Thomas Rietzschel / 18.02.2020 / 15:00 / 42 / Seite ausdrucken

Erstens, zweitens, drittens

Erstens handelt es sich nach der Überzeugung roter, knallroter, grüner, schwarzer und gelber Demokraten bei der AfD um eine Partei von „Faschisten“, deren Ziel es ist, die Gesellschaft mit nationalsozialistischem Gedankengut zu unterwandern. Das ist zweitens verboten, weil es einen Angriff auf die staatliche Grundordnung der Bundesrepublik darstellt, womöglich auf einen Umsturz hinausliefe. Da sie sich dessen aber bisher nicht schuldig gemacht hat, fehlt drittens jede Handhabe, die AfD zu verbieten. 

Ein türkischer Dreisatz, aus dem nach den Regeln der Logik zu schlussfolgern ist: Der vermeintlichen Entlarvung der AfD als Reinkarnation des Nationalsozialismus mangelt die juristische Deckung. Die Verdächtigung kann daher lediglich dazu dienen, die Bürger gegen eine konkurrierende Partei und deren Wählerschaft aufzuwiegeln, was nun wiederum als „Volksverhetzung“ anzusehen wäre und eigentlich verboten ist. Ohnmächtig schäumend fallen die neudeutschen Blockparteien in die Grube, die sie sich selbst gegraben haben. 

Das wäre die eine Auflösung des politischen Dreisatzes. Bei einer anderen, durchaus denkbaren, würde das Grundgesetz überhaupt infrage gestellt. Man hätte davon auszugehen, dass es nicht dazu taugt, den Bestand demokratischer Verhältnisse zu garantieren. Ergo müsste es durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden. Die Demokratie würde pausieren, damit die Regierenden in der Lage wären, die freiheitliche Gesellschaft totalitär zu verteidigen. 

Mit ihrem Alleinvertretungsanspruch in Sachen Demokratie haben sich die „demokratischen Parteien“ in eine Zwickmühle manövriert, aus der sie auf rechtsstaatlichen Wegen kaum wieder herauskommen werden. Dass sich ihre Wortführer davon beirren lassen, falls es ihnen überhaupt bewusst sein sollte, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Hat doch die Kanzlerin eben erst erklärt, das Ergebnis der Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten sei „unverzeihlich“. Als habe es sich um ein schief gelaufenes Geschäft, nicht um ein Hochamt der Demokratie gehandelt, forderte sie, die Wahl müsse „wieder rückgängig gemacht werden“, sozusagen par ordre du Mutti. 

Wo so gedacht wird, bedarf es in der Tat nicht länger eines Grundgesetzes, das uns die Verächter der Demokratie vom Hals hält. Nach der Logik des politischen Dreisatzes haben sie die Macht längst übernommen. 

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Sabine Lotus / 18.02.2020

Was heißt denn hier eigentlich? Das IST Volksverhetzung. Und das nicht nur gegenüber den direkten Mitgliedern dieser Partei, sondern gegenüber ihren sämtlichen Wählern. Und das nicht mal eben auf der Straße, nein im BT und das am laufenden Meter. Nichts verblüfft mich so sehr, wie der Umstand, daß das jetzt schon seit Jahren ganz geschmeidig durchgeht. Aktuelle Variante: “Höcke ist ein gerichtlich festgestellter Faschist!” Wie ist es möglich, daß so ein BS viral gehen darf, ohne das es es sofort Strafanzeigen am Band hagelt? Rechtsstaat, Demokratie, bruharhar my ass.

Markus Hahn / 18.02.2020

In dem Zusammenhang ist das Urteil über die im Rahmen der “Meinungsfreiheit” zulässige Benennung von Höcke als “Faschisten” bemerkenswert, die von dem juste milieu fälschlicher Weise als richterliche Tatbestandsfeststellung verkauft wird, inklusive aller möglichen Deduktionen aus dieser falschen Behauptung. Dass das Urteil überhaupt zustande kam, sagt weniger über unsere Meinungsfreiheit als über den parteipolitisch gesteuerten Modus der Richtersstellenvergabe aus.

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