Gastautor / 12.08.2021 / 06:15 / Foto: Unbekannt/wikimedia-commons / 66 / Seite ausdrucken

Gesundheitspass in Frankreich. Das Kleingedruckte

Die Einführung des „Gesundheitspasses“ in Frankreich geht mit enormen Protesten seitens der Bevölkerung einher. Doch was genau bringen die neuen Regeln eigentlich mit sich?

Von Cornelia Messmer.

Grenzgängerin zwischen zwei Ländern, zwei Völkern, zwei Sprachen zu sein, ist für mich seit 40 Jahren eine Entdeckungsreise. Nie war mir meine deutsche Heimat näher als in der Fremde sowie auch ich mich erst unter Fremden selber fand. Marseille, Paris, Strasbourg, jedesmal neu, ein Herantasten an die subtilen sprachlichen und regionsbedingten Unterschiede, bedingt durch Geschichte und Abstammung der Bewohner dieser Departements.

Seit 20 Jahren vermittle ich im Elsass die Kunst der deutschen Sprache an Schüler der Oberstufe und an Erwachsene, davor war ich in Marseille 20 Jahre im französischen Gesundheitswesen als medizinisch-technische Assistentin tätig.

Zwei Seelen trage ich nun in meiner Brust, deswegen ist es mir ein Anliegen, in Deutschland über Frankreich und in Frankreich über Deutschland zu berichten.

Wir leben gerade in einer außergewöhnlichen Zeit, exakte Informationen sind wichtig. Die letzten Tage gab es zu meiner Freude in der deutschen Presse endlich wahrheitsgetreue Informationen über die aktuelle Lage in Frankreich, was leider nicht immer der Fall ist.

Dem guten Bericht über die Situation in Frankreich von Manfred Haferburg möchte ich nichts beifügen, bis auf eine Übersetzung der offiziellen Regierungsanordnung über die aktuellen Regelungen in Frankreich. Der Leser wird somit noch besser verstehen, warum die Bürger Frankreichs trotz der hochheiligen zweimonatigen Ausnahmesituation im Juli und August, da landesweit alle Schulen geschlossen sind und die meisten Franzosen irgendwo Urlaub machen, trotzdem auf die Straße gehen. Die neuen Regelungen wurden am 12. Juli um 20 Uhr von Emmanuel Macron in einer Fernsehansprache angekündigt. Der Ein oder Andere war da vielleicht mit einem Fuß schon im Urlaub oder in den Vorbereitungen und fühlte sich ab da um einen erholsamen, ruhigen Sommer betrogen. 

Ich habe bewusst auf persönliche Aussagen in der Übersetzung verzichtet und den Link der französischen Informationsquelle beigefügt:   

Pflicht in kulturellen Einrichtungen

Am 5. August 2021 hat der französische Verfassungsrat die verschärften Corona-Regelungen des Gesundheitspasses und die Impfpflicht einiger Berufsgruppen gebilligt. Das Notstandgesetz wurde bis 15. November 2021 verlängert. Abgelehnt wurden die Quarantänepflicht der positiv Getesteten über zehn Tage und die Kündigung der Kurzzeitangestellten bei Impfweigerung vor Ablauf ihres Zeitvertrags.

Seit dem 21. Juli muss der gültige Gesundheitspass in kulturellen Einrichtungen über 50 Personen wie Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Zoos, Sportvereinen, Schwimmbädern, Ausstellungen, Messen, Seminaren, Tagungen und so weiter vorgezeigt werden.

Ab dem 9. August betrifft dies auch Einkaufszentren ab 20.000 qm je nach Einschätzung des Präfekts des Departements; Cafés, Bars, Restaurants, auch Terrassen (ausgenommen sind Betriebskantinen, der Straßenverkauf und Raststätten für Fernfahrer), Campingplätze, Hotels (nicht für die Übernachtung, jedoch für den Zugang zum Speisesaal, Schwimmbad etc.), Krankenhäuser (dies schränkt die Aufnahme von Notfällen und den Zugang zur Krankenversorgung nicht ein) und Pflegeeinrichtungen, Altenheime, soziale Einrichtungen, Langstreckenflüge, Langstreckenzüge und Reisebusse.

