Es ist ja schon gemein, dieses arme Wesen weiter Rüdiger zu nennen, aber es erstaunt doch, dass sowas im privaten Bereich überhaupt justiziabel ist. Und warum ist Sophie Vivien nicht viel lockerer nach ihrer doch hoffentlich erfolgreichen Selbstfindung? Aber immerhin hat sie einen medienaffinen Anwalt, der was vom Geschäft versteht.
1. Einen solchen persönlichen Umbruch macht wohl keiner zum Spaß, weder zum eigenen noch zu dem Anderer. 2. Sie, werter Herr Broder, fänden es bestimmt auch nicht sonderlich entzückend, wenn Ihnen jemand täglich Henriette nachrufen würde. Dass dies freilich so schnell niemand wagen würde, steht auf einem anderen Blatt. 3. Es verwundert kaum, dass sich die Deutsche Bahn um junge Fahrgäste bemüht. In Zeiten drohender Blackouts dürfte Marschtauglichkeit in Verbindung mit Kompromissbereitschaft bei der Neudefinierung von Zielen gefragt sein. Mit Rentnern trotz Cannabis-Freigabe kaum zu machen.
Nein, das Amtsgericht Recklinghausen hat nicht entschieden, dass das Geschlecht frei wählbar ist. Sondern dass aus Rüdiger rechtswirksam mittlerweile Sophie geworden ist und Sophie einen Anspruch darauf hat, nicht mit “Rüdiger” angesprochen zu werden. Denn wenn es Rüdiger rechtlich gestattet ist, zu Sophie zu werden, dann hat er auch ein Recht darauf, mit Sophie angesprochen zu werden. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Ja. Um genau zu sein, droht dem pösen weißen Hetennachbarn eine Strafe von 250 000 €, sollte er weiter die arme Sophie Vivien als “Rüdiger” verbal vergewaltigen. Is ja alles gut und schön, selbst an solche Plastik-Monstren wie Olivia Jones gewohnt man sich. Nur eins habe ich nie verstanden: Warum all die Sophie Viviens immer noch in den Darkrooms der Schwulenkneipen vorbeischaun.
Jahrzehntelang wurde dafür gekämpft: Homosexualität/ Transsexualität sei keine Krankheit im med. Sinne. Auch keine Perversion ( Freud) Sog. Therapien ( Elektroschocks,Kastrationen, Lobotomien ) haben nur geschadet und sehr viel Leid angerichtet. Es ist ein Fortschritt, dass man die Menschen in Ruhe lässt, sie nicht „therapiert“, operiert und stigmatisiert werden. Das Abendland geht nicht unter, wenn Rüdiger sich Sophie Vivienne nennen will. Traurig nur, dass geschäftstüchtige Ärzte, Psychologen, Scharlatane, den Menschen, besonders Jugendlichen, einreden , sie seien nicht in Ordnung. Der Mann möchte Make— Up, der Junge ein Kleidchen? Wen stört es? Ein Fortschritt, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann, solange er niemanden schadet.
Es kommt wohl auch sehr darauf an, aus welchem Grund der Beklagte den Kläger/die Klägerin “Rüdiger” nannte, bzw. ihn/sie öffentlich mit diesem Namen rief. Wenn es ihm nur darum ging den Betroffenen/die Betroffene zu demütigen und öffentlich bloßzustellen, so habe ich für dieses Urteil volles Verständnis. Man mag von dieser Geschlechtswechselei halten, was man mag. Diese Menschen zu sekkieren, geht jedoch gar nicht!
@Sirius Bellt: Ich bin ganz Ihrer Meinung! Was ich hier an verächtlichen, herabwürdigenden Kommentaren gelesen habe, hat mich doch sehr erschreckt, ja, es hat mich gegruselt! Und ich hatte schon gedacht, dass ich mich mit meiner Namensverballhornung knapp an der roten Linie bewege, die man nicht überschreiten sollte…
Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf und die kleinen „ Richterlein“ , würde Montgomery sagen, machen eifernd mit dieses Land wird täglich peinlicher!
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