Dieter Prokop, Gastautor / 11.03.2020 / 15:00 / Foto: Tomaschoff / 26 / Seite ausdrucken

Das Fachkräfte-Paradies

Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ der Großen Koalition, das ab 1. März 2020 in Kraft trat, fasst unter „Fachkräfte“ auch den Krankenpfleger oder den Handwerker. Die Wirtschaftsjournalistin Heike Göbel stellte das Problem schon bei der Entstehung des Gesetzes dar:

„Mit diesem [dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz] wird ein auf Dauer angelegtes marktorientiertes Regelwerk geschaffen, das erstmals nicht nur Akademiker aus Drittstaaten wirbt, sondern den Qualifikationsbegriff sehr breit fasst. Zum Arbeiten oder zur sechsmonatigen Suche nach Arbeit dürfen künftig grundsätzlich alle kommen, die einen anerkannten Berufsabschluss haben, etwa Pflegekräfte oder Handwerker. IT-Spezialisten dürfen sogar ohne formalen Abschluss ins Land. Verlangt werden in jedem Fall (einfache) deutsche Sprachkenntnisse. [...] Ermöglicht wird die Einwanderung – unter engeren Voraussetzungen und zunächst auf fünf Jahre – überdies zur Ausbildung.“ (FAZ 20.12.2018, S. 15)

Zwar verlangt das Gesetz von Pflegekräften oder Handwerkern einen anerkannten Berufsabschluss. Aber was ist zum Beispiel mit „Krankenpflegern“ oder „Handwerkern“, denen irgendwelche Instanzen in fernen Ländern einen „Berufsabschluss“ bescheinigen, selbst wenn sie in diesen Berufsfeldern nur mal gejobbt haben? Werden damit nicht die Niedriglohnarbeiter nach Deutschland eingeladen, die die deutsche Industrie gern hätte? (Weil angeblich kein deutscher Arbeitsloser diese Jobs übernehmen will?)

„Ausbildungsduldung“ dank „Spurenwechsel“

Außerdem: Beim Selbstlob über dieses „Einwanderungsgesetz“ erwähnen die Politiker nicht, dass es ihnen auch um eine spezielle Regelung für abgelehnte Asylbewerber geht, „Spurenwechsel“ genannt. Sie wurde nicht in das ab 1.3.2020 geltende Gesetz aufgenommen. Sie gilt bereits ab dem 1.1.2020 als Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes (als neuer § 60 d): als „Beschäftigungsduldung“ für abgelehnte Asylbewerber. Das sieht so aus: Jeder abgelehnte Asylbewerber, der eine „Duldung“ (eine Aufschiebung der Rückreise) bekam und einen gesicherten Lebensunterhalt hat, erhält mit dieser Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland einen Aufenthaltstitel und wird damit zum „Erwerbsmigranten“.

Mit diesem „Spurenwechsel“ – mit beschönigenden Begriffen spart man nicht – erhält dieser abgelehnte Asylbewerber eine „Beschäftigungsduldung“. Der „Erwerbsmigrant“ kann dann auch nach zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, eine „Ausbildungsduldung“ erhalten. Das ist sicherlich sinnvoll, wenn ein abgelehnter Asylbewerber während der Zeit seiner Asylbewerbung eine Arbeit gefunden hat, an deren Fortsetzung auch der Betrieb, in dem er arbeitet, ein Interesse hat. Sinnvoll allerdings nur, falls er dort nicht als Niedriglohnarbeiter ausgebeutet wird.

Das aber ist das Problem: Sowohl beim „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ als auch bei der Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes gibt es keine Garantie, dass das Ganze nicht zwecks Ausbeutung von Niedriglohnarbeit missbraucht wird. Man braucht nur zu relativieren, was „Fachkraft“ und „Qualifikation“ bedeutet. Schließlich nennt man ja heutzutage auch eine Großmarkthalle „Frischezentrum“, und sicherlich gibt es naive Leute, die glauben, im „Frischezentrum“ werde allen Kunden immer und überall nur frische Ware angeboten.

Allerdings wird gerade heute niemand so naiv sein, die Frage aufzuwerfen, warum denn Nahrungsmittel immer frisch angeboten werden müssen. Aber im Dritten Programm der ARD stellte doch tatsächlich zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine junge Journalistin einer Landesministerin die Frage: „Warum können Handwerker nicht auch ohne Abschluss ins Land einreisen? Es ist doch egal, ob sie eine Prüfung gemacht haben oder nicht.“ Da stellt sich die Frage: Ist diese Journalistin eine Fachkraft?

Foto: Tomaschoff

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Petra Wilhelmi / 11.03.2020

Das Gesetz ist doch nur ein Alibigesetz, damit man lustig weiter Menschen aus Afrika oder Nahost hier einreisen lassen kann, um den Bevölkerungsaustausch weiter florieren zu lassen. Wenn sie dann erst einmal da sind, glaubt doch keiner, dass sie wieder rausgeworfen werden, wenn sie nach 6 Monaten keine Arbeit vorweisen können. Der Görli in Berlin benötigt bestimmt noch ein paar Kleinhändler. Drogen gehen immer. Dann kommt noch die organisierte Kriminalität, der es sicherlich nicht schwerfällt, gegen Bakschisch angebliche Arbeitsverträge zu verticken. Eine wirkliche Fachkraft wäre ja doof, in ein Land zu gehen, was die innere Sicherheit für seine Bürger nicht mehr gewährleisten kann und was den Weg in den Sozialismus gewählt hat.

