Joachim Nikolaus Steinhöfel / 24.01.2022 / 11:00 / 36 / Seite ausdrucken

Richter an YouTube: „Sie verlieren“

Richter an YouTube: „Sie verlieren“ – YouTube an Richter: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben.“

Der YouTube-Kanal der „Achse“ ist wieder da. Es ging schneller als noch vor kurzem erwartet, und ich erkläre, warum das so ist. Die Sache hat einen gewissen Unterhaltungswert. Beteiligt waren neben der „Achse“ und „Meinungsfreiheit im Netz“ die Landgerichte in Karlsruhe und Berlin sowie, beim Landgericht Berlin, YouTube (Google Ireland Ltd.). Schon in den letzten Novembertagen haben wir vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Achse-Videos „Aachener Impfmonolog“ beantragt. Die Kammer wollte von YouTube erfahren, was in dem 15-minütigen Video denn die „Richtlinie gegen medizinische Fehlinformationen zu Covid19“ verletzt haben soll, der pauschale Hinweis auf einen Verstoß reiche nicht. Daher wurde am 13.01.2022 um 12:30 Uhr in Berlin verhandelt.

In der Zwischenzeit haben sich die Ereignisse überschlagen, denn kurz vor Weihnachten löschte YouTube den gesamten Kanal der „Achse“. Wir haben darüber berichtet. Dieser Sachverhalt wurde am 05.01.2022 dem Landgericht Karlsruhe vorgelegt, das aufgrund der wohl auch aus seiner Sicht eindeutigen Rechtslage innerhalb weniger Stunden nach Eingang des Antrags ein Verbot erließ. Zu beachten ist diese einstweilige Verfügung aber bei normalem Lauf der Dinge erst nach behördlicher Zustellung in Irland, die vier bis sechs Wochen dauert. Ein Dank für diesen allein auf Unvermögen beruhenden Gesetzesmangel geht vor allem an die Justizminister Maas und Lambrecht. Wir schauen, wie lange Herr Buschmann braucht, um eine Korrektur herbeizuführen. Denn es kann wohl weder im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Und jetzt wird es lustig. Denn es gab ja noch das Verfahren in Berlin, acht Tage später, auf den 13.01.2022, terminiert. Dort ging es – „nur“ – um die Löschung eines einzelnen Videos, YouTube war geladen und versuchte mehr schlecht als recht, irgendetwas Richtlinienwidriges zu lokalisieren, wo es Richtlinienwidriges nicht gab. Da kam es schon nicht einmal mehr darauf an, dass die „Richtlinie“ selbst in erheblichen Umfang unwirksam ist. Denn wenn es an einem Verstoß gegen eine unwirksame Richtlinie fehlt, ist natürlich auch das kein Verstoß. Aber erklären Sie das mal dem IT-Riesen.

„Löschung völlig indiskutabel“

„Das bestehende Regelwerk ist eine zweifelhafte Mischung aus plausiblen und eindeutigen Richtlinien, aus Richtlinien, die missverständlich sind und aus Richtlinien, die in letzter Konsequenz die Verbreitung wichtiger Erkenntnisse sogar behindern“, befand die „Welt“ vor kurzem aus journalistischer Perspektive.

Schon in der Abmahnung an YouTube hieß es kurz und bündig:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird.“

So sah es auch das Landgericht Berlin, wenn auch in etwas distinguierterer Wortwahl. Und erließ am selben Tag die beantragte einstweilige Verfügung. Jetzt folgen Sie mir bitte ein klitzekleines bisschen in rechtliche Gefilde. Wenn eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese sofort zu beachten und muss nicht erst in Irland zugestellt werden. Nun war aber der Kanal gelöscht, und YouTube musste das Video sofort wiederherstellen. Sonst hätte erneut ein sechsstelliger Ordnungsgeld gedroht. Die € 100.000,00 die das OLG Dresden in anderer Sache gegen YouTube verhängt hat, waren deutlich. Also blieb dem Technologie-Giganten praktisch nichts anderes übrig, als gleich den ganzen Kanal wiederherzustellen.

Diese Verfahren zeigen scheinbar doch deutliche Wirkung.

Als der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 16 in der Verhandlung in Berlin mit der Einführung in den Sach- und Streitstand fertig war und deutlich wurde, dass unser Antrag Erfolg haben und YouTube auch hier unterliegen wurde, begann der Gegnervertreter seine Ausführungen mit dem denkwürdigen Satz: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“. Das lassen wir mal einfach so stehen, oder?

