Joachim Nikolaus Steinhöfel / 01.01.2020 / 06:25 / Foto: USDE / 146 / Seite ausdrucken

Neujahresgrüße an den “Beitragsservice”

Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds. Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die 400.000 Euro ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.

Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.).  „Kommunikationsdesaster beim WDR" schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die "Interessenvertretung Bürgerforum" hat eigens eine „Gebührenaktion" ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“

Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der "Welt": „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione". Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico" brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt. Der WDR will uns das Fiasko in seiner "Krisenkommunikation" aber als "Satire" verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte.

Sie wollen ab 2021 drei Milliarden mehr

Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werde ich hier noch informieren.

Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.

Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich. Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten. Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

 Und:

Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. 

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt. 

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‘Umweltsau’-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Gabriele H. Schulze / 01.01.2020

Was bin ich für ein schlaues Kerlchen bzw. Kerlinchen - seit ewig und drei Tage kriegen die meinen Schotter per Überweisung. Da kann ich ja mal mit Zahlenspielen loslegen. Les jeux sont faits. Ihnen, Herr Steinhöfel, danke! Diese Chor-Nummer ist eben keine Lappalie oder kleine Entgleisung, sondern eingebettet in ein Framing. Sonst wäre auch der Greta-Satz nicht noch drangehängt worden. Die Aussage des Chorleiters über kindliche Formbarkeit bezieht sich vielleicht auf Musisches, Herr @Henning Reinhardt, vielleicht; sie ist aber zumindest mißverständlich. Allen Autoren der Achse, allen Lesern und Kommentatoren wünsche ich ein gutes Jahr 2020. Die Achse hat zwar nicht Geburtstag, dennoch ließe sich fröhlich intonieren “Wie schön, daß du geboren bist”!

D.M. Grossman / 01.01.2020

Bereits vor vielen Jahren habe ich meine Einzugsermächtigung zurückgezogen.  Trotz Drohungen durch die GEZ überweise ich die 17.50 Euro monatlich durch Dauerauftrag, den ich jederzeit beenden kann. Ich würde die Zwangsgebühren gerne den Selbstverliebten und von ihrer eigenen Bedeutung Berauschten des ÖR gern entziehen, wenn ich eine rechtliche/juristische Handhabe dafür hätte.

Franz Franzen / 01.01.2020

Super Tip, Danke! Mein Letzten Zeilen werden lauten: Mit freundlichen Grüßen von der Umweltsau Franz ......

Martin Eberth / 01.01.2020

Bei jeder Korrespondenz mit dem Beitragsservice empfiehlt es sich, erst eine E-Mail zu schicken und dann noch zur Sicherheit das gleiche Schreiben zusätzlich per Post und per Fax nachzureichen. Wer etwas mit den logistisch-organisatorischen Vorgängen in Verwaltungen oder Büros vertraut ist, weiß sicher auch, inwieweit dies zu einer deutlich verbesserten Rezeption des Geschriebenen führt, wenn verschiedene Stellen den Eingang bestätigen, dokumentieren, auswerten, sammeln, digitalisieren, abgleichen und weiterverarbeiten müssen. Das ist also ein kleiner Schritt für den Absender, aber ein großer Schritt für die Menschheit.

Althaus Gregor / 01.01.2020

Klasse Hinweis von Joachim Steinhöfel! Gleich in die Tat umgesetzt. Bin gespannt. So kann es nicht weitergehen!

Steffen Rascher / 01.01.2020

Gerade bei Tichy gelesen:  Deutschlandfunk und Spiegel behaupten zu wissen: Die Empörung über das “Umweltsau”-Lied des WDR war eine Verschwörung von “Rechten” im Internet. Die Überschrift lautet: „Umweltsau“: Medien wollen Kritik als „rechte“ Verschwörung sehen. Nun ist es nach einer sicherlich wissenschaftlichen Analyse- vermutich von Antifa Zeckenbiss - eine rechte Verschwörung. Wir sind demnach alle Nazis. Außer @Henning Reinhardt versteht sich.  Erinnert mich an Chemnitz.  Neneneneneeee.

Martin Eberth / 01.01.2020

Ich habe das Schreiben heute per E-Mail herausgeschickt. Zusätzlich empfehle ich, den Vermerk “PS.: Dieses Schreiben geht Ihnen unter Umständen zusätzlich per Post und/oder Fax zu. ” als Postscriptum nach der Unterschrift anzufügen und das Schreiben auch tatsächlich per Fax und Brief hinterherzuschicken, damit sich der Aufwand auch wirklich lohnt.

Rex Schneider / 01.01.2020

Willkommen in den 20er Jahren, Ich warte eigentlich nur darauf, dass alle die Rundfunkgebühren, aus bekannten Gründen, nicht Zahlen wollen, Postum zu Nazis oder Reichsbürgern erklärt werden. Wünschen würde ich mir allerdings, dass sich alle Beteiligten mal, frei nach E. Kant, in die Lebensstuation des Anderen versetzen und auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. Die 30er lassen schon grüssen…..

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.03.2024 / 16:00 / 16

Eberhard Wein fragt – Broder und Steinhöfel antworten

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Hier ein kleiner Schriftwechsel mit ihm, der es wert ist, festgehalten…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.03.2024 / 13:00 / 28

Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 / 06:00 / 82

Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2023 / 12:07 / 55

Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann 

Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / 15

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / 43

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / 14

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.05.2023 / 12:00 / 44

Deutschlandfunk jetzt recherchebefreite Zone

Beim Deutschlandfunk wird ungeprüft als bare Münze dargestellt und berichtet und nachgeplappert, was irgendjemand irgendwo behauptet hat. Journalistische Standards: Null, nada, zero. Das gibt’s von dort…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com