vor allem an die Justizminister Maas und Lambrecht. Wir schauen, wie lange Herr Buschmann braucht, um eine Korrektur herbeizuführen. Denn es kann wohl weder im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Und jetzt wird es lustig. Denn es gab ja noch das Verfahren in Berlin, acht Tage später, auf den 13.01.2022, terminiert. Dort ging es – „nur“ – um die Löschung eines einzelnen Videos, YouTube war geladen und versuchte mehr schlecht als recht, irgendetwas Richtlinienwidriges zu lokalisieren, wo es Richtlinienwidriges nicht gab. Da kam es schon nicht einmal mehr darauf an, dass die „Richtlinie“ selbst in erheblichen Umfang unwirksam ist. Denn wenn es an einem Verstoß gegen eine unwirksame Richtlinie fehlt, ist natürlich auch das kein Verstoß. Aber erklären Sie das mal dem IT-Riesen.

„Löschung völlig indiskutabel“

„Das bestehende Regelwerk ist eine zweifelhafte Mischung aus plausiblen und eindeutigen Richtlinien, aus Richtlinien, die missverständlich sind und aus Richtlinien, die in letzter Konsequenz die Verbreitung wichtiger Erkenntnisse sogar behindern“, befand die „Welt“ vor kurzem aus journalistischer Perspektive.

Schon in der Abmahnung an YouTube hieß es kurz und bündig:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird.“

So sah es auch das Landgericht Berlin, wenn auch in etwas distinguierterer Wortwahl. Und erließ am selben Tag die beantragte einstweilige Verfügung. Jetzt folgen Sie mir bitte ein klitzekleines bisschen in rechtliche Gefilde. Wenn eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese sofort zu beachten und muss nicht erst in Irland zugestellt werden. Nun war aber der Kanal gelöscht, und YouTube musste das Video sofort wiederherstellen. Sonst hätte erneut ein sechsstelliger Ordnungsgeld gedroht. Die € 100.000,00 die das OLG Dresden in anderer Sache gegen YouTube verhängt hat, waren deutlich. Also blieb dem Technologie-Giganten praktisch nichts anderes übrig, als gleich den ganzen Kanal wiederherzustellen.

Diese Verfahren zeigen scheinbar doch deutliche Wirkung.

Als der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 16 in der Verhandlung in Berlin mit der Einführung in den Sach- und Streitstand fertig war und deutlich wurde, dass unser Antrag Erfolg haben und YouTube auch hier unterliegen wurde, begann der Gegnervertreter seine Ausführungen mit dem denkwürdigen Satz: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“. Das lassen wir mal einfach so stehen, oder?

PS:

Eine kleine Gehässigkeit konnte sich YouTube dann allerdings doch nicht verkneifen und hat in dem Kanal noch Verwarnungen belassen. Wir können somit für ein paar Tage nichts hochladen. Aber seien sie versichert, wir werden uns auch dieser Frage mit dem gebotenen Nachdruck annehmen.

 

Redaktioneller Hinweis: Unterstützen Sie Meinungsfreiheit im Netz. Das können Sie hier tun. Ohne diese Institution und Joachim Steinhöfel wäre es uns oft nicht möglich, uns juristisch gegen die unfairen und denunziatorischen Methoden, der hier geschilderten Art zu wehren. Neben dem hier angeführten Fall beispielsweise auch hier, wo Youtube unseren gesamten Kanal mit über 100.000 Abonnenten einfach abgeschaltet hat.

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Peter Meyer / 24.01.2022

Youtube wird sicherlich auch Aufwand und Nutzen berechnen. Daher könnte es interessant sein, wieviel die Ideologie Youtube wert ist. Dabei können die Herrschenden anscheinend einen Prozess (Zensur) auslösen. Bei der dauerhaften Etablierung knirscht es dann. Vermutlich ist es noch kein Wendepunkt. Für alle Beteiligten trotzdem ein Übungsfeld und der Zuschauer kann etwas über Zusammenhänge lernen.

