Dieter Prokop, Gastautor / 05.11.2021 / 06:25 / Foto: Pixabay / 92 / Seite ausdrucken

Gerichts-Tourismus: Bauer aus Peru verklagt RWE wegen Klima ...

Laut SZ hat ein Peruanischer Bauer den Energiekonzern RWE verklagt, weil sein Haus angeblich droht, von einem schmelzenden Gletscher überschwemmt zu werden. Die Wege der Justiz werden immer seltsamer – und teurer.

Vor dem Oberlandesgericht in Hamm klagt der peruanische Bauer Saúl Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE. Er verlangt von RWE eine Kostenbeteiligung für einen Staudamm in Peru. Der Bauer sagt, dass er unterhalb eines Sees wohne, in den ein Gletscher sich bewegt. Wenn der Gletscher abschmelzen würde, würde der See überlaufen und sein Haus wegspülen. RWE sei weltweit für 0,47 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, also auch mitverantwortlich für das Schmelzen des Gletschers. Der Journalist Michael Janisch schreibt in der Süddeutschen Zeitung vom 2. November 2021:

„Das OLG hält die Klage für schlüssig und wird wohl im kommenden Frühjahr nach Peru reisen, um die Sache in Augenschein zu nehmen.“

Man hätte gern gewusst, wieso es verhältnismäßig ist, wenn die deutschen Steuerzahler einem Oberlandesgericht eine Reise nach Peru bezahlen müssen. Aber der Journalist in der Süddeutschen Zeitung stellt keine Fragen. Er fragt auch nicht, warum ein peruanischer Bauer so dumm gewesen sein soll, ausgerechnet an dieser gefährdeten Stelle ein Haus zu bauen, wo sein Haus, wie Janisch schreibt, „bald weggespült werden könnte“. Sind denn nicht alle Bauern „bauernschlau“? Außerdem schmelzen Gletscher doch sehr langsam, und der Gletscher ist sogar, wie der Bericht sagt, „fast eisfrei“. Wieso soll da also plötzlich dieser See so gewaltig überlaufen, dass er ein Haus wegspülen könnte? Und: Warum hat der Journalist nicht recherchiert, ob dieser junge Bauer, den er „Landwirt“ nennt, überhaupt an dieser angeblich bedrohten Stelle wohnt? Und wenn ja, seit wann?

Und wer dem „Landwirt“ in Peru in den nördlichen Anden eingeredet hat, sich ausgerechnet an das Oberlandesgericht in Hamm zu wenden? War das vielleicht eine auf solche Aktionen spezialisierte NGO-Interessengruppe? Ohnehin ist das in der Süddeutschen abgebildete Foto eine Montage: Ein mickriger Gletscher, davor ein See, und davor bis zur Hüfte eine Person, die ein „peruanischer Landwirt“ sein soll. Dessen Füße, mit denen er vor dem bedrohlichen See stehen soll, sieht man nicht. Was man bei näherem Hinsehen sieht, ist, dass die Figur des „Bauern“ auf dessen rechter Seite mit einem dünnen roten Rand umgeben ist, und das zeigt, dass es sich um eine (schlecht gemachte) Bildmontage handelt. Der junge Mann steht da nicht wirklich. Gibt es denn kein authentisches Foto, das den authentischen Bauern, falls es ihn denn gibt, vor seinem Haus zeigt, falls es jenes denn gibt, und im nahen Hintergrund die bedrohliche Überlaufstelle, für deren Bedrohlichkeit RWE verantwortlich sein soll?

Aber der Journalist in der Süddeutschen Zeitung hält sich damit nicht auf. Er weist lediglich darauf hin, dass die Juristen diese Aktionen „Forum Shopping“ nennen, was er mit „Gerichte-Einkaufsbummel“ übersetzt. Und er hebt lobend hervor, dass erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem „Klimaschutz“-Urteil vom 24. März 2021 das Tor für derartige Klagen öffnete, und das sei „wegweisend“. Janisch:

„Wegweisend am Karlsruher Beschluss war (…) vor allem die Feststellung, dass man überhaupt klagen kann. Davor war die Klagebefugnis heftig umstritten, mit dem verqueren Argument, niemand sei ‚besonders’ vom Klimawandel betroffen, sondern alle gleichermaßen. Damit hat das Verfassungsgericht Schluss gemacht.“

Hier stellt sich noch eine Frage: Warum ist es wegweisend, wenn das Bundesverfassungsgericht Schluss macht mit aller professionellen, ernsthaften Recherche?

