Kinderleicht: Söders Corona-ABC

So geht das nicht weiter. Da gibt man sich als Politiker und Landesvater Mühe, und dann fallen einem die eigenen Bürger und größtenteils Wähler in den Rücken und können es nicht lassen, sich gegenseitig mit Corona anzustecken. Kein schöner Zug. Deswegen hat Markus Söder beschlossen, die sogenannten „Corona-Regeln“ weiter zu verschärfen: Durfte man bisher im Freistaat das Haus nur aus wichtigem Grund (Einkaufen, Sport, Arbeit, Arztbesuch) verlassen, so darf der/die Bayer_In  jetzt nur noch zum Einkaufen, Sport, Arbeit und Arztbesuch auf die Straße. Aber nur bis 21 Uhr. Danach sieht es zappenduster aus.

Außerdem gibt es neue Vorschriften zu Weihnachten: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann dürfen sich zwischen dem 23. Dezember und dem 26. Dezember bis zu 10 Personen aus bis zu 10 unterschiedlichen Haushalten (ohne Kinder und Haustiere) oder 50 Personen aus 5 Haushalten oder 100 Personen aus einem Haushalt sehen, wenn sie eine Nikolausmaske tragen und es noch vor 21 Uhr ist, weil dann gesoffen wird und sich die Bayer_Innenden dann um den Hals fallen und abknutschen.

Es darf aber auch jeder für sich allein bescheren, was eine schöne Bescherung ist und sich über Skype oder andere technische Hilfsmittel mit Genähnlichen in Verbindung setzen, es sei denn, es ist Donnerstag. An Silvester werden die Regeln wieder verschärft und am Bahnhof darf jeweils nur eine Person aus einem anderen Haushalt und einem anderen Geschlecht am Bahnhof betatscht werden, wenn man einen Mundschutz trägt und einen Personalausweis oder ein Aufenthaltsvisum vorzeigen kann.

Ansonsten gilt vor allem draußen ein striktes Aufenthaltsverbot, selbst wenn man vorher mit der U-Bahn, dem Zug oder einem Bus angereist ist, der voller war als eine russische Tankerbesatzung bei einem Landgang nach 6 Monaten Fahrt. Wer doch draußen angetroffen wird – vor allem nach 21 Uhr und mit einem Glühwein –, muss mit einer öffentlichen Hinrichtung oder Schlimmerem rechnen, weil er eine unsolidarische Drecksau ist.

Erlaubt ist das Tunken der Maske ins Essen

Vorbildlich wird bei uns im Schtetl die sogenannte Maskenpflicht durchgesetzt: Es gilt in der gesamten Fußgängerzone Maskenpflicht, außer, wenn es keine Fußgängerzone (wie in der Passage zwischen Sand- und Riesengasse) ist, da kann man sie abnehmen. In privaten Einfahrten geht das ebenfalls, wenn einem die private Einfahrt selbst gehört, aber da hat ja auch kein Anderer was zu suchen, außer er ist von der Post oder Amazon. Ferner kann man die Maske abnehmen, wenn man raucht UND sich NICHT bewegt, zum Essen kann man die Maske auch abnehmen, MUSS sich aber dann bewegen, sonst droht ein Ordnungsgeld.

Erlaubt ist ferner, seine Maske in Suppe zu tunken und sie dann von innen abzulecken. Ungeklärt ist, ob man nun rauchen darf, wenn man gleichzeitig isst und sich bewegt oder ob man zum Essen im Stehen rauchen muss, damit es nicht strafbar ist. Ebenfalls ungeklärt ist, ob man sich zum Trinken bewegen muss oder stehen bleiben kann und ob „Sitzen“ erlaubt oder verboten ist, wenn sich eine Person aus dem gleichen oder einem weiteren Haushalt mit auf der Bank befindet und ob dieses etwas essen oder rauchen muss.

Und ob das Lesen eines Buches – wie im Frühjahr – erlaubt ist, wenn man allein ist und dabei isst oder raucht. Ebenfalls unklar ist, ob man bei diversen Läden jetzt ab 18 Uhr mit dem Auto in der Fußgängerzone vorfahren darf, um sich das Hendl abzuholen und ob man beim Brüllen aus dem Fenster nun Maske tragen muss oder nicht, weil man sich ja im Grunde im Auto – aber eben mit diesem in der Fußgängerzone – befindet. Und ob man unmaskiert Fahrradfahrende dann vom Rad treten darf, wenn diese nichts dabei essen oder rauchen. Insgesamt haben wir hier noch sehr viele Lücken. Und da haben wir noch gar nicht geklärt, ob nun Hunde oder ihre Leinenhalter_Innen einen Maulkorb tragen müssen oder beide oder keiner, wenn der Hundehaltende dabei raucht und stehenbleibt und die Distanz von Hund_Innen zu Passanten wenigstens 1,50 Meter beträgt oder sich eine Schlange vorm Discounter größer als 100 Meter gebildet hat.

Keine Maske, wenn man tot ist

Sex mit einer weiteren Person aus dem eigenen Haushalt bleibt auch nach 21 Uhr erlaubt, sofern es sich nicht um direkte Vor- oder Nach- oder Seitenfahren der eigenen Blutlinie handelt, was in einigen bayerischen Orten nicht ganz einfach durchzusetzen sein wird. Aber das Licht darf dabei gelöscht werden, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bekommen Nachtsichtgeräte und Restlichtverstärker, Single-Haushalte unter zwei Bewohnern ebenfalls. Man gönnt sich ja sonst nichts. Außer einer Gebührenerhöhung.

