Ein diskussionswürdiger und ausgewogener Beitrag der geschätzten Herren Gebauer und Müller-Ulrich. - Allerdings finde ich den dreimalig eingespielten Impfwerbeblock etwas fragwürdig: Geht das? Kann man, die im Zusammenhang mit der Impfung stehenden Dinge, anderweitig scharf kritisieren und dann dennoch einer Werbung Raum geben, die all das befürwortet, wogegen sich diese Kritik ansonsten richtet? Für mich kontrastiert das sehr scharf, aber vielleicht ist ja genau dies schon das Argument, es zu tun.
Ganz wesentlich erscheint mir, dass grundlegende Freiheitsrechte der Artikel 1-20 künftig nicht durch Hintertürchen eines Gesetzesvorbehalts ausgehebelt werden können. Krasses Gegenbeispiel ist für mich der Artikel 8, „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“, aber April, April, Absatz 2, Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz eingeschränkt werden! Für bedeutsam halte ich Referenden, direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild. Wenn Parlamentarier haften sollen, brauchen sie eine angemessene Frist, um umfangreiche Texte prüfen zu können. 1.000 Seiten in Englisch 24 Stunden vor Abstimmung darf es nicht geben, ansonsten Nichtbefassung. Auch Abstimmung von Omnibusgesetzen drei Minuten vor Mitternacht mit nicht beschlussfähigem Parlament darf es nicht geben. Des weiteren wünsche ich als Arbeitgeber der Abgeordneten eine zwingende Verpflichtung zur Stimmabgabe, Entschuldigung nur im Krankheitsfalle. Für Ausschussarbeit, Wahlkreisarbeit, sich von der Lobby schmieren lassen, sind sitzungs- bzw. abstimmungsfreie Zeiten en bloc zu organisieren. Eine Reform des Wahlrechts erscheint mir dringend geboten zur Eindämmung der Parteiendemokratur, also Abschaffung von Listen und Verhältniswahlrecht, ein Wahlkreisabgeordneter aus mehreren Dirktkandidaten, gleichberechtigte Kandidatur bereits etablierter und neuer Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern.
Zu einem Neuen Grundgesetz ein ganz klares NEIN! - Was gebraucht wird, ist eine vom DEUTSCHEN VOLKE verabschiedete Verfassung, die nicht beliebig von temporär agierenden Politverbrechern geändert werden kann.
Die schönste Verfassung nützt nichts, wenn die Mitglieder oder Bürger nicht dahinterstehen. Wenn ein großer Teil der Deutschen süchtig nach Angst, Hysterie und dem starken Mann ist, wird das Gesetz eben einfach nicht beachtet. Alles nur Schall und Rauch und das Papier nicht wert, auf dem es steht. Ich wünsche mir, daß die Deutschen endlich wirkliche Demokraten werden.
„Bevölkerung“ und „zugeschriebene Rassenzugehörigkeit“ sind m.E. eiertanzende Versuche, es sich politisch korrekt mit keiner Seite verderben zu wollen. Dabei ist der Ruf ja schon dadurch ruiniert, dass Herr Gebauer unverschämterweise auf der „neurechten“ Achse des Guten publiziert. Träger der Verfassung eines Staatsgebietes ist das Staatsvolk, d.h. die Staatsbürger. Daran sollte nicht zu rütteln sein, wird doch ohnehin die deutsche Staatsbürgerschaft den Leuten allzu leichtfertig hinterher geworfen. Da die Gutmenschen gern „Rassismus“ bekämpfen, ist es in sich unlogisch, den Rassebegriff aufweichen zu wollen. Man sollte alle Eigenschaften mit Diskriminierungsverbot belegen, für die ein Mensch nichts kann, weil er mit ihnen geboren ist, wie Herkunft, Geschlecht, Muttersprache, Hautfarbe, Behinderung etc. Vielleicht findet der Jurist ja da einen klugen Oberbegriff? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich m.E. überlebt und sollte privatisiert werden, wie Zeitungen, werbefinanzierte oder bezahlte Fernseh- und Radiosender. Ich sehe keine „Pflicht, eine Grundversorgung annehmen zu müssen“, erst einmal unabhängig von den gesendeten Inhalten. Wie der große Siegfried Jacobsohn sagte: „Sie haben das Recht, mein Blatt nicht zu lesen.“ Der hat aber auch keinen Zwangsbeitrag für seine Weltbühne vom Staat eintreiben lassen.
