Die so zu Recht von einem Anwalt für Recht abgegriffenen politisch ins Schleudern und auf Abwege geratenen Parteien werden auch hier einen rechtsstaatswidrigen Modus finden. Das ist ihnen ein Leichtes, denn für eine Gesetzesnovelle, die den Schutz der Konten der wichtigen etablierten Parteien vor Pfändungen festschreibt, ausgenommen der Konnten der AfD versteht sich (!), braucht man nur die Grüne Roth ins Bundestagspräsidium zu setzen. Die stellt beliebig die Beschlussfähigkeit des Bundestages fest und alle “Provokationen” - was ist das Beharren auf seinem guten Recht anderes? - gehen künftig ins Leere. Der Rechtsstaat ist schließlich nicht für alle da! Wo kämen wir da hin? - Meine Spende an “Meinungsfreiheit im Netz” ist unterwegs! Vielen Dank an Herrn Steinhöfel!
Es stimmt nicht, dass sich nur Geld auf Konten pfänden lässt. Man kann denen in den Parteien auch die Karossen vom Hof holen (lassen) oder in die Vermögen pfänden oder Kunstgegenstände. Wenn die nicht fristgemäß reagieren, weil überrascht und ratlos (inklusive lahmer Justiziare), ist das Zeitfenster zu. Ich habe es erlebt, wie eine clevere und mit wenig Respekt ausgestattete Anwältin sämtliche Konten einer Großstadt mit 210 Tausend EW hat “dichtmachen” lassen. Auch, weil die Stadtvertreter zu großmäulig und übermächtig gegenüber dem nur scheinbar kleinen Mann auftraten. Den Richtern ist der Rechtsstaat heilig, sie lassen sich nicht ins Geschäft reinreden… und da ist selbst ein Oberbürgermeister eine arme Sa… !
Schadenfreude ist schönste Freude. Oder wenn Schläue, Intelligenz und Humor über totalitäre Gesinnung der Altparteien und ihre übermächtigen Facebooks siegen, dann heißt dies Steinhöfel. David gegen Goliath - die kleine Steinschleuder hat gegen den Riesen gewonnen. Gratulation, Herr Steinhöfel. Sie haben bei mir ein freudiges Schenkelklopfen ausgelöst.
Das ist wahrhaftig eine geniale Idee von Herrn Steinhöfel! Tja, und man stelle sich vor, dies machte Schule ... Vielen Dank Herr Steinhöfel, Sie haben mir nicht nur den Tag, sondern die ganze Woche versüßt!
Sorry, ich weiss es nicht mehr genau, ob man den PfüB nicht ohne rechtliche Prüfung (durch das Gericht) bekommt….und der Gegner fristgemäß Widerspruch einlegen muss. Wenn Dümmlinge in Groß-Parteien die Fristen versäumen, war’ s das. Die Fristen laufen ab Kenntnisnahme bzw. Posteingang. Gegen alle Arten von Bescheiden ist Widerspruch zulässig und zumeist auch geboten. Wer’s veräbsäumt, muss neue Wege gehen. Anders siehts wohl bei einem KfB (Kostenfest-setzungs-Beschluss) eines Gerichtes aus. Der “steht” zunächst. Kann aber auch angefochten werden, allerdings nur mit Begründung. Erst wenn der Gegner gezahlt hat, hat er die Forderung anerkannt bzw. die Entscheidung. Herr STEINHÖVEL möchte bitte mitteilen, ob und was die Parteivertreter letztlich taten? Verklagt zu werden und zu verlieren, geht durch große Häuser wie ein Lauffeuer. Wer will als kleiner Angestellter nicht, dass die mächtigen Bosse ” auch mal eins auf’s Fressbrett” kriegen. Ob die ihren K.O. als einen möglichen Ausdruck politischer Schönheit werten; es voll sportlich nehmen ?
Wer hätte gedacht, dass ich noch eines Tages zum Kunstliebhaber mutiere…
Das NetzDG hat Deutschland bekanntermaßen Herrn Heiko Maas zu verdanken, dem Mann mit dem zu engen Maßanzug. Der Anzug hat ihm wohl etwas die Luft zum Denken genommen. Und jetzt der fein gezielte Punch von Herrn Joachim Steinhöfel in das Zentrum für politische Blödheit, nämlich der CDU/CSU und SPD. Schlicht genial und gerecht.
„Das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) ist eine Sturmtruppe zur Errichtung moralischer Schönheit, politischer Poesie und menschlicher Großgesinntheit“ STURMTRUPPE?! War da nicht mal was in der deutschen Geschichte?
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