Ramin Peymani, Gastautor / 09.08.2021 / 14:00 / Foto: Pixabay / 57 / Seite ausdrucken

Karlsruhes seltsames Verständnis von Propaganda

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die GEZ-Erhöhung kommt, die Verfassungsbeschwerde wurde abgeschmettert. Begründung: Die Einflussnahme auf das Programm durch den Staat müsse ausgeschlossen bleiben.

Sie kommt also, die Erhöhung des sogenannten Rundfunkbeitrags. Um dies vorherzusagen, musste man kein Prophet sein. Wer sich auf das bis dato geltende Einstimmigkeitsprinzip verlassen und mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf das höchste deutsche Gericht gehofft hatte, musste sich nunmehr eines Besseren belehren lassen. Harbarth und Co. haben zugunsten der herrschenden Politik und gegen die Bürger entschieden. Wieder einmal. Grotesk mutet die Begründung des Verfassungsgerichts an: Jedes Risiko einer Einflussnahme auf Programmauftrag und Programmgestaltung durch Staat und Parteien müsse ausgeschlossen bleiben, so die Karlsruher Richter.

Als Zwangsfinanzierer kommt man sich verspottet vor. Mit ebendieser Begründung müsste vielmehr die Beitragserhebung für weite Teile des Programms der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf der Stelle untersagt werden. Es trieft auf den rund 100 Fernseh-, Radio- und Internetkanälen von ARD, ZDF und Deutschlandradio nämlich geradezu vor Staatspropaganda und Parteienagitation.

Wer die Einflussnahme tatsächlich unterbinden wollte, müsste den Hebel zu allererst bei der Besetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ansetzen, in denen die Parteien und ihre mehr oder weniger gut getarnten Helfershelfer tonangebend sind. Angeblich wollen die Richter um den immer umstrittener agierenden Präsidenten Harbarth jedoch verhindern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Spielball des Koalitionsgeschachers wird. Hintergrund ist eine im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom damaligen Innenminister und CDU-Vorsitzenden Holger Stahlknecht durchgesetzte Gegenstimme, mit der die CDU-geführte Landesregierung die Beitragserhöhung zum Jahreswechsel verhindert hatte.

Immer wieder einseitig Stellung beziehen

Nun haben die Richter Neuland betreten und neue Regeln geschaffen. Es ist die völlige Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip – mit weitreichenden Folgen. Dass die Richter der Landesregierung Sachsen-Anhalts unlautere Motive unterstellen, ist allerdings eine Unverfrorenheit. Warum nur in diesem Fall und nicht auch in jenen Fällen, in denen etwa die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung auf den Prüfstand der Verfassungsrichter geraten waren? Wer so einseitig Stellung bezieht und nur dort Verfassungswidrigkeit sieht, wo jemand dem polit-medialen Apparat in die Quere kommt, erweckt den Verdacht, sich vom Hüter der Verfassung zum Kollaborateur der Staatsregierenden zu machen. Denn dass die herrschende Politik ein gehöriges Interesse an immer höheren Einnahmen ihrer Sprachrohre hat, kann niemand ernsthaft bezweifeln.

Es ist überdies ein schlechter Witz, wenn Harbarth und seine Kollegen behaupten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei von größter Bedeutung, um in Zeiten von Fake-News und Filterblasen „Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten und die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen“. Wer auch nur einen Tag lang zu einer beliebigen Uhrzeit für eine halbe Stunde ARD oder ZDF einschaltet, stellt fest, dass die größte Filterblase der Republik in den Sendezentralen liegt, in denen mitunter realitätsleugnende „Wokies“ und Aktivisten das Programm bestimmen. Sie schaffen es mit skrupelloser Kaltschnäuzigkeit, Halbwahrheiten, Verzerrungen und mitunter gar Lügen zur öffentlichen Meinung zu machen, weil sie mit 8,5 Milliarden Euro steuerfreier Zuflüsse aus dem Vollen schöpfen und auf diese Weise eine maximale Reichweite erzielen können. Denn Durchdringung ist alles im Agitprop-Geschäft.

Nur 43 Prozent der Erträge fließt in den Programmaufwand

Gebraucht wird ein erheblicher Teil der Einnahmen allerdings nicht für das Programm, sondern für die Personalkosten. Fünfstelligemonatliche Pensionszahlungen an ehemalige Führungskräfte sind dabei keine Seltenheit. Schon im laufenden Sendebetrieb verschlingen die Gehälter für Kleber, Miosga & Co. Milliardenbeträge. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hat ausgerechnet, dass mit 16,6 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 gerade einmal 43 Prozent der Erträge in den Programmaufwand fließen. Im gleichen Zeitraum werden rund 12,4 Milliarden Euro für Personalkosten und Altersvorsorge fällig. Dies alles ist vor dem Hintergrund immer weiter steigender Werbeeinnahmen zu sehen, die über eine halbe Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr in die Kassen spülen.

