Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Ulla Schneider / 06.04.2022

Fabelhaft, das Ihr das hier veröffentlicht. Danke und Rückgrat für die kritische “Truppe”. Schreitet zur Tat, wir haben noch die Gesetze!

Thorsten Beyer / 06.04.2022

Eine allgemeine Impfpflicht kommt einem Mord mit Vorsatz und Ansage gleich, was die besondere Schwere der Schuld mit sich zieht. Ungeimpften das Recht auf körperliche Unversehrheit abzusprechen, zugunsten einer “Volksgesundheit”, die durch eine Impfpflicht überhaupt nicht bewerkstelligt wird, ist schlichtweg kriminell. Die Entrechtung und Verdinglichung von nicht mRNA-geimpften Menschen muss sofort gestoppt und hart bestraft werden. Man wird sich an jeden einzelnen Namen erinnern.

Petra Schröder / 06.04.2022

Vielen Dank für diesen Artikel. Der offene Brief sollte allen Abgeordneten einleuchten. Ich habe noch weitere Fragen an die Damen und Herren und Diverse im Bundestag. Da es unübersehbare Nachteile der Covid Impfung gibt, die zu einer Belastung der Lebensqualität der Geimpften sogar bis zum Tod und eine hohe Belastung des Bundeshaushalts durch die immensen Kosten der Impfstoffe und ihrer Verabreichung führen, welche günstigeren Alternativen wurden seit Beginn der Pandemie erwogen und erprobt? Denkbar wären Maßnahmen zur Verhinderung der Ansteckung über Masken hinaus, Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, damit eine eventuelle Ansteckung zu harmloseren Verläufen führt sowie eine medikamentöse Behandlung im Frühstadium, die ggf den schweren Verlauf verhindert. Wurde Ihnen bewusst, dass die Impfung Gesunden schaden kann, Erkrankten aber wenig nützt? Wurden Studien und Vorschläge alternativ zur Impfung und zur Verbesserung der Behandlungen von bereits Erkrankten ernsthaft in Erwähnung gezogen? Bei der Gefahr, die durch die Impfung ausgeht und die im Vergleich zu konventionellen Impfungen drastisch höher ist, wäre es zu erwarten, dass Alternativen geprüft wurden. Falls nicht, warum haben Sie dies unterlassen? In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, was Sie gegen andere ggf gleich oder höher schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie z.B. resistente Krankenhauskeime unternehmen.

Ferdi Genuege / 06.04.2022

Schicken Sie diesen Artikel umgehend an den MdB Ihres Wahlkreises. Nützt zwar nur sehr begrenzt, aber wirkt wie eine Demo.

Marcus Hohn / 06.04.2022

LIebe Achse Lehser, ich kann nur jedem empfehlen und zwar unabhängig ob 50 oder 60 Jahre alt, sich fachjuristisch sofort aufzustellen , wenn dieser Irrsinn morgen per Mehrheit abgestimmt werden sollte. Jeder Jurist aus dem o.g. Netzwerrk und jede betroffene Privatperson muß dann eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung stellen und zwar direkt an die Parlamentarier, die hier zuständig sind! So ist, so weit ich informiert bin Kroatien zum Umdenken gezwungen worden. Je mehr hier Verfassungsklage zusätzlich einreichen,  je eher wird das System kollabieren. Sollte Karlsruhe dem dann auch ( wie bisher bei allen Coronaspez. Klagen) wieder zustimmen, hilft nur noch die Flucht!

S. E. L. Mueffler / 06.04.2022

Wenn man bisher - in dubio - Unkenntnis unterstellen durfte, muß man ab jetzt Vorsatz annehmen und kann niedere Beweggründe nicht mehr ausschließen.

Herbert Otten / 06.04.2022

Fazit: Wer für die gesetzliche Impfpflicht votiert, macht sich der Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung von Menschen schuldig. - Es soll eine namentliche Abstimmung im Bundestag geben. Die Abstimmungsliste kann sich jeder morgen herunterladen. Wir werden sie brauchen.

Volker Kleinophorst / 06.04.2022

Die Corona-Show ist Völkermord. Und natürlich will man die loswerden, die nach Ansicht der Völkermörder zu lange leben und noch Geld haben. Kapiert? Mit Hirn nicht so schwer. Läuft ja auch schon ziemlich lange. PS.: Gilt natürlich auch für das “Experiment Multikulti” mit seinen “Verwerfungen” (Yascha Mounk, Harvardabsolvent wie Klabauterbach).

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