Redaktion / 11.11.2023 / 12:30 / 10 / Seite ausdrucken

Leserkommentar der Woche: Rückkehr zu Recht und Gesetz

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“.

Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.

Und damit diese entsprechend gewürdigt werden, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig „Leserkommentare der Woche“. Diesmal sind es zwei Kommentare zu Peter Grimms Beitrag Nach dem Asyl-Abend im Kanzleramt.

Carl Toellner schreibt:

Es hätte ja schon was gebracht endlich zu rechtsstaatlichen Regeln und Gesetzen zurückzukehren. Ca. 60 Prozent der abgelehnten oder geduldeten Asylbewerberber haben keine Ausweispapiere. Die wurden vor Einreise versteckt oder vernichtet. Ohne diese Ausweispapiere ihres Herkunftslandes nehmen die Länder aber ihre Bürger nicht zurück. Ersatzpapiere werden nicht anerkannt. Ich frage mich warum Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel, Ausweis überhaupt einreisen dürfen und dazu noch einen Asylantrag stellen können? Nach § 14 Aufenthaltsgesetz ist die Einreise von Personen aus Drittstaaten (also nicht EU) ohne gültige Reisedokumente untersagt und diese Personen sind zurückzuweisen. Wer dies mißachtet begeht eine Straftat. Und ich frage mich wie kann ein Asylverfahren überhaupt stattfinden, wenn unklar ist wo der Antragsteller herkommt und vorsätzlich seine Identität verschleiert oder dazu falsche Angaben macht? Dabei wäre es ganz einfach und logisch. Nur wer seine Identität nachweisen kann und einen gültigen Ausweis bei sich hat kann einen Asylantrag stellen, dann kann er auch wieder in seine Heimat zurück, falls der Antrag abgelehnt wird. Geltendes Recht wird also nicht angewendet und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates erodiert weiter.

Und Uwe Heinz ergänzt: 

Egal, wie viel Euro der „Bund“ den Ländern oder Gemeinden „schenkt“, um ihnen bei der „Bewältigung“ der „Asylkrise“ zu „helfen“, so muß zuerst gefragt werden, woher das Geld dafür kommt. Ist es da, dann hat man es erst dem Bürger (Souverän) weggenommen und „schenkt“ es jetzt indirekt Fremden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung größtenteils niemals etwas Produktives für dieses Land tun werden, in das sie „geflüchtet“ sind. Ist das Geld nicht da und man druckt es einfach, dann nimmt man es dem Bürger (Souverän) eben zukünftig durch höhere Inflation weg. Es gibt einen Amtseid, den Regierungspolitiker zu leisten haben, dessen Worte kann man in Art. 56 GG nachlesen (beachte Art. 64 GG für Bundeskanzler und Bundesminister). Und Art. 20 Abs. 2 GG bestimmt eindeutig, daß wir keine Untertanen sind, sondern daß die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Leider wirken die Parteien nicht an der politischen Willensbildung so mit, wie es in Art. 21 Abs. 1 GG beschrieben ist, sondern insbesondere die regierenden Parteien haben die staatlichen Institution gekapert und mißbrauchen sie für ihre Zwecke. Ich würde mir eine Regierung wünschen, wo die Besten und Klügsten mein Land führen anstelle dieser …. (hier bitte gern die eigene Lieblingsbezeichnung einfügen).

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

netiquette:

Inken Sohnemenn / 11.11.2023

Zur Ergänzung: Soweit ich verstanden habe, ist der Anspruch auf Asyl weitergehender als die Pflicht, gültige Ausweispapiere beim Grenzübertritt zu präsentieren. Dass im Einzelfall Papiere verloren gehen, mag vorkommen. Sicher aber noch nicht annähernd in dem Maße, wie es hier akzeptiert wird. Wären nun mit diesem “Verlust” einschneidende Nachteile verbunden, z.B. nur eine absolute Grundversorgung mit Kost und Logis, würde sich das schnell rumsprechen…die Smartphones gehen ja nie verlustig.

