Dass ein Bock zum Gärtner oder eine Ziege zur Gärtnerin ernannt wird, kann schon mal passieren. Aktuelles Beispiel für solches Missgeschick ist die Zusammensetzung der Bundesregierung. Man könnte meinen, in einem Streichelzoo zu sein. Etwas anders liegt die Sache im Falle von Michael Blume, pardon Dr. Michael Blume, der 2018 zum Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg ernannt wurde. Fünf Jahre später ist er immer noch im Amt, obwohl er kaum eine Gelegenheit auslässt, seine Inkompetenz zu demonstrieren. Und nun hat ein Hamburger Gericht entschieden, dass es zulässig ist, den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg einen "antisemitischen Antisemitismusbeauftragten" zu nennen, weil es dafür "Anknüpfungstatsachen" geben würde.
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