Von wegen gewonnen: In Berlin versuchen die Rotgrünen den Demokratischen Widerstand mit Mitteln zu unterdrücken, die man ansonsten allenfalls in diktatorisch regierten Ländern kannte. Jetzt zeigen sie ihr wahres Gesicht: Erpressung, brutaler Druck, Verleumdung, Lügen und Gewalt gegen friedliche Demonstranten.
Herr Meyer-Ullrich, indubio löst bei mir immer Freude aus, es wirkt so angenehm und sachlich in der Themendiskussion, teilweise humorvoll und immer unaufgeregt. Danke Herr Steinhöfel für ihr erfolgreiches, anwaltliches Engagement. Sie sind für mich als Rechtsanwalt für medienrechtliche Fragen eine starke Galionsfigur.
Von mir auch Gratulation zum Prozesserfolg für Meinungsfreiheit im Netz. Kürzlich besuchte ich Ihre Seite, Meinungsfreiheit im Netz, sehr, sehr spannend! Fand den Fall 5 Hamed Abdel-Samad, Ihr Feiglinge! bezeichnend. Könnte man die Seite hier vielleicht mehr einbinden?! Format wie immer Klasse! Teile gern Ihren Podcast besonders mit einem so interessanten Thema.
Super, Herr Steinhöfel, Sie Held! :-)
Also, ich denke und fühle überwiegend “links”. Der Erfolg der Herren Steinhöfel und Tichy freut mich trotzdem. Gratulation! Zensoren wie Correctiv und andere schaden der Demokratie. Auch ein Link, den ich auf Facebook geteilt hatte - zu einem Video mit Herrn Professor Stefan Homburg - wurde von Correctiv als “teilweise falsche Information” gekennzeichnet. Eine der zahlreichen Zensur-Unverschämtheiten von Correctiv.
Gute journalistische, redaktionelle und anwaltliche Arbeit zu den wichtigen Themen und zur richtigen Zeit. Mein Dank gilt stellvertretend, den Verantwortlichen bei “Achgut”, “TE”, “Acta Diurna”,” Politico”, “Sezession im Netz”, Herrn Steinhöfel, Herrn Peter Helmes et al.. Sie sind die informative Brandmauer gegen die “Zersetzung” von Geist, Moral und ästhetischem Anspruch durch das steuergeldgeförderte Journalistenproletariat. “Durch das Geld vernichtet die Demokratie sich selbst, nachdem das Geld den Geist vernichtet hat.” Oswald Spengler
Was mich stark beunruhigt, ist, zugespitzt gefragt: was wäre Fakt, wenn es Herrn Steinhöfel nicht gäbe?
Ich wäre dankbar, wenn Achgut den Beschluß, wenn er rechtskräftig wird, ggf. einzustellen würde, als PDF. Mich würde die Innenbegründung des Gerichts sehr interessieren. Man sollte auch mal diskutieren, daß diese Plattformen keine reinen Unternehmen ohne Rückgriff erweiterter Garantieansprüche sind, wenn sie ein verfassungsrechtliches Gut feil halten. Dann haben sie eine erweiterte Funktion und treten in die Garantenstellung der Wirklichkeit von Pressefreiheit. Wenn also eine NGO Facebook ein Angebot unterhält, daß verfassungwirklich zu sein hat, dann ist das mit AGB als untergeordnet unter das GG nicht mehr rein zu handhaben. Man kann die Verfassung in AGB nicht wirksam ausschließen, ohne, daß die AGB damit nichtig werden. Und diese Feststellung wäre nicht unwichtig. Die Unmittelbarkeit der Verfassung im öffentlichen Raum der sozialen Medien, das wäre ein schöner Falls für das BVerfG.
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