Diese Verordnung gilt sowohl für Kunden, Patienten, Begleiter, Besucher, und ab dem 30. August kann sie auch für die Angestellten dieser öffentlichen Einrichtungen gelten.

Für Nichtgeimpfte gilt ein PCR-Test, der seit dem 8. August auf 72 Stunden verlängert wurde. Der Test muss ab Herbst selbst bezahlt werden.

Auch für Minderjährige verpflichtend

Der Gesundheitspass wird ab dem 30. September auch für Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren obligatorisch.

Pflichtimpfung ab 15. September für folgende Berufe (wenn die Erstimpfung am 15. September erfolgt ist, gibt es für die Zweitimpfung eine Verlängerung bis zum 15. Oktober):

Krankenschwestern, Krankenpfleger, Röntgenassistenten, Physiotherapeuten, Diätassisstenten, Arztsekretärinnen, Arzthelferinnen, Zahnarzthelferinnen, Verwaltungspersonal und Medizinstudenten, ehrenamtliche Helfer, die in unten genannten Einrichtungen arbeiten.

Betroffen sind folgende Einrichtungen: öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Kliniken, Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Gesundheitszentren, mobile Pflegeeinrichtungen, Gesundheit am Arbeitsplatz, medizinisch-soziale Einrichtungen, Mutter- und Kinderschutzdienste, Beschäftigte in privaten Pflegediensten, die ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung betreuen,

Personen, die den medizinischen Transport durchführen, Krankenwagenpersonal, Piloten und Flugpersonal der zivilen Sicherheit, die sich um die Opfer kümmern, die berufliche und freiwillige Feuerwehr und der Rettungsdienst, Dienstleister und Vertreiber von medizinischen Geräten und bestimmten damit verbundenen Dienstleistungen.

Wie wird kontrolliert?

Arbeitgeber in Einrichtungn mit Impfpflicht werden von der Regierung angehalten, den Gesundheitspass ihrer Angestellten zu kontrollieren.

Ist der Angestellte bis 15. September / 15. Oktober nicht geimpft, soll der Arbeitsvertrag ohne Bezahlung zwei Monate unterbrochen werden. Eventuell können Überstunden oder ausstehende Ferientage in Anspruch genommen werden.

Diese Zeitspanne soll/kann der Arbeitnehmer nutzen, um sich impfen zu lassen. Dann könnte der Arbeitsvertrag normal weiterlaufen.

Für ungeimpfte Angestellte soll nach Ablauf dieser Frist ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, eine Verwarnung, die dann zur Kündigung führt.

Arbeitgeber in Unternehmen, die einen Gesundheitspass erfordern

Auch sie sind verantwortlich für die Kontrolle des Gesundheitspasses ihres Personals.

Sie sind auch verpflichtet, den Gesundheitspass ihrer Kundschaft vor Einlass in Restaurants, Cafés und so weiter zu kontrollieren und diese abzuweisen, wenn die neuen Richtlinien nicht erfüllt sind.

Unternehmer, die den Gesundheitspass ihrer Kunden nicht überprüfen, riskieren eine Schließung des Unternehmens und nach dreimaligem Verstoß 9.000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis.

Kinder und Jugendliche

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen geimpft werden, auch wenn nur ein Elternteil damit einverstanden ist. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch ohne Zustimmung der Eltern gimpft werden, wenn sie über die Impfung aufgeklärt wurden und dieser zustimmen.

