Gastautor / 12.08.2021 / 06:15 / Foto: Unbekannt/wikimedia-commons / 66 / Seite ausdrucken

Gesundheitspass in Frankreich. Das Kleingedruckte

Die Einführung des „Gesundheitspasses“ in Frankreich geht mit enormen Protesten seitens der Bevölkerung einher. Doch was genau bringen die neuen Regeln eigentlich mit sich?

Von Cornelia Messmer.

Grenzgängerin zwischen zwei Ländern, zwei Völkern, zwei Sprachen zu sein, ist für mich seit 40 Jahren eine Entdeckungsreise. Nie war mir meine deutsche Heimat näher als in der Fremde sowie auch ich mich erst unter Fremden selber fand. Marseille, Paris, Strasbourg, jedesmal neu, ein Herantasten an die subtilen sprachlichen und regionsbedingten Unterschiede, bedingt durch Geschichte und Abstammung der Bewohner dieser Departements.

Seit 20 Jahren vermittle ich im Elsass die Kunst der deutschen Sprache an Schüler der Oberstufe und an Erwachsene, davor war ich in Marseille 20 Jahre im französischen Gesundheitswesen als medizinisch-technische Assistentin tätig.

Zwei Seelen trage ich nun in meiner Brust, deswegen ist es mir ein Anliegen, in Deutschland über Frankreich und in Frankreich über Deutschland zu berichten.

Wir leben gerade in einer außergewöhnlichen Zeit, exakte Informationen sind wichtig. Die letzten Tage gab es zu meiner Freude in der deutschen Presse endlich wahrheitsgetreue Informationen über die aktuelle Lage in Frankreich, was leider nicht immer der Fall ist.

Dem guten Bericht über die Situation in Frankreich von Manfred Haferburg möchte ich nichts beifügen, bis auf eine Übersetzung der offiziellen Regierungsanordnung über die aktuellen Regelungen in Frankreich. Der Leser wird somit noch besser verstehen, warum die Bürger Frankreichs trotz der hochheiligen zweimonatigen Ausnahmesituation im Juli und August, da landesweit alle Schulen geschlossen sind und die meisten Franzosen irgendwo Urlaub machen, trotzdem auf die Straße gehen. Die neuen Regelungen wurden am 12. Juli um 20 Uhr von Emmanuel Macron in einer Fernsehansprache angekündigt. Der Ein oder Andere war da vielleicht mit einem Fuß schon im Urlaub oder in den Vorbereitungen und fühlte sich ab da um einen erholsamen, ruhigen Sommer betrogen. 

Ich habe bewusst auf persönliche Aussagen in der Übersetzung verzichtet und den Link der französischen Informationsquelle beigefügt:   

Pflicht in kulturellen Einrichtungen

Am 5. August 2021 hat der französische Verfassungsrat die verschärften Corona-Regelungen des Gesundheitspasses und die Impfpflicht einiger Berufsgruppen gebilligt. Das Notstandgesetz wurde bis 15. November 2021 verlängert. Abgelehnt wurden die Quarantänepflicht der positiv Getesteten über zehn Tage und die Kündigung der Kurzzeitangestellten bei Impfweigerung vor Ablauf ihres Zeitvertrags.

Seit dem 21. Juli muss der gültige Gesundheitspass in kulturellen Einrichtungen über 50 Personen wie Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Zoos, Sportvereinen, Schwimmbädern, Ausstellungen, Messen, Seminaren, Tagungen und so weiter vorgezeigt werden.

Ab dem 9. August betrifft dies auch Einkaufszentren ab 20.000 qm je nach Einschätzung des Präfekts des Departements; Cafés, Bars, Restaurants, auch Terrassen (ausgenommen sind Betriebskantinen, der Straßenverkauf und Raststätten für Fernfahrer), Campingplätze, Hotels (nicht für die Übernachtung, jedoch für den Zugang zum Speisesaal, Schwimmbad etc.), Krankenhäuser (dies schränkt die Aufnahme von Notfällen und den Zugang zur Krankenversorgung nicht ein) und Pflegeeinrichtungen, Altenheime, soziale Einrichtungen, Langstreckenflüge, Langstreckenzüge und Reisebusse.

Diese Verordnung gilt sowohl für Kunden, Patienten, Begleiter, Besucher, und ab dem 30. August kann sie auch für die Angestellten dieser öffentlichen Einrichtungen gelten.