Wer nun einen Angehörigen im Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung hat, der darf ihn besuchen, aber nur, wenn es unbedingt sein muss, er sich 24 Stunden vorher anmeldet, eine FFP2-Maske oder eine ABC-Schutzausrüstung der Bundeswehr trägt und ein nicht älter als 24 Stunden altes Attest besitzt, dass er coronafrei ist (und nicht coronafrei hat) und sich nackend durch die Entseuchungsstation am Eingang schleusen lässt, in der ihn das qualifizierte Personal keimfrei reinigt oder auf der Stelle tötet, falls sich das Killervirus fände.

Die bayerischen Gaststätten dürfen öffnen, wenn sie im Gastraum die Mindestabstände einhalten, die Tische mit Plexiglasscheiben getrennt und teurere Luftfilter als die NASA im Space-Shuttle eingebaut hat, denn dann ist ein Außer-Haus-Verkauf bis 21 Uhr abends, außer an hohen kirchlichen Feiertagen, möglich. Betreten werden dürfen Gasträume selbstverständlich nicht, wie haben hier ja keine Anarchie. Künstler dürfen in Bayern nach wie vor öffentlich auftreten, sofern sie das von zu Hause und über YouTube tun. Allerdings sollten sie sich dabei nicht erwischen lassen, wenn sie ihre Novemberhilfe nicht erst im Januar ausgezahlt bekommen möchten.

Positiv: Keine Maske muss getragen werden, wenn man allein zu Hause oder allein im Auto oder beides gleichzeitig ist. Und wenn man tot ist, es sei denn, man ist in der Öffentlichkeit umgekippt. Dann wieder schon. Wer ganz sicher gehen möchte, nichts falsch zu machen, schließt sich einfach zu Hause ein und verhungert. Oder frisst sein Toilettenpapier.

(Weitere Vor- und Ab- und Nachschriften des Autors auch unter www.politticker.de)  

 

Von Thilo Schneider ist soeben in der Achgut-Edition erschienen: The Dark Side of the Mittelschicht, Achgut-Edition, 224 Seiten, 22 Euro.   

Foto: Imago/CC BY 2.0 via Wikimedia Commons Collage-Achgut.com

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Hannes Krautner / 08.12.2020

Auf eine Anfrage beim Gesundheitsministerium in NRW ( Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), was denn nun bzgl. privater (nicht-touristischer) Hotelübernachtung erlaubt sei, bekam ich folgende schriftlich folgende Antwort. Hier eine Textkopie (Textausschnitte) aus dem Schreiben des Ministeriums: Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. ——— Die sagen also: Es gibt keine konkreten Regelungen, sondern die „können ausgelegt werden“. Das bedeutet, der der gerade mit Pistole im Gurt und Strafzettelblock vor dir steht, der kann die Regeln auslegen, so wie er gerade drauf ist.  —— Und der Hammer ist ja die Aufforderung, dass ich mich für eine korrekte Information über die Corona-Regelungen mit einem Anwalt in Verbindung setzen soll.

Gudrun Meyer / 08.12.2020

Zu Franz-Josef Strauß´ Zeiten hätte man wenigstens einen Teil der Regeln links liegen lassen und dafür dem richtigen Beamten ein Bakschisch zustecken können. Meine ich übrigens wörtlich. Aber heute funktioniert einfach nichts mehr, wie soll, nicht einmal die Korruption.

Hans-Peter Dollhopf / 08.12.2020

Frau Grimm! Gehörlose Bayern sind halt echte Bazis. Mit Blinden verstehen sie sich ausgezeichnet: “Fragt der Blinde den Tauben: „Danzens scho?“ Fragt der Taube: »Warum?”

S.Weisser / 08.12.2020

Es geht noch härter, in BaWü sollen jetzt tatsächlich hartnäckige Quaratäne Verweigerer gegen ihren Willen in Krankenhäuser verbracht werde, gerade aktuell in den SWR Nachrichten gelesen. Da kann der Söder sich noch was abschauen. Ich hoffe nur, dass es auch die noch nicht so lange hier Lebenden trifft, aber wahrscheinlich nicht wegen Sprachbarriere, psychische Störungen und so.

Dielmann A. / 08.12.2020

Wo ist eigentlich die R A F wenn man Sie mal brauch ??

Heiko Stadler / 08.12.2020

Unklar sind mir bis jetzt noch die Geld- bzw. Haftstafen für das Küssen. Ich frage deshalb, weil ich am Samstag ein Pärchen in Nürnberg entdeckte, das sich ohne Seuchenschutz am Geländer der Pegintzbrücke gelehnt küsste. Gerne hätte ich ein Beiweisfoto dieser Superspreader an das Corona-Meldeportal gesendet. Leider konnte ich dieses Meldeportal nicht finden, aber vielleicht kann mir ja ein Leser weiterhelfen. Schließlich muss ja die Pandemie eingedämmt werden.

Ralf Wetschera / 08.12.2020

Vielen Dank für das södersche Corona-Nachschlagewerk. Jetzt weiß ich Bescheid, wenn ich meiner alten Heimat wieder einen Besuch abstatte. Aber eine Frage habe ich: Zwischen Riesengasse (Gully) und Sandgasse ist doch das Feuergäßchen (früher war da ein Musikhaus, jetzt ein Friseur)...oder täusche ich mich da.

Andreas Rochow / 08.12.2020

Danke, verehrter Thilo Schneider. Gut dass Sie die Maßnahmen hier nochmal so übersichtlich und anschaulich dargestellt haben. Alles Andere ist ja vom gütig-besorgten weiß-blauen Landesherrn weiterhin erlaubt! Schuld an der Wirkungslosigkeit der Maßnahmen können nur der undiszipliniert fressende, saufende, liebende, atmende, sich an der frischen Luft bewegende Bayer und die Bayerin sein. Eines Beweises dafür bedarf es in Lockdown-Zeiten nicht, den vertagen wir auf später.

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