Passend zum Thema die aktuellen Vorgänge in Polen: HB berichtet heute über das Urteil des Polnischen Verfassungsgerichts. „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“ urteilten die polnischen Obersten Richter. Bemerkenswerte Worte hierzu von der Vorsitzenden Julia Przylebska: „Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird”. Genau so ist es! Wenn überhaupt dann verleihen die Nationalstaaten den Organen der EU die Kompetenzen, nicht die nie demokratisch legitimierten Organe der EU verleihen diese sich selbst!
wäre gut, Menschen in Haftung nehmen zu können für die öffentliche Verbreitung vermeintlicher Tatsachen, die sich im Nachhinein in Luft auflösen. Jeder soll das sagen können, was er dazu klar als Meinung zu deklarieren hat. Stellt er seine Meinung als Tatsache dar, womöglich unter dem verstärkendenden Hinweis, es handele sich um wissenschftlich untermauerte Tatsachen, so hat er bei späterem Nicht- Eintritt persönlich für die Folgen, für die durch seine Mißleitung der Öffentlichkeit entstandenen Schäden einzustehen. Das ganze Gelaber, die ganze Verführungindustrie würde in ich zusammeninken, wenn die Spindoctors und Wahrheitsdrechsel ihr Alter unter Hartz IV Bedingungen zu verbrinen hätten.
Wenn Gesetze so klar und deutlich wären und für jedermann verständlich, bräuchte man keine Richter und Schöffen. Auch eine Präzisierung bringt m.E: wenig, wenn man ohnehin vorhat sich mit dem Gestz den Allerwertesten abzuwischen. Schauen Sie sich die Maastrichter EU Verträge an, die angeblich regeln, was eine EZB darf oder nicht darf. Ein Draggi sagt: “das sehen wir anders…whatever it takes….”, ein europäischer Gerichtshof bestätigt ihn. Unsere Judikative zappelt und stellt fest PFUI !!! und das Fest der Schrott Anleihenkäufe geht munter weiter. Die Mächtigen legen das Gesetz so aus, dass es für sie passt. Der Blödmann auf der Strasse zahlt 50 Euro, wenn er beim radeln telefoniert.
@ Erik Nickel Wer z.B.? Scheinbar wollen sie der Fährte des IS folgen oder den Taliban? Eine Verfassung ist ein Grundgesetz, Sie Neunmalkluger. Denn nichts anderes wird in einer Verfassung verankert als das rechtliche Fundament, welches sich Grundgesetz nennt und auf welchem der Staat begründet ist. Das Grundgesetz ist die vollständige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in der die Überwindung der Teilung schon vorweggenommen war. Entweder stellen sich bestimmte Leute dumm, denn die Verfassung in Frage zu stellen, ist laut Art. 21 verboten, oder sie nutzen die Unbelesenheit des Netzes, um die Gesellschaft zu spalten und gemeinsames Handeln unmöglich zu machen. Dann arbeiten Sie aber für die Interessen Brüssels und nicht für die deutschen. Denn der Nutzen ist auf der Seite der Altparteien ungleich größer und der Schaden entsteht bei den Deutschen. // Enemy within, der innere Feind, darüber gibt es einen ausgebrochen lesenswerten Bericht auf der Seite der epoch times. Man findet ihn in den 9 Kommentaren. // Wie einer der Vorkommentatoren schon festgestellt hat, sind die Artikel sehr klar formuliert und für jedermann zu verstehen. Es sei denn, er ist ein kompletter Idiot. Beispiel Art. 19,2 “In KEINEM Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.”
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