indubio / 07.10.2021 / 10:00 / 36 / Seite ausdrucken

Indubio Folge 168 – Ein neues Grundgesetz

Der Rechtsanwalt und Publizist Carlos A. Gebauer stellt im Interview mit Burkhard Müller-Ullrich seine Überlegungen für eine Erhaltungssanierung des Grundgesetzes vor, die er in Buchform veröffentlicht hat: „Grundgesetz 2030“ (Lau Verlag, 116 Seiten, 15 EUR / 19.90 CHF). Es geht unter anderem um Politikerhaftung, Dezentralisierung und Meinungsäußerungsfreiheit.

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Rainer Niersberger / 07.10.2021

Herr Gebauer wird wissen, wer als Urheber oder Verfasser des Grundgesetzes unter welchem Einfluss (von Aussen) und mit welcher Intention beteiligt war. Das erklaert durchaus Einiges. Er wird auch um die Frage der Souveränität dieser Nation wissen und um die Fragen, welche Bedingungen erfüllt sein muessen, dass sich ein Volk? souverän eine neue Verfassung gibt. Er wird wissen, dass an der “Volksfrage” (Zugehörigkeit, Homogenität oder zumindest Übereinstimmung) letztlich das Funktionieren einer Demokratie und des Rechts geknüpft ist. Da gibt es Dinge, die nicht qua GG oder Verfassung allein zu regeln sind, aber sich auf deren Einhaltung auswirken. Allgemein sind unbestimmte Rechtsbegriffe zumindest dann zu vermeiden, wenn es bessere (klare) Systemlösungen gibt und/oder auf eine Rechtsprechung kein Verlass ist, ein aktuell zutreffender Befund. Man kann z. B. den ÖR abschaffen, ebenso den Laenderfinanzausgleich. Man kann systemisch an verschiedenen Stellen eingreifen und allein dadurch eine Parteienherrschaft mit Korruption aller staatlichen Institutionen vermeiden, wenn man sich anschaut, was warum und wie schieflaeuft, zB. Abschaffung der Listen, Befristungen der Aemter und Neuregelung des Besetzungsrechts. Es gilt, die Macht der Parteien drastisch zu begrenzen, ebenso die bisherigen Möglichkeiten zur Aushebelung von Gewaltenteilung und Rechtsschutz(Art 19 IVGG) qua Notstand und Ermächtigung. Natuerlich muss in das StGB die Kriminalisierung dessen, was Merkel hierzulande nachweislich an Schaeden angerichtet hat und natuerlich muss die Strafverfolgung von “Amtsträger” deutlich effektiver gestaltet werden, angefangen bei der STA. Deren politische Weisungsabhaengigkeit ist ein Unding.  Die Abschaffung der FDGO, die bekanntlich in vollem Gange ist, ist ein krimineller Akt, auch wenn sie interessanterweise in der heute praktizierten gewaltlosen Form nicht positiv geregelt ist. Art 20 IV GG entfaltet in dieser Form keine Wirksamkeit, was die Verfasser auch wussten.

Richard Loewe / 07.10.2021

sehr schönes Gespräch. Ich lese Herrn Gebauer jetzt mal zwischen den Zeilen: er hat ja erkannt, daß die Nichtbeachtung der Verfassung durch Die Staatspartei das Problem ist und daß es deswegen egal ist, was im GG steht. Seine Lösung ist, die Staatspartei über das Subsidiaritätsprinzip zu entmachten. Dieselbe Idee hat Leo XIII in Rerum Novarum geäußert. Außerdem stimmt Herr Gebauer Leo auch zu, wenn er sagt, daß die Einheit, in der gedacht werden muß immer das Individuum sein muß.

