Henryk M. Broder / 25.11.2021 / 10:00 / Foto: Acgut.com / 61 / Seite ausdrucken

Gesund sterben

Der Verein „Sterbehilfe“ hat seinen Sitz in Zürich, unterhält aber auch in Hamburg ein Büro, von wo aus lebensmüde und sterbewillige Menschen betreut werden. 2009 in einem Dorf am Ende der Welt – genauer Oststeinbek in Schleswig-Holstein – gegründet, hat der Verein nach eigenen Angaben bis November letzten Jahres „über 2000 Mitglieder in schwierigen Lebensphasen beraten und über 300 Mitglieder beim Suizid begleitet“.

Ich habe dazu keine elaborierte Meinung, denke aber, wenn man schon keine Möglichkeit hat, darüber zu entscheiden, ob und wann man geboren werden möchte, ist der Wunsch, den Moment des Abschieds zu bestimmen, legitim und nachvollziehbar. Das ist auch die Ansicht des obersten deutschen Gerichts in Karlsruhe, das Anfang 2020 das „Selbstbestimmungsrecht am Lebensende“ zu einem Grundrecht erklärt und damit Beihilfe zum Selbstmord legalisiert hat.

Aber so einfach, wie es sich anhört, ist die Sache nicht.

Corona kompliziert nicht nur das Leben, sondern auch das selbstbestimmte Sterben. Zur Betreuung der „sterbewilligen Mitglieder“ des Vereins braucht es vor allem „menschliche Nähe“. Die aber ist „Voraussetzung und Nährboden“ der Corona-Virusübertragung. Deswegen hat der Verein am 19. November beschlossen, Sterbehilfe nur noch „für Geimpfte und Genesene“ zu leisten, d.h. nach der 2G-Regel zu verfahren. Der Sterbewillige muss „pumperlg’sund“ sein, wenn er aus dem Leben scheiden möchte. Das aber, fürchte ich, sind die wenigsten, die um Sterbehilfe bitten.

Ich bitte, es nicht als Pietätlosigkeit zu verstehen, wenn ich sage, dass der ganze Vorgang auch eine komische Komponente hat. Da will jemand aus dem Leben scheiden und darf es nicht, weil er positiv getestet wurde. Ausgerechnet ein tödliches Virus verhindert ein gewolltes Ableben. Wird Zeit, dass sich der Verein umbenennt – in „Lebenshilfe e.V.“

Zuerst erschienen in der Weltwoche daily.

 

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Ulrike Rotter / 25.11.2021

Ein Lachen, welches einem sogleich im Halse stecken bleibt - aber leider sind solche SChweinereien nicht die kuriose Ausnahme. Ein miniplitragender Exfußballtreter schenkt jetzt seine Nächstenliebe auch nur noch Geimpften Obdachlosen. Ich habs nicht so mit Religion, aber eine Szene ist mir aus der Kinderkatechese im GEdächtnis geblieben: wie Jesus die Händler und Bankiers mit der Peitsche aus dem Tempel geworfen hat. Ich muss mächtig aufpassen, mich nicht in solchen Amokfantasien zu ergehen, angesichts solch wirklich ekelerregender Doppelmoral und Menschenverachtung

Chr. Kühn / 25.11.2021

Wir werden Dich am Leben halten, und wenn es Dich umbringt! Hat sich diese [KRAFTAUSDRUCK-Adjektiv] [KRAFTAUSDRUCK-Substantiv] aus der Uckermark nicht erbost verbeten, als Kinderquälerin bezeichnet zu werden? Nu, dann halt Alte-Menschen-Verrecken-Lasserin, gefällt das ihr besser? Angesichts dessen, was unsere Alten in dieser Zeit erleiden mußten, die erzwungene Einsamkeit, das unwürdige Sterben, die Kälte und Kaltschnauzigkeit von Seniorenheim-Verwaltern und Bestattern, die das alles schulterzuckend kommentierten, dieses “Jetzt isses halt so”, dem Vorbild der Unseligen folgend…ist das nicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Je nun, hierfür wird es aber keinen Prozeß geben, weder in Nürnberg, noch in Den Haag. Es wird der Jüngste Richter richten müssen.

St. Elmo / 25.11.2021

Sehr geehrter Herr Broder, auch wenn es pietätlos sein mag, ich habe sehr über ihren Beitrag gelacht und dafür möchte ich Ihnen von Herzen danken, denn Lachen ist immer noch die beste Medizin, besonders in diesen Tagen.

Petra Conze / 25.11.2021

Nun ja, die Langzeitfolgen der Impfung sollten hier ja relativ egal sein.. Aber vom Prinzip her nur verwerflich!!

Max Wedell / 25.11.2021

Äußerst dringend wäre meiner Meinung nach auch eine Impfpflicht für alle Beschäftigten im Bestattungsgewerbe. Den Verstorbenen als infizierter Ungeimpfter entgegenzutreten wäre doch völlig pietätlos, selbst wenn es keine größeren Folgen für ihre Gesundheit mehr haben sollte.

Karla Kuhn / 25.11.2021

“Deswegen hat der Verein am 19. November beschlossen, Sterbehilfe nur noch „für Geimpfte und Genesene“ zu leisten, d.h. nach der 2G-Regel zu verfahren. Der Sterbewillige muss „pumperlg’sund“ sein, wenn er aus dem Leben scheiden möchte. Das aber, fürchte ich, sind die wenigsten, die um Sterbehilfe bitten.”  Das ist nicht “pietätlos”, das ist notwendig, denn dieser Verein ist sich offenbar seines ABSURDEN Geschwätzes nicht mal selber bewußt, was er da absondert !! Jetzt wird sogar schon SCHAMLOSE Politik auf dem Rücken der SCHWERSTKRANKEN gemacht ?? Aber wozu überhaupt solche Vereine ? Heute gibt es doch jede Menge Mittel, sich selber ins Jenseits zu befördern . Auch wer das nicht selber kann, wer Angehörige hat, kann doch würdig zu Hause in vertrauter Atmosphäre Abschied nehmen ? Meine Schwester hat heute ihren Todestag, sie starb an einem ANEURYSMA im Gehirn. GOTT SEI DANK lag sie nur ein paar Tage im Koma, das EEG zeigte keine Hirnkurve mehr an. Sie lag so friedlich da, wie schlafend. Sie war Chefärztin in einem Krankenhaus. Ich habe zu ihrem Oberarzt gesagt, daß ich das Beatmungsgerät nicht abstellen kann, ich hätte sonst das Gefühl, sie zu töten. Er meinte, daß die Ärzte in diesem Krh. das aus rechtlichen aber vor allem aus ethischen Gründen bei einer Kollegin nicht machen würden, es würde in einem Schnellverfahren ein Richter eine geeignete Person dafür aussuchen. Zum GLÜCK kann ich nur sagen,  ist sie kurz drauf gestorben. Schlimm ist es in jedem Fall aber diese HERZLOSIGKEIT die hier zutage tritt, ist menschen verachtend !! Danke , Herr Broder.

Albert Schultheis / 25.11.2021

Das ist die nächste Folge der Merkelschen Corona-Politik: Als Lebensmüder lassen sie dich heute einfach verrecken!” - Selten so kaustisch gelacht!

Ludwig Luhmann / 25.11.2021

Eine prächtige Blume des bösen Irrsinns!

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