Horst Jungsbluth / 11.03.2020

Unabhängig davon, dass Deutschland ein Millionenheer an arbeitsfähigen Leistungsempfängern auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung versorgt, dass auch andere EU-Staaten ähnliche oder gar noch schlimmere Probleme mit den Beschäftigungslosen hat, stellt sich natürlich die Frage, ob uns nicht wieder ein “trojanisches Pferd” droht, das Leute in unser Land bringt, die die Anzahl der Leistungsempfänger, der Betrüger und der anderen Kriminellen noch weiter erhöht. Unsere obersten “ewig Unverantwortlichen” haben offensichtlich nichts aus den trüben Erfahrungen der Vergangenheit gelernt, wo mit Gefälligkeitsbescheinigungen, falschen Zeugnissen, falschen Pässen und ebenso falschen Testaten in einigen Ländern so gehandelt wird, wie bei uns auf dem Markt. Man hat übrigens wohl bis heute nicht die vielen falschen Bescheinigungen, die in der untergegangenen DDR kurz vor der Einigung ausgestellt wurden, restlos aufgeklärt. Selbst der damalige Juso-Vorsitzende von Sachsen-Anhalt war sich nicht zu schade, mit solchen Papieren zu betrügen. Da wurden dann auch schon mal Landwirten angeboten, dass sie sich gegen eine “kleine Gebühr” als Steuerberater niederlassen könnten.

Dieter Blume / 11.03.2020

Seit 2015 sind zwar Millionen Fachkräfte nach Deutschland gekommen, aber das waren ja vorwiegend Ärzte und Ingenieure. Staatlich geprüfte Kameltreiber und zertifizierte Ziegenhirten sind dagegen immer noch Mangelware.

Tomas Poth / 11.03.2020

Einst ist doch ziemlich klar, die Bluecard, der Vorläufer, hat nichts gebracht. Haben wir denn nicht mehr als 1,5 Mio. “Fachkräftezuwanderung” in den letzten Jahren gehabt? Die Fachkräftezuwanderung scheitert daran dass es keine Fachkräfte gibt die unserem Ausbildungsstandard und Anforderungen entsprechen. Zuwanderung aus dem EU-Inland war schon immer möglich. Wo sollen die Leute für unsere Industrie also herkommen?

Enrique Mechau / 11.03.2020

Diese gesamte Lügenkonstruktion zur Einwanderung gegen geltendes Recht wird sich in ein paar Jahren bitter rächen; wenn alle Familien -der “unbegleiteten” Kinder - (wer macht denn sowas) und der sogenannten “Fachkräfte” vollzogen ist. Dann wird die Rechnung präsentiert und die mittlerweile völlig verdummten Deutschen, die bis dann alles erwirtschaften mussten, bekommen die Quittung in Form von Inflation (die Druckerpressen lauf jetzt schon warm (dann gibt es 3 x AK), Rentenkürzungen und eine völlig marode Wirtschaft die mit Hilfsarbeitern ihr Dasein fristet. Ich kann nicht so viel Fressen wie ich Kotzen möchte, angesichts der täglichen Dosis faktenfreier und wahrheitfreier Nachrichten der uns regierenden und deren gleichgeschaltete Medien.

Bernie Bott / 11.03.2020

Und genau deshalb werde ich mir nie im Leben einen afghanischen oder syrischen Installateur holen, der meine Gasleitungen baut - wer weiß wie genau es die Behörden mit seinen Kenntnissen nahmen. Und weil wir schon beim Thema sind - man sollte die junge Journaillistin mal fragen ob wir das auch mit Ärzten, Kernphysikern etc. so genau handhaben sollten. Wenn jener sagt, er sei ein Spezialist auf diesem Gebiet, dann muss man dies ja glauben. Oder etwa nicht?!

Rolf Mainz / 11.03.2020

“...sondern den Qualifikationsbegriff sehr breit fasst”. Damit ist alles gesagt. Prinzipiell kann also jeder kommen, der irgendein Papierchen mit sich führt, welches irgendeine “Qualifikation” erwähnt. Und dies in irgendeiner Sprache. Erinnert an die seinerzeit “hochqualifiziert” importierten Melker, Traktoristen und Schrankenwärter aus Kasachstan. Und selbst das geht besagter “Journalistin” schon zu weit. Tja, in einem Land, in dem jeder Zweite inzwischen die Abiturprüfung bestehen kann, wundert nichts mehr.

Thomas Holzer, Österreich / 11.03.2020

Ist der Bezug von z.B. “Hartz IV” auch als “gesicherter Lebensunterhalt” ?!

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