Für Nichtgeimpfte gilt ein PCR-Test, der seit dem 8. August auf 72 Stunden verlängert wurde. Der Test muss ab Herbst selbst bezahlt werden.

Auch für Minderjährige verpflichtend

Der Gesundheitspass wird ab dem 30. September auch für Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren obligatorisch.

Pflichtimpfung ab 15. September für folgende Berufe (wenn die Erstimpfung am 15. September erfolgt ist, gibt es für die Zweitimpfung eine Verlängerung bis zum 15. Oktober):

Krankenschwestern, Krankenpfleger, Röntgenassistenten, Physiotherapeuten, Diätassisstenten, Arztsekretärinnen, Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen, Verwaltungspersonal und Medizinstudenten, ehrenamtliche Helfer, die in unten genannten Einrichtungen arbeiten.

Betroffen sind folgende Einrichtungen: öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Kliniken, Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Gesundheitszentren, mobile Pflegeeinrichtungen, Gesundheit am Arbeitsplatz, medizinisch-soziale Einrichtungen, Mutter- und Kinderschutzdienste, Beschäftigte in privaten Pflegediensten, die ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung betreuen,

Personen, die den medizinischen Transport durchführen, Krankenwagenpersonal, Piloten und Flugpersonal der zivilen Sicherheit, die sich um die Opfer kümmern, die berufliche und freiwillige Feuerwehr und der Rettungsdienst, Dienstleister und Vertreiber von medizinischen Geräten und bestimmten damit verbundenen Dienstleistungen.

Wie wird kontrolliert?

Arbeitgeber in Einrichtungn mit Impfpflicht werden von der Regierung angehalten, den Gesundheitspass ihrer Angestellten zu kontrollieren.

Ist der Angestellte bis 15. September / 15. Oktober nicht geimpft, soll der Arbeitsvertrag ohne Bezahlung zwei Monate unterbrochen werden. Eventuell können Überstunden oder ausstehende Ferientage in Anspruch genommen werden.

Diese Zeitspanne soll/kann der Arbeitnehmer nutzen, um sich impfen zu lassen. Dann könnte der Arbeitsvertrag normal weiterlaufen.

Für ungeimpfte Angestellte soll nach Ablauf dieser Frist ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, eine Verwarnung, die dann zur Kündigung führt.

Arbeitgeber in Unternehmen, die einen Gesundheitspass erfordern

Auch sie sind verantwortlich für die Kontrolle des Gesundheitspasses ihres Personals.

Sie sind auch verpflichtet, den Gesundheitspass ihrer Kundschaft vor Einlass in Restaurants, Cafés und so weiter zu kontrollieren und diese abzuweisen, wenn die neuen Richtlinien nicht erfüllt sind.

Unternehmer, die den Gesundheitspass ihrer Kunden nicht überprüfen, riskieren eine Schließung des Unternehmens und nach dreimaligem Verstoß 9.000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis.

Kinder und Jugendliche

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen geimpft werden, auch wenn nur ein Elternteil damit einverstanden ist. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch ohne Zustimmung der Eltern gimpft werden, wenn sie über die Impfung aufgeklärt wurden und dieser zustimmen.

Neues Gesundheitsprotokoll in Schulen

Es wird ein verstärktes Protokoll zur Kontaktverfolgung eingeführt, um Schüler zu identifizieren die mit einem positiv getesteten Mitschüler Kontakt hatten, um sie für 7 Tage aus der Einrichtung auszuschließen. Komplett geimpfte Schüler sind davon ausgenommen.

In Grundschulen wird weiterhin die ganze Klasse für 7 Tage geschlossen, wenn es positiv getestete Kinder gibt. Die Maskenpflicht bleibt in allen Schulen bestehen.

Mit Schulbeginn Anfang September werden Impfkampagnen in Mittelschulen, Gymnasien und Universitäten durchgeführt werden.

Ein Querschnitt der Demonstrationen vom 7. August

Valence

Marseille

Neuilly

Paris

Agen

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Leserpost

netiquette:

H. Krautner / 12.08.2021

Die Maßnahmen in Frankreich: Beste Blaupause für Merkel, Söder & Co.

