@ Hubert Bauer. Sehr geehrter Herr Bauer, für mich ist eine Spende eine freiwillige Gabe, die man nicht erzwingen kann. Dies würde auch der allgemeinen Rechtsauffassung widersprechen, dass bei (Privat-)Personen Stillschweigen Ablehnung anzunehmen ist. Ein Geschenk bedarf keiner Bedingungen. Es kann freiwillig gegeben werden (von der einen Seite) und von der anderen Seite angenommen oder abgelehnt werden. Nun bin ich ein Mensch, der einen Organspende-Ausweis bei sich trägt, aber dies freiwillig tut. Ich möchte nicht, dass dies Zwang wird, denn dann ist es keine freiwillige Gabe mehr. Aus den unterschiedlichsten Gründen möchten Menschen mit ihren Organen bestattet bzw. beerdigt werden. Dies ist ihr gutes Recht. Und - auf dem Organspende-Ausweis hatte ich die Möglichkeit zu notieren, was ich NICHT will (so z.B. soll mein Gesicht ganz bleiben, schon allein für den Fall, dass meine Hinterbliebenen mir aufgebahrt ihre letzte Ehre erweisen möchten). Wie wird dieses kommend gehandhabt? Mir persönlich ist es gleichgültig, ob die Person, die ggf. meine Organe bekommen würde, selbst Spender wäre. Ich schließe den Personenkreis nicht aus. Inwiefern darf ich mich jetzt eingestuft sehen, als jemand, der Organe an jemanden spenden würde, der dies nicht täte? Wie kann ich kundtuen, dass auch diese Personen Organe von mir haben dürfen bzw. welche Möglichkeiten haben diese, meine zu bekommen? Und zum Abschluss: Ich weiß noch nicht einmal, ob ich eine Chemotherapie über mich ergehen lassen würde. Darmkrebsrisikobelastet bin ich, da sowohl mein Vater (daran verstorben) als auch mein genetischer Bruder (wird wohl bald soweit sein) daran erkrankt sind bzw. waren. Im Moment glaube ich, eher nicht. Das (irdische) Leben ist endlich. Man sollte nur aus der Zeit, die Einem geschenkt wurde, so viel wie möglich machen.
@ Huber Bauer Sie haben vollkommen recht, dass der Zugang zu Körperorganen für sich selber an die eigene Spendenbereitschaft geknüpft werden sollte. Auch die Vertretung der Interessen von minderjährigen Schutzbefohlenen sollte so geregelt werden. Das ist aber noch kein Argument für die automatische Freigabe von Organen für den Fall, dass kein Widerspruch vorliegt (oder aufzufinden ist). Die Organspende sollte ein ausdrücklicher individueller Willensakt bleiben mit den daraus folgenden Konsequenzen. Und auch nur nach vorheriger Aufklärung über die Tatsache, dass Leichen keine Organe mehr entnommen werden dürfen. Die generelle Freigabe mit Widerspruchsmöglichkeit ist dagegen ein erheblicher Übergriff des Staates und eine ganz üble Art der Beweislastumkehr.
Hieran sieht man deutlich, wie problematisch es ist, von der Seite des Rechts zu denken. Recht setzt immer jemanden voraus, der es gewährt. Und der ist immer mächtiger als man selbst. Das Recht folgt also der Macht. Das ganze Geschwurbel von Naturrecht und Menschenwürde ist genau dann nichts wert, wenn es wirklich gebraucht wird. Aus diesem Grunde kennt die Bibel, d.h. heißt Gott auch keine Rechte. “Die Welt ist dir nichts schuldig, sie war vor dir da.” Mark Twain. Gott kennt nur Pflichten. Und die gelten eben für alle, ohne Ansehen von Rang und Namen. Und solange sich die Menschen in ihrer Mehrheit diese Pflichten nicht zu eigen machen, wird es immer wieder zu solch unschönen Entwicklungen kommen. Zum Thema: Der Staat als mit besonderer Macht Ausgestatteter hat die Pflicht, Leib und Leben der Bürger zu schützen und vor Schaden zu bewahren. Und im Falle der Entnahme von Organen (schon der Name “Organspende” ist ein Euphemismus) wird einem Menschen Schaden zugefügt, weil er noch lebt. Da die Organe, die man entnimmt, noch funktionsfähig sind, also noch leben, ist also noch Leben in diesem Menschen. Jede andere Sichtweise setzt voraus, daß man den Lebensbegriff relativiert (die Diskussion um den sog. Hirntod ist Legion und daher ein “gutes” Beispiel). Auch um Mißbrauch zu verhindern (den es heute bereits gibt) sollte die Entnahme von Organen verboten werden unabhängig von der Einwilligung des Patienten. Übrigens: Wenn er tot wäre, wäre die Entnahme Leichenschändung.