Andreas Rühl / 24.01.2022

Den Prozess hätte meine Oma gewonnen - und die ist schon seit 17 jahren tot. Es kann doch nicht sein, dass Google nicht mitbekommen hat, dass es dieser Nachrichtenkanal hier ist, der in kollusiven Zusammenwirken mit dem Kollegen Steinhöfel gegen die Sperr- und Löschorgien vorgeht. Wie hat Google ernstlich glauben können, dass es 1) keinen Antrag auf eV 2) keine Klage gibt und das auch nur eines dieser Verfahren nicht verloren geht? Antwort: Sie wussten es. Aber nun haben Sie einen Persilschein in der Hand - das Urteil - um sich gegen staatliche Übergriffigkeiten (Bußgelder) zu wehren. Manchmal ist es besser, man verliert - zumindest wenn ein Unfugsgesetz dies letztlich als “richtige” Strategie nahelegt, ein klassischer Fehlanreiz. Solange nicht dieselben Strafen für Sperren drohen wie dafür, dass nicht gesperrt wird (besser noch: der Unsinn hat überhaupt ein Ende, klar), wird sich daran auch nichts ändern. Google bettelt ja nachgerade bei dem Kollegen Steinhöfel, verklagt zu werden und giert nach einem Urteil, in dem der Konzern unterliegt. Im Grunde sollte Google Steinhöfel finanzieren, was im übrigen ja auch indirekt sogar der Fall ist. Oder kann man in Irland keinen KFB vollstrecken? Zahlt denn Google wenigstens die Kosten? Dann braucht es übrigens keine Spenden mehr und Google finanziert letztlich den Kampf gegen seine Löschorgien selbst. Hat einen gewissen Witz.

Karl Napp / 24.01.2022

Trotz allem anderen Anschein scheint es das immerhin noch zu geben - ein Kammergericht in Berlin.

Silke Müller-Marek / 24.01.2022

Ich weiß, diese Frage gehört nicht hier her, aber ich hoffe, sie ist auch für die Mitforisten zu gegebener Zeit interessant und könnte dann aufgegriffen werden: Falls die Impfpflicht ab 18 Jahren beschlossen wird und momentan scheint einiges darauf hinzudeuten, WELCHE Rechtsmittel kann man anwenden, zu welcher Zeit, als Widerspruch oder Klage? Ich wäre dankbar, wenn uns Herr Steinhöfel über mögliche Maßnahmen und die Situation aufklären könnte, sprich, wie man der Impfpflicht juristisch begegnen kann. Vielen Dank im voraus!!!

S.Buch / 24.01.2022

Zuerst muss dass nazistische Maas-Zensurgesetz weg. Dann stehen YT & Co. ohne Rückendeckung des sich “Gesetzgeber” nennenden Unrechtsregimes da - nur noch mit ihren “Gemeinschaftsrichtlinien” (Orwellscher Neusprech). Aber dafür bräuchte es andere Mehrheiten im Bundestag. Die Wähler haben es in der Hand.

Wolf Hagen / 24.01.2022

Das eigentliche Problem ist doch, dass der deutsche Staat private Firmen und Konzerne, wie etwa Facebook und Youtube, dazu ermächtigt hat, die Meinungsfreiheit nach eigenen Belieben zu beschneiden. Und das machen natürlich keine Juristen, sondern meist nicht sonderlich gebildete Call-Center-Typen. Wichtig wäre daher endlich dieses verdammte NetzDG und ähnlichen Unsinn abzuschaffen. Unter einer mehrheitlich linksextremen Regierung aber wohl reines Wunschdenken.

Ludwig Luhmann / 24.01.2022

“Big Tech” ist eine Kampfeinheit im Krieg für den “Great Reset”. Ein direkter Schlagabtausch mit Big Tech kann den Sieg nicht bringen, da Big Tech zu “Big” ist. Eine gewonnene Schlacht ist noch lange kein gewonnener Krieg. Die aktuell größte Chance auf Freiheit sehe ich momentan in alternativen Medienpalttformen wie Telegram, rumble, Gettr, Odysee, bitchute et cetera. ... Dass Telegram abgeschafft werden soll, zeigt die Wirksamkeit derartiger Plattformen.

Sirius Bellt / 24.01.2022

Offensichtlich unterschätzt YouTube die Intelligenz und Durchsetzungskraft von deutschen Anwälten und Richtern. Sie kassieren eine Schlappe nach der anderen und lernen offensichtlich nichts draus. Zeugt jetzt nicht unbedingt von deren Intelligenz, finde ich.

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