A. Ostrovsky / 12.08.2021

Die Franzosen sind es gewohnt, dass sie entweder von einem faschistischen Regime besetzt sind, oder eine Scheinregierung haben, die sich den faschistischen Besatzern anbiedert und kollaboriert. Dort wo das alles nicht zutrifft müssen sie immerhin damit rechnen, dass ihre freie Flotte durch Briten und Amerikaner verenkt wird. Die Franzosen kennen keine Freiheit. Das Demonstrieren ist nur extrovertiertes Theater ohne Wirkung. Schade. Es hat lange gedauert, bis ich das - trotz gegenteiligem Selbstverständnis der Franzosen - endlich erkannt habe.

Leane Kamari / 12.08.2021

Mir fällt auf das es keine Impfpflicht für Ärzte gibt sondern nur für das Personal - wieso?

Erich Kriegler / 12.08.2021

Habe ich das richtig verstanden? Im Gesundheitswesen müssen sich quasi alle impfen lassen, nicht aber die Ärzte?

Elko Prüller / 12.08.2021

Die ganze “Pandemie” wurde angeleiert, um schliesslich am Ende Impfstoffe zu verkaufen und Umverteilungen zu steuern. . Die europäischen Eliten versprachen, alles Mögliche dafür zu tun. Wenn sie keiner bremst, werden sie noch mehr “Mögliches” dafür tun. Gegen jedes geltende Recht. Die Franzosen merken jetzt, was für einen Antidemokraten sie sich damals gewählt habe, sein Vorgehen überrascht mich nicht. Es ist eine Generalprobe: Was geht an Totalitarismus mit dem Seuchenargument? Wie weit trägt in Großdeutschland dieser Anschlag auf das Recht noch, der von Merkel mit der üblich scheinheiligen Verlogenheit bemäntelt, wird, niemand müsse sich impfen lassen, allerdings müsse er dann auch die Folgen tragen, IHRE Folgen natürlich. Diese grundverdorbene Verlogenheit gehört zu jedem totalitären System und zu Merkels Methoden. Für die freie Rede hat sie sich genau in der gleichen Weise geäussert.  Es wird Zeit, den großen Weltenlenkern mal ein Bein zu stellen und sich zurück zu holen, was Generationen vor uns teilweise auch mit ihrem Blut erkämpft haben. Der Plan der Obergauner war gut, aber damit er richtig perfekt funktioniert, muss man die Wahlen abschaffen. Notfalls eben mit einem politischen Dreiparteienkartell wie in Deutschland. Ob es in F auch gelingt?

paulbrusselmans / 12.08.2021

Vielleicht hält Macron sich für einen zweiten De Gaulle, er ist eher aber wohl ein Maréchal Pétain. Impfzwang oder de facto Impfzwang angesichts der „bedingten“ Zulassung grenzt an Körperverletzung. Hier das Statement eines Impfstoffproduzenten aus dem geleakten Vertrag mit der EU-Kommission, dass Rückschlüsse auf die Reife und Qualität des Produktes hat: „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind … Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.”

dr.goetze / 12.08.2021

@ Herr oder Frau S.Buch: Und was wollen Sie uns jetzt mit diesem kleinen Aufsatz sagen? Daß es SARS-CoV-2 wirklich gibt? Ich glaube das bezweifelt kein normaler Mensch. Was heißt denn, er hatte “Symptome”? Wenn ich “Symptome” habe, gehe ich erstmal von einem grippalen Infekt aus und lege mich zuhause ins Bett - wie immer in den letzten 40 Jahren. Auf keinen Fall käme ich auf die Idee, ins nächste Testzentrum zu rennen… Sämtliche propagierten (um nicht zu sagen gehypten) Symptome kommen auch bei grippalen Infekten, schweren Erkältungen oder Grippe vor, seien es Geruchs- und Geschmacksverlust oder andere. Aber Politik und Medien haben die Leute dermaßen hypersensibilisiert, daß die Pandemie so schön im Fluss bleibt. Aber ist ja schön, dass der (geimpfter?) Kollege Ihres Bekannten nicht gleich auf Intensivstationen gelandet ist und beatmet wird.

K. Goldbaum / 12.08.2021

Wissenschaftlich und auch logisch begründen kann man das alles nicht mehr. Die Frage bleibt: Wie weit werden sie gehen ? Es sind jene “Ungeimpft”, die hinterfragen, selbst denken, kritisch sind, aufbegehren. Es sind jene “Ungeimpft”, die für die enormen Zuwächse an Geburten verantwortlich sind. Was ist wenn nun eine Pandemie ausbricht, die (wie von “Menschenfreunden” bereits angekündigt) weit schlimmer ist und nur die am gentechnischen Feldversuch Beteiligten eine Chance haben ?

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