Neues Gesundheitsprotokoll in Schulen

Es wird ein verstärktes Protokoll zur Kontaktverfolgung eingeführt, um Schüler zu identifizieren die mit einem positiv getesteten Mitschüler Kontakt hatten, um sie für 7 Tage aus der Einrichtung auszuschließen. Komplett geimpfte Schüler sind davon ausgenommen.

In Grundschulen wird weiterhin die ganze Klasse für 7 Tage geschlossen, wenn es positiv getestete Kinder gibt. Die Maskenpflicht bleibt in allen Schulen bestehen.

Mit Schulbeginn Anfang September werden Impfkampagnen in Mittelschulen, Gymnasien und Universitäten durchgeführt werden.

Ein Querschnitt der Demonstrationen vom 7. August

Valence

Marseille

Neuilly

Paris

Agen

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Leserpost

netiquette:

Hartwig Hübner / 12.08.2021

Eine absolut seriöse nord-amerikanische Quelle, läßt heute vermelden: die pakistanische Provinz (Punjab) blockiert alle SIM-Karten, von NICHT-Geimpften Menschen und allen, die sich weigern.

Lutz Herrmann / 12.08.2021

Gevatter Glebe glaubt wohl noch an den Klapperstorch bzw. an die wohltuende Wirkung der vermeintlichen Impfung. Schauen wir uns mal das allerbeste Deutschland an. Da ist der Sterblichkeitsgipfel an Weihnachten erreicht und sackt schon deutlich ab, noch bevor die Altenheime im Januar/Februar des Folgejahres durchgeimpft wurden.  Überhaupt haben wir parallele Verläufe der Gipfel von Corona-Inzidenzen und allen Sterbefällen. Das spricht ja gegen kausale Beziehungen und für stochastische Unabhängigkeit, d.h. mit und nicht an Corona verstorben. Warum sollten sich also die Franzosen eine bedingt marktzugelassene Behandlung angedeihen lassen, solange keine ordentlich randomisierte Studie vorliegt, in der die Kontrollgruppe massenhaft tote Rentner aufweist und die Testgruppe eben nicht?

Sabine Schönfelder / 12.08.2021

Wolfgang@Glebe, wer hat Sie denn instruiert? Glauben Sie nicht, daß diese Panikmasche langsam bei allen selbstdenkenden Menschen nur noch Brechreiz auslöst? Der PCR-Test erkennt keine Infizierten, in Frankreich gab und gibt es keine Übersterblichkeit, die Impfung wird staatlich erzwungen, obwohl sie weder vor der Krankheit noch vor Ansteckung schützt. Ich frage SIE, warum unterstützen SIE all die Dinge, die Sie so ostentativ anderen Foristen unterstellen? Und wieder erzählt ein „botiger Mitläufer“ die Wahrheit, indem er sie zu unterdrücken versucht. Wer Achgut konsumiert, schreibt NIEMALS solchen unsachlichen Stuß. Sie sind ein MAINSTREAM-NARRATIV-JÜNGER…und ein ´schlächterˋ  noch dazu. Übrigens, wenn Sie sich FÜR LEID interessieren, hören Sie sich die VIELEN, sehr persönlichen Darstellungen Betroffener von jungen Impftoten an, deren Söhne, Enkel usw durch diese Impfung ihres LEBENS beraubt wurden; von Menschen deren Vater NACH der Impfung erblindete und verstarb; von Freunden, deren SEHKRAFT langsam NACH DER IMPFUNG verlustig geht und von Kollegen, Verwandten, Frauen und Männern, deren Angehörige an Thrombosen leiden oder verstarben…... Ich bin nicht wenig empört, über Menschen wie Sie, die mit einschlägiger, getunter Propaganda Menschen ins Elend führen wollen. Kennen Sie überhaupt KEIN SCHAMGEFÜHL?

