Hubertus Knabe, Gastautor / 07.03.2020 / 06:22 / Foto: Archiv / 112 / Seite ausdrucken

Frauen in der DDR: Von wegen gleichberechtigt!

Der Text könnte aus dem Parteiprogramm der AfD stammen: „Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft. Sie beruht auf der für das Leben geschlossenen Ehe und auf den besonders engen Bindungen, die sich aus den Gefühlsbeziehungen zwischen Mann und Frau und den Beziehungen gegenseitiger Liebe, Achtung und gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Familienmitgliedern ergeben.“

Doch das Hohelied auf Ehe und Familie stammt aus dem Familiengesetzbuch der DDR. Schon im nächsten Satz hieß es dort: „Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik sind die feste Grundlage für die sozial gesicherte Existenz der Familie.“ Die Wirklichkeit sah freilich anders aus: Die Scheidungsrate der DDR war eine der höchsten der Welt. Und die meisten Kinder bekamen ihre Eltern nur sehr selten zu Gesicht. Denn von klein auf mussten sie zehn oder mehr Stunden in Krippen, Kindergärten oder Schule und Hort verbringen.

Nach der Wiedervereinigung berichteten ostdeutsche Frauen, wie schwierig es war, der Familie gerecht zu werden. Hauptgrund dafür war, dass fast alle Frauen berufstätig waren – die meisten in Vollzeit, also wöchentlich 43 ¾ Stunden. Nach Feierabend begann dann die „zweite Schicht“: Kinder abholen, Einkaufen, Haushalt – im Durchschnitt weitere 47 Stunden pro Woche.

Vor allem das Einkaufen war in der Mangelwirtschaft der DDR eine mühselige Angelegenheit. Hinzu kam die schlechte Ausstattung vieler Wohnungen. In 65 Prozent aller Haushalte musste abends erst einmal der Kohleofen in Gang gebracht werden. Und 18 Prozent hatten kein Bad. Die Produktion der einzigen DDR-Spülmaschine wurde nach zwei Jahren wieder eingestellt.

Der Wochentag einer Ostdeutschen sah deshalb häufig so aus, dass sie ihre Kinder um 5 Uhr morgens weckte, um 6 Uhr in die Krippe oder den Kindergarten brachte und anschließend bis 16 Uhr arbeitete. Danach musste sie einkaufen, die Kinder wieder abholen, Abendbrot machen, Wäsche waschen, den Nachwuchs ins Bett bringen und den Haushalt in Ordnung bringen – bis sie selbst erschöpft ins Bett fiel.

Arbeitszwang für Frauen

Trotz dieser millionenfachen Erfahrung wird die Lage der Frauen in der DDR in bestimmten politischen Kreisen vielfach verklärt. Auf der Website der Heinrich-Böll-Stiftung findet sich zum Beispiel ein langer Beitrag der Linken-Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg, in dem die Familienpolitik der SED unverblümt zur Nachahmung empfohlen wird. Möglichst viele Kinder müssten in Krippen und Kitas untergebracht werden – erst dann könnten Frauen sich selbst verwirklichen.

Dabei ging es der SED keineswegs um das Wohl der Frauen. Mit massivem Druck wollte sie vielmehr erreichen, dass sich möglichst viele von ihnen als Lohnarbeiterinnen verdingen. Denn in der DDR herrschte ein notorischer Arbeitskräftemangel, für den vor allem die ineffiziente Planwirtschaft und der aufgeblähte Partei- und Staatsapparat verantwortlich waren.

Schon 1950 legte das “Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau” fest: „Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben oder einer beruflichen Ausbildung und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen; auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird.” Noch weitgehendere Regelungen enthielten das Familiengesetzbuch von 1966 und das Arbeitsgesetzbuch von 1978. Gleichzeitig propagierte die SED unablässig das Idealbild der sozialistischen Frau, die als Traktorfahrerin, Maschinistin oder Chemiefacharbeiterin „ihren Mann steht“. Auf diese Weise wurde die Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR auf 91,2 Prozent hochgetrieben – die höchste Quote der Welt.

