Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Peter Robinson / 06.04.2022

Die anhaltende völlig illegale und verfassungswidrige Massenweinwanderung, samt Ausbeutung der Sozial-, Kranken- und Rentenkassen, jährlich über 700 gemeldete Gruppenvergewaltigungen, Pfefferspray-Hamsterkäufer, Messerstechereien, Kriminalität, Drohungen, Mord und Totschlag, gar Köpfungen und ja Folter (Augen ausgestochen in Hessen) und das Phänomen Analvergewaltigungen von jungen Buben in deutschen Schwimmbäder haben die gleiche Politikerkaste verursacht. Denen sind wir völlig egal.

Dieter Kief / 06.04.2022

Es gibt keinen “statistischen Zwang” zum Tod durch Impfung. Die Damen und Herren Juristen formulieren hier leider unglücklich. Eine sehr gute aktuelle Untersuchung zu den Impffolgen hat der Heidelberger Pathologe Professor Peter Schirrmacher vorgelegt*****. Sein Fazit: Es gibt bei einem Drittel der mit Corona in der Uniklinik Heidelberg Verstorbenen einen Zusammenhang mit der Impfung. - Ein nicht abweisbarer Zusammenhang. Das heißt wissenschaftlich sauber argumentiert: Die nicht abweisbare Möglichkeit, dass die Corona-Impfung bei einem Drittel der an Corona Verstorbenen (mit) zu diesen Todesfällen geführt hat. Da fast nur Menschen mit Vorerkrankungen an Corona sterben (unter Fünfzig laut Professor Schirrmacher NUR Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen, in Heidelberg) legt den Schluss nahe, dass es neben der Impfung noch eine Reihe weiterer möglicher Gründe für den jeweiligen Corona-Todesfall gibt. ***** siehe den Podacst No. 99 der Rhein-Neckar-Zeitung, mit Peter Schirrmacher und Benjamin Lauber - ist online - sehr empfehlenswert!). - Ansonsten gilt: Omikron ist die best denkbare Impfung, da hat Bill Gates ja vollkommen recht. Und damit hat sich die mRNA-Impfung für die Berufstätigen vollkommen erübrigt. Und die Impfpflicht ja auch, nedwahr.

Frank Bitterhof / 06.04.2022

Sehr gute Analyse, fehlt leider nur folgender Schlußsatz: “Beenden Sie sofort die Impf-Duldungspflicht bei der Bundeswehr und die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Angehörige der medizinschen Berufe!!!”

Rainer Niersberger / 06.04.2022

Die juristische Bewertung der Gentherapie und der staatliche Pflicht zu dieser “Therapie” ist natuerlich richtig, wenn auch nicht neu. Nebenbei kaemen dann auch noch die Straftatbestaende der Nötigung bzw Erpressung ins Spiel. Allerdings sollte man diese Bewertung bis zum Ende durchziehen. Wenn es hier um durchaus schwerwiegende Strafbestaende gegen Leib und Leben von Vielen! geht, ist bereits deren Planung (oder Verabredung) relevant. Diese scheint bereits vollzogen, zumindest was die Figuren im Regime selbst und dessen Kartell im BT betrifft.  Die moralische und auch politische Würdigung des (bislang) Versuche der (mindestens) vorsaetzliche (schwere) Körperverletzung mit billigend in Kauf genommener Todesfolge in sehr vielen Faellen kann in einer “normalen” staatlicherseits massiv bedrohten Gesellschaft nur zur sofortigen Ablösung des Regimes/Kartells fuehren. Davon unabhängig liegt bereits die Verabredung von Straftaten in sehr vielen Faellen vor, was bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auslösen muesste, denn die Verabschiedung der “Impfpflicht” waere die Vollendung einer bereits vorher als solche bekannten kriminellen Handlung.  Spaetestens dann waeren die Staatsanwaltschaften am Zuge, denn hier ist, wie auch die STA weiss,  Eile geboten. Der einzelne, zustimmende Abgeordnete ist Mittaeter.  Da die “staatlichen” Kriminellen aber von “Immunität” ausgehen, vermutlich sogar zu Recht,  werden hier präventive Mechanismen, moralische ohnehin nicht, nicht greifen. Es bedarf endlich konkreter Handlungen, die deutlich weitreichender sein muessen, als es sich die Artikelverfasser oder die schreibenden Juristen vorstellen wollen. Es geht konkret um Corona, aber tatsaechlich geht es um das Verständnis des Regimes von Recht und Freiheit und vor allem um dessen Menschen - oder besser Buergerbild, um das, was man Demokratie nennt. Verstanden hat das nur eine kleine Minderheit und die Konsequenzen werden ohnehin verdrängt. “Man” wartet oder hofft auf Godot.

