Joachim Nikolaus Steinhöfel / 19.06.2019 / 17:26 / Foto: Achgut.com / 12 / Seite ausdrucken

Islamkritiker darf man bei Facebook beleidigen – nächste Runde

Morgen, am 20.06.2019, finden um 11:30 und 12:00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 143, 1. Etage, in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook zwei interessante Verfahren statt. Jeder, der mag, kann sich morgen einen Eindruck davon verschaffen, wie Facebook vor Gericht agiert.

Ahmad Mansour ist, so ein Anwalt der besten Anwaltskanzlei der Welt, White & Case, die Facebook vertritt, eine „umstrittene Persönlichkeit“, die „ganz offen und öffentlich kritisiere, welche der Aspekte des Islams nach seiner Ansicht es einigen Muslimen möglich macht, extremistische oder radikale Verhaltensweisen anzunehmen und auch zur Schau zu stellen.“ So etwas gilt es natürlich zu bekämpfen. In einem Parallelverfahren wies derselbe Anwalt darauf hin, Mansour sei für seine scharfe Kritik an „Mohammedanern“ und insb. dem türkischen Präsidenten Erdogan bekannt. Als sich der Fußballspieler Özil vor etwa einem Jahr mit dem türkischen Diktator Erdogan fotografieren liess, äußerte sich Ahmad Mansour gegenüber dem ZDF wie folgt:

„Özils Problem ist nicht, dass er Türke ist. Sondern dass er sich als Nationalspieler mit einem türkischen Diktator hat fotografieren lassen.“

Was einen Facebook-Nutzer zu der Anmerkung veranlasste:

“Halt die fresse du Husohn Bastrd. Geh Verkauf deine Schwester an die deutschen damit du den Integrationsrpreis 2018 und Ein paar Fernsehshows bekommst. Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei nicht in dein Schandmaul.”

Wer Erdogan, so steht es tatsächlich im Schriftsatz, als “Diktator beleidige”, den darf man auch so angehen. Meint Facebook. Und fing prompt eine einstweilige Verfügung. Natürlich wurde diese nicht anerkannt, darum gehts es nun im Klagverfahren weiter. Und gleich im Anschluß geht es zwischen denselben Parteien in einem weiteren Prozeß um die Frage, wie es sich mit der Bezeichnung “Expertennutte” verhält.

Wie niederträchtig der IT-Konzern auch in diesem Verfahren operiert, wird auch daran deutlich, dass Mansour, der unter Polizeischutz steht, mit formalen Argumenten gezwungen werden sollte, seine Privatanschrift preiszugeben. Der Staatsschutz Berlin hat sich dagegen ausgesprochen. Aber was kümmert das Herrn Zuckerberg?

Gut möglich, dass sich die Niederlagenserie von Facebook morgen fortsetzt. Nächste Woche Dienstag geht es dann vor dem OLG Oldenburg (25.06.2019, 14.00 Uhr, Saal I, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg) in Sachen Markus Hibbeler vs Facebook, weiter. Die Parteien sind persönlich geladen. Markus Hibbeler kommt.

Dieser Beitrag erscheint auch auf Joachim Steinhöfels Blog.

Foto: Achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Karla Kuhn / 19.06.2019

Facebook, was ist das ??  LÖSCHEN !! So machen wie Prof. Peterson und eigenen Blog gründen, Facebook ist nicht der Nabel der Welt !!!!

Wilfried Cremer / 19.06.2019

Facebook ist der Weltstaatsfunk. Wer die Regeln macht? Paulchen Panther nicht.

Dr. Gerhard Giesemann / 19.06.2019

Es ist an der Zeit, die deutsche Justiz zu veranlassen, Farbe zu bekennen. Wir kriegen die Moslems nicht mehr los, dazu ist es zu spät. Was bleibt ist, sich mit den Vernünftigen unter ihnen zu soldarisieren, Achmed Mansour gehört dazu in erster Reihe.

Bernhard Krug-Fischer / 19.06.2019

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, heute auf Philosophia Perennis: „Youtube löscht Kanal von bekanntem Islamkritiker Hamed Abdel-Samad“. „Bravo, YouTube! Islamisten wollen mich umbringen, um mich zum Schweigen zu bringen, und YouTube erfüllt Ihnen den Wunsch! Mein YouTube-Kanal Hamed.TV wurde heute von YouTube gelöscht, ohne Vorwarnung. In diesem Kanal richte ich mich hauptsächlich an Muslime in der arabischen Welt.“ Bitte übernehmen!

Paul Siemons / 19.06.2019

Es würde mich nicht wundern, wenn ein beträchtlicher Teil der Zensoren bei Facebook Deutschland fünfmal am Tag zum Beten wegtritt. Der Rest liest fünfmal am Tag die Mao-Bibel.

Daniel Gildenhorn / 19.06.2019

Anscheinend hat Herr Zuckerberg die Macht über sein Werk schon längst verloren. Das Ganze muss einfach zerschlagen werden. So eine Monopolstellung nützt keinem Sozium. Es ist ein Assi-Netzwerk. Es ist ist schon jetzt grotesk.

Hanno Hebberling / 19.06.2019

Nächste Runde: Youtube löscht Kanal von Hamed Abdel-Samad Ich hab’ sowas von die Nase voll…

Detlef Dechant / 19.06.2019

Bravo, ich nehme an, dass Sie, Herr Steinhöfel, als Anwalt agieren. Es ist wirklich schade, dass es vor deutschen Gerichten nicht annähernd solche Strafen gibt wie in den USA! Die Kosten, die in Deutschland anfallen, zahlt Facebook ja aus der Portokasse. Dennoch: Viel Erfolg!!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.03.2024 / 16:00 / 16

Eberhard Wein fragt – Broder und Steinhöfel antworten

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Hier ein kleiner Schriftwechsel mit ihm, der es wert ist, festgehalten…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.03.2024 / 13:00 / 28

Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 / 06:00 / 82

Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2023 / 12:07 / 55

Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann 

Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / 15

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / 43

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / 14

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.05.2023 / 12:00 / 44

Deutschlandfunk jetzt recherchebefreite Zone

Beim Deutschlandfunk wird ungeprüft als bare Münze dargestellt und berichtet und nachgeplappert, was irgendjemand irgendwo behauptet hat. Journalistische Standards: Null, nada, zero. Das gibt’s von dort…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com