Kurskorrektur zugunsten von Kindern

Erst der Geburtenknick durch die Anti-Baby-Pille veranlasste die SED zu einer partiellen Kurskorrektur. Unter Parteichef Erich Honecker sollten Frauen nun auch verstärkt dazu motiviert werden, Kinder zu bekommen. Seit 1972 erhielten deshalb Neuverheiratete unter 26 Jahren einen zinslosen Ehekredit von zuletzt 7.000 Mark. Diesen konnte man, wie es in der DDR hieß, „abkindern“ – mit dem dritten Kind war der Kredit getilgt. Mütter erhielten außerdem eine Geburtenhilfe in Höhe von zuletzt 1.000 Mark, seit 1975 wurde ihnen zudem Kindergeld ausgezahlt.

1976 wurde dann das sogenannte Babyjahr eingeführt – eine bezahlte Freistellung für alleinerziehende Mütter von zuletzt zwölf Monaten, die später auf alle Mütter ausgedehnt wurde. Berufstätige Mütter genossen zudem einen einjährigen Kündigungsschutz, einen Schwangerschaftsurlaub von zuletzt 26 Wochen und eine bezahlte Freistellung, wenn das Kind krank war. Bei drei, später zwei Kindern wurde ihre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden reduziert, außerdem gab es drei zusätzliche Urlaubstage. Den monatlichen „Haushaltstag“ für verheiratete Frauen – ursprünglich eine Erfindung der Nationalsozialisten – konnten später auch unverheiratete Mütter in Anspruch nehmen.

Am Ziel der Berufstätigkeit möglichst aller Mütter hielt die SED dabei fest. Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten wurde deshalb großflächig ausgebaut. Am Ende betrug der Versorgungsgrad bei den Krippen 80,2 Prozent, bei den Kindergärten sogar 95,1 Prozent. Für ein Essensgeld von täglich 1,40 Mark (Krippe) oder 35 Pfennig (Kindergarten) wurden die Kinder von sechs bis 18 Uhr betreut. Entsprechend viele Eltern nahmen das Angebot in Anspruch.

Scheidungsrate von 38 Prozent

Diese Maßnahmen werden heute vielfach als Beleg ins Feld geführt, dass die DDR der Bundesrepublik in puncto Gleichberechtigung der Frau überlegen gewesen sei. Dabei wird vergessen, dass es für arbeitsfähige Frauen (und Männer) eine auch strafrechtlich verankerte Pflicht zur Arbeit gab. Paragraph 249 Absatz 1 des DDR-Strafgesetzbuches sah vor: „Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.“ 1973 wurden deshalb rund 14.000 Menschen verurteilt. Längere Phasen der Selbstfindung oder der Mutterschaft, wie sie heute üblich sind, waren in der DDR praktisch unmöglich.

Unmöglich war es auch für junge Paare, das Zusammenleben erst einmal auszuprobieren, bevor sie eine Familie gründeten. Nur wenn sie heirateten und/oder ein Kind bekamen, hatten sie eine Chance, eine Wohnung zu bekommen. Eigene vier Wände gab es in der DDR nämlich nur auf Zuteilung. Das prominenteste Beispiel einer solchen Ehe ist Angela Merkel, die mit 23 Jahren einen Kommilitonen heiratete – und sich bald darauf wieder scheiden ließ. Den Namen ihres Kurzzeitmannes Ulrich Merkel trägt sie immer noch.

Die meisten DDR-Bürger gingen deshalb bereits mit Anfang Zwanzig den Bund fürs Leben ein und bekamen bald ihr erstes Kind. Doch viele dieser Ehen gingen bald wieder zu Bruch – mit all den Folgen für die Kinder. Die Scheidungsquote in der DDR lag zuletzt bei über 38 Prozent. Die materiellen Anreize für Mütter konnten auch nicht verhindern, dass die sogenannte Fertilitätsrate von 2,5 Kindern pro Frau (1965) auf nur noch 1,4 Kinder (1989) abfiel.