Dietmar Herrmann / 06.04.2022

Herr Freiling, ernstzunehmende Schätzungen sprechen von 80.000 Impftoten bisher. Die meisten werden nicht gemeldet, etwaige Meldungen vom Tisch gewischt, in ganz seltenen Fällen der Beweis durch Oduktion erbracht, und selbst dann mahlen die Mühlen der Behörden höchst langsam bis zur offiziellen Anerkennung, speziell wenn diese politisch unerwünscht sind (und alle hohen Beamten sind politische Beamte). Also bereits 1 Promille der Bevölkerung ausgelöscht, nächste Zehnerpotenz fest im Visier. Man kann sich natürlich damit beruhigen , daß beim russischen Roulette das Risiko mit 1 zu 5 oder 6 (je nach Revolvertyp) noch höher ist.

Paul Salvian / 06.04.2022

“Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!” So ist es. Aber auch ohne direkte Impfpflicht tut der Staat das schon seit längerer Zeit, indem er erpresserische Methoden zur Erzwingung einer Impfung (3G und 2G) anwendet - spätestens seitdem Angela Merkel Anfang Dezember vorigen Jahres ihren sogenannten “Akt der nationalen Solidarität” ausgerufen hat. In Niedersachsen zum Beispiel haben Ministerpräsident Stephan Weil und seine Gesundheitsministerin Daniela Behrens zwei Monate, nachdem in Cuxhaven ein Kind direkt nach der mRNA-Impfung verstorben war, verkündet, dass die 2G-Regel künftig auch auf Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren angewendet werden sollte. Sie sind dann zwar zurückgerudert - aber die Drohkulisse war aufgebaut und hat ihre massenhafte Wirkung getan.

Olaf Hüffner / 06.04.2022

@Uwe Schäfer: Es gab nie eine “pandemische Notlage”, sondern nur eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite”. Letztere ist vom Bundestag mittlerweile"kassiert”. Pandemie ist ein Kunstwort der WHO und der WEF-Angestellten - Stichwort: GAVI.

Ilona Grimm / 06.04.2022

@Karl Vogel: Niemand wird zur Verantwortung gezogen werden! Vergessen wir nicht, dass alle deutschen Staatsanwalten an die Weisungen der jeweiligen Justizminister (Bund und/oder Land) gebunden sind. Welcher Justizminister wird aber zulassen, dass er und seinesgleichen für begangene Verbrechen juristisch belangt werden? - - - Das „Gute-Ungeschoren-Davonkomm-Gesetz“(GUDKG) haben wir übrigens dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Serbien (ab 24. März 1999) verdanken, wo große Teile der deutschen Politiker unter Führung von Rot-Grün (= braun) Kriegsverbrechen begangen haben, indem sie entgegen dem Völkerrecht, diesen Nato-Krieg befürwortet und deutsche Soldaten in den völkerrechtswidrigen Kampf geschickt haben. Kriegsverbrechen verjähren nicht; demzufolge wären die damaligen Täter im Kabinett und Parlament auch heute noch in den Knast zu schicken. Aber davor bewahrt ja - den flexiblen und einfallsreichen Gesetzezimmerern sei Dank - das „GUDKG“.

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