Vielleicht ist es aber auch so, dass nicht nur die östliche Spitzenfunktionärsriege generell Probleme mit der Demokratie und dem Recht auf freie Meinungsäußerung hat. Mit der Ermordung durch Messerschwinger haben diese Leute ja offensichtlich weniger Probleme. Das scheint ja nicht so schlimm zu sein. Alles sehr merkwürdig.
Die Berichte in den Merkelmedien über die Vorgänge in Chemnitz gleichen in Art und Weise frappierend dem, wie 1989 die DDR-Medien berichteten. Aus der damaligen Zeit wissen wir: Je dreister die Medien (gezwungen sind zu) lügen, um so weniger Menschen glauben es. Durch beständiges Lügen kaufen sich die Herrschenden nur etwas Zeit. (Zur Flucht?)
Von Wolfgang Thierse hörte ich vor einigen Jahren ein Radiointerview, in dem er erklärte, dass nicht der Staat dafür sorgen müsse, dass z.B. Frauenrechte in muslimischen Familien Beachtung finden, sondern man solle als Nachbar dann mal klingeln und mit den Leuten sprechen. Dies empfand Thierse offenbar als sehr kluge und moralisch überlegene Idee. Schon damals dachte ich, der Mann muss debil oder sonstwas sein - wie stellt er sich das vor? Ich als eher kleiner, schmaler Mann stehe dann einem Schrank gegenüber und erkläre ihm, er solle seine Frau besser behandeln? Abgesehen davon hat Thierse wohl das Prinzip Rechtsstaat und Gewaltmonopol des Staats nicht verstanden, wenn er die Klärung solcher Probleme dem Privatmenschen überlassen will. Insofern wundern mich seine neuesten Einlassungen nicht.
Wahrscheinlich hat die Berichterstattung über die Vorfälle on Chemnitz mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Der AfD wirft man vor, den Tod des 35-jährigen politisch zu instrumentalisieren. Wenn hier jemand etwas instrumentalisiert, dann sind es die Medien und die grün-roten Politiker. Die erfinden dann um die Geschehnisse, die auch mir nicht gefallen, eine richtige Räuberpistole dazu. Wenn hier jemand die Demokratie gefährdet, dann sollte man nicht zuallererst bei der AfD zu suchen anfangen.
„Und die unzufriedenen Bürger, die nicht einverstanden sind mit Flüchtlings-, Sozialstaats- und Mietenpolitik, sollen wissen, wenn sie an diesen Aufmärschen teilnehmen, dass sie sich an diesem Angriff beteiligen.“ Meint Thierse. “Steht nicht zu befürchten, dass eine Demonstration im ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder dass der Veranstalter und sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, bleibt für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.” So am 14. Mai 1985 das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 233, 341/81). Man haftet als Demonstrant eben nicht für das Fehlverhalten anderer und die Polizei kann eine solche Demonstration auch nicht einfach in toto auflösen. Anlass der Entscheidung waren damals allerdings linke Demonstrationen (AKW Brokdorf). Vielleicht deshalb wird von den Anhängern der damals Demonstrierenden jetzt plötzlich mit anderem “Maas” gemessen.
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