Theodor Breit / 07.10.2021

@T.Schneegaß @Stefan Lehnhoff - Nachtrag gestrige Kommentare: bei der „Veränderung unserer Einstellungen“ meinte ich >wir alle<, und nicht nur die träge Masse. Wir alle haben die Demokratie verlernt!! Demokratie bedeutet eben nicht nur Freiheit, sondern auch Verpflichtung. Demokratie ist ein Regelwerk, dem wir uns alle unterzuordnen haben. Wenn ich selbst der Demokratie keinen Wert beimesse, wie kann ich dann erwarten, dass dies Politik und Medien tun. Demokratie ist wie gesagt Eigenverantwortung und Verantwortungsnahme. Ich spüre hier aber nur einen selbstzentrierten Protest, dass einem „Privilegien“ und Freiheiten weggenommen worden sind. Und man sich diese mit Gewalt zurückholen muss. Genau mit dieser Einstellung leistet man denjenigen, die zurzeit ihre Macht missbrauchen, Vorschub, ihre Gegenmaßnahmen legitimiert verschärfen zu dürfen. Weil Politik und Medien legen den allerhöchsten Wert darauf, dass sie Demokratie und Wissenschaft vertreten würden. Leute, die sich in der Märtyrer-Rolle sonnen, und für den Kampf sogar ihr Leben riskieren wollen, bestätigen die Mächtigen darin, dass nur sie es sind, die für Demokratie und Wissenschaft stehen. Würde ich die Prinzipien der Demokratie verstehen, dann wüsste ich aber, dass ich derjenige bin, der mit corona-kritischen Positionen Demokratie und Wissenschaft vertritt, und dass Politik und Medien gegen unsere demokratischen Regeln, die vom NOCH GÜLTIGEN Grundgesetz bestimmt werden, verstoßen. Die Politik sind die Rebellen und Querdenker – nicht „wir“. Das kann ich aber erst verstehen, wenn ich die Werte unserer Demokratie wieder anzuerkennen beginne. Die Märtyrer-Rolle scheint vielen aber wichtiger zu sein. Jede Maßnahme, die dazu dient, nachzuweisen, dass die Politik zurzeit unsere Demokratie zersetzt und zerstört, bringt uns ein Stück weiter. „Rebellion“ hingegen bestätigt die Politik darin, dass sie Demokratie und Wissenschaft vertreten würden. Die demokratische Arbeit besteht darin, dies als Lüge zu entlarven!

Klaus-Dieter Weng / 07.10.2021

Viele gute bedenkenswerte Ideen, Herr Gebauer! Dennoch meine ich, dass wir kein neues Grundgesetz bzw. eine neue Verfassung brauchen. Es liegt sehr vieles im argen, weil die Gewaltenteilung nicht mehr funktioniert. Von fast allen Vorstellungen in meiner Jugend habe ich mich verabschiedet, aber nicht von der Idee, dass immer die Gefahr besteht (und ganz besonders, wenn die Opposition vom Wettstreit der Ideen ausgeschaltet wird), dass das herrschende Recht sich zum Recht der Herrschenden wandelt. Das einzige, was dringend geändert werden müsste, ist das Wahlrecht. Ich trete für ein Mehrheitswahlrecht mit Mandatsbegrenzung ein. Vielleicht ist das ein Weg, der Herrschaft der Parteifunktionären die usurpierte Macht zu entziehen. Außerdem wünsche ich mir mehr plebiszitäre Elemente. Ich sehe z. B. nichts, was gegen die Direktwahl des Staatsoberhauptes spräche. Gut, Herr Müller-Ullrich, dass Sie am Schluss darauf hinwiesen, dass GB (das Mutterland des Parlamentarismus) keine geschriebene Verfassung kennt und die Schweiz kein Verfassungsgericht. In beiden Ländern scheinen mir die Institutionen gesünder als bei uns.

Theodor Breit / 07.10.2021

Die Idee, das Grundgesetz in einigen Punkten zu präzisieren, ist vom Prinzip her nicht verkehrt. Aber es beseitigt nicht das zugrunde liegende Problem, dass dieses Grundgesetz nach eigenem Gusto ausgelegt werden kann, nämlich von denjenigen, die die Macht innehaben. Es bräuchte einen völlig neuen Passus, dass Regierungen/Politik einer Rechenschaftspflicht nachkommen müssen, also dass sie bei besonders umstrittenen gesetzlichen Regelungen nachweisen müssten, dass ihre Entscheidungen auch wirklich grundgesetzkonform sind. Im Moment ist es ja so, dass die Politik einfach behauptet, sie würde auf der Seite von Demokratie und Grundgesetz stehen, obwohl dies nachweisbar nicht der Fall ist./ Was nützt uns aber diese Erkenntnis, wenn es diese Rechenschaftspflicht in der Politik nicht gibt. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben ja gezeigt, dass sich die Politik immer mehr darauf konzentriert hat, Mehrheiten hinter sich zu bringen, und nicht, sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren zu müssen. Wir leben im „Westen“ längst in einem Zeitalter des Populismus, in der grundgesetzliche Werte zwar immer perfekter vorgeheuchelt werden, diese aber immer weniger Geltung haben.//Es gab in den letzten 100 Jahren etwa ein halbes Dutzend solcher Art Pandemien, bei der es niemals annährend so viel staatliche Interventionen gab wie jetzt. Wie könnte die Politik ihre Maßnahmen gesetzlich rechtfertigen, wenn bei allen anderen Pandemien in demokratischen Ländern auf staatliche Maßnahmen bisher gänzlich verzichtet worden ist. Wie will sie das erklären. Muss sie eben nicht, weil unser Grundgesetz anscheinend doch noch entscheidende Lücken aufweist, nämlich eine fehlende Rechenschaftspflicht. Das Kind ist längst in den Brunnen gefallen. Vielleicht werden spätere Generationen fähig sein, das Problem zu beheben…

