Dazu passt, das vor ca. 2 Jahren ein ARD “Journalist” bei einer Pegida Demo eine friedliche Demonstrantin mit einem Ellenbogenstoß eine Rippe gebrochen hatte. Einfach so. Aufschrei bei den Dauerempörten Rot-Grünen Einheitspolitikern: Fehlanzeige Und die Justiz spielte auch mit. Nachdem er gegen das Ersturteil ( 3.600 € Geldstrafe wg, Körperverletzung) Einspruch eingelegt hatte, ging er im 2.Verfahren sogar gegen ein Schmerzensgeld von lächerlichen 1.000€ an die Geschädigte straffrei aus. Wie würde das Urteil im umgekehrten Fall lauten? Wer es nicht glaubt, das so ein Urteil möglich ist in einem Rechtsstaat: Guggel ARD Journalist Pegida Schmerzensgeld
2. Und auch wenn der Anwalt im ZDF meint, der Demonstrant habe durch sein Verhalten dafür gesorgt, dass er selbst zu einem Ereignis der Zeitgeschichte im rechtl. Sinne wurde und damit die Aufnahme gerechtfertigt, so muss die Polizei dennoch seine Anzeige aufnehmen. Interessant finde ich hier übrigens, dass nach Meinung des Anwaltes der Mann also durch das Einfordern seines Rechtes, nicht gefilmt zu werden, nun gefilmt werden darf. Verzweifelter kann ein Versuch, sein Handeln zu rechtfertigen, wohl kaum sein. Lächerlicher auch nicht. Ich verstehe ja, dass das ZDF sauer ist, weil ein Pegida-Anhänger sein Recht einforderte. Aber was das ZDF daraus gemacht hat, empfinde ich als absolut schäbig. Dem ZDF muss bewusst gewesen sein, dass hier die Frage im Raum steht, ob eine Veröffentlichung rechtens ist oder nicht. Trotzdem zeigt man die Bilder des Mannes ohne ihn unkenntlich zu machen und setzt ihn damit nicht nur Repressalien aus, sondern auch der Gefahr ggf. körperlich angegriffen zu werden. Wir wissen doch Alle, welcher Mittel sich mittlerweile bedient wird um politisch Andersdenkende mundtot zu machen. Warum macht das ZDF das? Trotzreaktion? Nach dem Motto: Wir werden Dir schon zeigen wer am längeren Hebel sitzt? Gekränkte Ehre, weil ein Pegida-Anhänger für eine polizeiliche Überprüfung sorgte, wo sich das ZDF doch anscheinend als über jeden Zweifel erhaben sieht? Oder sollte nur gezeigt werden, was mit Andersdenkenden passiert, die sich gegen die ÖR-Medien auflehnen? In meinen Augen ist das, was die Medien mit diesem Mann nun machen, ein “gesellschaftlicher Ehrenmord”. Ich hoffe, dem ZDF ist bewusst, dass es die Verantwortung für die weiteren Folgen trägt.
Der Focus bezeichnet den Mann schon in der Überschrift als „Pöbeler“. Ob er ein Recht an seinem Bild hat oder in diesem Falle nicht, das wird gar nicht diskutiert. Staatshörigkeit, wie wir sie im Westen erst seit wenigen Jahren kennen. Und die dreiste Veröffentlichtlichung des unverpixelten Videos durch das „Staatsmedium“ ZDF ist wohl nur als Einschüchterung an die Bürger zu verstehen.
Eine Stellungnahme von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft , in dieser Sache: “Die Polizeibeamten haben sich korrekt verhalten. Da teile ich die Einschätzung des sächsischen Ministerpräsidenten. Die Überprüfung des Fernsehteams hat 45 Minuten gedauert, nicht weil die Polizei das so wollte, sondern weil die Journalisten und Kameraleute das in die Länge gezogen und sich nicht kooperativ gezeigt haben. Sie haben zwischenzeitlich mit ihrer Redaktion telefoniert, mindestens sechs Mal die Polizisten unterbrochen. Dann dauert so eine Überprüfung natürlich. Hier stand der Vorwurf einer Straftat im Raum. Laut Strafprozessordnung müssen in einem solchen Fall zuerst die Personalien festgestellt werden.”
Das ZDF hat richtig nach der geltenden Rechtslage gehandelt. Diese ist: Staatsfeindliche Hetze (§ 106) In der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.
Der Polizei-Vorfall in Sachsen muss strengstens untersucht werden…Nicht der von Dresdener Pegida-Demo, sondern der von Plauen, wo die beiden Streifenpolizisten von goldwertigen Neubuergern angegriffen wurden, als sie einen Kriminellen Lybier verhaften wollten. Das ist der Skandal, Cemi & CO….nicht der Pegida-Polizist
1. Die Berichterstattung über den Vorfall ist in meinen Augen tendenziös und zeigt, dass (nicht nur) das ZDF überhaupt nicht weiß, was einen Rechtsstaat ausmacht. Seriöse Berichterstattung sieht für mich anders aus. Hier hat ein Mensch sein Recht wahrgenommen und sich rechtsstaatlicher Mittel bedient, indem er eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat, nachdem er mehrfach den Kameramann aufgefordert hat, ihn nicht zu filmen und ihn darauf hingewiesen hat, dass dies strafbar sei. Mir fehlt hier der Hinweis auf die §§ 22 und 33 UrhG und § 201a StGB. Als juristischer Laie sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass hier ein Straftatbestand im Raume steht. Stattdessen wird vom ZDF angeprangert, dass die Polizei die Anzeige eines Pegida-Anhängers aufgenommen und die damit verbundenen Personalienfeststellungen getätigt hat, wodurch das Team gehindert wurde, wie gewünscht weiter zu filmen. Daß die Polizei zur Aufnahme der Anzeige verpflichtet ist, auch dann, wenn das ZDF Filmmaterial hat, welches angeblich belegt, dass hier die falsche Person beschuldigt wird (wie bei der Anzeige durch den zweiten Demonstranten), scheint dem ZDF ebenfalls nicht bekannt zu sein. In D entscheidet immer noch die Justiz und nicht die Polizei oder das ZDF, ob eine Straftat vorliegt oder ob ein Film als Beweis zugelassen wird. Dass hier offenbar technische Probleme seitens der Polizei bestanden, die Datenabfrage zu machen, wird im Film deutlich. Ebenfalls hört man, dass offenbar nicht alle Ausweise vorgelegt wurden, was mit Sicherheit auch eine Verzögerung bedingte. Das wird aber nicht thematisiert weil es nicht ins Bild passt was hier gezeichnet werden soll, nämlich: Polizei behindert Presse. Stattdessen bemüht man einen Anwalt, der seine MEINUNG kundtut. Sicher gibt es auch Anwälte die anderer Meinung sind. Was sagt eigentlich Herr Steinhöfel zu dem Thema?
Aber man sieht wieder mal, die Medien haben bei uns die größte Macht. Sie können Existenzen vernichten. Vor ihnen knickt fast jeder ein, ob staatliche Behörde oder privates Unternehmen. Die mediale Empörungswelle funktioniert fast immer.
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