PS:

Eine kleine Gehässigkeit konnte sich YouTube dann allerdings doch nicht verkneifen und hat in dem Kanal noch Verwarnungen belassen. Wir können somit für ein paar Tage nichts hochladen. Aber seien sie versichert, wir werden uns auch dieser Frage mit dem gebotenen Nachdruck annehmen.

 

Redaktioneller Hinweis: Unterstützen Sie Meinungsfreiheit im Netz. Das können Sie hier tun. Ohne diese Institution und Joachim Steinhöfel wäre es uns oft nicht möglich, uns juristisch gegen die unfairen und denunziatorischen Methoden, der hier geschilderten Art zu wehren. Neben dem hier angeführten Fall beispielsweise auch hier, wo Youtube unseren gesamten Kanal mit über 100.000 Abonnenten einfach abgeschaltet hat.

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Jörg Themlitz / 24.01.2022

Lassen Sie uns einige übliche Vokabeln aus den 1960ern bis 2000ern bemühen. Ein weiltweit operierendes, ausbeutendes, imperialistisches Unternehmen, welches gigantische Profite durch Ausbeutung von Millionen von Menschen weltweit selbst der Ärmsten der Armen erzielt, verstößt ständig gegen Gesetze des demokratischen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland (nicht lachen). Ohne, dass die Regierung dieses Landes bzw. deren steuerfinanzierte Adlaten etwas von sich aus unternehmen. Und, rechtlich in Ordnung, aber schon interessant, wieviele imperiale Unternehmen zur “Steueroptimierung” den EU Mitgliedsstaat Irland als Firmensitz wählen. Zur Zeit noch gut für Irland. Nur wie lange noch bis diese Bürojobs nach EU Steueranpassung von heut auf morgen verschwinden werden und die Karawane samt Steuern weiterzieht?

Jakob Mendel / 24.01.2022

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Ich schlage vor, im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Bußgelder (?) für unberechtigtes Löschen und die Bußgelder für berechtigtes, aber unterlassenes Löschen gleich hoch festzulegen. Alternativ könnte man natürlich auch das NetzDG abschaffen und die Verfolgung strafbarer Inhalte denen überlassen, die dafür ausgebildet und zuständig sind: den Strafverfolgungsbehörden. Der gegenwärtige Zustand erscheint mir dagegen verfassungsrechtlich bedenklich, weil der Staat Teile seines Gewaltmonopols an private, auf Gewinn orientierte Firmen überträgt.

j. heine / 24.01.2022

Es ist wirklich bezeichnend, dass diese Löschungsaffairen es nicht in die Schlagzeilen schaffen.

Wilfried Düring / 24.01.2022

Man könnte nach Ihrem Bericht den Eindruck bekommen, daß Teile des Rechtsstaats trotz allem Schlimmen tatsächlich noch intakt sind. Danke und machen Sie weiter so!

Leane Kamari / 24.01.2022

Super, gratuliere und vielen Dank! Ist denn auch die Übersetzungsfunktion in andere Sprachen aktiviert und funktioniert die auch d.h. übersetzt keinen zusammenhanglosen Blödsinn?

George van Diemen / 24.01.2022

Glückwunsch! Vor Gericht und auf hoher See ist man sonst meist in Gottes Hand. Der Name des Gottes ist Mammon. Wobei ihm in Woke, dem tumben Sohn von Politik und Dunning-Kruger mittlerweile echte Konkurrenz erwachsen ist. Aber es scheint ja immer noch Juristen zu geben die nicht auf ein Abendessen mit “Mutti” spekulieren…

Bernhard Freiling / 24.01.2022

Glauben Sie wirklich, Buschmann sei daran gelegen Achguts oder sonst Jemandes, von Youtube angezweifelte, Meinung zu unterstützen? Ich glaube das nicht. Das “outsourcen” der Zensurfunktion auf Privatunternehmen hat doch Methode. Jede von Youtube, Facebook oder Twitter wegzensierte Meinung ist ein Gewinn für die Merkel-Regierungen. Deren Geist ja auch noch immer über der Scholz-Regierung schwebt.

Frank Stricker / 24.01.2022

Herrlich, youtube hat “Verwarnungen belassen”. Wie muß man sich das vorstellen ? Wie im Fußball, wo der Schiedsrichter (Richter) eine Entscheidung gegen youtube verhängt hat und youtube auf den gegenteiligen “Videobeweis” hofft ? Also irgendwo in einem finsteren Kellerverlies in Irland sitzt ein “Löscher” von youtube, der die Beiträge der Achse wieder heimlich offline nimmt…....

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