Lucius De Geer / 07.10.2021

Der von mir an sich geschätzte Herr Gebauer hat mich enttäuscht. Die Vorstellung, dass die Möglichkeite zur politischen Teilhabe bereits an den bloßen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geknüpft werden soll, ersetzt die Idee des Staatsbürgers durch die Idee des Club-Mitglieds. Dann möchte ich aber auch den Club verlassen können, ohne meinen Aufenthaltsort ändern zu müssen, weil ich einem solchen Club nicht angehören möchte, der jeden aufnehmen muss. Schmunzeln musste ich als Ökonom über die etatistische Vorstellung, dass die “Beitragszahler” künftig Einfluss auf Programme und Personal des staatlichen Rundfunks nehmen sollen - das lässt sich nämlich viel einfacher dadurch regeln, dass die Nutzer schlicht selbst entscheiden, welche Programme und Inhalte sie sehen wollen und auch nur dafür bezahlen - das Ganze nennt sich Marktwirtschaft. Den meisten Juristen ist das Konzept privaten Wettbewerbs um die Kundengunst nach meiner Wahrnehmung leider eher fremd. Herrn Gebauers “Logik” folgend könnte man auch eine staatliche Backstube einrichten, die alle mitzufinanzieren haben und auf deren Angebot dann über einen “Rat” Einfluss genommen werden kann. Da das Ganze zunehmend realitätsfern wurde, habe ich nach zwei Dritteln abgeschaltet, sodass ich nicht weiß, ob Herr Gebauer sich auch zu der Frage geäußert hat, ob die Beschäftigung mit einem deutschen Grundgesetz nicht ohnehin weltfremd ist, wenn doch immer mehr (und alle wirklich wichtigen) Entscheidungen von demokratisch nicht legitimierten Institutionen wie der EU, der UNO oder vom Politadel erfundenen Gremien wie der Corona-Runde aus Kanzler und Minister getroffen werden.

Markus Sacher / 07.10.2021

@Peter Kern   volle Zustimmung! Das ist nichts als ein sinnloses Sandkastengespräch, das nicht nur völlig an der Realität vorbei geht, sondern die Realität komplett ignoriert. Genauso gut könnte ein Gespräch darüber geführt werden, ob es nicht vorteihaft wäre, wenn England keine Insel wäre! Zeitverschwendung!

Silas Loy / 07.10.2021

Das Volk sind rechtlich die Staatsbürger, die ab 18 Jahren wählen und gewählt werden dürfen. Daran sollte man nichts ändern. Auch sollte man für das Wahlrecht sowie auch jedes öffentliche Amt die Staatsangehörigkeit als Voraussetzung beibehalten und hier eine doppelte Staatsangehörigkeit zum Ausschlusskriterium davon, denn es kann nur eine Loyalität geben, schon aus Sicherheitsgründen und für den Konfliktfall. Die Idee mit dem § 38 und der “Güte der Arbeit” ist überfällig und lobenswert, die Anleihe dafür im Aktiengesellschaftsrecht (lustig und) überzeugend. Das würde mindestens eine Bewusstseinänderung bei den Mandatsträgern mit sich bringen. Und wenn wir schon bei Liechtenstein sind: Die GEZ-Zahler müssen auch über die Abschaffung der GEZ bzw. der Öffentlich-Rechtlichen überhaupt abstimmen können dürfen, die sind ja nicht einmal ein Verfassungsorgan!

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