Foto: Pixabay

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S. Marek / 05.11.2021

Hiermit wird die Qualität der Deutschen obersten,  leider sind Landesgerichte sind nicht besser bestückt,  Justiz präsentiert   Hat die SZ noch Journalisten die den Namen verdienen ?  Idiotie und Hirnlosigkeit wo man nur hinschaut.  Janisch, der Journalist in der Süddeutschen Zeitung hebt lobend hervor, dass erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem „Klimaschutz“-Urteil vom 24. März 2021 das Tor für derartige Klagen öffnete, und das sei „wegweisend“:  „Wegweisend am Karlsruher Beschluss war (…) vor allem die Feststellung, dass man überhaupt klagen kann. Davor war die Klagebefugnis heftig umstritten, mit dem verqueren Argument, niemand sei ‚besonders‘ vom Klimawandel betroffen, sondern alle gleichermaßen. Damit hat das Verfassungsgericht Schluss gemacht.“

Franz Klar / 05.11.2021

A. Ostrovsky@Christoph Kaiser : Diese Zwiegespräche mit Gott kenne ich aus den Don Camillo - Filmen . Dort verliefen sie bisweilen fruchtlos , weil man auf keinen gemeinsamen Nenner kam . Aber einen Versuch ist es allemal wert !

Franz Klar / 05.11.2021

@Christoph Kaiser : Ich würde in Richtung Produkthaftung gehen . ” 1.Mose 1:27 Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen Mann und ein Weib” . Dazu die Rechtslage : ” Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt sind sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). ” Ich denke , Schwachköpfigkeit ist in klarer Sachmangel des Erzeugnisses .

Peter Wachter / 05.11.2021

Da lob ich mir doch die polnische Gerichte und Richter+Innen. Und da dürfte es auch billiger sein, jeden Tag 1 Million Euro nach Brüssel zu zahlen !?

Georg Andreas Crivitz / 05.11.2021

Sollte das OLG die Klage annehmen und evtl. auch noch zu Gunsten des Bauern (oder denen, die ihn vor Gericht vertreten) entscheiden, wird damit wohl eine Lawine von ähnlichen Klagen auf deutsche Gerichte zukommen. Wer weiß, für was RWE und andere deutsche Unternehmen noch verantwortlich gemacht werden können?

Peter Sticherling / 05.11.2021

Dem armen peruanischen Agrarkleinunternehmer steht bei seinem Prozessvorhaben dievdeutsche NGO „Germanwatch“ zu Seite. Gernanwatch lässt über sich wissen: „ GERMANWATCH ist eine unabhängige und überparteiliche Nord-Süd-Initiative. Wir setzen uns dafür ein, die bundesdeutsche Politik am Leitbild der Zukunftsfähigkeit für Süd und Nord auszurichten. Damit neue Chancen für eigenständige Entwicklungswege in Entwicklungsländern entstehen, fördert Germanwatch die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zu notwendigen Strukturveränderungen. Wohlstand und Reichtum der Welt kann der Norden nicht für sich allein beanspruchen. Im Gegenteil, eine ökonomische und ökologische Umorientierung im Norden ist die Voraussetzung, damit die Menschen im Süden unter menschenwürdigen Bedingungen leben können. Gezielter Dialog mit Politik und Wirtschaft, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampagnen sind zentrale Elemente unserer Arbeitsweise. Neben Entwicklungspolitik und Klimaschutz sind Ernährungssicherung und die soziale und ökonomische Gestaltung des Welthandels unsere Schwerpunkte. “ Da weiß man doch alles!

Dr. Hendrik Hurtz / 05.11.2021

Wenn man solch von solch´ einem Humbug am 1. April gelesen hätte, dann wäre die Einordnung als reiner Quatsch zwangsläufig gewesen. Dass sich hier aber Anwälte, Richter, Gerichtspersonen und Medienschaffende mit immensen Kostenfolgen ernsthaft mit derartigem Nonsens befassen, belegt zwanglos, daß wir uns im Spätstadium der Dekadenz bewegen!

Andrej Stoltz / 05.11.2021

Wenn deutsche Gerichte diese peruanische Klage gegen ein deutsches Unternehmen durchgehen lassen., dann wird bald jeder hier der eine Heizung, einen Ofen und/oder ein Kfz betreibt ebenfalls verklagt werden können. Das dürfte wohl auch das Ziel der Linksgrünen sein, der Klimagulag.

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