Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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S. Marek / 06.04.2022

Die Zahl der NW und Todesfälle, die in der Datenbank VAERS der US-Regierung im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen erfaßt wurden, hat mit der letzten Aktualisierung am 1. April, 1,2 Millionen Fälle erreicht.  Zum Vergleich: Bei allen anderen Impfstoffen gab es in den letzten 30 Jahren, bevor die COVID-19-Impfstoffe im Dez. 2020 eine Notfallzulassung erhielten, 930.952 Fälle von NW und Todesfällen.  Nimmt man den monatlichen Durchschnitt der in VAERS gemeldeten Fälle nach allen Impfstoffen in den letzten 30 Jahren (360 Monate - 2.586 Fälle pro Monat) und vergleicht dies mit dem monatlichen Durchschnitt der Fälle nach COVID-19-Impfstoffen in den letzten 15 Monaten (80.384 Fälle pro Monat), so ergibt sich ein Anstieg von 3.008 %.  Herzkrankheiten bei Kindern nach COVID-19-Impfungen explodieren.  Die CDC gibt zu, daß die COVID-19-Impfstoffe bei jungen Menschen Herzkrankheiten verursachen, behauptet aber, diese Fälle seien “selten”, und empfiehlt die Impfstoffe daher weiterhin für Kinder, da die Impfstoffhersteller jetzt bei der FDA eine Notfallgenehmigung für die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen an Kinder unter 5 Jahren beantragen.  Überprüfen wir also die Behauptungen der CDC, daß diese Fälle von Herzerkrankungen bei jungen Menschen “selten” sind, anhand ihrer eigenen Daten.  Zunächst einmal berichtet die CDC nur über 2 Arten von Herzkrankheiten: Myokarditis und Perikarditis.  Wir werden nach ALLEN Fällen von “*Karditis” suchen, und da sie damit beginnen wollen, Babys diese Spritzen zu verabreichen, werden wir nur Kinder unter 18 Jahren in unsere Suche in VAERS einbeziehen.  Diese Suche ergibt 1.261 Fälle von Herzkrankheiten bei Kindern unter 18 Jahren in den letzten 15 Monaten, seit die COVID-19-Impfstoffe für den Notfall zugelassen wurden.  Betrachtet man die monatlichen Durchschnittswerte für Fälle von Karditis nach Impfungen, so ergibt sich ein Anstieg der gemeldeten Fälle von Herzerkrankungen bei Kindern nach der COVID-19-Impfung um 17 495 %. SELTEN ?!

Gerd Kistner / 06.04.2022

Der Kanzler will das, also bekommt er es. Für alte, oft kranke Menschen, die sich gezwungen sehen, der Impfpflicht nachzukommen, um nicht finanziell in den Ruin getrieben zu werden, sind neben juristischen Fragen medizinische Hinweise wichtig. Wie sollten Impfnebenwirkungen dokumentiert werden?(Antikörpertiter, gerinnungs- endzündungs- und herzspezifische Biomarker, wenn möglich Biopsien – z.B. Gefäße, Lymphknoten, Organbiopsien bei operativen Eingriffen, MRT mit spezif. Kontrastmitteln). Was können Angehörige tun, wenn eine Obduktion verweigert wird? Auf welchen Untersuchungen sollten sie bestehen? Ich würde es begrüßen, wenn das Netzwerk Prof. Schirmacher um Hinweise bitten würde. Als Naturwissenschaftler kann ich mit meinen Vermutungen falsch liegen. Ich bin kein Impfgegner, lasse mich aber wegen einer Lungenembolie nach der zweiten Impfung (Zufallsbefund beim CT aus anderer Indikation) nicht boostern. Eine Impfpflicht nimmt schwere gesundheitliche Einschränkungen oder den Tod von Bürgern in Kauf, ist das kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Peter Wachter / 06.04.2022

Ich habs zwar schon öfters geschrieben, aber entweder liesst keiner meine Kommentare oder es interessiert keinen. Nochmals, im Dummland gibt es ca. 63 Millionen mit deutschem Pass, davon ca. 37,35 Millionen Ü60jährige und ziemlich genau 21,3 Rentenempfänger und über 1,2 Pensionierende. (Quelle Statistisches Bundesamt 2021)

Rudi Hoffmann / 06.04.2022

Inzwischen muss es doch auch   Beobachtungen bei Neugeborenen geben ? Die Entbindungsstationen sind in der Regel nicht mit Impfungen belastet und beobachten hoffentlich neutral,  ob es zu Auffälligkeiten kommt !

Andreas Schuem / 06.04.2022

Von 18 Jahren über 50 nun auf Impfzwang ab 60. Das ist die geburtenstarke Gruppe derer, die demnächst die Rentekasse sprengen wird. Da helfen weder arabische und afrikanische Leistungsträger, noch die klimaorientierte und zahlenmäßig geringe Gruppe der Generation Schneeflöckchen mit Bodenhaftung. Da liegt es auf der Hand, dass die Politik nach Lösungen sucht, bei der der Impfzwang mit 500 Mio. bestellten Dosen eine zentrale Rolle bei der Problemlösung zu gedacht wird. Bei geschätzten 20 Mio. Ü60 Jährige, sagen wir 5 Injektionen pro Jahr und das   5 Jahre lang… da geht doch was, im Bezug auf sozialverträgliches Ableben.

Ilona Grimm / 06.04.2022

„Alarmierende Reaktionen des Nervensystems auf den Covid-Impfstoff“ – Grauen erregend, würde ich sagen. - Zu finden auf uncutnews.ch von heute.

Hennig Velten / 06.04.2022

Ich kann nur hoffen, dass es zur Impfpflicht eine namentliche Abstimmung geben wird. Dann kann sich später, falls in diesem Land wieder einmal demokratische Verhältnisse einkehren sollten, niemand herausreden. Es wird ein Tribunal geben. Und wie in Nürnberg, wird das Strafmaß nicht an der nationalen Gesetzgebung orientiert sein.

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