indubio / 18.11.2020 / 12:00 / 69 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 77 – Verfassungs-rechtlich höchst bedenklich 

Unser Mittagsprogramm für Kopf-Hörer enthält heute: Hans-Georg Maaßen, ehem. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt und Publizist, erörtern im Gespräch mit Burkhard Müller-Ullrich die handwerklichen Mängel des neuen Infektionsschutzgesetzes und wundern sich, wie der Gesetzgeber erhebliche Grundrechtseinschränkungen auf windelweiche Glaubenssätze und Befürchtungen statt auf belegbare Tatsachen gründen kann. 

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Burkhard Mundt / 19.11.2020

An der Pest starben die Menschen wie die Fliegen. Und an Corona? Wieviele Menschen sind nachweislich an Corona, nicht nur mit Corona gestorben? Keine Zahlen bzw. Statisiken veröffentlicht. Wieviele Menschen sind mit Vorerkrankungen und wieviele Menschen sind ohne Vorerkrankungen an Corona erkrankt? Keine Zahlen bzw. Statistiken veröffentlicht. Die sog. 7-Tage-Inzidenz bezieht sich auf die positiv Getesteten. Wieviele dieser positiv Getesteten sind in Folge tatsächlich erkrankt? Keine Zahlen bzw. Statistiken veröffentlicht. es wird nicht das Ausmass der tatsächlichen Erkrankungen bekannt gegeben. Hessen Stand 17.Nov.: Rückgang der “Neuinfektionen”  (neu positiv Getesteten) nach Abzug der Neu-Genesenen um 176 Netto-Neuinfektionen. Stand 18.Nov.: Anstieg dieser Netto-Neuinfektionen um 167. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung von Hessen iHv 6.000.000 sind dies sage und schreibe 0,00278 %.

Dieter Kief / 19.11.2020

De Jrünen, Frances Johnson, bekommen mit den anstehenden Impfungen ein riesen Problem, weil ihre Klientel masssenahft die Gefolgschaft verweigern wird. - Mal sehen, was daraus entsteht. Sowohl die AfD als auch die FDP könnten hier punkten.

Winfried Kellmann / 18.11.2020

Das Verfassungsgericht soll also alles überprüfen und wir haben die große oder kleine Hoffnung, daß es in medias res gehen wird, sich also mit den Fakten - Ist die Lage so gefährlich, wie von der Exekutive und Legislative postuliert - beschäftigen wird. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, wird,  als letzte Instanz, vielleicht das Verfassungsgericht durchführen - oder auch nicht. Und es soll das Infektionsschutzgesetz darauf abklopfen, ob es valide Voraussetzungen benennt, um den Ausnahmezustand,  auszurufen , oder es legalisiert, daß mit Unbestimmtheiten gearbeitet wird, die alles in’s Belieben der Regierung bzw. der Regierungsmerheit im Parlament stellt.  Carlos Gebauer sieht die Zukunft rabenschwarz, obwohl er auf das höchste Gericht hofft.  Hans-Georg Maaßen teilt diese Hoffnung nicht. Man muß sich das mal vorstellen: Das höchste Gericht soll die Maßnahmen daraufhin überprüfen, ob sie sachlich berechtigt sind. Nichts anderes ist die Prüfung auf Verhältnismäßigkeit.  Wieviele Gutachter sollen denn dort erscheinen? Sollen die dann abstimmen und das Gericht schließt sich der Mehrheit an? Vielleicht schließt es sich einfach der WHO an. Die ist ja Autorität. Daß diese außer-nationale Organisation, keiner demokratischen Kontrolle unterworfen, ein Ausschuß des Zentralkomittees der Nationen, von denen ein Großteil Demokratie und Gewaltenteilung nicht einmal buchstabieren kann, als objektive, wissenschaftliche Instanz Eingang in eine Gesetz eines demokratischen Nationalstaats findet, kann man kaum glauben. Die WHO kann also zukünftig direkt Einfluß darauf nehmen, ob bei uns der Ausnahmezustand gilt. Solange das Verfassungsgericht keine halbwegs renommierte wissenschaftliche Instanz findet, die das Gesetz bzw. die angeordneten Maßnahmen unabhängig prüft, wird es kuschen. Da sitzen Juristen, keine Mediziner und keine Virologen. Die Kritik an den Maßnhamen verfängt auch deshalb nicht, weil zu ihrer Rechtfertigung angeführt wird, sie verhinderten gerade das, was noch

Winfried Kellmann / 18.11.2020

nicht eingetreten ist. Dann kann man nur schwer mit dem mangelnden Ernst der Lage argumentieren. Man sollte sich also Gedanken darüber machen, wie die Gewaltenteilung, die eine Balance der Macht ist, in diesem Bereich eingeführt wird. Denn es gibt sie hier noch nicht. Vielleicht einen Gesundheitssenat des Gerichts, der aus Medizinern und Juristen besteht? Oder eine andere, mögichst unabhängige Instituion aus gewählten Fachleuten, die langjährig amtieren und ein diesbezügliches Einspruchsrecht haben.mögichst unabhängige Instituion aus gewählten Fachleuten, die langjährig amtieren und ein diesbezügliches Einspruchsrecht haben.

