In diesem Zusammenhang finde ich einen Artikel in der Münchner Abendzeitung interessant. Es ging darum, dass LGBT-Menschen (oder wie immer man die nennt) in den Flüchtlingsunterkünften gemobbt und schlimmeres würden, und sie das auch schon in ihren Heimatländern wurden, und dass deshalb Vermieter aufgerufen sind, an sie speziell zu vermieten. Witzig an dem Artikel finde ich, dass dieser Artikel notgedrungen aus lauter Vorurteilen bestand: - “Flüchtlinge” (wer wohnt denn sonst dort?) mobben LGBT-Menschen. - “Flüchltinge aus diesen Heimatländern” (oder kommen die nicht nach Deutschland?) mobben LGBT-Menschen. Hätte die AfD so etwas geschrieben, wäre dass übelster Rassismus gegen “Flüchtlinge” gewesen. Und natürlich, wenn z.B. hier dieser “arme Täter” wieder in das Flüchtlingsheim zurück darf, wird irgendjemand darunter leiden. Irgendjemand zahlt immer den Preis für das Gutmenschentum der guten Menschen von Deutschland. Nur halt nicht sie selber.
So ungefähr hätte es lauten müssen: ‘Die die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit die zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen in Anspruch nehmen, ohne anderen die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen zu erschweren oder zu verhindern. Sie dürfen sich also nicht, wie es der aus Afghanistan stammende ausgeschlossene Antragsteller in Betracht gezogen hat, damit begnügen, wenn sie es anderen Antragstellern erschweren oder verunmöglichen, die gewährten Leistungen in Anspruch zu nehmen, die selbst empfangenen Leistungen unsanktioniert weiter zu beanspruchen und die Verantwortung für die mögliche Nichtgewährleistung den für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden anzulasten.’
Der Umkehrschluss lautet dann, dass die Unterbringung in einem Obdachlosenasyl menschenunwürdig ist. Wieso gibt es diese Unterkünfte dann überhaupt noch? Wie stellt sich das EUGH denn Sanktionen gegenüber aggressiven Schlägertypen vor? Der Schutz der anderen Bewohner scheint ja egal zu sein. Aber wir kennen es ja, dass die Mehrheit zur Rücksicht gegenüber aggressiven Minderheiten verpflichtet ist…
Herr Haqbin zusammen mit alten weißen Männern in einem Obdachlosenheim? Wo kommen wir denn da hin? Was für eine Zumutung. Schlägerei hin oder her. Das widerspricht unserer Fürsorgepflicht.
Meine Großmutter selig hat mir verschiedene Lebensweisheiten mit auf den Weg gegeben. Die meisten sind durchaus alltagstauglich. Eine allerdings lautete: “Wenn jemand dich um Hilfe bittet, sollst du ihm helfen. Im Gegenzug kannst du erwarten, dass er dir Achtung entgegen bringt und dir ggf. auch hilft.” Auf Grund der neuen Situation in diesem unseren Land frage ich mich, gilt das noch?
Mit normalen Rechtempfinden haben solche Urteile nichts mehr zu tun. Manchmal beschleicht einen das Gefühl der “Rechtsstaat” versucht bewusst den gesunde Menschenverstand zu provozieren. Sind die Reaktionen dann mit den neuen Gesetzen zu Hasssprache, Rassismus, Volksverhetzung etc. strafbar, wird aber sowas von durchgegriffen, diesmal mit der ganzen Härte des Gesetzes im “Krampf gegen Rechts”. Schon eine perfide Taktik.
Dass die Tagesschau hier etwas weggelassen hat ist doch selbstredend. Es muss alles dem merkelschen Denkschema entsprechend zurecht gebürstet werden. Von der “Lückenpresse” ist man doch nichts anderes mehr gewöhnt.
Oder gilt die Gewährleistung eines würdigen Lebensstandards vorzugsweise für „internationalen Schutz beantragende Personen“? Offenbar muss man diese Frage mit Ja beantworten. Herr Boris Palmer aus Tübingen hat ja in dankenswerter Offenheit geäußert, dass er als Bürgermeister verpflichtet ist, Unterkünfte für Einwanderer zur Verfügung zu stellen, zur Not auch bauen zu lassen. Eine Verpflichtung in dieser Form(!) ist mir gegenüber einheimischen Obdachlosen/ von Obdachlosigkeit Betroffenen, nicht bekannt. Bei dieser Zielgruppe ist i.d.R. offenbar lediglich eine Notunterbringung vorgesehen. Ein alter Mitschüler von mir, ist vor einigen Jahren obdachlos in der Vorweihnachtszeit erfroren. Das habe ich damals zwei Jahre nach seinem Tod von seiner Schwester erfahren, die zu der betreffenden Zeit auch keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt hatte. Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, bei dem einer der 2015er-Einwanderer, oder -Folgende, auf diese Art zu Schaden gekommen wären. Ich habe von einem Syrer die Aussage zur Vorkriegszeit, dass es in seiner Heimat “auch sehr arme Leute” gab, “aber keine Obdachlosen”. Tja - wer lebte jetzt eigentlich in dem reichen, und wer in dem armen Land?...
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