Kürzlich propagierte eine von den SPD-Schranzen, Scholz war’s, die formale Zuordnung von Brutstätte zu Auswurf als Grund für bedingungslose Subventionierung im Nachhinein als Rente, die a posteriori Wurfprämie. Das Dritte Reich betrieb Euthanasie als staatlichen Beitrag zum Erhalt der Volksgesundheit. Es ist zu ergänzen, dass dieses politische Establishment ebenso die Ausschlachtung jüdischer Bürger zur Herstellung von Seife, Leim aus Knochen und Haut für Lampenschirme ermöglichte, das früh-duale Recycling- und Nachhaltigkeitssystem bei Zahngold und Brillen ebenso. Auch Hubert Bauer ist bei der aufkeimenden medizinisch-industriellen Totalverwertung der Bevölkernden nur eines von Millionen von menschlichen “Geschenken”, “Gold” sozusagen!
Sollte es nicht auch eine Auflistung der Preise fuer die eigenen Organe geben. Denn damit verdient der Staat (mit den Entnahmen) kraeftig mit. Nie im Leben wuerde ich dem zustimmen, ausser der Preis ueberzeugt.
Ich verfolge das politische, soziale, kulturelle Geschehen in Deutschland aus der transatlantischen Ferne. So langsame werde ich das Gefühl nicht mehr los, das das was sich in Deutschland seit einigen Jahren abspielt nicht nur immer mehr Orwell’s 1984 annähert, sondern ebenso erschreckend Ayn Rand’s Atlas Shrugged. Besonders Lauterbach’s Aussage “es geht ethisch um eine kleine Pflicht, die aber einen großen Nutzen für die Gesellschaft schafft“, klingt nach Plagiat aus Rand’s Wälzer.
Ich bin es allmählich leid, über das Thema Organspende zu lesen oder zu diskutieren. Die Widerspruchslösung ist doch ganz klar, wer nicht spenden will, dannjWiderspruch und der Fall ist erledigt. Kann er doch machen und keiner macht ihm einen Vorwurf. Wenn ich im Bekanntenkreis rumfrage, wer für eine Organspende ist, dann sind die meisten dafür. Aber Spenderausweis haben die wenigsten. Ja, ja, den müsste ich mir uns halt mal ausstellen lassen, mach ich schon noch. Aber sie machen es nicht, aus reiner Bequemlichkeit.
Da hat also, - quasi laut Beschluss der Bundesärztekammer -, ein Hirntoter kein „Schmerzempfinden“ mehr. Und jetzt sage ich dem “schwarzen Jens”, dem “roten Karl” und allen Experten der “Bundesärztekammer”, dass mein persönliches SCHMERZEMPFINDEN schon viel früher anfängt, und dass es für mich fraglich ist, ob es in der Pathologie des Krankenhauses auf dem Seziertisch automatisch endet. Gerade in diesem Moment beim Lesen des Artikels ist es da, dieses Schmerzempfinden; es setzt sich permanent fort bei vielen Gelegenheiten und Anlässen. Und darum will ich mir von NICHTS und NIEMANDEM vorschreiben lassen, wann mein persönliches Schmerzempfinden beginnt, ... und schon gar nicht, wann es endet! Diese Entscheidung steht -verdammt noch mal- ALLEIN mir zu ! Da kann ich auf die heute übliche „Zwangsbetreuung“ durch Staat und Politik gerne verzichten !
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