Paul Franklin / 12.08.2021

@ Wolfgang Glebe: Ich möchte gar nicht wissen, wo und wie Sie sich informieren, wenn Sie jetzt noch das ganze Corona Narrativ von der Killerseuche glauben. Bzgl. “Grippchen”: Sie verharmlosen also die Grippe, die laut amerikanischem CDC gefährlicher ist als Covid-19? Noch mal zum mitschreiben: Die Grippe ist insgesamt gefährlicher als Corona. 110.000 Tote? Ja sapperlott, seit 2020 sterben tatsächlich alte, schwache und kranke Menschen?  War Ihnen das vorher unbekannt, das Menschen über 80 irgendwann sterben? Covid-19 Überlebenswahrscheinlichkeit für über 80 Jährige Menschen ohne Vorerkrankungen laut CDC übrigens 98,9% (F) und 96,3% (M). Und Sie wundern sich, dass der Freiheitsentzug (Quarantäne, Ausgangsbeschränkungen) und die Wegnahme von Grundrechten als faschistisch empfunden wird? Oder dass man sich freitesten muss, obwohl 99,8% der Bevölkerung gesund sind? Fragen Sie sich doch einfach mal, ob Sie mit all den Maßnahmen vor 2020 auch einverstanden gewesen wären - nur halt aufgrund der Grippe. Nein? Maskenzwang für Kinder in Schulen, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz, und dann wundert es Sie, dass von Maskennazis gesprochen wird? Ich vermute, die Bilder aus Bergamo und der Schrecken des Lockdowns hat bei Ihnen etwas bewirkt, dass an die Gefährlichkeit von Covid-19 glauben will. Bis zum Endsieg.

S. Meyer / 12.08.2021

@ Wolfgang Glebe Das glauben Sie doch wohl selber nicht, dass es in F mehr als 111.000 Coronatote gegeben hat. Die PCR-Tests sind erwiesenermaßen untauglich für einen Corona-Nachweis. Jeder, der vom Bus überfahren und bei dem nach Todeseintritt dieser fehlerhafte PCR-Test gemacht wurde mit Ausgang positiv, wurde den Coronatoten zugeschrieben. Eine labortechnische Untersuchung wurde und wird nicht gemacht. Meine Güte, wie können Sie diese Realität so ausblenden und den Quatsch der Regierungen und den offiziellen Zahlen nach all der Zeit noch glauben? Natürlich ist es Gesundheitsfaschismus, wenn der gesunde Zustand nichts mehr gilt, sondern man seine Gesundheit erimpfen oder per Test belegen muss. Was soll das denn sonst sein? Sind Sie schon so gegart, dass Sie diese Zustände normal finden? Natürlich ist es faschistisch, wenn man zur Impfung, die keine Impfung ist, genötigt wird. Natürlich ist es Faschismus, wenn man aus diversen Lebensbereichen verbannt wird, weil man sich politisch nicht erpressen lässt. Ich glaube eher, Sie verstehen unter Faschismus das Falsche.

Bernd Schreller / 12.08.2021

Auf der Pressekonferenz am 11.8. bzgl neuer Covid19-Maßnahmen wurde von Regierungsseite die Frage eines Journalisten, ob das Zutrittsverbot für Innenräume für Ungeimpfte auch für den Einkauf von Lebensmitteln gilt, nicht eindeutig beantwortet, was ja wohl ein “Ja” als Antwort bedeutet. Sie wollen Ungeimpfte offenbar hungern lassen.

Sandra Müller / 12.08.2021

@S.Buch / 12.08.2021 “Ein guten Bekannter hat mir heute Morgen folgende Nachricht gesendet: “Wir haben einen Kollege der sich selbst getestet hat, weil er Symptome hatte. Chef hat ihn dann zum PCR Test geschickt. PCR Test auch Positiv. Hat alle Symptome von COVID-19…. liegt aber nicht auf der Intensivstation”. Ja, und?

Hartwig Hübner / 12.08.2021

@Erich Kriegler, das ist nur ein Scheinproblem. Die menschenverachtende, völlig unnötige CO2-Steuer gilt auch nicht für Privatjets.

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