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern

Ein wesentlicher Grund dafür war, dass Mutterschaft und Berufstätigkeit eine enorme Doppelbelastung bedeuteten. Verantwortlich dafür war nicht nur das Verhalten der Männer, sondern auch der sozialistische Staat, der Kinder und Haushalt de facto als Frauensache betrachtete. Nahezu alle familienpolitischen Vergünstigungen – vom Haushaltstag bis zum Babyjahr – standen nämlich nur Frauen zu. Nicht zufällig hieß das schulische Mitteilungsheft in der DDR „Mutti-Heft“.

Das Ungerechte daran war, dass Frauen – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – obendrein meist deutlich weniger verdienten als Männer. Aller Propaganda zum Trotz arbeiteten nämlich die meisten von ihnen in frauentypischen Berufen, die auch im Sozialismus schlechter bezahlt wurden. Da Teilzeitarbeit praktisch nur für Frauen genehmigt wurde, betrugen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern rund 30 Prozent – gut acht Prozent mehr als heute. Auch bei den Renten machte (und macht sich bis heute) diese Ungleichbehandlung bemerkbar.

Regieren war Männersache

Auch sonst konnte von Gleichberechtigung keine Rede sein. Trotz der hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen lag ihr Anteil in oberen Leitungspositionen unter zehn Prozent, in Top-Führungspositionen sogar unter fünf Prozent. Besonders offensichtlich war dies ausgerechnet bei der SED, die die Gleichberechtigung so lauthals propagierte: Wie Anna Kaminsky in dem Buch „Frauen in der DDR“ vorrechnet, waren nur 26 von 221 Mitgliedern des letzten Zentralkomitees weiblich. Im Politbüro gab es sogar keine einzige Frau mit Stimmrecht.

Auch die DDR-Regierung war reine Männersache – mit einer Ausnahme: der Frau von Erich Honecker, die 26 Jahre lang „der“ Minister für Volksbildung war. In der DDR wurde nämlich nicht gegendert. Selbst am Frauentag hielten in der Regel Männer die großen Reden.

Leidtragende der DDR-Familienpolitik waren neben den Frauen vor allem die Kinder. Die gängige Praxis, sie bereits kurz nach der Geburt für neun oder zehn Stunden in eine Krippe zu geben, war für die Babys oft eine traumatische Erfahrung, wie die Psychoanalytikerin Agathe Israel in ihrem Buch „Krippen-Kinder in der DDR“ eindringlich beschreibt. Viele reagierten darauf mit psychosomatischen Störungen. Auf individuelle Bedürfnisse wurde kaum Rücksicht genommen, weil der Tagesablauf einem zentralen Plan zu folgen hatte – mit festen Zeiten für die Fütterung, das „Töpfen“, das Schlafen, das Spielen und das Spazierengehen.

Im Zentrum der sozialistischen Erziehung stand dabei die Einordnung ins „Kinderkollektiv” und das Erlernen von Befehl und Gehorsam, mit wachsendem Alter auch die politische Indoktrination. Insbesondere die Sauberkeitserziehung war rigide. Strafen und Beschämung vor anderen waren keine Seltenheit – etwa indem das Kleinkind mit der Windel ins Gesicht geschlagen wurde. Die staatliche Betreuung bedeutete eine heute kaum noch vorstellbare Entmündigung der Eltern in der Kindererziehung.

Am Ende trug die Familienpolitik der SED sogar mit zum Untergang der DDR bei. Die hohen Sozialausgaben wurden nämlich nicht aus eigener Kraft finanziert, sondern immer mehr durch Auslandskredite. Als Egon Krenz im Oktober 1989 einen Kassensturz anordnete, stellte sich heraus, dass die DDR kurz vor der Pleite stand. Der Chef der Zentralen Plankommission prognostizierte: „Allein ein Stoppen der Verschuldung würde im Jahr 1990 eine Senkung des Lebensstandards um 25–30 Prozent erfordern und die DDR unregierbar machen.“ Seine Worte sollten nur kurze Zeit später in Erfüllung gehen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in: „Die Tagespost“ vom 20. Februar 2020 sowie heute zeitgleich auf Hubertus Knabes Website, dort finden sie auch weitere Fotos und Dokumente zum Thema.