Dr. Joachim Lucas / 11.11.2023

Die Leserbriefschreiben wollen Rechtsstaatlichkeit und die korrekte Anwendung des Grundgesetzes? Sehr verdächtig, das sind doch inzwischen rechtsextreme Tendenzen wenn nicht noch Schlimmeres. Beim Haldenzwang schon notiert. Aber im Ernst: Ich hoffe, es kommt eine Regieung an die Macht, die all diese jetzigen Verbrecher vor Gericht stellt. Bin wohl naiv aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Manni Meier / 11.11.2023

“Und ich frage mich wie kann ein Asylverfahren überhaupt stattfinden, wenn unklar ist wo der Antragsteller herkommt und vorsätzlich seine Identität verschleiert oder dazu falsche Angaben macht?” Es ist doch müßig! Diese u.ä. Fragen werden nun seit fast zehn Jahren öffentlich und laut gestellt. An der Regierung, die sie beantworten könnte und müßte, waren in dieser Zeit, in wechselnder Zusammensetzung, die großen “Volksparteien” CDU/SPD/FDP/GRÜNE beteiligt. Eine Antwort wurde nie gegeben, obwohl sie ebenso so einfach wie schlüssig wäre: ‘Weil wir, die Machtinhaber, das so wollen!!!’ Aber, wie es der damalige Innenminister de Maizière und der heutige Verteidigungsminister Pistorius auf einener Pressekonferenz bereits 2015, in einem seltenen Anfall von Ehrlichkeit,  ausdrückten: “Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.”

Jörg Kramer / 11.11.2023

Die erste professionelle Hampelregierung nach Gründung des Heiligen Römischen Reiches gehört alsbald von der politischen Bühne entfernt! Der gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Schaden, der bereits seit dem Wirken der FDJ-Funktionärin hier angerichtet wurde, ist kaum noch zu reparieren.

Thomas Szabó / 11.11.2023

Frei nach Angela Merkel, falls die Gesetze gebrochen wurden, dann müssen die Gesetzesbrüche rückgängig gemacht werden. Nicht Asylberechtigte gehören in ihre Heimatländer rückgängig gemacht.

Matthias Müller / 11.11.2023

@ Carl Toellner: “Die Ausweispapiere wurden vor Einreise nach Deutschland versteckt oder vernichtet.” Nein, die Ausweispapiere wurden erst hier in Deutschland vor der Abschiebung ins Heimatland versteckt oder vernichtet. – Vor kurzem hat das Faeser-Ministerium sogar einen Rundbrief per Email an alle zuständigen Stellen in Deutschland geschickt, in dem diese dazu aufgefordert werden, nicht darauf zu drängen, dass diese Personen bei ihren Botschaften neue Papiere beantragen. Denn es bestünde die Möglichkeit, dass sie dort die mutwillige Vernichtung ihrer Ausweispapiere schriftlich bedauern müssten oder ihnen dafür sogar ein Bußgeld droht. Wenn die Behörden dieser Faeser-Empfehlung folgen, wird überhaupt niemand mehr abgeschoben, weil sich dann in Windeseile herumspricht, dass man auf ewige Zeiten hier bleiben kann, wenn man seine Papiere vernichtet.

Dr. A. Mamsch / 11.11.2023

Ein wunderbar klarer und überzeugender Artikel, den 100 % der muttersprachlich Deutschen verstehen (sollten). Kompliment an Herrn Toellner und Dank an die ACHSE, ihn veröffentlich zu haben! Ich frage mich allerdings, wieso dieses Thema nirgendwo in den “Qualitätsmedien” auftaucht, obgleich Migration und Rückführung ohne eine Antwort darauf von intelligenten Menschen nicht diskutiert werden kann.

Jörg Themlitz / 11.11.2023

Das ist so…schön. Ich werde politisch verfolgt. Aber ich habe vergessen, in welchem Land das war. Egal, komm rein, wir finden schon das passende Land.

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