Dass der als „Demokratieabgabe“ schöngefärbte Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht erhöht und zwischenzeitlich gar geringfügig gesenkt worden war, erscheint angesichts der kräftig sprudelnden Werbeerlöse als Argument völlig untauglich, zumal das Beitragsaufkommen durch die 2013 erfolgte Umstellung von einer Gerätegebühr auf eine Haushaltsabgabe fortlaufend gestiegen ist. Der Landesregierung Sachsen-Anhalts wurde in Karlsruhe zum Verhängnis, dass sie ihr Veto mit der Forderung nach einer Zusammenlegung von Sendern und einer Reduzierung der Programme verknüpfte. Vor allem diese Argumentation bot dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts das Schlupfloch für seine Entscheidung. Juristen sind eben clevere Leute. Da kann der Normalbürger nur noch dumm aus der Wäsche schauen. Es bleibt das Gefühl der Ohnmacht und der Wut über einen Staat, der sich vor unseren Augen in rasantem Tempo auf allen Ebenen in eine Richtung bewegt, die nichts Gutes verheißt.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis Blog Liberale Warte.

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Leserpost

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Walter Weimar / 09.08.2021

Es ist ein einfältiger Esel, wer an die blinde Justizia glaubt. Die Gerichte sind Helfer und Henker der Regierung. Das war noch nie anders. Oder glaubt jemand im Regen nicht naß zu werden?

Th. Stoppel / 09.08.2021

“Tolle Leistung” und sehr systemtreue Entscheidung vom VG und Affront gegenüber den Parlamenten.  DDR 2 läßt grüßen. Diese Unverfroenheit ist beileibe kein einzellall. Wie ging der Spruch ? “aus unseren Berieben ist noch mehr rauszuholen”. Den hat man jetzt umgewandelt und pausant jetzt “Keiner will die Steuern erhöhen”, dafür pressen wir euch bei Abgabenerhöhung und neuer Abgabeneinführung aus”. Sonst unfähig, ist man der Erfindung neuer Geldquellen und deren Benennung sehr einfaltsreich Mit dem “Einzelfall” Verbraucherschutz, die eine Zuckersteuer erheben wollen, weil ja die Deutschen davon zuviel konsumieren und die Einführung nur der Gesundheit dient. Wie wäre es mit der Einführung einer Politiker- und Beamtenunfähigkeitssteuer, da dürften einige Milliarden Euro zusammen kommen.

Günter H. Probst / 09.08.2021

Dieses Verfassungsgericht hätte auch im Namen des Volkes verkündet, daß von der Reichsschrifttumkammer kein staatlicher Einfluß auf die Printproduktion im Reich ausgeübt wird.

C. Hofmann / 09.08.2021

Harbarth, ein Mann der liefert.

Christoph Kaiser / 09.08.2021

“Jedes Risiko einer Einflussnahme auf Programmauftrag und Programmgestaltung durch Staat und Parteien müsse ausgeschlossen bleiben…” HAHAHA…...... Der ist gut! Und wer steckt jene in den Knast, die diese “Gebühr” eisern verweigern? Das ist dann Einflussnahme der drastischsten Sorte. Wie wird diese unterbunden?

Petra Wilhelmi / 09.08.2021

Ich frage mich, wieso es noch Bundesländer in Deutschland gibt, wenn deren Abstimmungsverhalten nicht als rechtmäßig eingestuft wird, wie das BVG sagte. Nicht nur, dass die Demokratie in Deutschland ausgehebelt worden ist, dass GG Makulatur wurde, die Gerichte nicht mehr nach Recht und Gesetz urteilen dürfen, so werden jetzt die Länderparlamente ins Nichts befördert. Sie haben keine Entscheidungsvollmacht mehr. Der sozialistische Zentralstaat nimmt immer mehr Kontur an.

A. Kaltenhauser / 09.08.2021

Mein Großvater war selbst Bundesrichter und ich hatte so meine Probleme mit ihm und seinem Juristen-Umfeld. Daher war mein Berufswunsch: alles, nur kein Jurist. Aber derart charakterliche Defizite vom Personal (aka Richter) des jetzigen BVerfG, deren fehlende Kenntnis von Lebenswirklichkeiten und der Mangel jedes naturwissenschaftlichen Grundverständnisses, machen fassungslos. Stattdessen diese schon konsequent dümmliche, hündische Übernahme von klar als ideologisch erkennbaren, bereits vorgegebenen Entscheidungen. „Zirkusreife Rechtsakrobatik“, benennt es ein Netzfund. Wenn sie aber ihren beamtenähnlichen Arsch endlich mal in Bewegung setzen, fahren sie zum Abendmahl der Kanzlerin (30 Silberlinge?), anstatt der Bevölkerung z.B. in der Corona-Diktatur beizustehen. Da bekunden sie dann offenes Desinteresse und betreiben schlichte Arbeitsverweigerung. Drückt diesen Vollpfosten eine Schaufel in die Hand und schickt sie zum Aufräumen der Flutschäden.

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