Thomas Schmied / 18.11.2020

Maaßen kritisierte eine Glaubensmaxime als Grundlage dieser “Corona” - Politik. Als aufgeklärter Christ würde ich sagen, dass Glaube Privatsache sein muß und keine politischen Auswirkungen auf andere Menschen haben darf. Mein Glaube hilft mir momentan allerdings, den Irrsinn besser zu ertragen und auf eine noch unendlich viel höhere Instanz hoffen zu können, als das Bundesverfassungsgericht. Heute wurde ein fragwürdiges bis gefährliches Gesetz mal eben durch Bundestag und Bundesrat geprügelt und der Krickel des obersten roten Schlossgespenstes ist auch nur noch eine Frage der Zeit. Nebenbei wurde der friedliche und politisch sehr gemischte Massenprotest rabiat polizeilich mit Wasserwerfern von der Straße gespült. (Wie war das noch mit Erkältungsschutz und “Tröpfcheninfektionen”?) Mein Vertrauen in diesen Staat ist seit heute grundsätzlich erschüttert. Herrn Maaßens Partei stimmte heute mit 215/8 Stimmen diesem Gesetz zu. Die AfD stimmte geschlossen dagegen. Was will Herr Maaßen noch in dieser Partei? Es ist nicht mehr die, in die er mal eingetreten ist.

Dieter Kief / 18.11.2020

Danke für Ihre Worte, Karla Kuhn. Darf ich ein Mißverständnis aufklären: Ich habe einfach Carlos A. Gebauers wortwörtliche diagniostische Nähe zur Panik aufgegrifffen. Der Carlos A. Gebauer hat nämlich _gesagt_, dass hier womöglich eine Massenpanik vorliege - mit Blick auf CO-19 (6:10 min im Podcast).  + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + So, und dazu habe ich dann gesagt, _wie_ diese aktuelle Panik zu verstehen sei, nämlich als eine Form der Hysterie; und dass derlei in unseren modernen Massengesellschaften ein bekanntes Phänomen sei, und so eine Art Sollbruchstelle oder Achillesferse im Psychohaushalt moderner (=säkularer…) Gesellschaften. Andersrum gesagt: Die emotionale Verwilderung sehen wir oft und die daraus resultierende Kopflosigkeit ist nichts Neues, sondern mittlerweile eine Standardsituation, auf die man sich besser einstellt, wenn man mit unseren Gegebenheiten analytisch zurecht kommen will. - Hier lauert nochmal eine Stolperstelle: Denn wenn ich so rede, tue ich das nicht, um die CO-19-Massenhysterie oder die Massenpanik zu rechtfertigen. Oh nein. Sondern erst mal nur: Um sie - wie ich meine: Richtig! - einzuordnen/ zu verstehen. Dabei habe ich, wie gesagt, eine Formulierung Herrn Gebauers zum Ausgangspunkt meiner Überlegungen gemacht, weil der Mann das so wortwörtlich gesagt hat - dass wir es hier vielleciht mit einer Massenpanik zu tun hätten, verstehen Sie? - Ich bin auf das eingegangen, was im - in der Tat sehr hörenswerten - Podacst, gesagt worden ist, und habe dazu ein paar schlanke, und, wenn Sie gestatten - präzise - Bemerkungen gemacht. Vielleicht verstehen Sie meine Einstellung nun ein wenig besser?

M.Brüggemann / 18.11.2020

Eine FFP2 Maske bietet ungefähr gegen Viren von 50 Nanometer den gleichen Schutz wie ein Fussballtor gegen Tennisbälle. Also blanker Aktionismus und trügerische vermeintliche Sicherheit

Lutz Herzer / 18.11.2020

Mir fehlt in dem Gespräch ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Jedermann-Klage in Karlsruhe gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. § 90 Abs. 1 BVerfGG. Das Recht aus Art. 20 Abs. 4 GG ist in diesem Artikel als grundrechtsgleiches Recht aufgeführt. Es handelt sich um das Recht auf andere Abhilfe gegen die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ich weiß, die Hürden dafür sind sehr hoch. Aber was muss noch geschehen, damit dieser Zustand höchstrichterlich bestätigt werden kann? Wenigstens eine Beantwortung dieser Frage müsste das Gericht einem Beschwerdeführer (besser mehreren) schuldig sein.

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