Foto: Archiv

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John Sheridan / 07.03.2020

Ach Du meine Güte, die AfD muss ja mittlerweile mit allem in Verbindung gebracht werden. Fakt ist aber: Durch die Steuer- und Abgabenabpressung der Altparteien (verbrauchte Parteien ist auch sehr nett) zur Finanzierung der nicht einheimischen Bevölkerung (seit 1960) kommt es doch erst dazu, Kinder “abgeben” zu müssen! Die BRD ist an Perversion, dass muss man(n) klar konstatieren, nicht mehr zu überbieten. Der Vergleich der Freiluftirrenanstalt von H. Broder passt da sehr gut. Aber das Experiment (laut S. Mounk) geht trotz einiger “Verwerfungen” weiter. Zu dem Grossteil meiner Landsleute habe ich die gleiche Meinung wie H. Broder.

Dr. Roland Mock / 07.03.2020

Ich habe nichts im Text gefunden, dem ich nicht zustimmen könnte. Nur den Vergleich mit der AfD finde ich höchst überflüssig. Was hat die mit dem Thema zu tun? @Frau Dörre: „Frauen durften sich scheiden lassen ohne finanzielle Einbußen“. Ja, durften sie, und dann waren sie schwerst zu beneiden: Meine Mutter war alleinerziehende Lehrerin mit einem Einkommen von 700 Mark. 80 Mark für zwei Kinder (das war der übliche Satz) kamen ab und zu vom Ex-Ehemann dazu. Der - so war das in der DDR- noch jahrelang in der 2 1/2-Zimmer- Wohnung mitleben durfte: von der „Kommunalen Wohnungsverwaltung“ zwangseinquartiert, weil er als Geschiedener den Anspruch auf eine eigene Wohnung verloren hatte. Ich werde mich niemals über unser damaliges Leben beschweren; unsere Mutter kämpfte wie eine Löwin, uns eine glückliche Kindheit zu ermöglichen. Aber die Tatsache, daß eine Frau in der DDR „sich scheiden lassen konnte“, in auch nur irgendeiner Weise als Vorbild hinzustellen, geht angesichts der damit verbundenen „Nebenwirkungen“ krass an der Realität vorbei.

Holger Danz / 07.03.2020

Sehr geehrter Herr Knabe, auch wenn sich sicher in Ihrem Beitrag vieles findet, was so oder ähnlich der Wahrheit entspricht, zeugt er doch davon, dass Sie entweder gar nicht in der ehemaligen DDR sozialisiert wurden oder vieles aus der Erinnerung mit schlechter Brille betrachten. Vielleicht wäre es gut, so ein Thema von einer FRAU schreiben zu lassen, die tatsächlich in der DDR gelebt und vielleicht auch gelitten hat. Das verspricht weniger Polemik und mehr Objektivität. Herzliche Grüße von einem traumatisierten DDR-Kind.

