Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Leserpost

netiquette:

Bernhard Freiling / 06.04.2022

@Dietmar Herrmann # Ganz auf Ihrer Seite bin ich. Nur wird es unmöglich sein, die tatsächliche Anzahl “Impf"toter widerspruchsfrei nachzuweisen. So lange man das nicht kann, steht unbewiesene Behauptung gegen unbewiesene Behauptung. # Diese Verbrecher kann man doch nur mit deren “eigenen Waffen” schlagen und mit deren eigenen Statistiken. Wenn “jeder Covid-Tote einer zu viel ist”, was sind dann 78 “Impf"tote?

Christoph Kaiser / 06.04.2022

Gibt es eigentlich ‘Nötigung per Gesetzgebungsverfahren’??? (Oder ‘Nötigung per Mandat’?......)

JMoennig / 06.04.2022

Eine Rechtsanwältin aus Spanien hat beim internationalen Strafgerichtshof in DenHaag Klage gegen den span. Präsidenten, die WHO und weitere internationale Organisation eingereicht. Sie ist Teil eines Anwaltskollektivs das sich Liberum nennt, sicher so etwas wie das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA). Der internationale Gerichtshof kann die Immunität dieser ” Eliten” aufheben. Diese Anwältin antwortet, auf die Frage des Journalisten , ob sie glaubt, daß diese Anzeige Erfolg haben wird:”  Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, wenn man bedenkt, dass der Internationale Strafgerichtshof ein Gericht ist, das von denselben Gruppen, denselben Eliten kontrolliert, manipuliert und abhängig ist, die diese Pandemie verursacht haben. Es kann daher kaum gelingen. Aber deshalb werden wir nicht aufhören zu kämpfen.” (uncut news) Ich glaube, wenn das mehrere solche Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten tun, weltweit, dann kann selbst Den Haag nicht mehr umhin das zuzulassen. Fakt ist aber auf jeden Fall, auch wir Alle dürfen nicht aufhören uns zu wehren. Denn ich glaube die globalen Eliten sind noch lange nicht fertig mit uns.

Kristina Kause / 06.04.2022

Jeder Politiker, der für die Impfpflicht stimmt, hat in jedem einzelnen Fall dann mitgetötet( mitgestochen). Keiner kann sich aus dieser Verantwortung befreien. Wir erinnern uns: Söder: “Jeder Corona-Tote ist einer zuviel”. Über Impftote hören wir solche Statements nicht.

T. Schneegaß / 06.04.2022

@Armin Eickelbaum: Solche “Briefe” nutzen eben NICHTS. Wenn sich schon Staatsanwälte und Richter “kritisch” nennen und die Unrechtmäßigkeit von Handlungen als solche auch erkennen, sollten sie keine Brife schreiben, sondern HANDELN. Damit ist zwar noch nicht gesagt, ob und welchen Erfolg das bringt, aber gesagt ist von vornherein, dass Briefe schreiben sinnlose Zeitverschwendung ist. Die Zeit für moralische Apelle und devotes Bitten um vernunftbezogenes, evidentes Handeln ist längst vorrüber.

Bruno Jenson / 06.04.2022

@ Hans Kloss: da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber Sie wissen ja, dass wir in der Demokratie leben. Die Mehrheit in der Bananenrepublik besteht nun mal aus Deppen. Die haben einen Wirtschaftskriminellen zu ihrem Anführer gemacht, den größten Pharmalobbyisten zum Gesundheitsminister und den Bock zum Gärtner.

Leo Hohensee / 06.04.2022

@Ilona Grimm an @Karl Vogel - Hallo Frau Grimm, Ihr Beitrag ist klasse. Überhaupt sind Ihre Beiträge fundiert und voller Übersicht. Auch für das ganze staatliche Vorgehen bei der Impferei stellen die handelden Politiker sich selbst einen Freifahrtschein aus. Das aber nicht nur für sich selbst sondern, so wie ich das lese, auch für die handelnden Ärzte und die Industrie - Straffreiheit wie im Bosnienkrieg! Siehe “Medizinischer Bedarf Versorgungssicherheitsverordnung MedBVSV. Diese Verordnung galt ursprünglich nur bis zu 31. Mai 2022 wurde aber von Karl Lauterbach mit der zweiten Verordnung zur Änderung der MedBVSV am 9.3. schon verlängert bis zum24.Nov.2022 Genaues nachzulesen im Blog von Norbert Häring unter der Überschrift “Bis November darf Lauterbach Impfstoffe ohne Kennzeichnung und Kontrollen verimpfen lassen - auch abgelaufene”.  ! ??? !!  beste Grüße

giesemann gerhard / 06.04.2022

Die “Krista” sind eben auch feige. Sonst könnten sie Strafanzeigen erstatten.

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