Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Leserpost

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Kilian A. / 06.04.2022

Nicht nur mit der Impfpflicht wird getötet! Man hat Lauterbach die Contradictio in adjecto wohl klar gemacht. Auf der einen Seite fallen die Maskenpflicht und die Isolation (Quarantäne) weg, da die Omikron-Variante zu harmlos ist um eine Notlage nationaler Tragweite zu rechtfertigen. Auf der anderen Seite ist diese Variante angeblich so mordsgefährlich, dass ein Impfpflicht dringend geboten ist. Wenn die Corona-Epidemie so gefährlich ist, dass eine Impfpflicht dringend notwendig wird, dann ist die Aufhebung der Isolation von Infizierten eine willentlich in Kauf genommenen Körperverletzung mit eventueller Todesfolge an vielen Geimpften und Nichtgeimpften. Wie sehr müssen diese „Politiker“ jene hassen, die es gewagt haben ihnen zu widersprechen?

Olaf Hüffner / 06.04.2022

@Rainer Niersberger: Die Indemnität und die Immunität von Abgeordneten, insbesondere im Ministeramt, findet ihre Grenzen im Straftatbestand der Verleumdung - diese ist und bleibt justiziabel. Geradezu unerhört wäre es, wenn ein Bürger Strafanzeige aus allen Rechtsgründen stellt - m.E. müssten die Staatsanwaltschaften, wenn sie denn dürften, auch wegen der beschriebenen Verdachtsfälle ermitteln.

Heidi Falkenberg / 06.04.2022

@Rainer Hanisch - Abgesehen davon, dass es “unausgegoren” heißen müsste, ist dies wieder ein Äpfel-Birnen-Vergleich, der völlig Nonsens ist. Ob ich ein zugelassenes Medikament nehme, entscheide immer noch ich selbst. Eben und vielleicht auch gerade wegen der drohenden Nebenwirkungen und mit Abwägung Nutzung-Risiko. Über Antidepressiva gibt es genug zu sagen, das gehört aber gar nicht in diese Diskussion. Wer das immer noch nicht verstanden hat, ist ziemlich verloren! Und es muss hier auch gar nicht länger argumentiert werden, denn das wurde es in den letzten 2 Jahren zur Genüge!

Bruno Jenson / 06.04.2022

Wenn Sie VAIDS googeln, werden Sie sofort mit sogenannten Faktenchecks überhäuft. Nein, es gibt da keineswegs einen Zusammenhang mit der Covid-Impfung, bloß nicht falsch abbiegen! Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten! Unterdessen weilen die doppelt geboosterten Impfzombies unter uns als schmutzige Zeitbomben und ihrer sind viele. Eine entsprechende Relation im Bundestag für die Impfpflicht würde dies nur widerspiegeln. Die erdrückende Mehrheit an Maskenträgern im Supermarkt, obwohl die Pflicht weitesgehend abgeschafft wurde, ist deprimierend. Insgeheim wünsche ich Hr. Lauterbach und dem restlichen von der Pharma korrumpierten Haufen, allen Zombies, die dem immer noch völlig gesunden ungepiksten freien Bürger auch noch die Schuld an der sich rasch anbahnenden Gesundheitskatastrophe geben wollen, mindestens eine Gürtelrose. Ich möchte und werde nicht an euren Sünden teilhaben, komme was wolle!

Wilfried Cremer / 06.04.2022

Liebe Vernünftige, ein Staat mit Mordsgesetzen treibt letztendlich die Vernunft ab, die ja Gutes im Verstand bedeutet. Eine Kommunikation auf gleicher Ebene ist nicht mehr möglich.

H.Milde / 06.04.2022

Jedem einzelnen MdB muß damit klar sein, daß er mit seiner Zustimmung zu einer “Impflicht”, va. mit Substanzen experimenteller Art, ua. GG-widrigen und Zwangsbehandlungen, nicht nur PERSÖNLICH gegen das GG verstößt, sondern auch gegen den Nürnberger Kodex ´47.->  entstand wegen Josef Mengeles uva. “medizinischen Experimenten”, “Aktion T4”, etc. Wenn eine “Gesetzesverabschiedung” also idS erfolgt, stelllt lediglich sich die Frage, ob es gelingen wird dann jeden einzelnen MdB, Mitwirkende in den Wissenschaften, Big-Pharma, Ethikratsmitglieder, MSM,Ö(un)RR , ua. davon zur Verantwortung zu ziehen. Es wird sicherlich va. eine Frage von Kapazitäten der Justiz, ua. in Den Haag sein. Vllt. ereilt auch den einen oder anderen MdB, oder og. Komplizen, bzw. Anstifter ja rechtzeitig ein natürliches Ereignis, und/oder ein plötzlich medizinischer Vorfall, wie es soviele aus bester Gesundheit heraus getroffen hat und weiter wird,  um einer Vorladung zu den Gerichtsverhandlungen und möglichen Bestrafungen zu entgehen, sofern wieder Richter und Juristen am Werk sind, die eben nicht persönlich systemdienlich sind, wie es zB. auch 33/45, 49/89 Juristen, aber auch Mediziner und propagandierende Medien maßgeblich waren? Allen MdBs, sowie Komplizen und Anstiftern sei deshalb ua. ->  Karl Jaspers: “Der Machtwille macht die Lüge zur Wahrheit!” 1964, , -> Hanna Arendt: “Die Intellektuellen und die MACHTERGREIFUNG… ” auf YT, ua. dringend zu empfehlen.

Sirius Bellt / 06.04.2022

Zwangsinjektionen! Kamen und kommen auch zukünftig für mich nicht infrage. Dass morgen überhaupt über einen derartigen Eingriff in menschliche Körper entschieden wird, ist an Hybris kaum zu überbieten. Es ist das zweite I-Tüpfelchen nach der erpresserischen Zwangsverordnung für medizinisches Personal. Das seit 2 Jahren verfolgte Konzept von Panikmache, Drohungen, Ausgrenzungen sowie physischer und psychischer Zerstörung von Menschen geht in die nächste Runde. Aber ohne mich!

Sofie Kampulek / 06.04.2022

Wenn die Politik unsere Mitmenschen vorsätzlich tötet, dann machen wir uns durch die Wahl ihrer politischen Fraktionen Mitschuld. Und das ist eine schlimme Todsünde.

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