Barbara Stein / 07.03.2020

Ja und Nein! Vieles, was Herr Knabe hier darlegt, kann ich unterschreiben. Doch einiges habe ich anders erlebt und gelebt:  Es gab keinen Zwang, die Kinder in staatliche Einrichtungen wie Kinderkrippe und Kindergarten zu bringen. Ich glaube, dass es aber eine “Vorschul"pflicht gab, um die Kinder, die keinen Kindergarten besuchten, in ihrem Wissen und Kenntnissen an die Kindergartenkinder anzugleichen. Im Kindergarten gab es die sogenannte “Beschäftigung”. Dort wurden die Kinder vor allem in den letzten zwei Jahren vor Schulantritt auf die Schule vorbereitet. Nochmal zum “Zwang” eines KiKri- oder Kiga-besuches: Die Plätze in diesen Einrichtungen waren rar und man mußte auf einen Kikri/KiKa-Platz lange warten, vor allem, wenn man verheiratet war. Da waren die alleinerziehenden Frauen besser dran. Wir DDR-Frauen haben auch fast alle gearbeitet, weil die Löhne zu niedrig waren und genau wie nun auch heute schon wieder, beide Einkommen nötig waren, um sich “einiges leisten zu können”. Ja, auch ich bin gern auf Arbeit gegangen - wir in der DDR gingen auf Arbeit, im Westen ging man in die Firma -. Das klingt nun alles so, dass ich zu den Ossis gehöre, die der DDR nachtrauern. Das ist nicht der Fall und ich sehe mit Bestürzung, was hier schon alles wieder aus der DDR installiert wurde. Denn jetzt kommt alles viel schlimmer als damals. Heute haben die ReGIERenden zur Abstrafung von Aufmüpfigen die SAntifa zugelassen und dann noch die ungeheure Bedrohung durch die Neubürger. Diese leben zum größten Teil nach der Sharia und damit ist Taqiyya das für sie ganz normale Verhalten gegenüber ihren “Wohltätern”, den Kartoffeln. Ich will keine schlimmeren Bezeichnungen verwenden, denn wir, die wir hier schon länger hier leben, haben uns ja bereits von den eigenen Landsleuten arg beschimpfen lassen müssen. Dazu passen auch die geäußerten Gedanken dieser Sandra von den Linken. Es ist alles sehr beängstigend.

Thomas Mueller / 07.03.2020

Danke, daß sie sich bemüht haben und mir erklärten, wie schrecklich meine Kindheit und Jugend waren. Und auch, wie meine werktätige Mutter gelitten hat.

Sibylle Georg / 07.03.2020

Der Artikel erscheint mir voreingenommen.  Als Westfrau lebe ich seit Anfang der 90er Jahre im Osten, doch ich kenne keine einzige Ostfrau, die lieber zuhause gewesen wäre. Die hohe Scheidungsrate war misslich, wäre aber im Westen vermutlich genauso hoch gewesen, wenn mehr Westfrauen ein eigenes Einkommen gehabt hätten. Ich kann auch nicht beobachten, dass die Kinder meiner Bekannten und Kolleginnen gehäuft psychische Probleme aufweisen.  Immerhin, damals gab es noch Kinder, während heute viele Frauen darauf verzichten, aus Angst vor materieller Abhängigkeit und späterer Altersarmut. Ich war noch nie ein Fan der DDR, aber die Situation der dortigen Frauen als reine Leidensgesichte zu schildern, ist einfach nicht lebensnah.

Friedrich Richter / 07.03.2020

@Johannes Schuster: Wenn die deutsche Frau der DDR gefälligst das zu tun hatte, was Moskau bestimmte, was hatte dann die deutsche Frau der BRD zu tun? Bis 1977 das, was ihr Mann bestimmte, der sogar das Recht hatte, ein Arbeisverhältnis seiner Frau zu beenden, wenn es ihm nicht passte. War Ihnen das lieber oder sind Sie zu jung, um sich überhaupt daran erinnern zu können?

B.Jacob / 07.03.2020

Die viel zu früh verstorbene Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hatte schon davor gewarnt, das die Diktatur in viel schlimmerer und feiner Form wiederkommen wird, weil die Macht in falsche Hände gerät. Ohne die vielen Schattenseiten der DDR Diktatur zu beschönigen und auch das Bestreben Kinder ideologisch zu missbrauchen, ohne ihre Seelen für immer zu zerstören und sie auch vor Perversen schützte, weil man Leistungsträger für die Gesellschaft brauchte, muss man fair auch fragen zur aktuellen Lage, wo die Grünen keine Skrupel haben Kinderseelen für immer zu brechen und als Marktobjekte für Perverse die sich an ihnen vergehen zu missbrauchen. Die Einladung an kriminelle Bestien und damit meine ich nicht Migranten die sich integrieren, wo viele Kinder schon zu Vergewaltigungsopfern wurden, durch Einzelne oder Gruppen, da fragt man sich im Osten schon, so schlimm erging es unseren Kindern noch nie.

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